Der Ärger über den Artikel bezüglich einer Studie zur Strafverfolgung von Vergewaltigungen auf Sueddeutsche (und anderen) ist noch nicht abgeklungen. Zu groß war die Ignoranz und Naivität des Autors Roland Preuß1, der in der Ursprungsversion des Artikels folgenden Satz formulierte:
„Man kann nicht ernsthaft unterstellen, dass Frauen eine Vergewaltigung erfinden.“
Allerdings ist die Falschbeschuldigung einer Vergewaltigung wahrscheinlich in etwa so alt wie die Menschheit und findet sich sogar in der Bibel (Buch Genesis/1. Mose, Kapitel 39). Wer in der Praxis häufig mit Falschbeschuldigungen zu tun hat, dem werden schnell die Augen geöffnet, wie hartnäckig und keineswegs selten solch ein falsch erhobener Vorwurf ist.
Eine Studie der bayrischen Polizei von Erich Elsner und Wiebke Steffen („Vergewaltigung und sexuelle Nötigung in Bayern“, 2005) gibt im Kapitel „Vortäuschungen von oder falsche Verdächtigungen wegen Vergewaltigung oder sexueller Nötigung (§§ 145d, 164 StGB)“ (Seite 177) folgendes Zitat eines Kommissaritatsleiters wieder (Hervorhebung hier):
„Alle Sachbearbeiter von Sexualdelikten sind sich einig, dass deutlich mehr als die Hälfte der angezeigten Sexualstraftaten vorgetäuscht werden. Viele angezeigte Fälle lassen zwar die Vermutung einer Vortäuschung bzw. falschen Verdächtigung zu, berechtigen jedoch nicht zu einer entsprechenden Anzeige.“
Mit anderen Worten: Ja – mehr als die Hälfte aller angezeigten Sexualstraftaten in Bayern sind falsch (vorgetäuscht)2 – aber wir können nicht gegen die Anzeigeerstatter(innen) ermitteln, weil es am Anfangsverdacht3 fehlt. Die genaue Prüfung eines Verdachts bereits im Stadium der Vorermittlungen könnte ein Grund dafür sein, warum die Verurteilungsquote bei Sexualdelikten in einigen Bundesländern besonders hoch ist. Hinzu kommt die landläufig bekannte „Strenge“ der bayrischen Justiz gegenüber sämtlichen Straftätern.
Vielleicht ist die Justiz überlastet, vielleicht arbeitet sie auch nur gründlicher
Auch „Spiegel“-Gerichtsreporterin Gisela Friedrichsen hat sich der Studie angenommen und kann offenbar nur den Kopf schütteln über die Aussagen des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen (KFN).
„Jetzt sollen es also laut Pfeiffer die vergewaltigten Frauen sein, die nicht nur ihrem Peiniger, sondern zu allem Überfluss auch noch einer Justiz zum Opfer fallen, die sich ihrer nicht angemessen annimmt. (…)
Pfeiffer beklagt einerseits, die Zahl der Verurteilungen wegen Vergewaltigung seien zurückgegangen; andererseits sei die Anzeigebereitschaft gestiegen. Da möchte man schon genauer erfahren, wie das zusammenhängt. Werden Anzeigeerstatterinnen inzwischen etwa weniger ernst genommen, was kaum glaubhaft erscheint angesichts allgemein gestiegener Sensibilität für übergriffiges Verhalten auch in der Ehe? (…)
Mehr Anzeigen, weniger Verurteilungen – was besagt das? Vielleicht ist die Justiz überlastet. Vielleicht aber arbeitet sie auch nur gründlicher.“
Die Abschreckung von Frauen, Strafanzeigen wegen Vergewaltigung zu erstatten
Schnell wird der Vorwurf bedient, Opfer würden im Strafprozess nicht ausreichend geschützt. Oder die „aggressive Strategie der Verteidiger“ habe die Angst der Opfer wachsen lassen. Opfer würden sich im Internet informieren und dann sehen, dass es mit einer Strafanzeige bei Weitem nicht getan ist. In dem Artikel der SZ lässt sich Oberstaatsanwältin Kräuter-Stockton, die selbst jahrelang Sexualdelikte bearbeitet habe, zu folgender Schlussfolgerung hinreißen:
Dies hat sicher viele Frauen abgeschreckt, Anzeige zu erstatten.
Ja, wenn medial ausschließlich berichtet wird, wie schwierig das Verfahren ist und auch Staatsanwältinnen diese Ansichten weiter verfestigen, wird es sicherlich dazu beitragen, dass sich Frauen immer öfter überlegen werden, ob sie Anzeige erstatten sollen. Gern wird in diesem Zusammenhang auch die Behauptung des „durchgeknallten“4 Berliner Generalstaatsanwalts a.D. für die Berichterstattung herangezogen:
Meiner Tochter würde ich im Zweifel raten, nicht zur Polizei zu gehen.
Das sind Sätze, die sich zehntausendfach im Internet verbreitet haben und zuerst erscheinen, wenn eine Frau recherchiert, ob sie eine Vergewaltigung anzeigen soll. Dieser Rat ist falsch – aber das steht dort freilich nicht. Der Satz brennt sich aber in das Gehirn dieser Frau.
Wenn vergewaltigte Frauen Hilfe von einer Beratungsstelle suchen, werden diese jedoch weiter abgeschreckt, statt dass ihnen geholfen wird. Sprachlos macht folgende Behauptung, für die es keine aber auch gar keine beweisbare, statistische oder ansonsten tatsachenbasierte Grundlage gibt (Hervorhebung hier):
„Beraterinnen sind inzwischen in der Bredouille, ob sie ihren Klientinnen überhaupt noch zu einer Anzeige und somit zu einem langwierigen und schwierigen Prozess raten sollen, der in der Regel zu einem Freispruch des Mannes führt.“
Dieses Zitat stammt von Terre des Femmes, einem parteilich-feministischem Verein, der es sich offenbar zur Aufgabe gemacht hat, Frauen nicht bei diesem Prozess zu unterstützen, sondern sie mit gleichermaßen praxis- und realitätsfernen Fehlinformationen von einer Strafverfolgung der Täter abzuhalten. Es ist ganz und gar nicht so, dass „in der Regel“ die Täter freigesprochen werden. Und warum überhaupt nur die Männer?
Der Fall Kachelmann und die Folgen
Im Artikel „Der Feind im Freund“, wie er am 17.04.2014 in der Süddeutschen Zeitung hieß, behauptet der Autor weiter:
„Hier dürfte der Prozess gegen Jörg Kachelmann seine Spuren hinterlassen haben. Der Wettermoderator war vor drei Jahren nach einem quälend langen Gerichtsverfahren vom Vorwurf der Vergewaltigung seiner Ex-Freundin freigesprochen worden.“
Diese Schlussfolgerung und allein schon die Verbindung zu dem Prozess sind schlichtweg unzulässig. Der Wettermoderator hat nun, fast drei Jahre nach dem Freispruch, das Recht, nicht öffentlich als „Schuldiger“ für vermeintliche Anzeigehemmnisse von Frauen herangezogen zu werden, für die nicht er, sondern allein die katastrophalen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Mannheim verantwortlich sind. Presserechtlich würde man dies „Nachverurteilung“ nennen. Die Rechtsanwältin Ann Marie Welker, die Kachelmann im Zivilverfahren vor dem Landgericht Frankfurt a.M. vertritt, hält diese Verkettung logischer Fehlschlüsse keinesfalls für einmalig und zweifelt zurecht an der Qualifikation solcher Journalisten für die Berichterstattung:
„Die himmelschreiende Gedankenführung könnte man als unfreiwillige journalistische Realsatire ad acta legen, wenn nicht ein Mensch am empfangenden Ende bedrückend ehrenrühriger Unterstellungen stünde.“
Der Artikel in der Süddeutschen Zeitung ist allerdings nur die Spitze des Eisbergs: Terre des Femmes hat ein ‚Positionspapier‘ zur „Macht der (prominenten) Männer“ veröffentlicht. Tenor: Herr K. sei wohl nur freigesprochen worden, weil er einen gutbezahlten Anwalt hatte:
„Für viele Frauen stellt ein Gerichtsverfahren auch ein finanzielles Problem dar, insbesondere, wenn sie gegen ihren Ehemann vorgehen oder, wie im Fall Kachelmann, gegen einen Prominenten. Hier zeigt sich sehr deutlich die Ungleichheit der Mittel: Herr Kachelmann konnte sich nicht nur zwei Anwälte leisten, sondern für ihn stellte es auch kein Problem dar, sich während des laufenden Verfahrens einen Hamburger Staranwalt als Verteidiger an seine Seite zu holen. (…)
Für die meisten betroffenen Frauen ist ein solcher anwaltlicher Beistand undenkbar. Häufig scheitert es schon an Begleitung durch eine Beraterin einer Frauenberatungsstelle. Durch die Unterfinanzierung von Frauenberatungsstellen können Beraterinnen eine solch zeitintensive und selbst von RichterInnen gewünschte Arbeit meist nur schwer leisten. Somit wundert es kaum, dass unter solchen Umständen von den angezeigten Fällen letztendlich etwa lediglich 14% zu einer Verurteilung führen.
Vor dem Gericht sind alle gleich? Nein, auch vor Gericht zeigen sich in aller Deutlichkeit gesellschaftliche Machtverhältnisse auf.“
Auch diese Fehlinformationen von „Terre des Femmes“ zielen offenbar darauf ab, Frauen von einer Strafanzeige gegen Täter(innen) abzuhalten. In Deutschland gibt es einen ausgeprägten Opferschutz im Strafverfahren, etwa über die Nebenklage. Nach § 397a StPO bekommen Opfer kostenfrei einen Rechtsanwalt als Beistand gestellt, wenn Sie sexuell missbraucht, vergewaltigt oder Opfer von Menschenhandel (§§ 176a, 177, 179, 232 und 233 StGB) geworden sind. Dabei bedeutet die Formulierung „gestellt“ nicht etwa, dass sie irgendeinen Rechtsanwalt zugeordnet bekommen – nein, sie können den Anwalt frei wählen. Sie können sich demnach ebenso eines „Staranwalts“ (was auch immer das sein mag) bedienen und das sogar für sie kostenfrei, etwa einen „Fachanwalt“ für Opferrecht. Der Verurteilte oder – im Falle eines Freispruchs – wird die Staatskasse für diese Kosten aufkommen. Der bestellte Rechtsanwalt hat das Recht zur Akteneinsicht und wird an allen Vernehmungen vor und während der Hauptverhandlung teilnehmen. Nebenkläger und ihre Vertreter haben zudem ein Anwesenheitsrecht in der Hauptverhandlung und verfügen über ein umfassendes Frage- und Antragsrecht.
Die Rolle der feministischen Opfervereinigungen
Peter-Jürgen Seeler vom „Weißen Ring“ in Niedersachsen hat sich in „NDR aktuell“ wie folgt zu der Studie geäußert:
„Das Ergebnis der Studie hat mich schon überrascht. Ich kann sie auch so nicht nachvollziehen aus unserer praktischen Arbeit in Niedersachsen. Etwa ein Drittel unserer betreuten Kriminalitätsopfer sind Geschädigte aus Sexualdelikten und wir haben einen derartigen negativen Rücklauf eigentlich bisher nicht verzeichnen können. (…)
Ganz allgemein gesehen sind Verurteilungen in breiter Basis sowieso zurückgegangen in den letzten Jahren. Aber so gravierend wie es dargestellt wird, vermag ich es nicht nachzuvollziehen.“
Die Presseerklärung des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen „Die Schwächen der Strafverfolgung – das Leiden der Opfer“ erweckt schon mit der Überschrift den Eindruck, sich dem Thema nicht gerade „unbefangen“ nähern zu wollen. Ist da unter einer bestimmten Prämisse an die Studie herangegangen worden? Hellhörig lässt der letzte Absatz der Erklärung werden, in der explizit zwei Opfervereinigungen herausgestellt werden, darunter auch „Terre des Femmes“, die nach eigener Darstellung ausschließlich einseitig-opferorientiert arbeiten. Warum werden ausgerechnet diese Vereine hervorgehoben? In welcher Verbindung steht das KFN zu diesen? Tragen sie zur Finanzierung der Studie bei? Ich habe das die Projektleiterin Dr. Deborah Hellmann (Psychologin, keine Juristin) gefragt, die mir dazu antwortete:
„Weder bff noch Terre des Femmes stehen als Geld- oder Auftraggeberinnen oder in irgendeiner ähnlichen Form in Beziehung zu unseren Analysen oder der geplanten Studie und beide Organisationen stellen auch keine finanziellen oder personellen Mittel bereit. Terre des Femmes setzt sich seit Längerem für eine Reform des § 177 StGB ein, ein Verweis war daher naheliegend.
In meiner Freizeit arbeite ich ehrenamtlich beim Frauennotruf Hannover e.V., allerdings steht meine Tätigkeit dort in keiner finanziellen oder andersartigen Verbindung mit unseren Analysen.“
Dass dieser Hinweis auf den aktuellen Appell „Vergewaltigung – Schluss mit der Straflosigkeit!“ von Terre des Femmes5 naheliegend war, überzeugt nicht. Ich halte es auch für nicht zweckdienlich, mit einer einseitigen Vorbelastung durch die ehrenamtliche Tätigkeit an diese Studie heranzugehen. Professionelle Distanz sieht jedenfalls anders aus. Im Strafverfahren hätte das jedenfalls geradezu einen Ablehnungsantrag wegen der Besorgnis der Befangenheit provoziert.
Steht bei Terre des Femmes tatsächlich die Beratung von Frauen im Vordergrund oder spielt mittlerweile einseitige Lobbyarbeit die wichtigere Rolle. Dafür könnte natürlich eine derartige Studie überaus hilfreich sein – ein erstes großes Medienecho hat sie bereits gefunden – und das fiel überwiegend, wie wohl von der Pressemitteilung beabsichtigt, sehr einseitig aus. Nicht einmal ernstzunehmende Medien wie Süddeutsche, F.A.Z., Spiegel und die Tagesschau haben die Mitteilung kritisch hinterfragt – von Emma war nichts außer Desinformation zu erwarten. In dem Appell, auf den das Forschungsinstitut so „naheliegend“ hinweist, heißt es übrigens:
Kaum ein Verbrechen in Deutschland wird so selten bestraft wie eine Vergewaltigung – obwohl es eine der häufigsten Formen von Gewalt an Frauen ist: Alle drei Minuten wird in Deutschland eine Frau vergewaltigt!
Sind das Zahlen, die irgendeine tatsächliche Grundlage in der Kriminologie finden? Bürgt das KFN nicht auch für die Richtigkeit der Inhalte in diesem prominent platzierten Hinweis? Kann man wirklich seriös behaupten, es würden weniger als 5% aller Vergewaltigungen angezeigt? In meinen Augen spielt dieser Verein in unverantwortlicher Art und Weise mit der Angst von Frauen vor sexuellen Übergriffen – und damit mit der Selbstentfaltungsfreiheit emanzipierter Frauen. Stattdessen sollen sie dauerhaft auf eine Opferrolle reduziert und fixiert werden.
Die Dunkelziffer unverfolgt gebliebener Vergewaltigungen mag hoch sein. Hoch ist allerdings auch die Dunkelziffer unentdeckter Fehlurteile auf diesem Gebiet. Wer Täter und wer Opfer ist, steht für manchen schon mit der Strafanzeige fest.
Nachtrag: Im Beck Blog analysiert Prof. Dr. Henning Ernst Müller die Presseerklärung des KFN und spart nicht mit Kritik an der Datenbasis und den daraus gezogenen Schlussfolgerungen.
- Der Münchner arbeitet seit 2001 bei der Süddeutschen Zeitung, seit 2005 als Redakteur in der Innenpolitik und beschäftigt sich vor allem mit Bildungsthemen. Er ist Mitautor des Buches „Guttenbergs Fall“. [↩]
- Kann man dieser „gefühlten“ Statistik trauen? Andererseits, warum sollte die bayrische Polizei diese Aussage dann veröffentlichen? Mir erscheint die Zahl auf den ersten Blick zu hoch – ich kenne allerdings keine belastbare Statistik und arbeite selbst nicht als Polizeibeamter oder Staatsanwalt, so dass ich keine konkreten Zahlen nennen kann. [↩]
- vgl. Verbindliche Richtlinien für die Prüfung eines Anfangsverdacht wegen einer Straftat in Brandenburg, herausgegeben vom Generalstaatsanwalt des Landes Brandenburg Prof. Dr. Erardo Cristoforo Rautenberg [↩]
- Ob man einen Staatsanwalt als „durchgeknallt“ bezeichnen darf, hatte 2009 das Bundesverfassungsgericht zu klären und hat das in diesem Fall im Ergebnis nicht beanstandet – BVerfG, Beschl. v. 12.5.2009 – 1 BvR 2272/04: „Die Personalisierung eines Sachanliegens in anklagender Form ist in solch unterschiedlicher Form und Intensität möglich, dass es nicht gerechtfertigt wäre, die Meinungsfreiheit in diesen Fällen wie bei Schmähungen stets und ungeachtet der weiteren Umstände zurücktreten zu lassen. Vielmehr ist es erforderlich, in die gebotene Abwägung einzustellen, ob der Betreffende als private Person oder sein öffentliches Wirken mit seinen weitreichenden gesellschaftlichen Folgen Gegenstand der Äußerung ist und welche Rückwirkungen auf die persönliche Integrität des Betroffenen von der Äußerung ausgehen.“ [↩]
- Seit vielen Jahren setzt sich deshalb der Bundesverband der 170 Frauennotrufe und Frauenberatungsstellen (bff) für eine Reform des § 177 ein. Dasselbe Ziel verfolgt Terre des Femmes gegenwärtig mit dem Appell „Vergewaltigung – Schluss mit der Straflosigkeit!“ den inzwischen über 27.500 Menschen unterzeichnet haben (es folgt die Internetadresse der Unterschriftenaktion). [↩]
Ich habe einige Jahre bei Kriminaldauerdienst einer Großstadt gearbeitet und habe dementsprechend oft genug Erstkontakt mit solchen „Geschädigten“ gehabt. Da kommen regelmäßig die Cindys, Ayses und Jaquelines, die sich abends in der Disko bis zur Amnesie zugesoffen haben und dann plötzlich mit einem Typen wieder aufgewacht sind, der nüchtern gar nicht mehr so cool war. Oder: plötzlich kommt das schlechte Gewissen und die Frage, was man denn dem Freund/Mann zu Hause erzählt: „Ich bin vergewaltigt worden.“
Weit mehr als die Hälfte … unterschreibe ich sofort.
Mit Verlaub, aber ich halte ihre Erfahrungen mit diesen „Damen“, um die es da in der Regel geht, für nicht sehr belastbar.
„Weit mehr als die Hälfte … unterschreibe ich sofort.“
Danke für die sachkundige Auskunft. In der Tat ist mir ein Fall aus der anwaltlichen Praxis bekannt, wo es genauso passiert ist: One-Night-Stand nach zu viel Alkohol (das berichten mehrere Zeugen; für die Behauptung, es seien k.o.-Tropfen im Spiel gewesen, finden sich keinerlei Anhaltspunkte). Am nächsten Tag wird dem Freund kein Seitensprung, sondern eine Vergewaltigung eröffnet, für die der mutmaßliche Täter noch heute verbüßt (Strafe als Ersttäter: fast 4 Jahre).
Wessen Erfahrungen halten Sie für nicht belastbar?
Zur Bezeichnung als „durchgeknallter Staatsanwalt“ (bei und in Fußn. 4): Das BVerfG 1 BvR 2272/04 hat festgestellt, dass diese Bezeichnung sehr wohl eine Ehrverletzung darstellt, die in Abwägung mit der Meinungsfreiheit (die das Fachgericht allerdings unterlassen hatte und zu deren Nachholung die Sache an das Fachgericht zurückverwiesen wurde) auch rechtswidrig und strafbar sein kann. Dass bei dieser Abwägung heute und in Ihrem Fall dabei irgendetwas anderes als die Strafbarkeit herauskommen könnte, ist kaum vorstellbar.
Ich habe die Fußnote jetzt noch ausführlicher formuliert mit entsprechendem Zitat des BVerfG. Und nein, ich sehe keine Strafbarkeit.
Sehr geehrter Herr Laudon, es ist erfreulich, dass Sie sich gegen die hysterisierenden Artikel und die irreführenden Behauptungen z.B. von TDF wenden,aber Ihre Schlussfolgerung aus der Studie der Bayerischen Polizei, wonach mehr als die Hälfte der angezeigten Taten vorgetäuscht sei, ist leider auch nicht seriös. Sie zitieren nur einen K-Leiter und nicht die ausführlichen weiteren Zitate der Befragten, vor allem aber nicht die Zusammenfassung der Auswertungen auf S. 157: 33,4 % Vortäuschung insgesamt und von den nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellten (nicht: von der Gesamtheit der Anzeigen!) 63,6 %.
Immerhin werden bei der StA von den ca- 56 % Einstellungen nach § 170 StPO etwa 34 % wegen Zweifeln an der Aussage eingestellt, inwieweit bei unbekannten Tätern (immerhin 41 % der Einstellungen) ggf. auch noch „unbekannt geblieben+Zweifel an der Zeugenaussage“ kombiniert eine Rolle spielen, konnte ich der Studie nicht entnehmen.
Auf S. 157 steht: „Die polizeilichen Sachbearbeiter von Sexualdelikten schätzen den Anteil, den das Vortäuschen einer Straftat und die falschen Verdächtigungen (§§ 145 d, 164 StGB) an allen nach § 177 StGB – Sexuelle Nötigung; Vergewaltigung – angezeigten Straftaten haben, im Durchschnitt auf 33,4 Prozent. Nach ihrer Bewertung sind fast zwei Drittel (63,6%) der von ihnen selbst bearbeiteten und von der Staatsanwaltschaft wegen verschiedener Gründe nach § 170 II StPO eingestellten Verfahren „eher“ oder „mit hoher Wahrscheinlichkeit“ Vortäuschungen oder falsche Verdächtigungen.“
Es sind aber jeweils nur bloße Schätzungen von Sachbearbeitern, die ich – wie ausgeführt – für nicht sonderlich belastbar halte. Das Zitat sollte in erster Linie veranschaulichen, dass es entgegen der Meinung des Autors des SZ-Artikels sehr wohl eine beträchtliche Anzahl mit hoher Wahrscheinlichkeit falscher Vorwürfe gibt.
Ein ausgesprochen erfreulicher, entgegen dem allgemeinen Hysterisierungstrend differenzierter und ausgewogener Artikel mit einer Vielzahl interessanter Hinweise!
Vielen Dank! Bei „lawtroll“ hab ich schon das Schlimmste befürchtet …
Sehr geehrter Herr @schneidermeister
Ich bin der Meinung, dass kaum eine „Studie“ i.S. Vergewaltigung/Missbrauch wirklich als seriös bezeichnet werden kann. Die unterschiedlichen Faktoren, wie , was und worüber untersucht wird macht das schon unmöglich.
Aber die Aussagen von tatsächlichen Experten, von Personen die an der Basis arbeiten : Polizei, Gutachter etc. die muss man durchaus als seriös und aussagekräftig ansehen.
Ich habe auf meinem Blog unter der Überschrift:
Dem Vereinsvorsitzenden Dr. Pfeiffer und allen die es nicht glauben wollen ins Stammbuch geschrieben, was tatsächliche Experten – die es wissen müssen- dazu sagen! ein wenig Expertenmeinungen zusammengetragen.
Was den KFN und seinen medienerprobten Leiter betrifft betrifft, nun da sollte jeder sehr vorsichtig sein. Es war klar, dass TdF und ähnliche Organisationen in ein Freudengeheul ausbrachen, als sie die Zahlenoperationen gelesen haben.
Und ja, man sollte solchen Studien aber auch dringend eine Studie Falschbeschuldigungen und natürlich Fehlurteile gegenüberstellen. Aber die wären nicht so „populär“ und würden keinen Medienhype erzeugen.
Vielen Dank für den Kommentar!
Ich stehe mit Prof. Pfeiffer vom KFN übrigens per E-Mail im Austausch und werde berichten, wie es mit dem Forschungsprojekt weitergehen wird. Er hat mir bereits zugesagt, demnächst eine ausführliche Projektskizze zur Verfügung zu stellen, sobald potenzielle Geldgeber eine Entscheidung getroffen haben – zu denen (nur zur Erinnerung) die beiden genannten Vereine nicht zählen.
@Strafakte , ich gebe zu, dass ich Studien und Statistiken sehr kritisch sehe.
Die EU -Studie über Gewalt an Frauen, die mit einem Freudengeheul entsprechender Organisationen begrüsst wurde nur als Beispiel. Da wurden 42.000 angebliche „Opfer“ befragt. Und das dann auch noch in englisch. 42.000 von ca. 252 Millionen (Gesamtbevölkerung EU ca. 505 Mio.) Genaue Zahlen etc.habe ich am 5.3.in einem Beitrag am Blog geschrieben. ( Wobei ich mich schon die ganze Zeit frage, wer diese „Studie“ finanzierte)
Ich stelle mir dann Kreszenzia Sedlhuber aus Hintertupfing vor, deren Englischkenntnisse sich auf Cul – Tschastin Timberläk und Tschillen beschränken , wie sie so einen Fragebogen ausfüllt und/oder ein Gespräch führt.
Wer also waren die Probandinnen? So fängt es doch schon an.
Wie lautete die Fragestellung? (92 Fagen sollen es gewesen sein)Was alles wurde berücksichtigt usw. usw.
Dann wird geschätzt und hochgerechnet und durch solche Milchmädchenrechungen kam TdF auch zu eine Dunkelziffer von 160.000 angeblichen Vergewaltigungen.
Soviel zu Studien.
Etwas anderes ist mir aber wichtiger – schön, dass sie sich mit Prof.Pfeiffer so gut verstehen – aber er ist und bleibt ein Vereinsvorsitzender.
Vereine finanzieren sich, wie sie auch schreiben durch „Geldgeber“ . Wer also wird diese Studie finanzieren. Der Steuerzahler, Private? Wenn auch nicht die genannten Organisation, dann vielleicht doch Interessierte die ihnen nahestehen?
Ich verweise auch auf die Studie die in Arbeit ist: Befragung zum Anzeigeverhalten nach Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung- Institut für Kriminologie – Universität Heidelberg
Die haben ihre angeblichen Opfer auch im Internet zusammengesucht. Die volle Anonymität wurde selbstredend zugesichert. Da läuten bei mir schon alle Alarmglocken. Was haben wir nicht alles gelesen als der #aufschrei durch die Medien raste. Was konnte man alles bei Ichhabnichtangezeigt für Horrorstories erfahren.
Nebenbei – die Sendung 37° vom ZDF hat sich auf dieser Website ihre angeblichen Opfer zusammengesucht. Was sie dann wirklich davon genommen haben, kann ich allerdings nicht sagen.
Sehen sie, ich schreibe gerne , ich habe Fantasie wenn ich also will, dann lege ich eine Vergewaltigungsgeschichte hin, die jeden zu Tränen rührt und kein Wort ist wahr.
Interessant zu wissen wäre wie der Verein KFN entsprechende Daten zusammengetragen hat, oder noch zusammentragen (schon in der Projektskizze) will. Anhand von Anzeigen, oder an Hand von tatsächlichen Prozessausgängen mit Verurteilung eines Täters? Oder wird alles was irgendwo mit Gewalt, Vergewaltigung oder Missbrauch irgendwann zur Anschuldigung( Anzeige) kam, gemischt?
Dann wären ja auch die Einstellung eines Verfahrens, die Freisprüche oder Fehlurteile in der Studie, in einer Statistik. Her RA Schwenn kann ein ganzes Oratorium davon singen. Und das wäre bereits eine Verzerrung der Tatsachen, wenn es auch die Zahlen schönen würde.
Vielen Dank für Ihren Beitrag!
Ich war auf den Internetseiten der bff, weil ich diesen Verband noch nicht kannte. In seiner Publikation zur Bewertung des Gewaltschutzgesetzes wird ein Fallbeispiel für den nicht ausreichenden Schutz Betroffener gegeben:
„Gewalt gegen eine Seniorin, sprich der zu pflegende Ehemann, der zunehmend
dementer wird, schlägt seine Frau. Die Frau will aber den Ehemann nicht in einem
Pflegeheim unterbringen. Offensichtlich hat es auch schon vor der Erkrankung Gewalt
gegen die Frau gegeben. Schwierige Situation für die Polizisten beim direkten Einsatz,
denn sie wissen nicht, wohin sie den Platzverweis des Mannes machen sollen.“
https://www.frauen-gegen-gewalt.de/tl_files/bilder/Kampagnen_Projekte/Ergebnisse_bff_Umfrage_Gewaltschutzgesetz.pdf (Seite 12)
So wie dieser äußerst schwierige Fall (verkürzt) dargestellt wird muss ich mir (zugegeben als juristischer Laie) wirklich an den Kopf fassen. Fordert etwa der bff die Aufhebung der verminderten Schuld bzw. Schuldunfähigkeit, die bei leichter bzw. mittlerer und schwerer Demenz im StGB gilt? Oder bin ich auf dem Holzweg?
Dass seit Mitte der 80er Jahre die Anzeigen wg Vergewaltigung steigen, gleichzeitig aber die Aufklärungsquote sinkt, ist bekannt. Rein denklogisch kann dies nur am Anzeigesachverhalt liegen oder an den Institutionen, die diesen bewerten (Polizei, Justiz). Pfeiffer geht von letzterem aus. Grund seiner Annahme: Hohe Anzeigenzahlen führen zu Überlastung der Behörden. Dies dürfte aber eine eher fernliegende Annahme sein. Denn die alleinige Verfahrenszahl ist für so eine Annahme völlig ungeeignet; Behörde A kann mit wenigen Verfahren über-, Behörde B mit vielen Verfahren unterfordert sein.
Viel näher liegt doch die Annahme von G. Friedrichsen – nämlich dass seit Mitte der 80er Jahre die Anzeigebereitschaft der Frauen steigt – aber eben auch mehr „münchhausenhafte“ Anzeigen erstattet werden (zB um ein Sorgerechtstreit zu beeinflussen, auch diese Verfahren steigen an).
Die Organisationen agens ev und manndat ev haben jüngst das Bundesamt für Justiz auf diesen Missstand hingewiesen. Mit Recht sorgen sich diese um eine Entwicklung, der entgegengewirkt werden muss.
http://manndat.de/leitartikel/falschbeschuldigungen_wegen_vergewaltigung_antwort_des_bfj_und_stellungnahme.html
http://agensev.de/agens-meint/fall-kachelmann-bedauerlicher-einzelfall-oder-bedenkliche-entwicklung/
Was sich nun hier anbahnt, geht aber in eine völlig andere Richtung. Es dürfte davon auszugehen sein, dass der (…) Pfeiffer durch diese öffentlichkeitswirksame „Studie“ nur die (vermutlich ohnehin latent vorhandene) Bereitschaft zur Vergabe von Fördermitteln für ein Evaluationsprojekt forcieren möchte. Geldgeber dürfte uU eins unserer 17 Frauenministerien sein. Man sollte sich auch einmal die geforderte Modifizierung des § 177 StGB genauer anschauen, so wie sie von den feministischen Organisationen gewünscht wird. Wird tatsächlich eine Vergewaltigung nicht mehr an Drohung m. gegenwärtiger Gefahr oder an Gewalt geknüpft bzw. wird ein ausdrückliches Einverständnis gefordert, dann dürfte dieser Tatbestand ins uferlose gehen.
Man sollte schon in diesem Stadion der Aktivitäten des KFN kritisch berichten. Danke daher für den Beitrag – bitte bleiben Sie dran!
[Kommentar editiert – bitte Kommentarregeln beachten!]
Erstaunlicherweise greift hier kaum jemand auf Veröffentlichungen zurück, über die im Zuge der Causa Kachelmann berichtet wurde: So waren die Zahlen von Prof. Püschel, der in Hamburg eine große ‚Opferambulanz‘ betreibt, eindrucksvoll:
1/3 der Vergewaltigungen haben nicht stattgefunden und bei 40% waren sich die Experten über die Ursache der spezifischen Blessuren nicht sicher.
Mit Verweis auf die „Zeit“, wo Frau Rückert eine der wenigen seriösen Redakteusen ist:
http://www.zeit.de/2011/09/WOS-Kachelmann/seite-3