Strafakte.de

Erwiesensein der Beweistatsache

Zum Thema: Ablehnung von Beweisanträgen

Ist das Gericht von dem Erwiesensein der Beweistatsache überzeugt, muss kein Beweis erhoben werden. Wird ein Beweisantrag aus diesem Grund abgelehnt, dürfen sich die Feststellungen im Urteil nicht dazu in Widerspruch setzen.1

Eine Auseinandersetzung mit der als erwiesen unterstellten Tatsache ist allerdings notwendig, wenn die Beweiswürdigung ohne deren Erörterung lückenhaft bliebe.2

Unerheblich ist dagegen, ob die Tatsachen zu Gunsten oder zu Lasten des Angeklagten wirkt.3

Beweiserheblich muss die Tatsache nicht sein.4

 

  1. BGH NStZ 1988, 38; NStZ 1994, 195; NStZ 2000, 267; NStZ 2013, 118; StV 2001, 95 []
  2. BGH NStZ 2011, 472 []
  3. BGH StV 1983, 319 []
  4. BGHSt 55, 266 []

2 Kommentare zu “Erwiesensein der Beweistatsache

Keine Kommentare zugelassen