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Keine Ermittlungen gegen Til Schweiger

Den Beweis dafür, dass Presseberichte über laufende Verfahren nicht jeder Journalist Praktikant schreiben kann, hat die Qualitätspresse aus dem Hause Burda („Fakten, Fakten, Fakten“) einmal mehr sehr eindrucksvoll erbracht. Unter der Überschrift „Nach Anzeige wegen Volksverhetzung: Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen gegen Til Schweiger ein“ ist zu lesen:

Wegen seinen Äußerungen über die Proteste vor dem Flüchtlingsheim in Freital hatte eine Privatperson Anzeige gegen Til Schweiger erstattet. Die Staatsanwaltschaft hatte anschließend Ermittlungen gegen den Schauspieler aufgenommen. Die Kölner Staatsanwaltschaft nimmt keine Ermittlungen gegen den Schauspieler Til Schweiger wegen seiner Äußerungen in einer Talkshow auf.

Ja, was denn nun – wird sich der geneigte Leser fragen. Was uns der „Focus“ eigentlich sagen wollte: Die Ermittlungen wurden wegen § 152 Abs. 2 StPO gar nicht erst aufgenommen, weil die Staatsanwaltschaft Köln bereits den Anfangsverdacht aus rechtlichen Gründen verneint hat. Das Verfahren war zuständigkeitshalber von Hamburg nach Köln abgegeben worden. Allerdings wurden keine Ermittlungen geführt, da in der Strafanzeige schlicht kein strafrechtlich relevantes Verhalten erkannt werden konnte.

Til Schweiger hatte in einer Talkshow gesagt:

Ich glaub‘ noch nicht mal, dass ein Politiker nach Freital gehen muss. Das würde reichen, wenn die einfach zwei Hundertschaften dahinschicken und die Leute einkassieren und sagen: „Heute Nacht bleibt ihr mal im Knast, denkt mal ein bisschen darüber nach, was ihr hier macht und morgen kommt ihr nicht mehr hierher.“

Man darf gespannt sein, was in den anderen Medien noch spannendes zu lesen oder zu hören sein wird. Dem Anzeigeerstatter dürfte übrigens – sofern die Frist noch nicht abgelaufen ist – noch das Ermittlungserzwingungsverfahren offenstehen.


1 Kommentar zu “Keine Ermittlungen gegen Til Schweiger

  1. Bemerkenswert fand ich die in der restlichen Presse durchweg zu lesende Formulierung, die Anzeige habe ein „Rechtswissenschaftler“ aus Münster gestellt.
    Es handelt sich um einen offenbar zwangsexmatrikulierten Jurastudenten, der 44 Semester lang die Mensa besuchte und durch nachhaltige Querulanz auffällt.

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