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Einspruch, Herr Blüm! Sie reden Unsinn …

Norbert Blüm hat ein Buch geschrieben: „Einspruch! Wider die Willkür an deutschen Gerichten.“, mit dem er nun durch Deutschland tingelt. Ich habe das Buch nicht gelesen – werde ich auch nicht. Der Unfug, den er in den Medien von sich gibt, offenbart völlig ausreichend seine fehlende Qualifikation zu so einem Buch. Jeder Studierende mit Jura im Nebenfach hätte mehr Wissen.

Norbert Blüm

Norbert Blüm: „Einspruch! Wider die Willkür an deutschen Gerichten.“ // Foto: Westend Verlag

Ein Blinder, der über Farbe redet

Gestern war Blüm bei Markus Lanz zu Gast – man könnte sagen: Dilettanten unter sich. Auch dort spulte er die ewig gleichen unsinnigen Vorwürfe ab, die seine These untermauern sollen, dass die Justiz sich „überschätze“, was auch immer das heißen mag. Selbst räumt er freimütig ein, vom Recht überhaupt keine Ahnung zu haben – und doch schreibt er ein Buch über dieses Thema, in das er nach eigener Aussage vier Jahre Recherchearbeit gesteckt haben will. Tatsächlich sind es einige Einzelfälle, die er genauso gut in irgendwelchen Blogs oder drittklassigen Presseorganen gelesen haben könnte.

Wahrheit interessiere den Richter nicht

Natürlich interessiert den Richter die Wahrheit nicht. Es gibt vor Gericht keine absolute Wahrheit – die kann es gar nicht geben, wie ich bereits hier ausführlich erläutert habe. Der Versuch, in einem Strafprozess oder auch in einer Familiensache, die Wahrheit rekonstruieren zu wollen, wäre von vornherein zum Scheitern verurteilt und geradezu naiv. Der Angeklagte hat das Recht, sich nicht selbst belasten zu müssen und darf lügen bis sich die Balken biegen.

Familiensachen hingegen sind als Parteiprozess ausgestaltet; die Parteien sind zur Wahrheit verpflichtet. Trotzdem wird wohl nirgendwo so viel gelogen wie dort. Es sind nicht immer zwingend bewusste Lügen, sondern manchmal schlicht subjektiv unterschiedliche Wahrnehmungen. Der Richter kann unmöglich die Wahrheit ermitteln, weil es zwei Parteien gibt, die beide entgegengesetztes berichten – es steht Aussage gegen Aussage.

50 Prozent der Gutachten in Deutschland seien fehlerhaft

Es mag ein sehr hohe Anzahl fehlerhafter Gutachten in Deutschland geben. Ob es insgesamt mehr als 50 Prozent sind, wie die Fernuniversität Hagen in einer Studie feststellte, möchte ich bezweifeln. Aber selbst wenn – was bieten sich für Alternativen? Wer soll die Beurteilung des Kindeswohls in Familiensachen übernehmen? Oder wer soll eine Prognose darüber geben, ob ein Straftäter in Zukunft wieder straffällig werde könnte oder überhaupt schuldfähig ist?

Eine Antwort bleibt Norbert Blüm freilich schuldig, antwortet in einem Interview ausweichend:

Als aufklärerischer Optimist halte ich die öffentliche Kritik für die stärkste Waffe. Es darf nicht länger als Majestätsbeleidigung gelten, Richter in Frage zu stellen. Wir brauchen eine Lüftung der dritten Gewalt: Nehmt mal die Talare hoch!

Vielleicht hätte er in der vierjährigen Recherche feststellen können, dass Juristen keine Talare tragen, aber lassen wir das. Es soll wahrscheinlich eine Anlehnung an die 68er-Bewegung sein.

Blüm über den Ecclestone-Freikauf

Wie Blüm auf die Idee kommt, nur Ecclestone könne sich mit Millionen freikaufen, weil er diese habe und anderen dieser Weg versperrt bliebe, erschließt sich mir nicht. Es bleibt nur zu hoffen, dass er es selbst besser weiß! Der § 153a StPO ist rechtstechnisch zu einem der wohl wichtigsten Instrumente geworden – sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, wird von der Vorschrift Gebrauch auch gemacht. Nur jeder andere zahlt deutlich weniger und kommt trotzdem „davon“. Deswegen von einem „Freikauf“ zu sprechen, ginge jedoch zu weit – auch, wenn es in der Praxis teilweise dafür missbraucht wird.1 Aber jedenfalls war dies kein Sonderfall, mit dem sich nur ein Herr Ecclestone aus dem Verfahren winden konnte.

Richter sind unfehlbar

Schließlich ist es auch die „Selbstgerechtigkeit“ der Richter, die er ausgemacht haben will:

Nennen Sie mir mal einen Richter, der wegen eines Fehlers zurückgetreten wäre. Das ist der einzige Berufsstand, dem scheinbar keine Fehler passieren. Wie hat ein Richter gesagt: Eher trifft ein Blitzschlag einen Menschen, als dass ein Richter zurücktreten muss.

Nun ja, jährlich gibt es etwa fünf Todesfälle durch Blitzschlag2, aber so viele Richter sind es dann wohl doch nicht, die jährlich „zurücktreten“. Dieses „Zurücktreten“ bleibt glücklicherweise den Politikern vorbehalten. Verfassungsrechtlich ist allerdings verankert, dass der Richter unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen ist (Art. 97 Abs. 1 GG). Auch wenn man oftmals mit dem Richter nicht einer Meinung ist – sie treffen ihre Entscheidungen in der Ungewissheit. Wie kann man sie bestrafen wollen, wenn Sie nach bestem Wissen und Gewissen entschieden haben?

So bleibt der „Einspruch“ von Norbert Blüm eine Aneinanderreihung von steilen Thesen, die die Realität – wenn überhaupt – nur bedingt abbildet. Natürlich kann jeder zu dieser Debatte etwas hinzutun, da das subjektive Ungerechtigkeitsempfinden in der Gesellschaft stark ausgeprägt ist. Und Recht kann schließlich irgendwie jeder!

Aber eines ist sicher: Die Rente – zumindest die von Norbert Blüm.

Nachtrag: In der aktuellen „Zeit“ widmet sich auch der Vorsitzende Richter am 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs Thomas Fischer der „unstrukturierten Abfolge von Beschimpfungen und Behauptungen“ des „kleinen, kurzatmigen, halssteifen Mannes, der einfache Scherze und kurze Sätze liebt, von der Welt immer überrascht ist und aus der Fähigkeit, frühkindliche Ahnungslosigkeit zu simulieren, das Beste gemacht hat“:

Mal ist dieses Landgericht die Heimstatt der Willkür, mal jenes Amtsgericht ein Tanzplatz des Menschenhasses. Das Bundesverfassungsgericht ist stets ein Ort alberner Gottesdienste. Oben, bei den herrschenden Rechtsabschneidern, steht der Minister Norbert Blüm. Unten, bei den Entrechteten, steht als sein kleiner Schatten der einzig wahre Nobbi B. Im Streit um das kleine Häuschen kämpft er Seit’ an Seit’ mit der Oma gegen sich selbst. Phänomenal ist des Autors Fähigkeit, ohne Kenntnis von Gegenposition und Rechtslage zu wissen, was »richtig« ist und was »gerecht«.

Wie er es auf ein solches Niveau richterlicher Intuition schafft, lässt sich nur ahnen.

Gern würde man darüber sprechen, wie weit die Blümschen Anschuldigungen berechtigt sind. Stil und Undifferenziertheit des Textes nehmen dem fachkundigen Leser aber jede Freude, sich mit Sachfragen auseinanderzusetzen. Fast könnte man glauben, ebendies sei die Hoffnung des Autors.

  1. vgl. Meyer-Goßner/Schmitt, StPO (57. Aufl. 2014) § 153a Rn. 2 []
  2. Quelle: Sterbefälle nach äußeren Ursachen und ihren Folgen (ab 1998) []

51 Kommentare zu “Einspruch, Herr Blüm! Sie reden Unsinn …

  1. Auch wenn Herr Blüm nicht vom Fach ist, so ist er aber eine bekannte Persönlichkeit, welche dem Thema eine Stimme gibt – und das sehe ich als überaus positiv an.
    Wenn man selbst erlebt, in welcher Art und Weise Staatsanwaltschaften und Justizministerien mit einfachen Bürgern umgehen, dann war das Thema schon lange überfällig.
    Ich habe auch ein Beispiel hierzu:
    http://www.travelmedicus.com/thema/justiz/index.php

  2. Das Imperium schlägt zurück – wie man die Justiz kritisieren darf bestimmt der BGH

    Vom Olymp des höchsten Gerichts lässt sich gut donnern wie weiland Zeus. Und natürlich bekommt Zeus dafür auch genügend Platz in der wichtigsten Wochenzeitung des Landes.
    Gut so. Denn die Diskussion muss beginnen über das was wir „unseren Rechtsstaat“ nennen – und der, gerade weil er vielleicht doch noch gar keiner ist, bei vielen Bürgern häufig Wut auslöst, was wiederum die wütend macht, die sich für die Personifizierung dieses Rechtsstaats halten.
    Es gibt tatsächlich auch einige Richter, die, obwohl sie ihr ganzes Leben dem System gedient haben, sagen: Nein, wir haben noch keinen Rechtsstaat, der dem Grundgesetz entspricht. Wenn sich allerdings jemand erdreistet dies zu sagen, der überhaupt kein Jurist ist, kann jemand wie Zeus Fischer das nicht hinnehmen. Er schleudert nicht nur verbale Blitze, sondern man sieht bei der Lektüre seines Wutausbruchs gegen des Verfasser des justizkritischen Buches ‚Einspruch!’ geradezu die Schaumkrönchen, die sich beim Formulieren um seinen Mund herum gebildet haben. Prof. Dr. Thomas Fischer, Vorsitzender Richter des 2. Strafsenats des höchsten ‚ordentlichen’ Gerichts in diesem Land, ein an sich erfreulich fortschrittlicher Richter für diese Institution, wurde durch das Buch von Dr. Norbert Blüm eindeutig an seine Toleranzgrenze geführt und offenbar mit Lichtgeschwindigkeit.
    Da erdreistet sich doch tatsächlich ein NICHTJurist massive Kritik an dem Personal dieses Rechtsstaats zu üben. Und zwar in einer Sprache, die das gemeine Volk versteht (und deshalb das Buch kauft und dem Autor zahlreiche Briefe mit Schilderungen von ähnlichen Leidenserfahrungen, wie im Buch beschrieben, schickt.) Hunderte dieser Briefe hat der Autor bereits erhalten und mit jedem Talkshowauftritt werden es mehr.
    Es erscheint fast wie eine Fügung, dass diese Zeusblitze einen Tag vor dem 31. Oktober, dem Reformationstag, veröffentlicht werden. War nicht auch Luther deshalb bei den Herrschenden so sehr verhasst, weil er das bisher geheime Bibelwissen in die Sprache des Volkes übersetzte? Wo kämen wir denn da hin, dann die Gemeinen genau verstünden, was die Hohepriester da machen?
    Es würde mich wundern, wenn nicht auch Herr Prof. Fischer wüsste, dass ein deutscher Richter gottähnliche Qualitäten hat. Beziehungsweise haben sollte und müsste, wenn er seinen Job ordnungsgemäß erledigen wollte. Es gibt Berufe, die schon immer und erstaunlicherweise: noch immer, ein sehr gutes Image haben. Ein zu gutes, wenn man genauer hinsieht. Dazu gehören Stewardessen, Notare und Richter. Der Richterberuf genießt ein besonders hohes Ansehen. Bei vielen Deutschen kommt ein Richter, noch vor einem Arzt und gleich nach dem ‚lieben Gott’.
    Richter gehören, wie evangelische Pfarrer und katholische Priester, zum „Bodenpersonal Gottes“, da sie für etwas zuständig sind, das eine Qualität des Göttlichen ist: Gerechtigkeit. Priester und Richter unterscheiden sich jedoch grundsätzlich in ihrer quasi-göttlichen Aufgabe: Priester sind für „Vergebung“ zuständig. Vergebung ist jedoch das Gegenteil von „Gerechtigkeit“, wie der Begriff „Gnade vor Recht“ zeigt. Richter hingegen würden mit der Ausübung von Gnade oder Vergebung eindeutig ihre Kompetenzen überschreiten. Gnade dürfen in unserem Staat, wenn überhaupt, nur Spitzenpolitiker, also Mitglieder der Exekutive ausüben, nämlich der Bundespräsident oder die Ministerpräsidenten der Länder. Trotzdem sind Richter die mächtigsten Menschen in unserem Land, denn niemand kann so direkt und unmittelbar in ein anderes Menschenleben eingreifen und damit sogar das wichtigste Gut, die Freiheit, entziehen, sogar lebenslang. Früher konnten das nur die Feudalherren, die Kaiser, Könige und Fürsten und sogar noch unkontrollierter als bei uns die Richter.

    Prof. Fischer ist mehr als wütend, als er seine Blitze gegen das Buch von Dr. Blüm formuliert hat. Das merkt man vor allem daran, dass er die unterkühlte Distanz, die sonst Äußerungen von BGH-Richtern und auch seine eigenen, auszeichnet, vollkommen vermissen lässt. Mit den Argumenten und inhaltlichen Vorwürfen des Buches setzt er sich gar nicht auseinander, denn das sei ihm vergällt durch „Stil und Undifferenziertheit des Textes“ behauptet er, die ihm als ‚fachkundigen Leser „jede Freude“ nähmen, „sich mit Sachfragen auseinanderzusetzen.“
    Donnerlittchen! Das wäre ja auch noch schöner, wenn er mit jemand unter seinem Niveau diskutieren müsste.
    Im Mai fand in Stuttgart der Deutsche Anwaltstag statt und dort wurde in der Strafrechstabteilung von einem Kollegen Fischers aus dem 2. Strafsenat, Richter Ralf Eschelbach, zum Thema Wiederaufnahmeverfahren die Justiz ebenfalls auf das Heftigste kritisiert. Auch von allen anderen juristischen Koryphäen, die sich an diesem Nachmittag zu diesem Thema äußern durften, hagelte es nur Kritik am praktizierten Recht. Inhaltlich kritisierten sie die Verfahrensweisen von Kollegen in einigen Punkten sogar heftiger als Herr Blüm in seinem Buch, was schon daran lag, dass es sehr viel ausführlicher und juristisch kompetenter geschah. Zum Beispiel wurde an diesem Nachmittag auch der Fall Rupp ausführlich abgehandelt. Ein Fall von so abstrusem Machtmissbrauch durch Staatsanwaltschaft und Gericht, dass man es gar nicht glauben könnte, wäre es nicht so lückenlos dokumentiert. Gab es für die beteiligten Juristen Konsequenzen? Nein, natürlich nicht, das wär’ ja noch schöner. Auch der Jurist und Spiegelredakteur Thomas Darnstädt war an diesem Nachmittag anwesend, Verfasser des ebenfalls sehr justizkritischen Bestsellers ‚Der Richter und sein Opfer’. Darnstädt traf trotz seiner harten Kritik an der Justiz kein Blitz von Zeus Fischer. Warum? Er hatte mit Prof. Fischer ein Interview machen dürfen, das sich in seinem Buch befindet. Es ist sehr lesenswert.
    Fischer gibt hierin zu, dass die Urteilsfindung zum großen Teil kein rational-objektiver, sondern ein intuitiver Prozess ist:

    Fischer wörtlich (S. 267 in „Der Richter und sein Opfer’:

    „Bei der Wahrheitssuche geht es immer um Beweiswürdigung. Und das ist eine außerordentlich schwierige Angelegenheit, sehr komplex. Die Wahrheit, die wir im
    Strafprozess ermitteln, ist eine raffinierte mehrfache Spiegelung von Sachverhalten, die sich nach bestimmten Regeln, auch Verständnisregeln, vollzieht. Und dabei geht es auch stets um Vereinbarungen: über Bedeutungen, über Sinn, über kausale Zusammenhänge, über das Maß von Verantwortung für eigene oder fremde Handlungen, das wir Menschen zumuten müssen und können.“

    Welche ’soft skills‘ sind wohl vonnöten, um diese Aufgabe angemessen bewältigen zu können? Durch die beiden juristschen Staatsexamen werden sie jedenfalls nicht überprüft und in der richterlichen Tagesarbeit nicht speziell ausgebildet oder durch Supervisionen abgefragt.

    Die Justizkritik, die Norbert Blüms formuliert wird auch schon lange von Juristen in internen Diskussionen geübt. Sie ist hier nur von einem Nichtjuristen formuliert und deshalb für die anderen Nichtjuristen, das gemeine Volk, verständlicher.
    Es gibt sehr vieles, worüber man sich in unserem ‚Rechtsstaat’ aufregen kann. Täglich regen sich zahllose Zivilanwälte und Strafverteidiger über das selbstherrliche Verhalten von Richtern auf. Interessierte Juristen und Laien können sich in den verschiedenen Jurablogs davon einen Eindruck verschaffen. So etwas zu lesen, dazu hat Prof. Fischer auf seinem Olymp wahrscheinlich weder Zeit noch Lust.
    Ein sehr profundes Bild unseres Rechtsstaats würde man erhalten, nähme sich die Wissenschaft dieses Themas durch umfassende empirische Untersuchungen an, z. B. durch anonyme Befragungen von Rechtsanwälten über ihre Erfahrungen mit Richtern.
    Solche Untersuchungen gibt es nicht. Unsere Justiz ist das am wenigstens durchleuchtete Gebilde in unserem Gemeinwesen, die größte und dunkelste ‚Black Box‘. Noch obskurer als die Kirche. Über den BGH weiß der ‚normale’ Bürger noch wenig wie über den Vatikan, über den es zumindest schon etliche kritische Dokus gemacht wurden.
    Deshalb hat auch niemand mitbekommen, dass die Rechtsprechung in diesem höchsten Gericht zwei Jahre lang fast lahmgelegt war, weil es zu ganz massiven persönlichen Konflikten zwischen zwei Protagonisten dieses Gericht kam. Und wie hieß der einer von Ihnen? Ja, richtig, Thomas Fischer. Der andere war der soeben pensionierte Präsident des BGH, Klaus Tolksdorf, der Fischer, nachdem er ihn jahrelang in den höchsten Tönen gelobt und beurteilt hatte, plötzlich als Senatsvorsitzenden verhindern wollte. Da ging es dann zur Sache und es wurde von einer ‚Schlammschlacht unter Richtern’ berichtet und vom ‚Gutsherrn’ Tolksdorf. Tolksdorf stellte plötzlich Fischers soziale Kompetenz für den Vorsitz in Zweifel: „Fischer neige dazu, ‚andere seine intellektuelle Überlegenheit spüren zu lassen‘.“ berichtete die Süddeutsche Zeitung im Mai 2013. Klingt nach Lektüre des aktuellen Zeit-Artikels gar nicht sehr abwegig. Trotzdem hat Fischer schließlich gewonnen und ist der Vorsitzende, der Zeus, des 2. Strafsenats.
    Die beiden Kontrahenten befetzten sich in einigen Prozessen – unversöhnlich bis zum Schluss, und obwohl relativ viel darüber geschrieben wurde – hat das gemeine Volk, im Vertrauen, dass es im besten Rechtsstaat aller Zeiten und Länder lebt, davon gar nichts mitbekommen (wie von vielem anderen auch nicht; Fußball ist ja auch wichtiger!). Prinzipiell geht die Mehrheit der Deutschen davon aus, dass in diesem höchsten Gericht nicht nur die intellektuelle, sondern auch die menschliche Crème de la Crème aus ihren Reihen sitzt.
    Dass nichts weiter von der Wahrheit entfernt ist, auch das zeigt der aktuelle verbale, persönlich beleidigende Wutausbruch von Prof. Fischer in der wichtigsten Wochenzeitung des Landes.

    Nachdem ich selbst bereits einige Jahr zum Thema Justiz und Rechtsstaat recherchiere, bin ich überzeugt, dass der Machtmissbrauch in der Justiz größer ist als in der Kirche (naütrlich ohne sexuelle Komponente).

    Dr. Egon Schneider, langjähriger Herausgeber der Zeitschrift ZAP und 30 Jahre am OLG Köln, stellte ich in einem Intervie 2 Fragen:

    Wie hoch schätzen Sie die Prozentzahl der Zivilrichter, die die beruflichen Standards bei ihrer Arbeit einhalten?

    Haben wir einen Rechtsstaat?

    Antwort zu 1: 25 % (natürlich geschäftzt ,aber auf einer sehr soliden Erfahungsbasis)

    Antowrt zu 2: nein (ohne weitere Schnörkel)

    • @Dagmar Schön: So ein Schwachsinn! Da weiß man ja gar nicht, wo man anfangen oder aufhören soll.

      Allein den Nobbi Blüm mit Luther zu vergleichen, spottet jeder Beschreibung und ermöglicht keinerlei Auseinandersetzung mit Ihrem Eintrag.

      • @Rechtanwalt: Lesen und verstehen ist nicht jedem Menschen mit zwei jur. Staatsexamen gegeben. oder es handelt sich einfach um Bösartigkeit.

        Ich habe Blüm natürlich nicht mit Luther verglichen – das ist Schwachsinn.

        • @Dagmar Schön: Warum sollte jemand seinen Schwachsinn begründen können? Solch aversive Attacken wie die des „Rechtsanwalt“ haben nur das Zeug, der Öffentlichkeit die Notwendigkeit eines juristischen Paradigmenwechsels bewußt zu machen. Leider hat der „Plädoyer-Effekt“, nach dem der Schreiber gegriffen hat und damit dem Bemühungen Blüms Bedeutung verschaffte, in einer zunehmend mit sich und den Erfolgen ihres Fortschritts überforderten Welt noch immer viel Wirkungskraft auf die vielen Textverschlinger, Drüberflieger, Querleser, Ignoranten. Allein das ist weniger schön. Aber was ist schon schön, wenn sogar engagierte Rechtsanwältinnen „gerecht“ nur mit „angemessen, fair“ interpretieren können, was alles werden kann, oder nichts, weil sie das Ziel hinter einem wirklich gerechten Geben und Nehmen nicht kennen?

  3. Was Herr Blüm sagt ist gar nicht so verkehrt, auch wenn es nun jede Menge Schelte gibt.
    Wie soll es aber auch anders sein in unserem deutschen Rechtsstaat, wie er sich uns andient und wie wir ihn gefälligst hinzunehmen haben.

    Seien Sie sicher, dass ich sehr wohl weiß wovon ich schreibe, weil ich Jahrzehnte diesem sogenannten Rechtsstaat gedient habe, oftmals mit ansehen musste – ohne eine Eingriffsmöglichkeit zu haben, weil ich sonst von Höherrangigen sanktioniert worden wäre – wie Unschuldige weggesperrt wurden, bei denen es von Anfang an ersichtlich war, dass Sie gar nicht der gesuchte „Täter“ sein konnten, später dann auch zwangsläufig frei gelassen wurden. Ja, aber es mussten ja Erfolge her, die man höheren Ortes gut verkaufen, ich möchte fast sagen für eigene manchmal recht triviale Zwecke gut vermarkten konnte, die dort sogar erwartet wurden, weil die Presse darauf wartete, dies sogar ERwartete.
    Diejenigen die derartiges „veranstalteten“ haben Kariere gemacht und befinden sich heute noch in maßgeblichen leitenden Positionen, „dienen“ auch heute noch dem Rechtsstaat in ihrer eigenen Weise. Ich könnte noch weit mehr aus dem „Nähkästchen“ plaudern, wie sich manche beamteten und leitenden Strafverfolger über strafprozessuale Vorschriften hinweg setzten und niemand aber auch niemand – nicht einmal der Behördenleiter – sie daran hindern konnte.
    Diejenigen, die nicht in dieses Schema passen, sich dem nicht unterordnen etc. pp. werden brutal „weg gehauen“.
    Mir war es im Laufe der Jahrzehnte vergönnt die Perspektive wechseln zu können und hautnah die andere Seite zu erleben. Daher bin ich im Laufe der Jahrzehnte zu der Überzeugung gekommen, dass man, wenn es die Strafverfolgungsbehörden und Ihre nachgeschalteten zu arbeitenden Dienste es so wollen, JEDEN aber auch JEDEN kriminalisieren kann, unabhängig davon, ob es den Tatsachen entspricht oder auch nicht. Es muss nur alles sehr überzeugend klingen und entsprechend vorgetragen werden. Bekanntlich wird aus einer Indizienkette auch ein für die Richter verwertbarer Beweis.
    Ich erinnere an den Polizeibeamten, der wegen Mordversuches verurteilt wurde und sich erst ein Vorsitzender einer Karlsruher Landgerichtszivilkammer über die Vorgehensweise der daran beteiligten Ermittlungsbehörden, die „aufgebaute“ Indizienkette Gedanken machte und Dinge erkannte, die an sich vor ihm schon die Strafrechtskammer des zuständigen Landgerichts hätte zwangsläufig erkennen können, ja müssen.
    EIN bedauerliches Opfer? Ich denke nicht. Man spricht immer davon, dass auf einem Friedhof jede Menge Lichter leuchten müssten, wenn die bei all denen angehen würden, die eines unnatürlichen Todes gestorben sind, dass aber nicht erkannt wurde und sie dennoch unter normalen Umständen beerdigt wurden.
    Denken Sie einmal an das Kachelmann-Verfahren, in dem ein Senat des OLG Karlsruhe den Richtern der zuständigen Strafkammer beim LG Mannheim regelrecht Nachhilfeunterricht erteilen musste, was letztendlich zu dessen Freilassung führte.
    Wo war da die Dienstaufsicht über die hartnäckig am Tatvorwurf festhaltenden die Anklage vertretenden Mannheimer Staatsanwälte?
    Das ist nur ein kleiner selbstredend unvollständiger Anriss der Fälle. Alle hier aufzuzählen würde den Rahmen meines Beitrags sprengen!
    Recht doch eine Frage des Geldes – ich vermute mal schon. Denn ohne einen ALLE juristischen Möglichkeiten nutzenden teuren Strafverteidiger, den Hamburger Anwalt Johann Schwenn, wäre meiner Überzeugung nach das Urteil gegen Herrn Kachelmann gänzlich anders ausgefallen, befände er sich heute in Haft. Oder glaubt hier wirklich ernsthaft jemand, dass Herr Kachelmann freigesprochen worden wäre, wäre er von einem Pflichtverteidiger oder gar im Rahmen der Prozesskostenhilfe verteidigt worden.
    PKH wird im übrigen von den Rechtsanwälten/innen in vielen Fällen vorneweg abgelehnt, denn er/sie ist nicht verpflichtet, den Rechtsuchenden auf dieser Basis zu vertreten ……und wenn es denn doch dazu kommt ist die Vertretung mehr schlecht als recht. Ein Unding, dass dieser Rechtsstaat schon lange hätte ändern können aber nicht will, denn unsere Parlamente sind von Juristen durchsetzt oder werden von renommierten und gewichtigen Großkanzleien beraten! Von diesen erfolgen bekanntlich sogar vorgefertigte Gesetzentwürfe. Durch deren Formulierungen „steigt“ der normale Abgeordnete nicht einmal ansatzweise durch, beschließt sie dennoch, also blind und ohne zu verstehen. Gesetze mit ganz erheblichen Auswirkungen auf den Rechtsuchenden.
    Hier gehört auch mE eine Trennung zwischen ausgeübtem Richteramt und einer Parlamentszugehörigkeit, ob es nun ein Gemeinde-/Stadt-/Kreisparlament oder gar der Land- bzw. der Bundestag ist. Grund: Parlamentarierer sind zumeist auch Parteimitglieder und schon dadurch derartig vernetzt wodurch Ihnen mannigfache Einflußmöglichkeiten auf die Gesetzgebung offen stehen, wodurch die Judikative mit der Legislativen kaum noch zu trennen ist.
    Schwierig wird es dann noch zusätzlich, wenn Richter plötzlich zu Justizministern berufen werden, wie kürzlich in Rheinland-Pfalz geschehen. Die Verzahnung ist dann eminent und kaum noch auseiander zu dividieren.
    Alles nicht so gewollt – ich denke mal nicht.
    Mir geht es in Bezug auf die Vielzahl der denkbaren Fehlurteile durch die deutsche Gerichtsbarkeit ähnlich. Ich denke das mache Justizvollzugsanstalten oder sonstige Einrichtungen, in denen derartige Leute zwangsweise „verwahrt“ werden recht gut erleuchtet wären, zumindest so, dass eine Fremdlichtquelle nicht mehr benötigt würde, um sich darin zu bewegen.
    Es ist einfach so, dass die Macht der Richter uneingeschränkt ist, was aber letztendlich nichts mehr mit der richterlichen Unabhängigkeit zu tun hat und tatsächlich – so wie sich Herr Blüm ausdrückt – mit Unantastbarkeit gleichgesetzt wird, dass sich das dienstliche Fehlverhalten eines Richters schlicht und ergreifend der Überprüfbarkeit entzieht.
    Wenn dann richterliches Fehlverhalten dann noch von dem/der unmittelbaren Vorgesetzten in einem Gerichtspräsidium, dem dieser Richter just selbst angehört, überwacht und beurteilt wird, dann spricht hier die Dienstaufsicht (eh ein zahnloser Tiger) Hohn. Das setzt sich aber dann in höchster Potenz fort wenn die weitere Überprüfung „im kleinen Kreis“ erfolgt nämlich das Präsidium des nächsthöheren Gerichts des gleichen Gerichtszweiges eine solche Überprüfung, die diesen Namen nicht verdient, durchführt, sich auf die „Adlerschwingen“ setzt und von oben herab „urteilt“, sich eine (vorgefaßte?) Meinung bildet und sich „brüskiert“ ob des Begehrens des kleinen Bürgers. Dann wird die Hierarchie ersichtlich u. ausgelebt, die man dann mit die die oben und die die da (ganz weit) unten umschreiben kann.
    Wo wird hier die Unabhängigkeit eines solchen Überprüfungsverfahrens auch nur ansatzweise gewahrt.
    Es ist auch einfach so, dass die Entscheidung zum vom Gericht bestimmten Gutachter völlig vom jeweils entscheidenden Richter zu trennen ist, um uU auch unbeabsichtigte Manipulationen der Ergebnisse von vorneherein zu vermeiden. JEDER Richter ist so intelligent – denn es gilt im Staatsdienst immer noch die Bestenauslese, obwohl mE die Ergebnisse der juristischen Staatsexamen/Promotionen als alleiniger Maßstab nicht herhalten dürften – und kann auch Gutachten lesen, insbesondere wenn er längere Jahre im Richterdienst ist, dass er sehr wohl weiß WELCHEN Gutachter er beauftragen muss, um das für SEIN (zu erwartendes) Urteil „notwendige“ Ergebnis zu erhalten ……..denn es soll mir keiner hier sagen, der Richter/die Kammer/der Senat habe sich nicht bereits im Vorfeld zu dem zu erwartenden Urteil Gedanken gemacht, agiere im völlig luftleeren Raum, lese keine Presse etc. pp.

    Daher betrachte ich das Blümsche Vorgehen als sehr sehr legitim und berechtigt, hoffe (bekanntlich stirbt die Hoffnung zuletzt), dass es die entsprechenden Denkanstöße auslösen kann. Ich bin aber zu sehr Realist, mit beiden Beinen mitten im Leben stehend, als mich irgendwelchen Träumereien hinzugeben auch wenn es mich überraschen würde wenn es nach dem Ausruf von Galileo Galilei ginge, der die Weisheit sprach: ….und sie bewegt sich doch.
    Ich weiß: es ist ein sehr sehr langer Weg dort hin und ich denke, dass ich eine Änderung dieses Rechtssystems – auch wenn es wünschenswert wäre – nicht mehr erleben werde.

  4. na ja, die aussagen von herrn Blüm sind vielleicht in passagen etwas überzogen, denke aber, das dies bewusst so gewählt wurde. da ich selbst lange jahre eng mit juristen zusammengearbeitet habe und einige grichtsfälle auch in der praxis miterlebt habe kann ich herrn blüm in vielen aussagen einfach nur recht gebe.
    die selbstgefälligkeit und übergeblichkeitkeit eines großteils unserer richter und rechtsanwälte, wohlgemerkt nicht alle, ist bei keinem anderen berufssatnd so ausgeprägt. die herablassende art gegenüber denjenigen, die vor ihnen bzw. unter ihnen sitzen ist oftmals dermaßen kränkend und einschüchternd, dass viele sich gar nicht trauen den mund auf zu machen. die einsicht, dass dies so ist fehlt diesem berufsstand im großen maßen. blüms buch will eigentlich nur aufrütteln.
    ob im das gelingt mag ich bezweifeln, denn die juristen sowohl richter als rechtsanwälte funktinierten nur innerhalb der gestzlichen regularien in denen alles mit punkt und komma fixiert war. gesunder menschenverstand habe ich vermisst.

  5. Ich persönlich habe in Deutschland erfahren , das es in den neuen Bundesländern vorsetzliche Straftäter bei der Polizei und Gerichten gibt.
    Gerade weil die Sache so simpel ist , zeigt sich das ganze Ausmass wie verkommen Teile unseres Justizbörden sind.
    Ich habe mal in Wanzleben für kurze Zeit gewohnt . Dort hatte ich ein Kastenwagen , angemeldet mit TÜV und Zulassung.
    Eines Tages bekam ich von der Polizei ein Strafantrag mit dem Tatvorwurf: Ich wollte mich meines Fahrzeuges entledigen wollen.
    Ich dachte , das kann doch nur ein Scherz sein. Steht doch , wie immer vor meiner Haustür. Also rief ich bei der Staatsanwaltschaft
    Magdeburg an und fragte nett und freundlich , wie jemand auf so eine absurde Idee überhaupt kommen kann. Der Beamte stammpelte nur vor sich hin
    und erklärte dann: Dann machen sie doch ein Gnadengesuch. Ich Idiot dachte.Na,dann mache ich das , damit die noch ihr Gesicht bewahren
    können.Ich schrie nur per FAX an die zuständige Polizei und der Staatsanwalt Magdeburg das ich mich dafür schäme das es solche Zustände
    hier gibt.Promt bekam ich 1500€ Strafe wegen Beleidigung , obwohl ich nur den Sachverhalt darlegte. Die Richterin sagte nur: Sie sind zwar
    Unschuldig verurteilt worden. Trotzdem dürfen sie uns nicht beleidigen.Bitte Gott , mach das Licht aus. Ich ertrage dieses System nicht.

  6. Ich habe das Buch von Herrn Blüm auch nicht gelesen, aber ich habe am eigenen Leib erfahren dürfen, welcher Intriganz man als „Normalsterblicher“ bei einem Gericht ausgesetzt ist. Unser Hausverwalter hatte uns angeblich betrogen und war untergetaucht. Seltsamerweise war ich die einzige Eigentümerin (von mindestens 2-3 verwalteten 6-8-Familien-Häusern), die es sinnvoll fand, deshalb eine Anzeige bei der StA Hannover gegen diesen Mann zu erstatten. Nachdem ich dann tatsächlich Anzeige erstattet hatte, zeigten plötzlich alle Miteigentümer meines Hauses ebenfalls Anzeige. Seit 2010 hat die StA lediglich ein Aktenzeichen vergeben. Als ich persönlich beim Staatsanwalt nachfragte, wie es denn jetzt weiter ginge, meinte der lapidar, das könne er mir nicht sagen. Er könne angeblich der Polizei keine Vorschriften bezüglich deren Ermittlungen machen. Außerdem seien die Unterlagen aus der Akte verschwunden. Dass ich ihm diese Unterlagen problemlos noch einmal hätte zur Verfügung stellen können, interessierte diesen Vertreter deutscher Gerechtigkeit ebenfalls herzlich wenig. Es wird noch doller. Im Laufe der nächsten Monate wurde immer deutlicher , weshalb meine Mit-Eigentümer offensichtlich kein Interesse an irgendwelchen Ermittlungen hatten. Ohne irgendwelche Belege forderte einer der Hauseigentümer von (angeblich) allen Miteigentümern die einmalige Zahlung von 300€ wegen einer offen gebliebenen Rechnung, die angeblich bereits zur Vollstreckung stand, der Stadtwerke Hannover ein. Nachdem ich hierfür um Belege bat, verlief die Sache im Sande. Als wir uns ein halbes Jahr später zur Eigentümerversammlung bei der neuen Hausverwaltung trafen, sprach ich diese Sache wieder an. Die neue Verwalterin meinte, dass diese Rechnung „sich erledigt“ habe, da es sich um einen „Irrtum“ der Stadt Hannover gehandelt habe. Auch wenn ich dieser Behauptung keinen Glauben schenkte, bat ich um die Vorlage entsprechender schriftlicher Belege – immerhin handelte es sich um eine wegen Irrtums eingestellte Zwangsvollstreckung einer öffentlichen Behörde. Diese Belege wollte man mir nur im Einzeltermin und nicht während der Versammlung vorlegen. Noch so etwas merkwürdiges. Weiter wurde seitens der anderen Eigentümer auf der Versammlung beschlossen, dass man keinesfalls zivilrechtlich gegen den betrügerischen Verwalter vorgehen wolle. Auch das ist wohl mehr als merkwürdig. Ich habe selbstverständlich als einzige dagegen gestimmt. Es wird noch besser. Bei dem Einzeltermin, wo man mir die Belege der eingestellten Zwangsvollstreckung vorlegen wollte, behauptete die Verwalterin plötzlich, dass die Zwangsvollstreckung garnicht eingestellt, sonden auf Ratenzahlung umgestellt worden sei. Dann legte mir die neue Verwalterin irgendwelche Rechnungen (Telekom, Handwerker u.a.) vor, die in keiner Weise im Zusammenhang mit der betreffenden Sache standen. Darauf angesprochen behauptete sie . immer dreister werdend – dass es eigentlich auch gar keine Unterlagen darüber gäbe, denn sie habe das alles mündlich verhandelt. Lediglich für die Ursprungsforderung wurden mir Unterlagen von einem Eigentümer und von der Verwalterin vorgelegt. Auch wenn man es schon ahnt, möchte ich es noch einmal erwähnen: Selbstverständlich haben diese Unterlagen in der Höhe weder untereinander noch im Bezug zu den geforderten 300€ überein gestimmt. Nun war ich restlos misstrauisch geworden und im Laufe der nächsten 3 oder 4 Jahre hinterfragte und kontrollierte ich jede Rechnung und Abrechnung mehrfach. Man versuchte z.B. eine außerordentliche Reparatur der Gasleitung unter dubiosesten Umständen ohne besondere zusätzliche Abstimmung und ohne das Gefahr im Verzug gewesen wäre, durchzusetzen. Ich zog aus meiner Wohnung aus, da ich dort auf verschiedenste Weise belästigt worden war. Nachdem meine Wohnung leer stand, wurde die Hausgeldabrechnung trotz mehrfacher mündlicher und schriftlicher Beschwerde durch mich falsch (da abweichend von der Teilungserklärung) und natürlich zu meinem Nachteil abgerechnet. Gesamtschaden ca. 1.000€. Also versuchte ich, gegen den Beschluss gerichtlich vorzugehen. Was ich nun mit dem Amtsgericht erleben sollte, spottet jeder Beschreibung. Meine Klage wurde zusammen mit meinem Antrag auf Gerichtskostenhilfe abgewiesen, indem man meine Klageschrift so verdrehte und auslegte, dass man sie formaljuristisch als ungültig bezeichnen konnte (Ich hatte gegen alle Miteigentümer Klage eingereicht, wie es auch vorgeschrieben ist und hatte erwähnt, dass die eigentlichen Fehler jedoch von der Verwalterin gemacht worden waren. Das hat man dann so ausgelegt, dass ich fälschlicherweise gegen die Verwalterin Klage eingereicht hätte und somit die Klage ungültig und die Prozesskostenhilfe gegenstandslos seien). Selbstverständlich ging mir diese Ablehnung erst nach Ablauf der Frist, in der ich hätte eine korrigierte Klage einreichen können, zu. Kurz danach verklagte mich dann die WEG auf diverse Zahlungen, die ich verweigert hatte, da man mir dafür weder Belege bezüglich der Höhe noch einen Nachweis über die Notwendigkeit erbracht hatte. Desweiteren verweigerte ich die Zahlungen, da man mir ganz offen die Korrektur der falschen Abrechnungen verwehrte. Die Klage war voll von falschen Behauptungen, die ich problemlos entkräften konnte. Ich verfasste eine entsprechende Gegenklage. Während der Verhandlung schüchterte mich der Richter (ich hatte mir keinen Anwalt genommen, da ich noch keinerlei Info hatte, ob man mir Prozesskostenhilfe genehmigen würde) massiv ein, drohte mit extrem hohen Kosten, die auf mich zu kämen. Er behauptete, er habe noch nicht entschieden, ob er mir PKH gewähren würde. Außerdem habe er sich meinen Antrag auch noch gar nicht so genau durch gelesen. Meine Klageerwiderung, aus der man deutlich die betrügerischen Machenschaften der Miteigentümer und der Verwalterin ersehen und die dazu vorliegenden schriftlichen Belege prüfen konnte, hatte er jedoch bereits so weit studiert, dass er mir sagen konnte, er könne meine Ausführungen sowieso nicht berücksichtigen und müsse – wenn überhaupt – dafür einen ganz neuen Vorgang anlegen. So zwang er mich, die Klage einfach anzuerkennen und alles zu bezahlen. Ein weiterer Versuch, zu meinen finanziellen Rechten zu kommen, ein Jahr später wurde ebenfalls unter haarsträubensten Umständen vereitelt. Ich hatte die Wohnung inzwischen verkaufen können. Erst auf Nachfrage gegen Ende des Jahres wurde mir mitgeteilt, dass es eine Versammlung und einen entsprechenden Beschluss gegeben hatte. Daraus hatte sich ein Mini-Guthaben für mich ergeben. Eigenmächtig hatte die Verwalterin entschieden, mich darüber weder zu informieren, noch mir dieses auszuzahlen, sondern sie wollte – das behauptete sie zumindest- dieses Guthaben zusammen mit der Rest-Abrechnung für das kommende Jahr (es handelt sich um 2 Monate) auszahlen zu wollen. Selbstverständlich war man mit dem Leerstand erneut nicht wie in der Teilungserklärung vorgeschrieben, umgegangen. Ich bat beim Amtsgericht um Wiederherstellung der Frist, um dann entsprechend Klage einzureichen. In der Klage wies ich darauf hin, dass man bezüglich des Verschweigens der Hauptversammlung mir gegenüber von Vorsatz ausgehen müsse, da man mit aller Gewalt so viel Geld wie möglich – auch widerrechtlich – aus mir heraus pressen wollte. Durch das Verschweigen wollte man ganz offensichtlich von vorne herein verhindern, das ich noch fristgemäß Klage einreichen konnte. Beginn der Frist sollte der Tag meiner Kenntnis des ursprünglichen Termins sein. Nun machte das Gericht (derselbe Richter) folgendes: Man behandelte mein Schreiben als Klageschrift, ließ sich mit der Vorladung jedoch mehr als 2 Monate Zeit. Innerhalb dieser Zeit versuchte nun, die Hausverwaltung, mir ganz nebenbei den Termin der Hauptversammlung „unterzujubeln“. So wäre die Frist abgelaufen, bevor über alles verhandelt worden wäre. Während der Verhandlung versuchte der Richter mit allen manipulativen Wortspielen, mich dazu zu bringen, laut zu vermuten, wann die Hauptversammlung denn statt gefunden haben könnte. Darauf ließ ich mich nicht ein. Also behauptete der Richter nun, er habe mir wiederum keine PKH bewilligen können, weil ich garnicht hätte klagen können, weil das einzig und allein die neue Eigentümerin hätte tun können Weiter behauptete er, wir würden uns auch nicht zu einer amtsgerichtlichen Verhandlung getroffen haben, sondern wir würden nun vielmehr über die Bewilligung meiner PKH verhandeln (der gegnerische Anwalt wohnte dieser Verhandlung bei). Dann zwang er mich dazu, meine Klage zurück zu nehmen, was ich verweigerte. Das hinderte ihn nicht daran, das trotzdem so ins Protokoll zu schreiben. Die Krönung: Man schickte mir noch eine Prozesskostenrechnung. Dieser Rechnung widersprach ich, da es wohl nicht ganz richtig ist, dass man Geld dafür bezahlen muss, um vor Gericht darüber zu verhandeln, ob man PKH bewilligt bekommt. Trotzdem übersandte man mir – ohne auf meinen Widerspruch einzugehen – eine Mahnung über diese Rechnung, der ich erneut widersprach. Kurz vor der angedrohten Zwangsvollstreckung erhielt ich dann eine Email (!), dass man sich geirrt habe und das ich keinerlei Kosten zu bezahlen hätte. Sämtliche Unterlagen zu diesen skurillen Vorfällen, die in sich ein Beweis dafür sind, das es sich auf gar keinen Fall um einen Einzelfall sondern um ein korruptes System innerhalb der Rechtspflege, das mit korrupten Menschen, wenn nicht sogar mit der organisierten Kriminalität außerhalb der Rechtspflege wie ein geöltes Maschinchen zusammen arbeitet. Um das zu begreifen muss man nicht Jura studiert haben. Man braucht dafür noch nicht einmal Abitur.

  7. Da ich das Buch nicht gelesen habe, kann ich darüber eigentlich nicht urteilen – noch weniger, da ich mir solche Talkshows im Allgemeinen erspare. Es werden ja nur Bild kompatible Phrasen gedroschen ….
    Aber zum § 153a StPO und vielleicht auch zum §153: Diese Normen sind veraltet und werden der heutigen Problematik nicht mehr gerecht. § 153 sollte nur im Grunde krasse Fälle ausscheiden, wo eine Anklage wirklich unangebracht gewesen wäre. § 153a wurde dann aufgrund der Contergan Sache angeklebt und nie verändert. Die österreichische StPO ist da deutlich weiter: https://www.jusline.at/191_Einstellung_wegen_Geringf%C3%BCgigkeit_StPO.html https://www.jusline.at/198_Allgemeines_StPO.html

  8. Blühm irrt, die Rechtswirklichkeit ist anders, denn es kann keine Gerechtigkeit geben:
    Rechtsanwalt Dr. Ulrich Sommer auf dem Herbstkolloquium 2014 der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im Deutschen Anwaltsverein unter dem Titel: „Die Rechtswirklichkeit der Hauptverhandlung“. Er zitiert damit die Aussagen seiner Mandanten am Ende einer Hauptverhandlung: „Ich habe den Glauben an die Justiz verloren. Das habe ich mir nie vorstellen können: Diese Arroganz, dieser Flegel, diese Unfairness.“

    Auch Prof. Dr. Thomas Fischer, Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof kommt zu folgenden Ergebnis:
    „Selbstverständlich sind Blüms Vorwürfe nicht frei erfunden. Zu jedem einzelnen fällt einem selber ein Fall ein, der die Empörung bestätigen mag. Das Justizsystem produziert – mitunter öffentlichkeitswirksame – Fehler und tut sich mit der Korrektur oft schwer. Das ist öffentlich zu kritisieren, selbst wenn Fehler im Grundsatz in jedem System unvermeidlich sind.“

    • @Rainer: Warum irrt Blüm? Indem er ein Rechtssystem erwartet durch seine Anklage, das demokratische Staaten garantieren müssen, um nicht als Diktatur-Regime zu gelten?

      RA Sommer hat offensichtlich nicht alles getan für seinen Mandanten, was eine der besten Rechtsordnungen der Welt ermöglicht! Im Rechtssystem funktioniert seit langem ein fantastisches Agreement unter den Systempartizipanten, das den rechtsuchenden Bürger benutzt und nach allen Regeln der Kunst melken kann wie eine Kuh, weil es zu viele Bürger gibt, die sich alles gefallen lassen. Rechtsuchende sind nicht mal in der Lage, sich das Gesetz vorlegen und erklären zu lassen, das für ihren Rechtskonflikt maßgeblich ist. Sowas provoziert Justizunfälle geradezu. Doch von all dem, will der Bürger nichts wissen. Es geschieht ihm recht, wenn er gebeugt Richtstätten verlassen muß. Schade nur, daß auch die nur geringe Erfolge erzielen, die sich auflehnen, denn als Einzelne sind sie der gewaltbefugten Macht natürlich unterlegen. Mit der Masse könnten Juristen sich so ein Verhalten nicht leisten.

      Die katastrophalen Zustände unserer Gesellschaft sind Teamwork zwischen rechtsblödem Volk und Juristen, denen was anderes auch mehr Spaß machen würde als mit rechtsblöden Bürgern umgehen zu müssen.

  9. Den Rich­tern des­halb zu un­ter­stel­len, Sie wür­den ihre rich­ter­li­che Un­ab­hän­gig­keit „sehr miss­brau­chen“, liegt völ­lig ne­ben der Spur. Wür­den die Rich­ter das tun, wür­den sie sich we­gen Rechts­beu­gung straf­bar machen.

    Jetzt falle ich aber vom Stuhl. Wer ist der Kläger? Wer ist der Staatsanwalt? Wer ist hier der Richter? Gibt es solche Fälle in der Wirklichkeit oder nur in irgendeiner Theorie? Her mit der Gebrauchsanweisung, das zu veranlassen.

    • @Heinz Elflein: hierzu muss man den herren den missbrauch erst einml nachweisen, was in der regel nicht gelingt. das leben im wolkenkuckucksheim bleibt unangetastet.

    • @Heinz Elflein: Wenn Sie das Buch von Blüm gelesen hätten, wüssten Sie, dass es den Tatbestand der Rechtsbeugung gibt – Blüm aber keinen Fall kenne, in dem ein Richter tatsächlich wegen Rechtsbeugung verurteilt worden wäre.

      Tatsächlich gibt es diese Fälle aber (Google benutzen!) – die Hürden liegen allerdings sehr hoch. Setzen Sie sich mit einem auf das Strafrecht spezialisierten Rechtsanwalt in Verbindung. Dieser wird Sie über konkrete Möglichkeiten beraten.

      • Naja, ich habe mich informiert. Und dabei erfahren, dass ich als Nichtbetroffener nicht klageberechtigt bin. Das heißt, als Staatsbürger muss ich hinnehmen, wenn sich ein Richter meines Erachtens gegen die Verfassung vergangen hat. Wollte ja nur hören, ob es Fälle gibt, wo Richter deswegen vor Gericht gestanden haben. Sie gibt es nicht und Sie kennen keinen solchen Fall. Der Hinweis auf das Vohandensein des Tatbestandes als solchen ist da wirklich nicht hilfreich. Aber wenn Sie so etwas schreiben, sollte sich dahinter kein luftleerer Raum auftun.

        • @Heinz Elflein: Natürlich gibt es diese Fälle! Sie können bei Google gleich mehrere Verurteilungen von Richtern wegen Rechtsbeugung finden. Genau das habe ich im letzten Kommentar auch geschrieben.

          Über mir selbst bekanntgewordene Fälle zu schreiben verbietet mir die Schweigepflicht!

  10. Nachdem ich erst jetzt und verspätet im Juni 2015 das Buch gelesen habe, kann ich das Urteil „Sie reden „Unsin“ nur aus vollem Herzen bestätigen, ohne zur Gilde der Gescholtenen -Richter, Staatsanwälte und Rechtsanwälte- zu gehören; aber über zwanzig 20 Jahre Erfahrung als Prozeßvertreter in Kindschaftsverfahren.

  11. Sicher, Herr Mirko Laudon,

    falls man beide Augen verschließt, mag man übersehen, dass Norbert Blüm in seinen Kernthesen Wesentliches vorträgt, welches von vielen erfahrenen Juristen geteilt wird.
    Insbesondere im Strafrecht.

    Die „enge Zusammenarbeit“ zwischen Richtern und Staatsanwälten in Strafsachen etwa, insbesondere in Beschwerdeverfahren, welche verfassungsrechtlich hoch bedenklich ist.
    Und dass als „Wahrheit“ stets die Ermittlungsakte gilt, seien die Vorwürfe auch noch so „konstruiert“ und – bei den nicht unüblichen Übertreibungen der Ermittlungsbehörden – manchmal auch an der Grenze von Falschbeschuldigungen.
    Richter unterstellen diese „Wahrheit“ und der Angeklagte wird in der Hauptverhandelung in ein Korsett gepresst, in welcher er ohne juristischen Beistand ohnehin verloren ist.
    In den südlichen Bundesländern sind deshalb, in den Augen vieler, die Hauptverhandlungen zu reinen Strafmaßverhandlungen verkommen.

    Das deutsche Strafrecht wurde in wesentlichen Zügen seit 150 Jahren kein einziges Mal tatsächlich neu entworfen.
    Ein „Pflichtverteidiger“ fehlt bis heute. Die Beiordnung ersetzt diesen nicht.
    „Mandanten kommen und gehen, Gerichte bleiben“ … so denken nicht wenige „beigeordnete“ Anwälte, die nicht selten ein Interesse daran haben, auch künftig beigeordnet zu werden.

    Schon lange gibt es keinen Aufschrei mehr, wenn nach § 100a StPO verfahren wird, der „Richtervorbehalt“ ist – wie in zu vielen Fällen – ein besserer Witz, da der Untersuchungsrichter diese Anträge der StA durchwinkt.
    Neben der Auswertung der Telekommunikation, das verdeckte Auslesen aller E-Mails, Anbringung von GPS-Sendern an Fahrzeugen, Abfangen von Briefen und Paketen, umfassende und verdeckte Bankauskünfte sowie Mobilfunk-Bewegungsprofilen, hat sich selbst die wochenlange, verdeckte Videoüberwachung etabliert und dies bei Verfahren mit einer Strafandrohung von unter 5 Jahren im Höchstmaß. So etwa in Bayern.
    Bei dieser Komplettüberwachung wird die Aussage eines Angeklagten in der HV im Grunde entbehrlich.

    Die nunmehr hinzugetretene, neue „Vermögensabschöpfung“, die auch eigenständig und unter Wegfall jeglicher Verjährungsfristen betrieben werden kann, öffnet der Willkür Tür und Tor.
    Schon das umstrittene „Brutto-Netto-Verfahren“ im deutschen Strafrecht hat dazu geführt, faktisch wieder eine (verbotene) Vermögensstrafe einzuführen. In der Mehrzahl der Fälle müssen Beklagte ein zigfaches dessen zurückführen, was sie am vorgeworfenen Delikt verdient haben. Wer auf deliktischem Wege eine Uhr für 2000 Euro erwirbt und diese für 2200 Euro weiterverkauft, folglich 200 Euro an Ertrag erwirbt, muss am Ende nicht diese 200 Euro abführen, sondern die 2200 Euro, also das 11fache.

    Man muss eine rechtswissenschaftliche Parallelwelt unterstellen, da diese neue Vermögensabschöpfung seit Einführung 2017 auch rückwirkend gilt, da sie „keine Strafe“ darstellt.
    Dies ist nicht nur Unsinn, sondern – wie vielfach national und international gerügt – eine Abkehr von rechtsstaatlichen Prinzipien.

    In den letzten Jahren häufen sich auch Beschwerden, dass Akteneinsicht in Strafverfahren – besonders Ermittlungsverfahren – ohne jedwede Begründung (auch im Nachhinein) gänzlich oder in großen Teilen verweigert wird.
    Auch die damit einhergehenden Verstöße gegen das rechtliche Gehör und damit Verstöße gegen das Grundgesetz, werden von zu vielen Anwälten schlicht hingenommen.

    ——-

    In summa, Herr Laudon, gibt es zahlreiche und schwerwiegende Bedenken gegenüber dem „Brauchtum“ deutscher Gerichte, der Passivität deutscher Strafverteidiger, der einseitigen Verbissenheit mancher Ermittlungsbehörden und der „Wahrheit“ der Ermittlungsakte.
    Tatsächlich hat ein deutscher Richter nur selten einen „Ermittlungsauftrag“.
    In diesem seit 150 Jahren antragsgestützten Verfahren vor deutschen Gerichten, ist eine aktive Rolle des Gerichts schlicht nicht vorgesehen.
    Dies unterscheidet sich drastisch von anderen Ländern, vor allen den angelsächsisch geprägten.

    Ein Beklagter oder Angeklagter in Deutschland ist wesentlich schlechter gestellt als in vielen anderen Ländern. Das richterliche Urteil muss sich nicht zwingend an Nachweisen oder Beweisen orientieren, sondern nur an der richterlichen „Überzeugung“. Dies ist nicht selten „Kaffeesatz lesen“ und auch nicht frei von Subjektivität.
    Vermögende Beklagte haben zu oft einen zu deutlichen Vorteil.
    Gerichtlich bestellte Sachverständige legen zu oft Gutachten vor, die zu sehr StA-freundlich sind. Auch hier wartet man auf die nächsten Aufträge.

    NORBERT BLÜM hat hier zu Recht die Initiative ergriffen.

  12. Solange ich denken kann hat Herr Blüm dummes Zeug von sich gegeben. Seine oft zitierte Aussage „Die Renten sind sicher…“ war zwar auch nicht zutreffend, aber von all seinen unsäglichen Sprüchen noch einer der seriösesten. Daher ist die „Qualität“ des besprochenen Buches keine Überraschung.

    • Norbert Blüm bestätigt nur, was der Bürger durch gewisse Bedienstete der Justiz so erfährt. Ich selbst habe auch begründeten Anlass, zu vermuten, dass einer großen Zahl von Staatsjuristen die Verfassung schnurzpiepegal ist. Man versteckt sich auch gerne hinter der „richterlichen Unabhängigkeit“. Einfache Straftatsbestände erkennen Staatsanwälte dann nicht, wenn es Berufskollegen sind, die sie begangen haben.

      An der Behauptung, Deutschland sei ein“Rechtsstaat“, habe ich nun so meine berechtigten Zweifel und bin entsetzt, was Staatsjuristen daraus gemacht haben.

      Als ich 1962 selbst einen Diensteid auf diese Verfassung abgelegt habe, hätte ich nie geglaubt, was in diesem Staat noch an Rechtsbrüchen staatlicher Organe so passiert. (Mollath, Deeg usw).

      Im Übrigen halte ich obenstehenden Artikel und einige Kommentare für stark polemisch. Er soll dazu dienen, jemand der sich berechtigte Gedanken macht und diese mit Fakten unterlegt, persönlich zu diffamieren. Man kann sehen, was und wer dahintersteckt. Die hierfür eingesetzte Energie sollte besser dazu verwendet werden, den Berufsstand auf den rechten Weg zurück zu bringen.

      • @Heinz Elflein:

        Er soll dazu die­nen, je­mand der sich be­rech­tigte Ge­dan­ken macht und diese mit Fak­ten un­ter­legt, per­sön­lich zu dif­fa­mie­ren. Man kann se­hen, was und wer da­hin­ter­steckt.

        Mich würde interessieren, was und wer Ihrer Meinung nach dahinterstecken könnte.

      • @Heinz Elflein: Hinter der “rich­ter­li­chen Un­ab­hän­gig­keit” kann man sich nicht verstecken. Wer den Art. 97 GG mit Verstand durchliest, und dann die rechtslegenden Kommentare zuhilfe nimmt, daß diese Weisung der Grundgesetzmacher zusammen mit der Diktion, sich dem Gesetze unterwerfen zu müssen, also der Gesamtheit aller Regeln, deren oberste Leitlinie Gerechtigkeit ist, eine gewaltige Einschränkung des richterlichen Ermessensspielraum ist. Nur ist der sich so gerne ohnmächtige fühlende Bürger nicht bereit, seine Rechte einzufordern. Das wäre sogar recht einfach, würde er den Art. 2 GG ernst nehmen und damit machtvolle Fremdbestimmung kontrollieren. Er will aber von Recht nichts wissen und meckert, jammert, beklagt sich lieber.

        Den Berufsstand auf den rechten Weg zurück zu bringen, den wir uns leisten, um allfälliges Unrecht in Ordnung zu bringen, können nur viele Bürger, die wissen, was Recht ist, und das auch einfordern. Doch dazu sind sie offensichtlich zu blöde.

        • Weil ich selbst kein Jurist bin, mich aber gelegentlich daran stoße, wie sehr Richter ihre „Unabhängigkeit“ meiner Ansicht nach zu krassen Fehlurteilen missbrauchen, die auch noch verfassungswidrig sind, würde ich schon gerne wissen, was ich als Bürger dagegen tun kann.

          • @Heinz Elflein: Dass Sie kein Jurist sind, müssen Sie nicht extra erwähnen – das merkt man an der Unsinn Ihrer Verallgemeinerung. Sicher gibt es „krasse“ Fehlurteile – das sind aber immer noch Einzelfälle wenn man sich vor Augen führt, wie viele Urteile täglich gesprochen werden.

            Den Richtern deshalb zu unterstellen, Sie würden ihre richterliche Unabhängigkeit „sehr missbrauchen“, liegt völlig neben der Spur. Würden die Richter das tun, würden sie sich wegen Rechtsbeugung strafbar machen.

            Juristen lernen im ersten Semester, dass so gut wie alles vertretbar ist, solange es gut begründet ist. Und an dieser Begründung fehlt es des Öfteren, was dann zur Aufhebung des Urteils führt. Das hat aber nichts damit zu tun, dass Richter in großem Maße ihre Stellung bewusst missbrauchen würden.

          • Dass Sie Jurist sind, merke ich, weil Sie verdrehen wollen, was ich geschrieben habe. Entschuldigen Sie hiermit meine Polemik. Ich habe nämlich nicht verallgemeinert, sondern das Wort „gelegentlich“ benutzt. Aber wenn Sie sich näher mit meinen Intentionen beschäftigen wollen, gehen Sie doch mal auf die erwähnte Internet-Seite. Da finden Sie einen repräsentativen Durchschnitt von Leuten Ihres Berufsstandes. Dann werden Sie auch meine Meinung vielleicht verstehen können. Würde mich gerne mit Ihnen näher darüber unterhalten, sofern Sie das Rechtsempfinden eines Nichtjuristen interessiert

          • Sie haben geschrieben, dass Sie sich lediglich „gelegentlich“ daran stoßen „wie sehr Richter ihre ‚Unabhängigkeit‘ mei­ner Ansicht nach zu krassen Fehlurteilen missbrauchen, die auch noch verfassungswidrig sind“. Dies ist eine unzulässige Verallgemeinerung, weil es eben die Zahl der Richter oder derer vermeintlicher krasser Fehlurteile nicht einschränkt, sondern nur allgemein irgendwas behauptet und praktisch alle Richter „über einen Kamm schert“.

            Genau diese Verallgemeinerung habe ich Blüm vorgeworfen.

          • Entschuldigen Sie, aber ich kann Ihnen bei dieser Wortklauberei wirklich nicht folgen. Man muss wohl Jura studiert haben, um solch eine Schlussfolgerung zu ziehen. Da sind Sie offensichtlich im Vorteil.

          • Leider hat die Redaktion „die erwähnte Internet-Seite“ gelöscht. Da kann ich halt auch nichts machen. Aber es gibt ja eine Suchfunktion im Internet. Das Suchwort ist Linksdraussen. Sofern das nicht auch wieder gelöscht wird. Wenn doch, passt es zum Bild.

            Anmerkung der Redaktion: Ihre Internetseite ist immer noch mit ihrem Namen verlinkt – das sollte ausreichend sein, um die Seite aufzufinden. Dass Sie diese Plattform als Werbefläche für Ihre Internetseite benutzen ist nicht gewollt.

          • @Heinz Elflein: Was kann man tun als Nichtjurist, um nicht einer der vielen „Einzelfälle“ zu werden, die sich nur deshalb schwer zählen lassen und deshalb noch nie gezählt worden sind, weil Rechtsuchende genau das nicht machen, was sie tun könntem, um sich Rechtsklarheit zu verschaffen? Folgendes: SICH RECHTSKLARHEIT VERSCHAFFEN. Das Rechtswissen zur Kenntnis nehmen, das keine zweite Meinung erlaubt … (Das geht mithilfe des „allgemeinen“ Selbstbestimmungsrechtes, das auch die informationelle und sexuelle Selbstbestimmung beinhaltet …)

            @Redaktion Strafakte: Gibt es inzwischen eine Vorschrift, die Verallgemeinerungen überforderter Bürger und Juristen „unzulässig“ macht? (Ich bin sicher, daß es sowas nicht gibt, denn unsere Rechtsordnung ist weitgehend auf Logik aufgebaut.)

            Verallgemeinerungen sind unerläßlich, damit wir uns in großen Menschenhäufen einigermaßen orientieren können. Doch um sich bei Bedarf so zurecht zu finden, daß nichts Dummes, Rechtwidriges passiert, sollte man wissen, daß man auch klug verallgemeinern kann. Daran fehlt es gewaltig! Die meisten Menschen (gleich welchen Bildungsniveaus) werden von ihrer Trickkiste Hirn getäuscht und sitzen sehr vielen Denkfehlern auf! Die meisten werden ihnen nicht bewußt, und die, auf die sie mit der Nase gestoßen werden, verdrängen sie. Vermeiden wäre das Beste. Doch auch das Minimalwissen dafür interessiert kaum einen der „Hosenschei§er“. Denn dann könnten sie sich ja gegen Mächtige wehren. Und das bißchen Unterordnung, das sich durch das Unterordnen vieler zu all dem aufschaukelt, was dann irgendwann auch Juristen nicht mehr beherrschen, ist doch recht angenehm …

    • @Spormann:

      Was würden Sie von einem halten, der ein Restaurant aufsucht, sich setzt, die Karte bringen läßt, bestellt, wartet, bis das Essen vor ihm steht, dann seinen Zeigefinger in den Hals steckt, geräuschvoll vor allen Gästen auf den Tisch reihert und danach mit unflätigen Worten das Lokal verläßt?

      Würde es ihnen was ausmachen, ihre Anschwärzung durch nachvollziehbare Begründung strafirrelevant zu machen?

    • reineref=“#comment-2212″>Spormann:denken kann sicher helfen, befähigt aber nicht, dass man auch versteht

  13. Endlich einer der einmal die selbstherrlichen, unfehlbaren und arroganten Richterinnen und Richter öffentlich anprangert. Es ist bedauerlich, dass diese Gruppe sich häufig als unfehlbar darstellt, Menschen für Dinge verurteilt, die sie selbst nicht besser machen.

  14. Ich danke Norbert Blüm, dass er die Fehlleistung von Rechtsanwälten in seinem Buch veröffentlich hat und bin ihm dafür äußerst dankbar.

    Auch ich bin betroffen und fühle mich von der Anwaltschaft nicht nur gedemütigt.
    In einem überlangen Arzthaftungsverfahren wurde mir schließlich sage und schreibe 8 Jahre nach der Fehlbehandlung in 2016 ein Schmerzensgeld nebst Zinsen seit Rechtshängigkeit (2009) zugesprochen.

    Außerdem stellte das OLG im Berufungsverfahren fest, dass der Arzt verpflichtet ist, mir die materiellen Schäden aus dem festgestellten Behandlungsfehler zu ersetzen.

    Mein Anwalt hat jedoch versäumt, die mir entstandenen materiellen Kosten im Berufungsverfahren zu beziffern. Ein Verzinsungsanspruch (§ 308 ZPO) wurde ebenfalls nicht geltend gemacht.

    Er dachte ausschließlich an sein eigenes Honorar.

    Er drängte er mich zu einem Vergleich, den ich jedoch nicht angenommen habe.

    Dann forderte er den Gegner pauschal anhand meiner Kostenaufstellung und den zugehörigen Belegen auf, eine Zahlung zu leisten, die jedoch nicht erfolgte.

    Von dem hart erkämpften, sehr geringen Schmerzensgeld behielt er zu allem Überfluss – neben den Honoraren für das Berufungsverfahren – ein weiteres Honorar ein.

    An einem Kostenfeststellung/-setzungsantrag hater kein Interesse.

    Das kann es doch wohl nicht sein!!! In jedem Fall werde ich weiter um mein Recht kämpfen.

    Wo Unrecht zu Recht wird, ist Widerstand Pflicht (Bertold Brecht) !!

  15. Pingback: Berufene Richter
  16. Es geht geht hier nicht um Wissen, sondern darum, wie man mit Wissen umgeht.
    Warum glauben Rechtsanwälte immer, die Weisheit mit Löffeln gefressen zu haben? Bei Wissenslücken werden sie ausfallend und beleidigend.
    Wer diesen Beruf ergreift, sollte es aus einem andern Beweggründen tun, als Prestige. Ich habe so viele korrupte Anwälte und Richter erlebt, dass es für 5 Leben reicht, um den Gauben an den Rechtsstaat zu verlieren.
    Der ganze Bericht hier ist peinlich und Zeugnis dafür, dass Sie offenkundig nichts zu tun haben.

  17. Guten Abend

    Ich Wurde im Gefägnis Unter Ärztlicher Betreung Misshandelt weil die Ärtzte jeder wo da Rein kommt direkt als Lügner Ansehen.
    Und wenn man durch Ärztliche unterlagen alles nachweist wird alles verschleiert und man hat keine macht.

    Ich war 24 std mit extreme Schmerzen in der Zelle dann wollten sie mich unter Starke schmerzmittel setzen wo ich danach ein enzug gebraucht hätte.

    Jetzt hab ich schweren Bandscheiben vorfall.

    Warum sind diese Ärtzte nicht im Gefägnis ???

    Das gesetzt ist selber schuld wenn immer mehr Selbstjustiz betreiben.

  18. Zitat 1 ( Blüm, s.o. ): „Wir brau­chen eine Lüf­tung der drit­ten Ge­walt: Nehmt mal die Ta­lare hoch!“

    Zitat 2:

    „Unter den Talaren – Muff von 1000 Jahren“ war der Text eines Transparents, das am 9. November 1967 in der Universität Hamburg von den damaligen Studenten und früheren AStA-Vorsitzenden Detlev Albers und Gert Hinnerk Behlmer bei der Rektoratsübergabe in der Öffentlichkeit enthüllt wurde. ( Wikipedia )

    Ist es eine Verschwörungstheorie, dass die Ghostwriterszene von der Stasi unterwandert wurde und absichtlich Fehler in die epochalen Meisterwerke, welche die Szene produziert, gesetzt werden ? Bekanntlich ist nicht immer das drin, was draufsteht.

  19. ach, wieso eigentlich immer noch „die rente ist sicher“? Blüm hat sich doch mit seinem hübschen text zur familienpolitik und gesellschaftlichen werten in der faz längst weiterentwickelt zu „die ehe ist sicher (vor homos)“ …

  20. Mich hat dieser Talkshow-Auftritt auch geärgert. Alles von mir mitfinanziert …
    Auch für den Vermögens- und Einkommenslosen gilt § 153 a StPO, nur zahlt der im Falle eines Falles keine Millionen, sondern einen seinen Verhältnissen angemessenen Betrag.

    • @Harald Huesch:
      Nun, es gäbe den § 153a StPO, nur werden Sie oftmals erst einen Strafbefehl bekommen und möglicherweise gibts in der dann anberaumten HV dann den Vorschlag des Rechtsanwalts doch die Sache einzustellen. Das Theater könnte man durch eine automatische Diversion wie in Österreich und anderen Ländern verhindern. Die Staatsanwaltschaft kann mitmachen, sie muss aber nicht … Das steht der Gleichförmigkeit der Rechtsanwendung mitunter massiv entgegen.

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