Das Bundeskanzleramt hat – so war in der vergangenen Woche zu lesen – die Reform des Vergewaltigungsparagrafen vorerst gestoppt und verdeutlichte damit ihr Nein zu „Nein heißt Nein“. Gänzlich unverblümt betreibt eine von Feministinnen angeführte Lobby von – sogenannten – Opferschutzverbänden
„eine Desinformations-Kampagne, die mit der Uninformiertheit der breiten Mehrheit spielt, Regeln rationaler Diskussion missachtet und auf ein rechtspolitisches Klima abzielt, das ‘Sicherheit‘ vortäuscht, in Wahrheit aber Rechtsunsicherheit verbreitet.“
Die Zuschreibung der Rolle eines „Verletzten“, wie die Strafprozessordnung dies tut, wird häufig dahingehend missverstanden, diese Zuschreibung nicht hinterfragen zu müssen, sondern das vermeintliche Opfer von vornherein auch als Geschädigte zu behandeln. Aber wer ist Opfer?
Acht von zehn Sexualdelikte sind nur vorgetäuscht
Das angeblich schwache Geschlecht – dazu werden Frauen in der Kampagne degradiert – sind allerdings keineswegs so schwach, sondern nutzen die ihnen zugeschriebene Opferrolle schamlos aus, wenn man bedenkt, dass acht von zehn Vergewaltigungen vorgetäuscht sein könnten:
„Seit 2007 befasst sich Kriminaloberkommissarin Britta Rabe mit Sexualdelikten in Rostock und im Landkreis, gemeinsam mit drei Kolleginnen. Immer häufiger haben sie es mit falschen Fällen zu tun: Acht von zehn Sexualdelikten werden nur vorgetäuscht.“
Nun von einem Rostocker Phänomen zu sprechen, würde zu kurz greifen – denn auch in Bayern beklagten Polizeibeamte vor einigen Jahren, dass deutlich mehr als die Hälfte aller angezeigten Sexualstraftaten sich später als Falschbeschuldigung herausstellen. Und schließlich konstatiert auch die Rechtsmedizin, dass sogenannte Fake-Fälle deutlich zunehmen.
Sieht die Politik hier Handlungsbedarf? Nein, es fehlt die Lobby. Verfolgt die Staatsanwaltschaft solche Falschbeschuldigungen mit derselben Härte wie die Sexualstraftaten? Nein, nur in sehr wenigen Fällen. Es bedarf eigentlich keiner Erwähnung, dass es gerade diese Frauen sind, die den tatsächlichen Opfern von Sexualdelikten schaden. Jeder, der professionell mit dem Sexualstrafrecht befasst ist, muss zumindest die Möglichkeit einer Falschbeschuldigung in seine Überlegungen einbeziehen – was freilich noch viel zu selten passiert.
Erinnerungen an Alice Schwarzer in Dur und Moll
Verwundert muss sich der Leser die Augen reiben bei einem Buch („Tango mit Alice“), das am Donnerstag über Deutschlands oberste Feministin Alice Schwarzer veröffentlicht werden soll. Darin schreibt eine frühere Geliebte, wie sie Schwarzer in deren Wohnung in Paris besuchte, wie sie durch Deutschland reisten, Urlaub an der Côte d’Azur machten. Viele Szenen darin klingen romantisch, doch die Frauen streiten viel – auch wegen Sex, weil ausgerechnet Frau Schwarzer
„ein Nein nicht immer als Nein akzeptierte“.
So sei Schwarzer schon mal wütend geworden, wenn ihre Geliebte keinen Sex wollte. Sogar mit Seife soll Alice Schwarzer einmal nach ihrer Freundin geworfen haben. Die Ex-Freundin beschreibt eine Szene, in der Schwarzer das Bett „demonstrativ“ verlassen habe:
„Du rauschst aus dem Zimmer und knallst die Tür. … Plötzlich: ein Höllenlärm … In deiner Wut hast du alle gusseisernen Bratpfannen runtergerissen.“
Alice Schwarzer ließ auf Anfrage über ihr Büro mitteilen, dass sie die Aufregung um „eine solche Lappalie“ überhaupt nicht verstehe. Es sei zudem eine „reine Privatangelegenheit“.
Wie war das noch gleich: Das Private ist politisch?
Die folgenden Stichworte habe ich aus einer Notiz-Datei für einen Vortrag wieder herausgekramt. Es sind nur Stichworte, aber wer sich interessiert, wird die Quellen und genauen Hintergründe (falls nicht angegeben) schnell im Netz finden:
Die indische „National Commission for Women“ meldete am 4.10.2014, dass 53.2% aller in der indischen Hauptstadt angezeigten Vergewaltigungsfälle zwischen April 2013 und Juli 2014 sich nach einer Überprüfung als falsch herausgestellt hätten.
http://en.wikipedia.org/wiki/National_Commission_for_Women
http://www.dnaindia.com/india/report-53-rape-cases-filed-between-april-2013-and-july-2013-false-delhi-commission-of-women-2023334
——————————————————————
„Als die amerikanische Luftwaffe 556 Fälle von angeblicher Vergewaltigung untersuchte, gaben 27 Prozent der Frauen zu, gelogen zu haben (entweder kurz vor dem Test mit dem Lügendetektor oder nachdem sie ihn nicht bestanden hatten).“
——————————————————————
„Früher sei man in der Rechtsmedizin davon ausgegangen, dass es sich bei fünf bis zehn Prozent der vermeintlichen Vergewaltigungen um Falschbeschuldigungen handelte, inzwischen aber gebe es Institute, die jede zweite Vergewaltigungsgeschichte als Erfindung einschätzten.“
Quelle: ZEIT, 26.2.2011
——————————————————————
Kriminalpolizei Bern 2006 laut Kriminalstatistik 2005: Ein Drittel der Anzeigen wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung stellen sich als unbegründet heraus. http://www.20min.ch/tools/suchen/story/31994620
——————————————————————
Indiana/USA 1994: 41% aller innerhalb von 9 Jahren erhobenen Vorwürfe stellen sich bei genauerer Prüfung als falsch heraus.
(soziologische Untersuchung Dr. Eugene Kanin)
——————————————————————
1998, Polizeiakten zweier größerer US-Universitäten von 3 Jahren: exakt 50 Prozent aller Anschuldigungen nach eigener Aussage der Studentinnen falsch.
(soziologische Untersuchung Dr. Eugene Kanin)
——————————————————————
Bayrisches Landeskriminalamt 2005: „Alle Sachbearbeiter von Sexualdelikten sind sich einig, dass deutlich mehr als die Hälfte der angezeigten Sexualstraftaten vorgetäuscht werden.“
——————————————————————
Rostock wurde oben schon erwähnt
Ich habe vor einiger Zeit mit Erstaunen zur Kenntnis genommen, dass sogar Opferschutzverbände (!) mittlerweile davon ausgehen, dass 50 – 70 % aller einschlägigen Beschuldigungen falsch seien. Ich meine, es war eine Dame vom Weißen Ring, die dies bei Günther Jauch sagte.
@Christoph Nebgen: Das kann ich gar nicht glauben. Wann war das ungefähr?
Die feministische Opferlobbyisten haben die Männer die Jahre über verarscht und viele lila Pudel (von denen Maas anscheinend auch einer ist) haben ihr dabei geholfen.
Man wird sich irgendwann fragen, wie es passieren konnte, dass aus dem Sexualstrafrecht ein Sexualstrafunrecht wurde.
In der Ostseezeitung stand nichts von einer (belastbaren) Studie. Es ging um die Einschätzung einer (!) Kriminalbeamtin.
Ich halte die 80% für deutlich übersetzt. Wie will man in 80% der Fälle (zweifelsfrei oder zur Überzeugung von wem auch immer) feststellen, dass die Vergewaltigung nicht stattgefunden hat? Eindeutige Beweise für die Unschuld des Mannes oder die Falschaussage der Frau dürfte es nur in seltenen Fällen geben; eindeutige Lügen auch. In vielen Fällen wird man zu dem Ergebnis kommen: Nichts genaues weiß man nicht.
Die Zahlen, die durch die Medien geistern, basieren – so scheint es mir – allenfalls auf anekdotischer Evidenz. Belastbare Studien zur Anzahl der Falschbelastungen sind mir nicht bekannt.
Empirische Studien (wie auch immer man die anstellen würde) würden höchstwahrscheinlich zu einem kleinen Anteil sicherer Vergewaltigungen, einem weiteren kleinen Anteil sicherer Falschaussagen und einem erheblichen Anteil von unaufklärbaren Fällen kommen.
@Oliver Twist:
Wenn es nur so wäre, dann hätte das Problem nicht die Brisanz, die es hat. In der Rechtswirklichkeit ist es leider so, daß die Gerichte in den „Nichts genaues weiß man nicht.“-Fällen häufig die Angeklagten verurteilen. Die Konstellation Aussage gegen Aussage, die hier typischerweise vorliegt, wird heute von den Gerichten gerne als mißliche Beweisnot wahrgenommen, in der dem Anzeigeerstatter doch geholfen werden muß – durch Herabsetzung der Anforderungen an die Überzeugungsbildung. Die Fälle, in denen sich im Nachhinein herausgestellt hat, daß die Verurteilung ein Justizirrtum war, sind Legion. Daß die Dunkelziffer für solche Justizirrtümer groß sein muß, kann man sich denken, ohne daß es einer Statistik bedürfte.
Vor diesem Hintergrund sind Berichte der hier wiedergegebenen Art wertvolle Anstöße für eine Sensibilisierung bei allen beteiligten Entscheidungsträgern (Polizisten, Staatsanwälten, Berufsrichtern, Schöffen) – ganz gleich, wie treffsicher die Art der Erhebung der genannten Zahlen ist.
Danke, OG!
Als schwerpunktmäßig im Sexualstrafrecht tätiger Strafverteidiger ist man täglich mit vielen Fällen unglaublicher Ignoranz von Strafverfolgungsbehörden und Gerichten befasst, die im Zweifel keineswegs zugunsten des Beschuldigten handeln. Und je unglaublicher das vermeintliche Geschehen, umso eher wird dem „Opfer“ geglaubt.
Die Brisanz ist eher gefühlt. Die Statistik sagt anderes: Im Jahr 2012 erfolgte lediglich in 8,4% aller angezeigten Vergewaltigungen eine Verurteilung. Die meisten der unklaren Fälle werden schon durch die Staatsanwaltschaft ausgesiebt und nicht zur Anklage gebracht.
Zuzugeben ist, dass in den meisten der angeklagten Fälle – wenn auch nicht in allen – eine Verurteilung erfolgt.
Ich will damit nicht bestreiten, dass es (zumal in Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen) zur Verurteilung Unschuldiger kommen kann und auch tatsächlich kommt. Das ist tragisch für denjenigen, den es betrifft. Doch leicht machen es sich die Richter und Staatsanwälte in diesen Fällen sicherlich nicht.
@Bertram:
Da bin ich ganz Ihrer Meinung. Das wäre eine ganz andere Diskussion, wenn man das Problem auf eine schlichte Formel wie „Böswilligkeit des Personals“ bringen könnte. Es geht eben um systembedingte Fragen. Wenn Sie darauf hinweisen, daß 90% der Verfahren bei der Staatsanwaltschaft ausgesiebt werden, von den Anklagen aber die meisten zur Verurteilung führen, dann sind wir schon mitten drin im sogenannten Perseveranz-, Inertia- und Schulterschlußeffekt. Auf die Frage, warum es im deutschen Strafverfahren statistisch so viel mehr Verurteilungen gegenüber Freisprüchen gibt als vielen anderen Ländern, bekommt man als Erklärung eben die besondere Filterfunktion der staatsanwaltschaftlichen Prüfung in Deutschland zu hören. Das mag schon sein, hat aber den psychologischen Effekt bei den Richtern, daß sie sich auf die Triftigkeit der erhobenen Anklagen besonders verlassen, so daß eine Verlagerung der (gefühlten) Verantwortung eingreift (was prozedural verstärkt wird durch die zur Routine gewordene Zulassung der Anklage aufgrund einer praktische Entwertung des Zwischenverfahrens). Dabei beruht das Sieben und Filtern in aller Regel auf einer Beurteilung nach Aktenlage. Die eigentliche Wahrheitsfindung verortet die StPO demgegenüber in der Hauptverhandlung mit all ihren formellen und materiellen Gewährleistungen.
Durch die faktische Qualitätssuggestion der zurückhaltenden Anklagepraxis der Staatsanwaltschaft (gegen die für sich nichts zu sagen ist) wird aber die ergebnisoffen angelegte Hauptverhandlung konterkariert – und damit auch der Grundsatz in dubio pro reo. Was in ihrem Verlauf quer liegt zur vom erkennenden Gericht zugelassene Anklage, läuft Gefahr, bei den Richtern kognitive Dissonanz auszulösen, um ein weiteres Stichwort zu nennen. In der deutschen Rechtspraxis ist die Hauptverhandlung damit zum Ort geworden, wo dem Angeklagten von Anfang an das Wasser bis zum Hals steht, im Gegensatz zum Idealbild, daß sie ein Ort ist, wo man – nach allen Seiten aufgeschlossen – zusammenarbeitet, um die Wahrheit herauszufinden. Entgegen der ursprünglichen Konzeption hängt praktisch – wie Sie sagen – der Ausgang des Strafverfahrens mehr von der mehr oder weniger sorgfältigen Aktenbearbeitung durch den Staatsanwalt ab als von den Aufklärungsbemühungen des Gerichts. Daß hier die Saat von Fehlurteilen ausgebracht wird, liegt auf der Hand.
@OG: Also Erstens halte ich ihre Grundthese aus eigener Erfahrung als stellvertretender Vorsitzender einer großen Strafkammer. Anklagen werden hier stets kritisch hinterfragt. Weder die Tatsache der Anklage noch die Zulassung der Anklage sind ein Grund für eine Verurteilung. Man muss das Urteil ja auch begründen können und das geht nunmal nicht, wenn die Hauptverhandlung nicht das zu einer Verurteilung Notwendige ergeben hat.
Zweitens: Was ist denn ihr Alternativvorschlag. Soll die Staatsanwaltschaft zukünftig Leute anklagen, bei denen nach dem Ermittlungsverfahren eine Verurteilung nicht überwiegend wahrscheinlich ist?
@Dante:
Ich hatte gehofft, daß aus meinen Äußerungen klar hervorgeht, daß ich keineswegs einen Automatismus behaupte und auch nicht in Frage stelle, daß die Berufsrichter und Schöffen (im Regelfall) nach bestem Wissen und Gewissen entscheiden und jeweils überzeugt sind, gerecht zu urteilen. Es geht mir um Systemzwänge, die unterschwellig wirken und denen sich auch Gutmeinende nicht entziehen können (ich auch nicht). Wenn wir schon bei „gefühlter“ Statistik sind: Könnten Sie ganz grob angeben, wie die Verurteilungsquote in Ihrer Kammer ist, quer über die Deliktsgruppen? Gemischte Ergebnisse (Teilfreisprüche, Einstellungen) könnten dabei entweder nach ihrem Schwerpunkt zugeordnet oder außen vor gelassen werden.
Letzteres nicht, wie schon oben gesagt. Es kommt meiner Meinung nach darauf an, einen Mentalitätswandel bei Richtern herbeizuführen, was wahrscheinlich bereits durch geschickte Eingriffe (die auch klein sein können) an neuralgischen Stellen der Strafprozeßordnung erreicht werden kann. Ein erster Schritt wäre die Abschaffung des Zwischenverfahrens und damit der Einbringung eines kursorischen „Vorurteils“ des erkennenden Gerichts durch Anklagezulassung. Ein Zurückgehen auf den Rechtszustand von vor 1924, unter dem man sich der Problematik mehr bewußt war und der eine überwiegende Personenverschiedenheit von zulassendem und erkennendem Gericht anordnete (§ 23 Abs. 3 StPO a.F. [http://lexetius.com/StPO/23,6], § 77 S.2 GVG a.F. [http://lexetius.com/GVG/77,11]) ist ja aus angeblich fiskalischen Gründen heutzutage nicht mehr realistisch.
Gefühlte Statistiken gibt es nicht! Der ganz Artikel und insbesondere die von professionellen Teilnehmern (Juristen/Staatsanwälten) geführten Argumentationen sind hypothetisch und führen aber zu der Plausibilität einer Hypothese vielleicht der Form „Der Anteil der (vorsätzlichen?) Falschanzeigen wegen Vergewaltigung ist größer als 50 % aller Vergewaltigungsanzeigen“. Hier sollte geforscht werden. Andererseits auf der Grundlagen einer -wie oben angedeuteten- Faktenlage eine zudem verschärfende Gesetzeslage zu fordern/ herbeizuführen ist äusserst fragwürdig!
Meinen Sie es hilft tasächlich ihrem sachlichen Anliegen, wenn Sie in Zwischenüberschriften die „gefühlte“ Statistik einer Kriminaloberkommissarin als Fakt darstellen?
Tatsache ist ja wohl, dass es keine validen Daten dazu gibt, wie hoch der Anzahl der Falschbeschuldigenen ist. Es sind mit Sicherheit mehr als die 3 %, die von den Opferschutzverbänden gerne ins Spiel gebracht werden. Für die von Ihnen aufgegriffenen 80 % gibt es aber auch keine statistisch validen Untersuchungsergebnisse.
Oder kennen Sie welche?
@Dante: Ich weiß nicht, was Sie haben. Im Beitrag ist doch klar angesprochen, daß es sich um eine Extrapolation der Ergebnisse der Beamtin handelt, erkennbar ohne Anspruch auf wissenschaftliche Präzision: „Nun von einem Rostocker Phänomen zu sprechen, würde zu kurz greifen“
@Dante: Wie kommen Sie darauf, dass es sich um eine „gefühlte“ Statistik handelt? Bei aller berechtigten Vorsicht darf doch zumindest soviel Kompetenz unterstellt werden, dass sich eine Beamtin im Polizeidienst nicht mit erdachten oder auch nur „gefühlten“ Zahlen an die Öffentlichkeit begibt.
Man wird annehmen dürfen, dass sie eine solche Veröffentlichung auch mit ihrem Dienstherrn abgestimmt hat. Andernfalls könnten ihr allzu leicht dienstrechtliche Maßnahmen drohen.
@Strafakte.de: Sie sind tatsächlich der Ansicht, dass sie aufgrund der Äußerung einer Polizeibeamtin aus Rostock, wie sie in einem Provinzblatt zitiert wird, davon ausgehen können, dass 80% aller Anzeigen wegen sexuellen Missbrauchs in Deutschland erlogen sind? Mutig!
Ich gehe davon aus, dass die gute Dame weder über die Zeit noch über die Möglichkeit verfügt, tatsächlich festzustellen, welcher Anteil der Anzeigen, die über ihren Schreibtisch liefen, erfunden waren.
Will man das rausfinden, muss man eine entsprechende aufwendige kriminologische Untersuchung machen. Eine solche wird von der Zeitung nicht zitiert, also hat es sie nicht gegeben. Folglich handelt es sich – wie so oft – um eine gefühlte Statistik, also einen bloßen Schätzwert der Beamtin.
Nebenbei: Da man den Beteiligten nicht in den Kopf schauen kann, dürfte selbst jede seriöse kriminologische Untersuchung immer mit einer großen Zahl ungeklärter Fälle enden, bei denen man weder eine falsche Anschuldigung noch ein Sexualdelikt sicher nachweisen kann. Schon deshalb glaube ich nicht, dass es sich bei der Zahl von 80%, um das Ergebnis einer soliden statistischen Erhebung handelt.
@Dante: Von einer „soliden statistischen Erhebung“ hat niemand gesprochen. Das ist sie zweifellos nicht. Aber eben auch nicht nur ein „ungefähres Gefühl“. Dazwischen liegt noch einiges.
@Strafakte.de: So wie sie ihre Zwischenüberschrift formuliert haben, stellen Sie die Zahl von 80% Falschbeschuldigungen als Fakt dar.
Nur dagegen wende ich mich, denn imho schadet dies ihrem nachvollziehbaren Anliegen als Verteidiger, auf die (zumindestens in der Vergangenheit unterschätzte)Möglichkeit von Falschbeschuldigungen hinzuweisen.
Die Zahl ist erkennbar unrealistisch hoch (aus den oben dargelegten Gründen) und widerspricht den weiteren zitierten Zahlen, weshalb es ihrer Argumentation an Seriösität nimmt, wenn sie diese im Indikativ als Zwischenüberschrift herausstellen.
@Strafakte.de: Mal im Ernst, gerade diese Zahl ist so dermaßen schwach belegt, dass man damit unheimlich vorsichtig sein sollte. 1. Die einzige Quelle dafür, die sich auch nach längerer Suche finden lässt, ist der Artikel aus der OZ. Bereits das lässt skeptisch werden. Jedenfalls hat keine vorpommersche Polizeiinspektion dazu etwas veröffentlicht. 2. Die forsche Zahlenangabe findet sich im Artikel nur als Behauptung der Autorin, nicht hingegen als Zitat der Kommissarin. Es ist also schon zweifelhaft, ob es sich überhaupt um ein ungefähres Gefühl der Kommissarin oder bloß ein solches der Autorin handelt. Bei allem wohlverstandenen Interesse am Thema, gerade vonseiten eines Strafverteidigers, sollte die Diskussion auf solider, empirischer Tatsachengrundlage geführt werden, meinen Sie nicht?
@Dante: Wieder so ein Fan der Opferlobby: Wenn die Polizei Rostock und Bayern (praktisch von beiden Enden der Republik) sagen, dass die Mehrzahl aller Beschuldigungen falsch ist, warum sollte man denen dann nicht glauben? Ob es nun 6, 7 oder 8 Fälle sind ist doch eigentlich unerheblich. Wichtig ist: Die Mehrzahl aller Beschuldigungen ist falsch! Das muss jetzt nur noch bei den Staatsanwaltschaften und Gerichten ankommen!
@Wieder so einer: Ich bin Fan der Argumentation mit sorgfältig erhobenen Statistiken. Nix anderes.
Solche zeigen Sie leider auch nicht auf.
Und wenn ich mir die Zahlen auf dieser Seite so anschaue kann man nur eins mit Sicherheit sagen.
Die Zwischenüberschrift: „Acht von zehn Sexualdelikten sind nur vorgetäuscht“ ist höchstwahrscheinlich falsch. Einen so extremen Wert behauptet – außer einer Dame in Rostock – keiner.
Dass es eine erhebliche Zahl Falschbeschuldigen gibt, habe ich nicht in Abrede gestellt. Das ist im Übrigen aber auch an den Gerichten (inzwischen) bekannt.
Anscheinend ist eine offizielle Untersuchung, wie hoch der Anteil der Falschbeschuldigungen ist, politisch nicht gewollt.
Der Männerrechtsverein MANNDat hat dieses vor einiger Zeit angeregt:
http://manndat.de/offener-brief/falschbeschuldigungen-wegen-vergewaltigung-bzw-sexueller-noetigung.html
Die Anregung einer Untersuchung wurde jedoch mit fadenscheinigen Gründen verworfen:
http://manndat.de/offener-brief/falschbeschuldigungen_wegen_vergewaltigung_antwort_des_bfj_und_stellungnahme.html
Und wer irgendwelchen Lobby-gesteuerten „Studien“ und „Untersuchungen“ aus dem feministischen Lager glaubt, dem ist nicht mehr zu helfen.
Horst Arnold, Thomas Ewers, Claudio Rossi, Andreas Türck, Gustl Mollath, Jörg Kachelmann, Karl Dall und viele andere – nur Einzelfälle oder die Spitze eines Eisberges?
Die Folgen einer Falschbeschuldigung für die Frau wenn sie auffliegt? Minimal, wenn Sie Pech hat, Bewährung.
Die Folgen für den Mann, wenn sie damit durchkommt? Eine langjährige Haftstrafe, Arbeitsplatzverlust, oft Verlust der Familie und aller sozialen Kontakte.
Und wenn es Auffliegt? Siehe Kachelmann, siehe Türk, siehe Dall. Es bleibt immer etwas hängen, auch wenn die Unschuld erwiesen ist.
Diese Art der Gesetzgebung zieht sich insbesondere durch das Sexualstrafrecht. So sehr, dass sogar BGH-Richter Eschelbach von „Fiktionen“ schreibt, auf denen derlei Gesetze beruhen.
Eigentlich ist es erschreckend aber natürlich will sich niemand mit Vergewaltigern und Kinderschändern gemein machen. Daher kann man in dieser Schmuddelecke als Gesetzgeber herrlich wüten, ohne irgendetwas belegen zu müssen, sei es die Erforderlichkeit oder die Wirksamkeit von beschlossenen Gesetzen. So genau fragt da niemand nach. Hauptsache man hat wieder irgendeine erfundene Schutzlücke geschlossen.
@strafakte.de:
Hier sind 2 interessante Links, über die es sich vielleicht zu berichten lohnt:
http://www.mikado-studie.de/index.php/100.htm
http://www.mikado-studie.de/tl_files/mikado/upload/MiKADO_Zusammenfassung.pdf
Darin:
Allerdings sind die Ergebnisse insofern fragwürdig, als dass hier zumindest teilweise mit nicht repräsentativen Stichproben gearbeitet wurde. Und inwieweit finnische Ergebnisse (das sind die mit der Saunakultur!) Rückschlüsse auf Deutschland zulassen ist ebenfalls fraglich.
Dennoch sind die Ergebnisse interessant, zeigen sie doch in Teilbereichen, dass man von falschen Annahmen ausgegangen ist auf deren Basis dann schnell schnell Gesetze gemacht wurden.
Interessant ist auch, dass man anhand der Ergebnisse sieht, wie schädlich die Verbreitung von Hysterie in Verbindung mit und Stigmatisierung und Ausgrenzung im Ergebnis für den Kinderschutz ist, wenn Täter entweder Angebote nicht wahrnehmen oder – noch schlimmer – nicht behandelt werden, selbst wenn sie wollten, weil die Therapeuten Vorurteile haben.
Max Steller, einer der wohl anerkanntesten Sachverständigen für Aussagepsychologie geht in seinem Buch „Nichts als die Wahrheit? Warum jeder unschuldig verurteilt werden kann“ davon aus, dass 30% aller Vergewaltigungsanzeigen falsch sind.
Wir brauchen härteste Strafen für Falschbeschuldigerinen.
Und wir brauchen genaueste, penibelste, analytischste Verfahren, die Opfer und Unschuldige strikt und eisern zu schützen und von Verbrecher(innen) zu separieren.
Aber brauchen überhaupt erst ein Bekenntnis daszu, dass Falschbeschuldigung ein folgenschwerstes Verbrechen ist und Opfern von Falschbeschuldigungen schwerstes Unrecht geschehen ist !
Wie ist es überhaupt möglich, dass sowas offensichtliches und gleichzeitig so extremes so behandelt wird, als ob es garnicht existieren würde ?! Das ist doch schwert krank und zeigt wie die absolut menschenverachtend die Gesellschaft mit Männern umgeht!!!