Der Verteidiger gilt als „der einzige Freund“ des Angeklagten im Gerichtssaal – so beginnt der Gastbeitrag von Rechtsanwalt Johann Schwenn in der „Zeit“. Obwohl: Freunde (oder vielleicht besser: Unterstützer) hatte Gustl Mollath eine ganze Menge zu Beginn des Wiederaufnahmeverfahrens. Sie bereiteten ihm und seinem Rechtsanwalt Gerhard Strate einen herzlichen Empfang vor dem Landgericht Regensburg. Leider sind auch einige „falsche“ Freunde darunter.
Der Fall Mollath zeigt, ebenso wie der von Beate Zschäpe, wie schwierig das Verhältnis zwischen Mandanten und ihren Verteidigern sein kann, bis hin zum Zerwürfnis. Das Verhältnis von Mollath zu seinem Verteidiger Strate kann spätestens nach dessen Angriffen in „Report München“ nur noch als zerrüttet bezeichnet werden. Das wird auch das Gericht anerkennen müssen.
Nun gehen auch die Unterstützer von Gustl Mollath auf Distanz, fordern sogar eine öffentliche Entschuldigung bei seinem Verteidiger. Was viele Unterstützer längst einsehen, nämlich dass ein Freispruch wegen erwiesener Unschuld nicht erzwungen werden kann, ist noch nicht bei Gustl Mollath angekommen. Es fehlt wohl – völlig unbegründet – das Vertrauen in seine Verteidigung.
Enttäuscht ist beispielsweise Ursula Prem, bei der Mollath die ersten drei Tage nach seiner Entlassung aus der Psychiatrie gewohnt hatte, über sein geschwundenes Vertrauen in Strate und dass er stattdessen noch andere Rechtsanwälte im Hintergrund arbeiten lasse.
Vertrauen in die Strafverteidigung ist unabdingbare Voraussetzung
Wenn der Verteidiger seinem Mandanten sagt, dass die 27 Beweisanträge „Mist“ sind, muss er ihm vertrauen. Das Beweisrecht im Strafverfahren ist komplex – längst nicht alles, was ein Laie sich vorstellt, kann „ins Blaue hinein“ zum Gegenstand der Beweisaufnahme gemacht werden. Dem Gericht sind in § 244 Abs. 3-5 StPO umfangreiche Befugnisse eingeräumt, Beweisanträge abzulehnen, z.B. wegen Erwiesensein oder Bedeutungslosigkeit einer Beweistatsache.
Treffend schildert Schwenn in der „Zeit“ die Kernkompetenzen eines Strafverteidigers:
Der Verteidiger schuldet seinem Mandanten Ehrlichkeit, Fürsorge, Rechtskenntnis und Fleiß bis zur Bereitschaft, die Nacht zum Tage zu machen, wenn der Fall das erfordert. Außerdem Mut, aber keinen Leichtsinn, Schutz vor den Medien und Gelassenheit gegenüber ihm selbst geltenden Angriffen – nur eines nicht: Gehorsam.
Der Mandant sollte seinem Verteidiger nicht vorgeben, wie er die Verteidigung zu führen hat. Und schon gar nicht sollte er seinen Verteidiger vorführen, indem er überraschend eigene Anträge formuliert, Fragen an Zeugen oder Sachverständige richtet oder die Verhandlungsführung des Vorsitzenden beanstandet. Was zu seiner Verteidigung geboten ist und was ihr schadet, hängt oft von Rechtsfragen ab, auf die der Verteidiger die Antwort wissen sollte. Der Mandant aber kennt sie nicht und kann dadurch die gesamte Verteidigungsstrategie zu Fall bringen.
Um es deutlich zu machen: Der beste Beweis für einen unbedenklichen Geisteszustand ist nicht, mit allerlei Beweisanträgen in bekannte Muster zurückzufallen und alles in eine Verschwörungstheorie einzubinden – ganz gleich, ob es diesen „größten Fall der Steuerverschiebung“ nun gibt oder gegeben hat. Er hat mit dem aktuellen Wiederaufnahmeverfahren schlicht nichts zu tun.
Es ist zum jetzigen Zeitpunkt unmöglich zu sagen, ob das Verhältnis von Mollath und Strate ins Reine kommen kann. Zunächst wurde Rechtsanwalt Strate durch das Landgericht Regensburg als Pflichtverteidiger „an die Kette gelegt“. Das gibt Gustl Mollath aber auch die Möglichkeit, ergänzend bis zu drei Wahlverteidiger zu verpflichten. Der Prozess wird am 8. August fortgesetzt, dann will Gustl Mollath sich zu den Vorwürfen einlassen.
Ich verstehe dieses Gerede von der (späten) Pflichtverteidigung nicht. Ist es nicht ein absoluter Revisionsgrund, wenn dem Angeklagten vor dem Landgericht in erster Instanz kein Pflichtverteidiger beigeordnet wird?
Nein, nicht wenn er einen Wahlverteidiger hat.
Mir erscheint es wenig verwunderlich, dass es zu einem Eklat kam (oder auch zu mehreren).
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Viele Jahre weggeschlossen – und Psychiatrie / Gefängnis sind Welten, in der andere Sozialnormen gelten, andere Machtverhältnissen, andere Umgangsformen. Wer in der Welt von Psychiatrie / Gefängnis überleben will, muss Strategien entwickeln, die „Draußen“ das genaue Gegenteil bewirken können.
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Zudem viele Jahre abgeschnitten von der Entwicklung des Internets, so dass weder der daraus resultierende Nutzen, noch die daraus resultierende Gefahr erkannt werden können.
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Ein guter Rechtsanwalt ist nicht der edle, hilfreicher Ritter, als der er von vielen Menschen so gerne gesehen würde. Ein guter Anwalt ist einer, der das Eigenleben der Justiz kennt und es hervorragend versteht, sich darin zu bewegen. Sozusagen ein Schachspieler, der vorausschauend die Züge der Gegner erahnt und entsprechend pariert.
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Dies bedeutet aber immer auch, ein guter Anwalt ist Systemimmanent.
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Was dazu führen kann, dass ein Mensch einen Prozess gewinnt, obwohl er in einem moralischen Sinne versagt hat oder gar schuldig ist. Während ein anderer Mensch, der in einem moralischen Sinne weder versagt noch schuldig geworden ist, einen Prozess verliert.
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Die Anwälte von Herrn Uli Hoeneß haben dies sehr deutlich vorgeführt. Und Herr Hoeneß konnte im Gegensatz zu Herrn Mollath die Klaviatur des sich geschickt anpassenden Verhaltens einsetzen.
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Genau dieses Eigenleben der Justiz und die sich daraus ergebenden Spannungsfelder sind vielen Bürgern immer weniger vermittelbar.
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Dann kommt Herr Mollath, der – bildlich gesprochen – jahrelang im eigenen Saft schmoren musste und der davon ausgeht:
Hätte meine Frau nicht so (moralisch) verwerflich gehandelt (VERMEINTLICHE! Steuerhinterziehung), dann wäre es doch gar nicht zu dieser für mich herabwürdigenden Situation gekommen. Die körperliche Gewalt und die Reifenstecherei ist doch nicht passiert, weil ich ein böser Mensch bin. Sondern weil meine Frau einen Grund brauchte, damit ich schweige, stillhalte. Wenn also die Steuerhinterziehung en détail bewiesen wird, wird auch sichtbar, warum es zu den Diffamierungen gekommen ist.
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Und genau da prallen die Welten aufeinander.
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Was Frau Beate Lakotta zu kaum verhohlenen hämischen Kommentaren im Stiele von „I C H habs gewusst, I C H habe Recht behalten“ veranlasst. Oder eben Unterstützer zu enttäuschten Reaktionen bewegt, wie die von Frau Prem mit Veröffentlichung eines sehr privaten Briefes. Letztendlich aber geht es um die eigene Reputation, auch Herrn Strate (den ich ebenso wie Frau Prem sehr schätze)
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Vergessen wird bei all dem aber, dass jedem Menschen ein fairer Gerichtsprozess zustehen (sollte), egal ob Jugendlicher, Alter angeblicher Querulant, Ausländer, Behinderter, Eigenbrötler, Kranker.
(Der Kommentar wurde ergänzt, um die Unschuldsvermutung zu wahren.)
Fakt ist, dass Mollath aufgrund eines fehlerhaften Gutachtens 7,5 Jahre von der Gesellschaft zwangesmedikamentiert und zwangstherapiert wurde.
Jeder in diesen Vorgang involvierte Beamte muss in einem rechtsstaatlichen Verfahren, in einem Gerichtssaal von einem Richter befragt werden.
Tatsächlich wird nur das traumatisierte Opfer erneut zu Grunde gerichtet.
Der Fall Mollath wird in die Geschichte eingehen. Auch kommende Generationen werden über die gegenwärtigen Zustände in der Deutschen Politik die Köpfe schütteln.
Fehlerhaftes Gutachten? Zwangsmedikamentiert? Zwangstherapiert? „In die Geschichte eingehen“? „Kommende Generationen werden…“?
Ziemlich weit aus dem Fenster gelehnt, zumal Mollath selbst sagt, keine Medikamente genommen und keine Therapie gemacht zu haben.
Vielleicht gehts ne Nummer kleiner. Denn der Herr Mollath hat da tatsächlich seinen Anteil an der Misere.
@Tim
1. Das Gutachten ist fehlerhaft.
2. Ersetzen Sie das Wort „Therapie“ durch Zwangseinweisung.
Und realisieren Sie, dass die Zwangseinweisung 7,5 Jahre andauerte.
3. Mollath hatte wegen dem fehlerhaftem Gutachten keine Chance, dem
Automatismus des Ungrechtigkeitsapparats in der Deutschen
Justiz zu entgehen.
Min. 60% aller medizinischen Gutachten sind fehlerhaft.
Min. 25% aller Deutschen Urteile sind fehlerhaft.
Daran hat Mollath auch seinen Anteil?
Das schlimmste Verbrechen ist, dass sich Beamte selbst aus jeder Haftung befreit haben.
Zustände wie zu Zeiten des Absolutismus.
Der Fall Mollath ist noch nicht das Ende dern medialen Lügen-Propaganda vom Deutschen Rechtsstaat.
Allerdings könnte es der Anfang vom Ende sein.
In dem verlinkten ZEIT-Interview sagt Strate:
„Den Ordner hat er vor Gericht überreicht in einer Verhandlung, wo er ohne Anwalt war. Von einem Anwalt hatte er sich vorher getrennt. Ich weiß nicht, warum, ich habe ihn dazu nicht befragt.“
http://www.zeit.de/2013/35/gerhard-strate-gustl-mollath/seite-7
Es wäre schon nahe liegend, den Mandanten danach zu fragen, vor allem dann, wenn die Aufkündigung des Mandats und die Entscheidung, sich selbst mit dieser Verteidigungsschrift – eine Kombination von Anklage und Verteidigung, also auch hier schon ein bekanntes Muster – die fatale Entwicklung mitverursacht. Gut, das muss man der Öffentlichkeit – im Sinne des Vertrauens – nicht mitteilen, aber man kann schon über diese Stelle stolpern. Hier zeigt sich wieder einmal, wie schwierig es ist, Verschwiegenheitspficht und Öffentlichkeitsarbeit miteinander zu vereinbaren.
Im Übrigen müsste sich Mollaths Kündigungsschreiben an den ersten Anwalt bei der Akte befinden – so jedenfalls eine Information aus dem Untersuchungsausschuss des Landtags.
Zitat Art. 14 ICCPR – d) er hat das Recht, bei der Verhandlung anwesend zu sein und sich selbst zu verteidigen oder durch einen Verteidiger seiner Wahl verteidigen zu lassen; – Also besteht schon einmal kein Anwaltszwang. e) er darf Fragen an die Belastungszeugen stellen oder stellen lassen und das Erscheinen und die Vernehmung der Entlastungszeugen unter den für die Belastungszeugen geltenden
Bedingungen er wirken. Also darf Mollath auch seiner Exfrau Fragen stellen. Ein Verfahren nach § 63 StGB verstößt i.Ü. gegen Art. 14 (1) ICCPR, da der dort genannte Anspruch umgangen bzw. dem Betroffenen dieser Anspruch entzogen wird.- Zitat: Artikel 14 (1) Alle Menschen sind vor Gericht gleich. Jedermann hat Anspruch darauf, dass über eine gegen
ihn erhobene strafrechtliche Anklage oder seine zivilrechtlichen Ansprüche und Verpflichtungen durch ein zuständiges, unabhängiges, unparteiisches und auf Gesetz beruhendes Gericht in billiger Weise und öffentlich verhandelt wird.http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/user_upload/PDF-Dateien/Pakte_Konventionen/ICCPR/iccpr_de.pdf
Sich selbst verteidigen zu dürfen hat nichts mit dem „Anwaltszwang“ zu tun. Der Pflichtverteidiger wird zum Schutz des Angeklagten zur Wahrnehmung von dessen Rechten bestellt. Dass die Ex-Frau nicht aussagen muss, hat mit ihrem Zeugnisverweigerungsrecht zu tun (§ 52 StPO), also nein – er darf ihr keine Fragen stellen. Warum Art. 14 Abs. 1 ICCPR dem § 63 StGB entgegenstehen sollte, erschließt sich mir wirklich nicht. Meinen Sie nicht, dass da nicht schon einer der vielen vor Ihnen mit dem Fall befasst Juristen darauf gekommen wäre?
Der Prozess zeigt doch immer deutlicher, dass der gute Gustl sehr wohl das.eine oder andere psychische Problem hat. Deswegen muss er noch lange nicht gefährlich sein, aber normal ist diese Mischung aus Querulant und Verschwörungstheoretiker auch nicht.
Die Frage ist nur, wieviel davon erworben ist … Wörz ist heute auch arbeitsunfähig, der Bawü Polizei und Justiz sei dank!
>Um es deutlich zu machen: Der beste Beweis für einen unbedenklichen Geisteszustand ist nicht, mit allerlei Beweisanträgen in bekannte Muster zurückzufallen und alles in eine Verschwörungstheorie einzubinden – ganz gleich, ob es diesen „größten Fall der Steuerverschiebung“ nun gibt oder gegeben hat. Er hat mit dem aktuellen Wiederaufnahmeverfahren schlicht nichts zu tun.
Das ist es aber auch was viele Bürger nicht verstehen sowie auch die Unterstützer, dass es eben nicht darum geht wer ihn hat warum in die Psychiatrie einweisen lassen und dass nicht um die Aufarbeitung dieser ganzen „Schweinerei“ geht.
Viele Bürger und auch Unterstützer glauben, dass er seine Verteidigung unmgekehrt daran hindert, dass es zur Aufklärung dieser ganzen Dinge kommt.
Psychologisch ist es schwer zu verstehen, dass es eben darum gar nicht geht und dass das auch niemals aufgearbeitet wird, sondern, dass das Unrecht, dass ihm diesbezüglich wiederfahren ist bestehen bleiben wird und niemand dafür zur Rechenschaft gezogen werden wird, sondern ganz im Gegenteil, denn die meisten, die sich daran beteiligt haben, haben davon profitiert und sind dafür belohnt worden. Und das bleibt so wie es ist.
>Was zu seiner Verteidigung geboten ist und was ihr schadet, hängt oft von Rechtsfragen ab, auf die der Verteidiger die Antwort wissen sollte. Der Mandant aber kennt sie nicht und kann dadurch die gesamte Verteidigungsstrategie zu Fall bringen.
>Es fehlt wohl – völlig unbegründet – das Vertrauen in seine Verteidigung.
Woher wissen wir das aus seiner Sicht?
Muss er einem solchen Rechtsstaat vertrauen in dem die Schädigungen, die er zu Unrecht erlitten hat, auch niemals aufgearbeitet werden und sich die Täter alle belohnt haben?
Was entsprechend beschrieben ist gilt aber auch nur grundsätzlich zu dem Vertrauen in Anwälte, denn sonst könnte er ja auch den Richtern und der Staatsanwaltschaft in ihrer Objektivitätspflicht vertrauen und keiner Verschwörungstheorie, dass man diesen Menschen nicht immer Vertrauen kann.
Er kann sicherlich was das reine Formalstrafverfahren mit seinen Formalitäten betrifft seinen Anwälten mehr Vertrauen als sich selbst.
Aber er wird es psychologisch nicht verstehen und viele seine Untersützter auch nicht, denn die glauben alle, dass es bei Gericht Gerechtigkeit gibt und das diese dort aufgearbeitet wird und dass er im Gegenteil diese bei der Aufarbeitung sogar behindert.
Spiegel.tv, Gefährliche Wahrheit, Wer kontrolliert die Justiz?
Rechtsanwalt von Schirach:
“Was schwer zu verstehen ist, ist dass die Aufgabe des Richters ist zu verurteilen und nicht gerecht zu sein.
Die Wahrheit, die bei Gericht ermittelt wird ist nicht die Wahrheit, die wir kennen, sondern es ist die strafprozessuale Wahrheit.”
„…Der Strafprozess ist nicht dafür da, sich mit den Opfern zu beschäftigen und das ist eine bittere Wahrheit.“
Dieser Strafprozess ist eben nicht dazu dar sich mit ihm als Opfer zu beschäftigen oder ihm Gerechtigkeit zukommen zu lassen, sondern das Verfahren ist dazu dar ihn aufgrund einer prozessual festgestellten formalen Wahrheit bezüglich einer formalen Straftat formal zu verurteilen.