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Ungerechtigkeit im Namen des Volkes

Ingo Lenßen, Bartträger, TV-Anwalt und Autor so wichtiger Fachliteratur wie „Meine juristische Hausapotheke“ hat ein weiteres Problemfeld ausgemacht: Die (angebliche) Ungerechtigkeit im Namen des Volkes. In seinem Buch dieses Titels wendet er sich 44 aus seiner Sicht ungerechten Urteilen der Vergangenheit zu, die er für „extrem fragwürdig“ hält.

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Foto: Verlag (Gräfe und Unzer)

Urteilen über Urteile, die man nicht kennt

Lenßen, der sich als „Deutschlands bekanntester Strafjurist“ feiern lässt, unterläuft dabei nur ein minimaler Fehler: Er war weder in der Hauptverhandlung dabei, noch kennt er die Urteile, die diesen Fällen zugrundeliegen und die er dennoch kritisiert. So etwa in einem Fall aus Hamburg, der sich im Februar 2016 zutrug: Die Hauptverhandlung fand nahezu komplett unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, da von den fünf Angeklagten vier noch jugendlich waren. Weder nahm er – wie übrigens die meisten anderen Journalisten – die mündliche Begründung des Vorsitzenden Richters auf, noch las er die Urteilsgründe, die noch immer im Volltext im Internet zugänglich sind. Aber wie kann man überhaupt Urteile bewerten, deren Einzelheiten man nicht kennt?

In der Rechtswirklichkeit läuft es freilich anders als in den Fernsehgerichtsshows. Der Sachverhalt steht keineswegs von vornherein fest wie in einem Drehbuch, sondern muss in der Hauptverhandlung mühsam erarbeitet werden. Und so ändern sich Wertungen aus Pressemitteilungen oder der Anklageschrift im Laufe einer Beweisaufnahme. Nimmt man hingegen sein Wissen aus den Boulevardzeitungen, perpetuieren sich Fehler, Missverständnisse und Halbwahrheiten, die dann zu einer subjektiv wahrgenommenen Ungerechtigkeit im Volke führen. Daran ist allerdings nicht das vermeintlich zu nachsichtige Urteil schuld, sondern die falsche Berichterstattung.

Ungerechtigkeit, missverstandene Strafe und persönliche Schuld

Und noch etwas stört Rechtsanwalt Ingo Lenßen offenbar an unserem Strafrecht:

„Im Strafgesetzbuch findet man unter ,einfacher Körperverletzung‘ einen Strafrahmen von einer Geldstrafe von bis zu fünf Jahren Haft“, sagt er. „Das muss klarer geregelt sein: Ein Schlag mit der Hand ohne weitergehende Verletzungen bedeutet Tagessatzzahl X, fällt dem Opfer ein Zahn dabei aus, sind es 30 Tagessätze mehr. Trägt das Opfer einen bleibenden Schaden davon, keine Strafe unter zwei Jahren – und so weiter und so fort.“

Nun folgt Strafe allerdings aus der persönlich vorwerfbaren Schuld eines Angeklagten, das lernt man bereits im ersten Semester. So versteht sich eigentlich von selbst, dass es vielleicht einen Unterschied macht oder zumindest machen sollte, ob ein erwachsener Mann einen anderen Mann mit der Hand ins Gesicht schlägt oder aber eine Frau schlägt. Oder ein vierjähriges Kind, weil es den Spinat nicht aufessen will. Oder ob die überforderte Pflegerin einen 94-jährigen ohrfeigt, weil er das dritte Mal in dieser Nacht sein Bettzeug beschmutzt hat. Angesichts all dieser Besonderheiten wird es in der Lenßen’schen Strafmaßtabelle schon reichlich eng.

Die Idee für dieses Buch ist natürlich keineswegs neu: Schon Norbert Blüm besserte mit einem Empörungswerk seine ohnehin sichere Rente auf. Dem folgt heute nun das Empörungswerk von Lenßen. Ich werde es nicht lesen. Denn man kann sich offenkundig ja auch eine Meinung bilden, ohne das zugrundeliegende Schriftstück gelesen zu haben.


31 Kommentare zu “Ungerechtigkeit im Namen des Volkes

  1. Denn man kann sich offenkundig ja auch eine Meinung bilden, ohne das zugrundeliegende Schriftstück gelesen zu haben.

    Das erscheint mir in diesem Fall tatsächlich unproblematisch möglich zu sein, insbesondere wenn man die forensische Tätigkeit des Autors erlebt hat.

    • Es ist in der Justiz egal in beide Richtungen!

      Eine Meinung ist eine Meinung, die man sich aufgrund etwas bilden kann. Eine Meinung kann man sich immer bilden über alles mit allen (nicht) vorhandenen Informationen. Man kann auch ganz viele Informationen haben über die sich Juristen ihre Meinung in Gerichtsverfahen bilden.
      Es wird nicht besser, weil Menschen einfach nur Menschen sind. Es wird aber von der Justiz anders kund getan.

  2. Ich komme gerade von einem 3-tägigen Lehrgang über das französische Zivilprozessrecht (von der ersten bis zur letzten Instanz) in Frankreich zurück. Eine Richterin des Landgerichts Lille erklärte uns Seminarteilnehmern unverblümt, dass in Frankreich 1/3 weniger Richter zur Verfügung stünden als in Deutschland. Daraus folgt, dass sie und ihre Kollegen die Verfahrensakte grundsätzlich erst NACH dem Verfahren lesen und sich ihre Meinung somit während der Verhandlung bilden. – Also, wenn hier von „marode“ die Reden sein sollte, so jammert man in Deutschland vielleicht auf hohem Niveau…?

    • Es ist marode, weil auch noch andere Verfahrensvorschriften eine Rolle spielen, die in Frankreich anders sind.

      Man müsste doch dann auch die Unterschiede und die Vorteile des französischen Rechtssystems verstanden haben gerade als Jurist?

      Aber das braucht man in Deutschland gar nicht. Vielleicht ist genau das ein Problem?

      Auch hier ist es so, dass manche Richter das Urteil schon vorher vorgefertigt haben und die mündliche/Hauptverhandlung nur noch dazu benutzt wird, diesen Urteilsentwurf zu bestätigen.

  3. Dass die Justiz marode ist und wir am Ende der Gerechtigkeit angelangt sind haben mehrere Autoren deren Meinung in Bücher verfasst
    Staranwalt Rolf Bossi, wie Vorstand des Richterbundes, Jens Gniser, sowie Richter Patrick Burow berichten in Ihren Büchern von der maroden deutschen Justiz, die am Abgrund stehe und vom „Ende der Gerechtigkeit“ . Der Politiker Norbert Blüm schreibt in seinem Buch über seine privaten Erfahrungen in Gerichtssälen ebenso als Autor. Rechtsanwalt Stoll behauptet, es wären nur systemkonforme Anwälte gewünscht und Menschlichkeit und Gerechtigkeit wären nicht Zweck eines juristischen Studiums.. Ein Opferanwalt aus Köln hat auf seiner Webseite eine ausführliche Beschreibung über „Soziopathen und Narzissten“ angeführt , da in seiner Kanzlei die Missbrauchs-Opfer stark ansteigen.

    Ich stehe seit sechs Jahren vor Gericht durch einen toxischen Expartner und ich könnte ebenso ein Buch verfassen. Nein es gibt ja angeblich keine Gerechtigkeit- nur ein Urteil. Das ist wirklich eine Farce diese Aussage an uns Bürger/Bürgerinnen

  4. möglich, dass es im Vergleich so ist. Wir Bürger sind brutal unzufrieden mit den Gerichten. Wir zahlen uns dumm und dämlich an Gerichtskosten und Anwälte für Urteile die menschenunwürdig sind und jeder Nichtjurist es besser entscheiden würde mit Logik. Aber wie RA Stoll schreibt “ Juristen werden nicht für Menschlichkeit und Gerechtigkeit ausgebildet, sondern sollen systemkonform agieren- wer am besten im Studium auswendig lernt bekommt die besten Noten. Brauchen wir so eine Justiz ? Nein danke ! ich habe genug in 6 Jahren erlebt auf allen Gerichtsebenen. Wir Bürger haben eine bessere Justiz verdient

  5. Norbert Blüm, Staranwalt Rolf Bossi und der Vorstand des Richterbundes, Jens Gniser, wie Richter Patrick Burow berichten in Ihren Büchern von der maroden deutschen Justiz, die am Abgrund und Ende steht. Wer schreibt, es wäre nicht so- hat keinen ganzheitlichen Blick auf die Sache.

    Die Thematik wird nun Brennpunkt: Ich kann auf 6 Jahre Gerichtserfahrungen zurückgreifen auf allen Instanzen:
    Ich greife hier niemand an, aber der Artikel überrascht mich gar nicht !
    Regina Viola Frey, Wissenschaftlerin für Human Ressource Management und Markteting an der German Graduate School of Management and Las (GGS) in Heilbrunn stellte in ihrer Forschung fest, dass in der Psychopathieliste die Juristen den ersten Platz belegen gefolgt von Unternehmer und Top-Manager

    Bei den Anwälten sind die meisten Psychopathen – Interview mit Wissenschaftlerin Regina-Viola Frey
    2. Mai 2016, Autor: Claudia Tödtmann
    Interview: In welcher Berufsgruppe sind die meisten Psychopathen? Regina-Viola Frey, Wissenschaftlerin für Human Ressource Management und Marketing an der German Graduate School of Management and Law (GGS) in Heilbronn, hat es erforscht: Den ersten Platz belegen die Juristen.

    Regina-Viola Frey

    Frau Frey, Sie haben untersucht, warum Psychopathen Erfolg haben?

    Wir hatten Frank Abagnale Jr., den Scheckbetrüger der 60er Jahre in den USA vor Augen aus dem Kinofilm: „Catch me if you can“, mit Leonardo diCaprio in der Rolle des Frank Abagnale, und Tom Hanks in der Rolle des FBI Ermittlers Henratty. Er lief von zu Hause weg, als sich seine Eltern scheiden ließen. Er gab sich als Pilot aus, dann als Arzt, schließlich praktizierte er sogar als Anwalt. Alles erfolgreich. Er wurde letztlich in Frankreich verhaftet und arbeitete viele Jahre für das FBI in der Aufklärung von Scheckbetrug.

    In der Figur des Frank Abagnale Jr. finden wir einen typischen Psychopathen – sei es einmal dahingestellt ob man ihn als erfolgreich oder nicht klassifiziert. In der Psychologie-Literatur wurde bislang jeder Psychopath als erfolgreich eingestuft, wenn er – oder sie – nicht verhaftet wurde. Ich würde sagen, Abagnale war auf seine Weise erfolgreich. Erfolgreich im Hochstapeln.

    Was macht ihn zum Psychopathen?

    Psychopathie zeigt sich in vier Dimensionen: In der interpersonalen Dimension als oberflächlich und leicht größenwahnsinnig, gerne auch unehrlich oder betrügerisch. Die Lebensstil-Dimension umfasst Verantwortungslosigkeit, Impulsivität und Schmarotzertum. Die affektive Dimension äußert sich in fehlender Empathie, Gefühlskälte und wenig Schuldgefühle. Die antisoziale Dimension zeigt sich in geringer Selbstkontrolle und Straffälligkeit im Jugendalter.

    Und was genau macht Psychopathen erfolgreich?

    Der Filmheld Abagnale war ein sehr umtriebiger Typ; fleißig, mit hochfliegenden Visionen. Er vereint die Aspekte Zielstrebigkeit, Optimismus, Selbstwirksamkeit und Resilienz in sich, indem er sich äußerst anspruchsvolle Ziele setzt und – trotz fehlender formaler Qualifikation – erreicht. Diese vier Dimensionen zusammen werden unter dem Begriff psychologisches Kapital zusammengefasst. Dieses Kapital scheint der Schlüssel zu beruflichem Erfolg schlechthin zu sein.

    Wie haben Sie das untersucht?

    Wir haben eine große Stichprobe von 849 Personen einer Persönlichkeitsanalyse unterzogen. Diese hat sich in etwa gleichmäßig auf Ärzte, Anwälte, Manager und arbeitslose Akademiker verteilt. Wir haben dann diejenigen, die in der Psychopathie-Messung im oberen Drittel rangierten, untersucht: Worin unterscheiden sich die Personen im oberen Drittel, die einen einträglichen Job als Arzt, Anwalt, oder Manager haben von denen, die arbeitslos sind? Nach der Untersuchung diverser Persönlichkeitsmerkmale wie Extraversion, Gewissenhaftigkeit undsoweiter, die alle keinen Einfluss hatten, zeigte sich ganz klar: psychologisches Kapital mit Hoffnung, Optimismus, Resilienz und Selbstwirksamkeit ist die Schlüsselvariable zu beruflichem Erfolg für Psychopathen.

    In welchen Berufsgruppen sind die meisten Psychopathen?

    Bei Anwälten. Wenn man die 306 Personen in unserer Stichprobe ansieht, bei denen Psychopathie „eher hoch“ ausgeprägt ist – also die im oberen Drittel der Gesamtstichprobe rangieren -, sind die Anwälte mit 36,9 Prozent deutlich überproportional vertreten, gefolgt von den Managern mit 26,5 Prozent. Ärzte sind nur zu 22,2 Prozent vertreten und arbeitslose Akademiker sogar nur zu 14,1 Prozent.

    Regina Viola Frey, Wissenschaftlerin für Human Ressource Management und Markteting an der German Graduate School of Management and Las (GGS) in Heilbrunn stellte in ihrer Forschung fest, dass in der Psychopathieliste die Juristen den ersten Platz belegen gefolgt von Unternehmer und Top-Manager

    Bei den Anwälten sind die meisten Psychopathen – Interview mit Wissenschaftlerin Regina-Viola Frey
    2. Mai 2016, Autor: Claudia Tödtmann
    Interview: In welcher Berufsgruppe sind die meisten Psychopathen? Regina-Viola Frey, Wissenschaftlerin für Human Ressource Management und Marketing an der German Graduate School of Management and Law (GGS) in Heilbronn, hat es erforscht: Den ersten Platz belegen die Juristen.

    Regina-Viola Frey

    Frau Frey, Sie haben untersucht, warum Psychopathen Erfolg haben?

    Wir hatten Frank Abagnale Jr., den Scheckbetrüger der 60er Jahre in den USA vor Augen aus dem Kinofilm: „Catch me if you can“, mit Leonardo diCaprio in der Rolle des Frank Abagnale, und Tom Hanks in der Rolle des FBI Ermittlers Henratty. Er lief von zu Hause weg, als sich seine Eltern scheiden ließen. Er gab sich als Pilot aus, dann als Arzt, schließlich praktizierte er sogar als Anwalt. Alles erfolgreich. Er wurde letztlich in Frankreich verhaftet und arbeitete viele Jahre für das FBI in der Aufklärung von Scheckbetrug.

    In der Figur des Frank Abagnale Jr. finden wir einen typischen Psychopathen – sei es einmal dahingestellt ob man ihn als erfolgreich oder nicht klassifiziert. In der Psychologie-Literatur wurde bislang jeder Psychopath als erfolgreich eingestuft, wenn er – oder sie – nicht verhaftet wurde. Ich würde sagen, Abagnale war auf seine Weise erfolgreich. Erfolgreich im Hochstapeln.

    Was macht ihn zum Psychopathen?

    Psychopathie zeigt sich in vier Dimensionen: In der interpersonalen Dimension als oberflächlich und leicht größenwahnsinnig, gerne auch unehrlich oder betrügerisch. Die Lebensstil-Dimension umfasst Verantwortungslosigkeit, Impulsivität und Schmarotzertum. Die affektive Dimension äußert sich in fehlender Empathie, Gefühlskälte und wenig Schuldgefühle. Die antisoziale Dimension zeigt sich in geringer Selbstkontrolle und Straffälligkeit im Jugendalter.

    Und was genau macht Psychopathen erfolgreich?

    Der Filmheld Abagnale war ein sehr umtriebiger Typ; fleißig, mit hochfliegenden Visionen. Er vereint die Aspekte Zielstrebigkeit, Optimismus, Selbstwirksamkeit und Resilienz in sich, indem er sich äußerst anspruchsvolle Ziele setzt und – trotz fehlender formaler Qualifikation – erreicht. Diese vier Dimensionen zusammen werden unter dem Begriff psychologisches Kapital zusammengefasst. Dieses Kapital scheint der Schlüssel zu beruflichem Erfolg schlechthin zu sein.

    Wie haben Sie das untersucht?

    Wir haben eine große Stichprobe von 849 Personen einer Persönlichkeitsanalyse unterzogen. Diese hat sich in etwa gleichmäßig auf Ärzte, Anwälte, Manager und arbeitslose Akademiker verteilt. Wir haben dann diejenigen, die in der Psychopathie-Messung im oberen Drittel rangierten, untersucht: Worin unterscheiden sich die Personen im oberen Drittel, die einen einträglichen Job als Arzt, Anwalt, oder Manager haben von denen, die arbeitslos sind? Nach der Untersuchung diverser Persönlichkeitsmerkmale wie Extraversion, Gewissenhaftigkeit undsoweiter, die alle keinen Einfluss hatten, zeigte sich ganz klar: psychologisches Kapital mit Hoffnung, Optimismus, Resilienz und Selbstwirksamkeit ist die Schlüsselvariable zu beruflichem Erfolg für Psychopathen.

    In welchen Berufsgruppen sind die meisten Psychopathen?

    Bei Anwälten. Wenn man die 306 Personen in unserer Stichprobe ansieht, bei denen Psychopathie „eher hoch“ ausgeprägt ist – also die im oberen Drittel der Gesamtstichprobe rangieren -, sind die Anwälte mit 36,9 Prozent deutlich überproportional vertreten, gefolgt von den Managern mit 26,5 Prozent. Ärzte sind nur zu 22,2 Prozent vertreten und arbeitslose Akademiker sogar nur zu 14,1 Prozent.

    Regina Viola Frey, Wissenschaftlerin für Human Ressource Management und Markteting an der German Graduate School of Management and Las (GGS) in Heilbrunn stellte in ihrer Forschung fest, dass in der Psychopathieliste die Juristen den ersten Platz belegen gefolgt von Unternehmer und Top-Manager

    Bei den Anwälten sind die meisten Psychopathen – Interview mit Wissenschaftlerin Regina-Viola Frey
    2. Mai 2016, Autor: Claudia Tödtmann
    Interview: In welcher Berufsgruppe sind die meisten Psychopathen? Regina-Viola Frey, Wissenschaftlerin für Human Ressource Management und Marketing an der German Graduate School of Management and Law (GGS) in Heilbronn, hat es erforscht: Den ersten Platz belegen die Juristen.

    Regina-Viola Frey

    Frau Frey, Sie haben untersucht, warum Psychopathen Erfolg haben?

    Wir hatten Frank Abagnale Jr., den Scheckbetrüger der 60er Jahre in den USA vor Augen aus dem Kinofilm: „Catch me if you can“, mit Leonardo diCaprio in der Rolle des Frank Abagnale, und Tom Hanks in der Rolle des FBI Ermittlers Henratty. Er lief von zu Hause weg, als sich seine Eltern scheiden ließen. Er gab sich als Pilot aus, dann als Arzt, schließlich praktizierte er sogar als Anwalt. Alles erfolgreich. Er wurde letztlich in Frankreich verhaftet und arbeitete viele Jahre für das FBI in der Aufklärung von Scheckbetrug.

    In der Figur des Frank Abagnale Jr. finden wir einen typischen Psychopathen – sei es einmal dahingestellt ob man ihn als erfolgreich oder nicht klassifiziert. In der Psychologie-Literatur wurde bislang jeder Psychopath als erfolgreich eingestuft, wenn er – oder sie – nicht verhaftet wurde. Ich würde sagen, Abagnale war auf seine Weise erfolgreich. Erfolgreich im Hochstapeln.

    Was macht ihn zum Psychopathen?

    Psychopathie zeigt sich in vier Dimensionen: In der interpersonalen Dimension als oberflächlich und leicht größenwahnsinnig, gerne auch unehrlich oder betrügerisch. Die Lebensstil-Dimension umfasst Verantwortungslosigkeit, Impulsivität und Schmarotzertum. Die affektive Dimension äußert sich in fehlender Empathie, Gefühlskälte und wenig Schuldgefühle. Die antisoziale Dimension zeigt sich in geringer Selbstkontrolle und Straffälligkeit im Jugendalter.

    Und was genau macht Psychopathen erfolgreich?

    Der Filmheld Abagnale war ein sehr umtriebiger Typ; fleißig, mit hochfliegenden Visionen. Er vereint die Aspekte Zielstrebigkeit, Optimismus, Selbstwirksamkeit und Resilienz in sich, indem er sich äußerst anspruchsvolle Ziele setzt und – trotz fehlender formaler Qualifikation – erreicht. Diese vier Dimensionen zusammen werden unter dem Begriff psychologisches Kapital zusammengefasst. Dieses Kapital scheint der Schlüssel zu beruflichem Erfolg schlechthin zu sein.

    Wie haben Sie das untersucht?

    Wir haben eine große Stichprobe von 849 Personen einer Persönlichkeitsanalyse unterzogen. Diese hat sich in etwa gleichmäßig auf Ärzte, Anwälte, Manager und arbeitslose Akademiker verteilt. Wir haben dann diejenigen, die in der Psychopathie-Messung im oberen Drittel rangierten, untersucht: Worin unterscheiden sich die Personen im oberen Drittel, die einen einträglichen Job als Arzt, Anwalt, oder Manager haben von denen, die arbeitslos sind? Nach der Untersuchung diverser Persönlichkeitsmerkmale wie Extraversion, Gewissenhaftigkeit undsoweiter, die alle keinen Einfluss hatten, zeigte sich ganz klar: psychologisches Kapital mit Hoffnung, Optimismus, Resilienz und Selbstwirksamkeit ist die Schlüsselvariable zu beruflichem Erfolg für Psychopathen.

    In welchen Berufsgruppen sind die meisten Psychopathen?

    Bei Anwälten. Wenn man die 306 Personen in unserer Stichprobe ansieht, bei denen Psychopathie „eher hoch“ ausgeprägt ist – also die im oberen Drittel der Gesamtstichprobe rangieren -, sind die Anwälte mit 36,9 Prozent deutlich überproportional vertreten, gefolgt von den Managern mit 26,5 Prozent. Ärzte sind nur zu 22,2 Prozent vertreten und arbeitslose Akademiker sogar nur zu 14,1 Prozent.

    Regina Viola Frey hat wissenschaftlich bstätigt, dass die Juristen nach Geschäftsführern die Psychopahtieliste anführen. Frau Dr. Eisenbart in der nahen Uniklinik in Regensburg machte Studie mit Jurastudenten. Eine ganze Ecke narzisstischer als andere Studenten. Das werden angehende Anwälte und Richter……..Man bekommt Angst als Bürger sowas zu lesen, wer wirklich juristische Unterstützung braucht bleibt im Regen stehen. Die Ironie es gäbe ja nur Urteile und keine Gerechtigkeit setzt dem noch die Krone auf.

    • Woher haben Sie Ihre Gewißheit, dass nicht Sie es sind, die psychische Hilfe benötigt, sondern all die andern, denen Sie dies nachsagen…?

      • DIE MACHT DER RICHTER*INNEN
        Die Stellung von RichterInnen
        1. Die Stellung von RichterInnen
        2. Was soll die Staatsanwaltschaft?
        3. Macht-Durchgriffe im Verfahren
        4. Freie Beweiswürdigung
        5. Unabhängige Justiz? RichterInnen mit Parteibuch …
        6. Gutmensch RichterIn
        7. Links

        BVerfGE 34,269,287: „Die Entscheidung des Richters muß auf rationaler Argumentation beruhen.“

        Rechtsstaat heißt, dass auf den meisten Machtposten JuristInnen sitzen.
        Ein Blick auf die Landesregierung Hessen in 2009: Ministerpräsident Koch (Jurist). Vize und Justizminister Hahn (Jurist). Innenminister Bouffier (Jurist). Sozialminister Banzer (Jurist). Finanzminister Weimar (Jurist). Umweltministerin Lautenschläger (Juristin). ++ mehr

        Aus einem Interview mit dem Attac-Koordinationsrats-Mitglied Mike Nagler, in: Junge Welt, 26.1.2012 (S. 8)
        Das BVerfG zu kritisieren gehört allerdings zu den Tabus in unserem Staat, da es vielfach als oberste Instanz angesehen wird. In einer Demokratie ist jedoch das Volk der Souverän.
        Verfassungsrichter werden von den im Bundestag und Bundesrat vertretenen Parteien vorgeschlagen und gewählt, somit ist ihre Unabhängigkeit nicht gegeben. Eine solche Instanz muß aber politisch unabhängig sein. Deshalb fragt man sich, ob diesem Anspruch Rechnung getragen wird, wenn die Besetzung des Gerichts von den großen Parteien ausgeklüngelt wird. Dieses Urteil spiegelt daher nur deren Haltung wider, und nicht die Meinung der Bevölkerung.

        Oberflächlich prüfen, am Fließband urteilen
        David Jungbluth, Ex-Staatsanwalt und Ex-Richter, in: „Es geht letztlich nur darum, die Akte so schnell wie möglich vom Tisch zu haben“, auf: telepolis am 14.8.2014
        … mir ist dann aber schnell klar geworden, dass – vielleicht etwas überspitzt formuliert – das Justizsystem, zumindest so, wie ich es im Saarland kennengelernt habe – in seiner faktischen Struktur nicht darauf ausgelegt ist, Verfahren in einem Sinne zu betreiben, die der umfassenden Wahrheitsfindung dienen, geschweige denn, mehr oder weniger ausschließlich gerechte Entscheidungen zu fällen. …
        Es ist so, dass man als Richter – man kann dann entweder als Richter oder, wie ich zunächst, als Staatsanwalt eingesetzt werden – vom ersten Tag an, ohne jegliche Eingewöhnungszeit, von Aktenbergen mehr oder weniger erschlagen wird. Obwohl das Dezernat, das ich am Anfang zu betreuen hatte, vergleichsweise noch eine leicht unter-durchschnittliche Verfahrenszahl aufwies (meiner Erinnerung nach waren es 138 laufende Verfahren), kommt man kaum dazu, den Inhalt einer Akte einigermaßen ausführlich zu studieren, geschweige denn zu reflektieren. Dazu kommt, dass ja, zumindest in der Zivilgerichtsbarkeit, aber teilweise auch im strafrechtlichen Bereich, in manchen Fällen eigentlich eine tiefergehende rechtliche Auseinandersetzung mit dem Sachverhalt zu erfolgen hat. Sich mit etwaigen juristischen Problemen zu beschäftigen, dafür bleibt allerdings in aller Regel so gut wie keine Zeit. … Es ist also so, dass aufgrund der umfassenden Verfahrenszahl, die den einzelnen Dezernenten, also Richter bzw. Staatsanwalt, trifft, mehr oder weniger keine Möglichkeit verbleibt, sich mit den jeweiligen Verfahren angemessen zu befassen. Darauf wird aber, so wurde es mir zumindest bei der Staatsanwaltschaft vom ersten Tag an vermittelt, auch kein besonders großer Wert gelegt. … Es geht letztendlich nur darum, die Akte – im wahrsten Sinne des Wortes – so schnell wie möglich vom Tisch und das Verfahren schnellstmöglich abgeschlossen zu haben, damit am Ende des Monats die persönliche Statistik stimmt. … Es ist wie ein Fließband, das stetig und in hohem Tempo weiterläuft. Sollte man zu viel Zeit darauf verwenden, sich mit einem einzelnen Fall zu beschäftigen, rächt sich das bitter, weil das Band halt – ohne Rücksicht auf die etwaige Komplexität eines einzelnen Falles – weiter Fälle liefert. Man wird dadurch quasi dazu gezwungen, Verfahren mehr oder weniger oberflächlich zu bearbeiten, möchte man vermeiden, dass man nicht irgendwann mit seinem ganzen Laden absäuft.
        Aus Teil 2: „Justizkritik: Von innen heraus ist kein wesentlicher Widerstand möglich“, telepolis am 15.8.2014
        Dass hinter jedem Verfahren menschliche Schicksale stecken, geht in der Masse der Verfahren ganz schlicht und einfach unter.

        Auszug aus dem Leserbrief des Richters i.R. Frank Fahsel, „Konsequente Manipulation“ in der Süddeutschen Zeitung“ vom 9.4.2008:
        „Ich habe unzählige Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erleben müssen, die man schlicht kriminell‘ nennen kann. Sie waren/sind sakrosankt, weil sie per Ordre de Mufti gehandelt haben oder vom System gedeckt wurden, um der Reputation willen. Natürlich gehen auch Richter in den Puff, ich kenne in Stuttgart diverse, ebenso Staatsanwälte. … In der Justiz gegen solche Kollegen vorzugehen, ist nicht möglich, denn das System schützt sich vor einem Outing selbst durch konsequente Manipulation.“

        Aus „Alles auf Anfang“, in: Spiegel 27/2014, 30.6.2014
        Der zuständige Oberstaatsanwalt Wolfhard Meindl beschrieb seine Lage vor dem Ausschuss so: „Mein Auftrag war: Führe ein Wiederaufnahmeverfahren zugunsten Gustl Mollaths.“ Nur: Wo nimmt man einen Wiederaufnahmegrund her? Eine undankbare Aufgabe, aber nicht unlösbar: „Ein guter Jurist kann alles in jede Richtung schreiben“, sagte Meindl vor dem Ausschuss. „Sie können Unschuldige hinter Gitter bringen, einen Schuldigen freisprechen.“

        Aus einem Interview mit dem Rechtsanwalt Sven Thomas, in: Die Zeit, 27.4.2017 (S. 12)
        Vor Gericht herrschen aber völlig andere Gesetze. Da oben sitz einer, der verurteilen kann. Und da unten sitzt einer, der verurteilt oder freigesprochen wird. Jedes Wort wird ernst genommen, alles wird protokolliert. Aus allem kann jemandem ein Strick gedreht werden. Für einen herrschaftsfreien Diskurs ist ein Gerichtssaal nicht geeignet. …
        Für mich ist es wichtig, einen Gerichtssaal mit dem Gefühl zu betreten, diese Bühne beherrschen zu können. Es muss von Anfang an klar sein, dass da jemand in den Saal kommt, den man nicht einfach wegräumen kann. Das hat auch mit Timing zu tun – und mit Schlagfertigkeit im richtigen Moment. …
        In einem Rechtsstaat gibt es keinen Beruf, der eine solche Machtfülle verkörpert wie der des Rich-ters. Man ist ihm ausgeliefert. Früher war das noch schlimmer, besonders an Amtsgerichten. Da saßen Leute, zu denen die Justizverwaltung schon nach wenigen Monaten hätte sagen müssen: Okay, zum Grundbuchrichter mag es reichen, aber bitte nicht auf die Menschheit loslassen. Doch niemand hat es diesen Leuten jemals gesagt, so bleiben sie ihre ganzen Berufsleben lang Richter. Es müsste längst eine Diskussion über die Aus- und Weiterbildung von Richtern geführt werden.
        ZEIT: Woran mangelt es Richtern dann?
        In allen Bereichen eines Unternehmens bis hinaus in die Führungsetagen gehören Erkenntnisse der Verhaltensforschung zum beruflichen Alltag. Nur an Gerichten geht das alles vorbei! …
        Ich würde mir große Untersuchungen über das Wesen richterlicher Entscheidungen wünschen. Ich kenne keine.
        ZEIT: Sie wollen intellektuelle Richter?
        Ich möchte zumindest eine Debatte über das intellektuelle Rüstzeug von Richtern. Wo bleibt diese Debatte? Aber das gilt auch für andere Bereiche der Justiz, etwa die Beschaffungskriminalität. Jeder Polizeipräsident in Deutschland weiß, dass schätzungsweise ein Drittel aller Straftaten vermieden werden könnten, wenn gewisse Drogen legalisiert würden. Die Erkenntnis ist da, aber es tut sich nichts. Wie machen einfach immer weiter mit unserem Prinzip: Strafen, strafen, strafen. Ewas anderes fällt uns nicht ein.

        Aus „Das Mädchen Justitia“, Drei Lilien Verlag, Wiesbaden, 1987
        Vor dem Recht sind alle gleich. Aber nicht vor den Rechtsprechern.

        Aus dem Beitrag „Von Dreyfus bis Brühne“ von Ulrich Wickert in „Der mißhandelte Rechtsstaat“, Kiepenheuer und Witsch Verlag 1977
        Hilflos steht dem der allein von seiner Unschuld überzeugte Verurteilte gegenüber, machtlos, weil er erfährt, dass auch in den weiteren Instanzen Denkverzicht freiwillig, weil bequem, gängige Übung ist. Richter erinnern in der Bundesrepublik an Befehlshaber, die per Dekret Wahrheit verkünden. Die Justiz findet für alles eine ihr genehme Antwort. – Das Unbehagen an unserer Demokratie entwickelt sich zu einer Ablehnung der angeblich ‚freiheitlich demokratischen Ordnung’, denn keine politische Organisation, nicht die drei relevanten Bundestagsparteien, auch nicht deren Nachwuchsorganisationen, nicht die Jungsozialisten, nicht die Jungdemokraten, von denen Engagement zu erwarten wäre, setzen eine Änderung des Zustands der Dritten Gewalt in die erste Reihe ihrer Forderungen.

        Professor Dr. Karl Peters „An einen unschuldig Verurteilten“ im Strafverteidiger 10/1988, Seite 457:
        3. Wer hat Dir eingeredet, dass Du gar einen Anspruch auf Gerechtigkeit habest. Dir steht nur ein Urteil zu.

        Leipziger Kommentar (zum Strafgesetzbuch), 10. Auflage 1982, § 336 StGB (Rechts-Beugung; jetzt § 339), Rdnr. 3
        Dass die Rechtsbeugung ein sehr selten begangenes Delikt sei, wird oft behauptet, ist aber leider eine schon nicht mehr fromme Selbsttäuschung; richtig ist, dass sie nur selten strafrechtlich verfolgt und noch seltener rechtskräftig verurteilt wird. Die Behandlung des § 336 in der Rechtslehre krankt vielfach daran, dass sich die Autoren in allgemeinen Ausführungen zum ‚Wesen’ der Rechtsbeugung und ähnlichem ergehen, ohne von den praktischen Fällen Notiz zu nehmen.

        Aus „Rechtsstaat im Verzug von Ethel Leonore Behrendt, Selbstverlag 1981:
        Diese Vorschrift (§ 336 StGB) entbehrt in der Bundesrepublik Deutschland jeglicher Rechtspraxis. Nicht ein einziger Fall einer Verurteilung eines Juristen wegen Rechtsbeugung erhellt aus den Kommentaren; wo es zur Anklage kam wurde freigesprochen – von Juristen. Da könnte theoretisch im Einzelfall noch so vieles zusammenkommen an Fakten, die den Vorsatz – Wissen und Wollen – der Verhinderung richtigen Rechtsspruchs tragen: Der Vorwurf der Rechtsbeugung muss kein Jurist fürchten. Was in einem Mordprozess die Indizienkette‚lückenlos’ macht, hätte als Argumentation bei § 336 StGB keine Chance.

        Aus einem Interview mit dem Strafverteidiger Adam Ahmed, in: FAZ, 26.5.2017
        Ist jeder vor dem Recht gleich?
        Das glaube ich definitiv nicht. Mann oder Frau auf der Anklagebank, das ist bereits ein Unterschied. Richter oder Richterin auf der anderen Seite. Aussehen spielt definitiv auch eine Rolle. Die Frage, ob ein Mandant reden kann oder eher nicht, entscheidet eine Menge. Kommt er authentisch rüber oder nicht? …
        Für die Richter sollte die Öffentlichkeit keine Rolle spielen, aber das tut es natürlich: Strafen orientieren sich am oberen Rahmen, auch weil die Öffentlichkeit dies quasi fordert. In Fällen, über die Medien intensiv berichten, stellen Richter Fragen oftmals ganz anders. Die lassen sich beeindrucken von der öffentlichen Aufmerksamkeit. Leider bleibt dann die Objektivität etwas auf der Strecke. Es geht in die Richtung, ein Exempel zu statuieren.

        Dr. Egon Schneider, ehem. Richter am OLG, in ‚Zeitschrift für anwaltliche Praxis‘ 6/1999 vom 24.3.1999, S. 266)
        Es gibt in der deutschen Justiz zu viele machtbesessene, besserwissende und leider auch unfähige Richter, denen beizukommen offenbar ausgeschlossen ist.

        Prof. Diether Huhn in: ‚Richter in Deutschland‘, 1982, zitiert nach: ‚Diether Huhn in memoriam‘ von Prof. Dr. Eckhart Gustavus, Berlin, NJW 2000, Heft 1, S. 5
        Ich bin selbst ein deutscher Richter, seit fast 20 Jahren. Ich würde mich nicht noch einmal entscheiden, ein deutscher Richter zu werden. Die deutschen Richter machen mir Angst.

        Amtsgerichtsdirektor Deichner a.D., Wiesbaden
        80 % meiner RichterkollegInnen sind selbst Kriminelle aufgrund Ihrer Rechtsprechung.

        Detlef Winter, 1977-1997 Rechtsanwalt in Lübeck
        Die fünf gefährlichsten Bedrohungen der richterlichen Unabhängigkeit sind der Korpsgeist, der parteipolitische Postenschacher, die ‚Mohrrübe‘ der Beförderung, die Rückgrat- und Charakterlosigkeit und der typisch deutsche vorauseilende Gehorsam.

        Erschreckende Zustände in der Justiz (Leserbrief in der F.A.Z. vom 31.1.2008)
        Zum Leitartikel „Entrückte Richter“ von Reinhard Müller in der F.A.Z. vom 9. Januar: Ich danke der F.A.Z., für diesen mutigen, sehr realistischen Leitartikel. Als langjähriger AnwaIt im Zivil- und im Strafrecht kann ich diese erschreckenden Zustände in der deutschen Justiz mehr als nur bestätigen. Leider ist eine Beschreibung dieser Sachverhalte oder gar Kritik daran geradezu verpönt und wird als „politisch unkorrekte Richter-ScheIte“ abgetan. Dabei habe ich in langen Jahren als Verteidiger hauptsächlich in Verkehrsangelegenheiten haarsträubende Sachen durch unsere Richter erlebt. Während man den Eindruck gewinnt, ein Teil der Klientel, insbesondere Politiker und Beamte, genießen Sonderrechte vor Gericht, wird bei Verkehrsangelegenheiten der „normale Bürger“ mit der Härte bestraft und die Gesetze bis an die äußerste Grenze angewendet. Ein Richter meinte zu einem Mandanten, der wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts von 50 Kilometer pro Stunde angeklagt war, er wäre eigentlich ein „unakzeptables Mitglied der Gesellschaft“, da er solch einfache Regeln nicht akzeptieren würde.
        Hier zeigt sich das Problem der richterIichen Unabhängigkeit: Die meisten unserer Richter – zumindest derjenigen, die ich kenne – bringen die notwendige Verantwortung, die eine solche Freiheit (Unabhängigkeit) mit sich bringt, leider nicht mit. Ich kann nur hoffen, dass endlich eine breite Diskussion über die Missstände in unserer dritten Gewalt einsetzt, die den Gesetzgeber zu Änderungen zum Wohle der Gesellschaft bewegt.
        DR. JOACHIM MEHRINGER, HEIDELBERG

        Gut und Böse

        Aus Kropotkin, Peter (1985): „Gesetz und Autorität“, Libertad Verlag in Berlin (S. 9)
        Und heute? – Immer noch das Henkerbeil, der Galgen, die Hinterlader, die Gefängnisse. Auf der einen Seite: die Vertierung der Gefangenen, herabgewürdigt zum wilden Tier im Käfig, sein moralisches Ich erstickt; auf der anderen Seite: die Richter, aller Gefühle, welche dem Menschen seine humane Würde geben, entblößt, wie ein Geisterseher in einer Welt voll juristischer Hirngespinnste lebend, mit Wohlbehagen die trockene oder blutige Guillotine anwendend. Diese Justiz ahnt in ihrer gefühllosen Schändlichkeit kaum den Abgrund der Entwürdigung, in den sie gegenüber ihren verurteilten Opfern gefallen ist.

        Wenn RichterInnen Fehler machen …

        Bossi, Rolf (2006): „Halbgötter in Schwarz“, Goldmann in München
        Glauben Sie mir, die Hüter des Gesetzes sind sich dieser Machtfülle sehr wohl bewusst. Dabei sind Richter doch auch nur Menschen, machen wie alle Menschen Fehler und erliegen Irrtümern. Darin unterscheiden sie sich nicht von Verkäufern, Installateuren oder Ärzten. Aber wenn ein Verkäufer Ihnen einen schlecht sitzenden Anzug aufschwatzt, können Sie ihn umtauschen. Wenn der Installateur pfuscht und ihre Wohnung unter Wasser steht, können Sie ihn haftbar machen. Etwas anders sieht es bei den Medizinern aus. Unterläuft einem Arzt ein Kunstfehler, kann die Konsequenz langes, sogar lebenslanges Leid sein. Vielleicht können Fachkollegen den Fehler korrigieren. Und obwohl kein Schmerzensgeld die schwer wiegenden Folgen ärztlichen Versagens zu lindern vermag, kann man den Arzt verklagen. Was aber geschieht, wenn Richter sich irren oder aus ganz anderen Gründen ein krasses Fehlurteil sprechen? …
        Menschliche Fehler in der Justiz haben nicht nur dramatische, sondern sehr oft eben auch unkorrigierbare Konsequenzen. Darin gleichen Justizirrtümer und ihre Folgen dem ärztlichen Pfusch. Sie sind soziale, staatlich sanktionierte Kunstfehler. (S. 12 f.)
        Die Machtfülle der Richterinnen und Richter wird nicht hinreichend begrenzt. Schwere Irrtümer und Fehler bei der Urteilsfindung können nicht in dem Maße korrigiert werden, wie es eigentlich möglich und nötig wäre. Den Gerichten stehen zu viele Möglichkeiten offen, ihre Macht für Zwecke zu missbrauchen, die nicht ausschließlich der Verwirklichung von Recht und Gerechtigkeit dienen. Die Leidtragenden sind stets die Angeklagten, für die es um Kopf und Kragen geht. Vielen meiner Mandanten konnte ich in Fällen skandalösen Justizunrechts allein deshalb nicht helfen, weil unser Rechtssystem es nicht zuließ. (S. 15)

        Gerhard Herdegen, Ex-Vorsitzender am BGH (aus seinem Vorwort in: Paul Greinert, 2008: „Erinnerungen eines Strafverteidigers aus der Provinz“, S. 14)
        Gerichte suchen im Deal die Last bestmöglicher Sachaufklärung, die Bürde der umfassenden, intersubjektiv akzeptablen Urteilsbegründung und die Kontrolle durch die höhere Instanz zu vermeiden.

        Wer Recht spricht, darf das Recht missachten
        Aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts 1 BvR 737/00 vom 29.7.2004
        Die Gerichte … sind daher befugt und verpflichtet zu prüfen, was unter den veränderten Umständen „Recht“ im Sinne des Art. 20 Abs. 3 GG ist (…). Dabei haben sie unter Anwendung der allgemein anerkannten Auslegungsmethoden – zu denen auch die teleologische Reduktion gehört (…) – zu prüfen, ob die geseltzliche Regelung zwischenzeitlich lückenhaft geworden ist. Am Wortlaut einer Norm braucht der Richter dabei nicht Halt zu machen. Seine Bindung an das Gesetz (Art. 20 Abs. 3, Art. 97 Abs. 1 GG) bedeutet nicht Bindung an dessen Buchstaben mit dem Zwang zur wörtlichen Auslegung, sondern Gebundensein an Sinn und Zweck des Gesetzes. Sind mehrere Deutungen einer Norm möglich, so verdient diejenige den Vorzug, die den Wertentscheidungen der Verfassung entspricht (…).

        Richter_innen schützen sich gegenseitig: Text „Verfahren gegen Richter eingestellt“, in: Siegener Zeitung, 9.12.2014
        Einstellung bei Strafanzeigen gegen die Justiz
        So klingt es, wenn mensch Strafanzeige gegen Richter_innen oder Staatsanwält_innen stellt: Gar nicht erst angeguckt …

        Urteile sind auch dann Urteile, wenn ihr Text gar nicht mehr verständlich ist, Gedächtnislücken des Richters einfach im Urteil als „…“ gekennzeichnet werden und alles so wirkt, als hätte jemand im Vollrausch gehandelt (Beispiel am Landgericht Frankfurt)

        Paradox: Wenn gleich mehrere oder alle RichterInnen Recht beugen oder befangen sind … keine Chance!
        Rechtsbeugung oder Befangenheit kann nur konkreten RichterInnen vorgeworfen werden. Wenn aber ein RichterInnengremium (z.B. mehrköpfige Kammer bei Landgerichten oder höher) in geheimer Sitzung etwas beschließt oder macht, so kann niemand nachweisen, wie die einzelnen Beteiligten abgestimmt haben – daher kann niemand belangt werden!

        Aus „Nicht zu fassen“, in: FR, 12.1.2009 (S. 7)
        Verletzt ein Richter im Amt sehenden Auges geltendes Recht, droht ihm wegen Rechtsbeugung eine Freiheitsstrafe zwischen einem und fünf Jahren. Verletzen aber drei Richter sehenden Auges geltendes Recht, bleiben sie in der Regel straflos. Dies folgt aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Naumburg vom vergangenen Jahr.
        Begründung: Angesichts des Beratungsgeheimnisses sei nicht feststellbar, welche der drei Richter die willkürliche Entscheidung trafen. Theoretisch könnten nur zwei die Mehrheitsentscheidung getragen haben.

        Extra-Seite zu Rechtsbeugung

        Unantastbar: Schutz für Richter

        Verurteilung von Verteidiger, der in einem Brief an Mandanten (!) Richter kritisiert
        Aus „Richter schützen Richter“, in: FR, 31.3.2009 (S. 8)
        Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat die Richterschaft vor unflätigen Bemerkungen von Rechtsanwälten geschützt. Nennt ein Strafverteidiger im Brief an seinen Mandanten den zuständigen Richter „unfähig und faul“, kann eine strafbare Beleidigung vorliegen. …
        Wie der zweite Strafsenat des BGH in der mündlichen Urteilsbegründung ausführte, ist die Beleidigung nicht anwesender Dritter nur dann straffrei, wenn die Äußerungen innerhalb der Familie fallen. Diese Nähebeziehung bestehe zwischen Anwalt und Mandant aber nicht.
        Aktenzeichen: 2 StR 302/08

        Wer RichterInnen Rechtsbeugung vorwirft, kann eine Strafe kassieren – siehe Gießener Allgemeine am 10.7.2013

        Ein nettes Bild dazu ist in einem Buch des Otto-Schmidt-Verlages von 1962 enthalten. Der Verlag hat ausdrücklich verboten, seine Bilder in diesem justizkritischen Kontext zu verwenden. Offensichtlich sind ihm seine früheren Positionen heute peinlich. Als Dokumentation, dass auch der Otto-Schmidt-Verlag mal justizkritische Bilder veröffentlicht und sich erst später angepasst hat, kann die Abbildung dienen.

        bRicht er
        Der selber täglich Recht nur spricht
        am häufigsten es dabei bricht.
        Genauso wie wer scheinbar schützt,
        die eig’ne Stellung oft ausnützt.
        Um ständig und mit voller Kraft
        ein ganz normales Land erschafft.
        jaybee

        Aussageerpressung?
        Wie durch prozessorale Nebenabsprache Geständnisse erzwungen werden – die eigentlich unter das Folterverbot fallen würden … (Aus: „Deal im Strafprozess“, in: Joachim Münch, „Der Knastführer“)
        Verdealt wird vieles: Rauschgift, Waffen, Kamele und so fort. Der erfolgreiche Dealer Ist derjenige, der mit Pokerface seine wenigen Trümpfe zum richtigen Zeitpunkt ausspielt, er zockt den anderen ab.
        Seit einiger Zeit wird in deutschen Gefängnissen mit der Ware Recht gedealt. Ein verwegenes Spiel von Profi-Juristen.
        Nehmen wir zur Erläuterung einen x-beliebigen Ausgangsfall. X fliegt aus Kolumblen nach Deutschland. In einem seiner beiden Koffer findet der Grenzschutzbeamte drei Kilogramm Heroin.
        X wird festgenommen und kommt in Untersuchungshaft. Übliche Straferwartung für die Ein fuhr von drei Kilogramm Heroin: Sechs bis neun Jahre Gefängnis. Der Fall scheint einfach, ist doch bei dem Täter das Rauschgift gefunden worden.
        Der Verteidiger besucht seinen neuen Klienten in der Untersuchungshaft. X erklärt ihm, ihm gehöre nur der Koffer, in dem persönliche Sachen wie Wäsche und dergleichen seien, den anderen Koffer habe er von Y in Kolumblen erhalten. Y habe ihn gebeten, diesen verschlossenen Koffer für einen Freund in Deutschland mitzunehmen. Dieser Freund werde sich schon bei ihm melden, wenn er in Deutschland angekommen sei. Wie dieser Freund heiße, wisse er nicht. Was in dem Koffer ge wesen sei, habe er nicht gewußt, er sei unschuldig. X bleibt auch während der acht Monate dauernden Untersuchungshaft bei dieser Darstellung, immer wieder beteuert er, er sei unschuldig.
        X Ist entrüstet über seine Inhaftierung.
        Die Hauptverhandlung naht. X hat bisher keine Aussage gemacht. Staatsanwalt und Gericht wissen nicht, was der Angeklagte X in der Hauptver handlung vortragen wird.
        Der Verteidiger nimmt mit Gericht und Staatsanwaltschaft Kontakt auf, er will herausbekommen, wie hoch der Strafantrag des Staatsanwalts ausfallen wird, und er will auch wissen, was die Strafkammer darüber denkt.
        Der Fall ist sonnenklar: wenn der Angeklagte X gesteht, beträgt die Dauer der Hauptverhandlung ei nen Tag, dann gibt es sechs Jahre.
        Wenn er allerdings leugnet, Zeugen aus Kolumbien gehört werden müssen, acht bis neun Jahre. (Bei den cool gehandelten Jahreszahlen handelt es sich immerhin um die Anzahl der Jahre des Strafvollzugs für X.)
        Der Rechtsanwalt teilt seinem Mandanten das Ergebnis der Recherche mit. Es wird in Monaten gerechnet. Sechs Jahre sind 72 Monate.
        Da die Strafe In der Regel nach zwei Dritteln als verbüßt gilt und der Rest zur Bewährung ausgesetzt wird, heißt das 48 Monate; acht Monate sind bereits durch die Untersuchungshaft verbüßt, also noch vierzig Monate. Wenn X Glück hat und schon nach der Halbstrafe nach Kolumbien abgeschoben wird, sind es noch 28 Monate.
        X bleibt jedoch dabei, er sei unschuldig. Er wird kein Geständnis ablegen.
        Klar ist, daß im Strafprozeß die Staatsanwaltschaft dem Täter die Schuld durch Beweise nachweisen muß, wenn also X sagt, er habe nicht gewußt, was in dem Koffer sei, muß die Staatsanwaltschaft ihm nachweisen, daß er es doch gewußt hat.
        Die Hauptverhandlung beginnt.
        X erklärt das, was er auch dem Verteidiger erzählt hat. Der Vorsitzende fragt, ob er denn auch wisse, wo dieser Freund in Kolumbien wohne. X weiß es und gibt auch die Adresse an.
        Der Grenzschutzbeamte wird gehört, ob der Koffer mit dem Rauschgift verschlossen gewesen sei? Der Beamte bejaht das.
        Ob der andere Koffer auch verschlossen gewesen sei? Der Beamte verneint dies. Ob bei dem Angeklagten Kofferschlüssel gefunden worden seien? Auch dies verneint der Beamte.
        Die Strafkammer findet sonst kein Indiz dafür, daß X wußte, was in dem Koffer war. Vorbestraft ist er, soweit es überhaupt überprüfbar ist, nicht.
        Bei dieser Sachlage muß die Strafkammer Y als Zeugen hören. In dieser Stunde ist der Zeitpunkt des Deals gekommen. Die Verfahrensbeteiligten stecken in folgender Zwickmühle:
        Das Gericht muß den Zeugen Y in einer umständlichen Prozedur über die konsularische Vertretung Deutschlands in Kolumbien aufstöbern, ihn zum Prozeß in Deutschland als Zeugen laden.
        Es kann auch passieren, daß ein Richter der Kammer nebst Anwalt nach Kolumbien reisen muß, um den Zeugen dort zu hören. Dies kostet Zeit und Geld.
        Richter arbeiten nach einem sogenannten Pensen Schlüssel, das heißt, am Jahresende wird gefragt, wieviele Fälle der Richter in diesem Jahre erledigt hat, ein ganz wesentliches Merkmal wenn es um die Beförderungsmöglichkeiten des Richters geht.
        Andererseits wird auch gefragt, wieviele Urteile durch die Rechtsmittelinstanz aufgehoben worden sind. Die zwingt den Richter zu genauer Arbeit nach den Regeln der Strafprozeßordnung.
        Gewünscht wird beides: Schnelle Entscheidungen und Rechtsmittelsicher heit.
        Der Idealfall für den Richter ist der geständige Angeklagte (kurze Prozeßdauer) und Rechtsmittelverzicht des Angeklagten.
        In dieser typischen Situation werden Staatsanwalt, Verteidiger und Vorsitzender das sogenannte Rechtsgespräch in der Verhandlungspause führen. Man einigt sich hier rasch: Bei Geständnis vier Jahre, wenn nicht, müsse der Angeklagte mit zehn Jahren rechnen.
        Jetzt beginnt das Problem des Verteidigers. Er teilt das Angebot dem Angeklagten mit; natürlich wird alles dem Angeklagten vor Augen geführt:
        „Sie haben eine einmalige Chance, durch die guten Kontakte des Verteidigers zu Gericht, für diese Menge Heroin mit vier Jahren davonzukommen“, X solle überlegen, wahrscheinlich sei eine Halbstrafe drin mit 24 Monaten, acht davon seien bereits abgesessen, also noch 16 Monate, das sei doch fast geschenkt. Andererseits aber, wenn kein Geständnis erfolge, dann fahre das Gericht schweres Geschütz auf: Zehn Jahre!
        Niemand außer dem Angeklagten weiß, ob dieser schuldig ist oder nicht. Es gibt nur Vermutungen.
        Wußte der Angeklagte, was er transportierte, wäre er schuldig, und das Urteil wäre für ihn optimal, wäre er aber unschuldig, würde das Urteil für ihn eine Katastrophe bedeuten, denn er hätte Anspruch auf einen Freispruch.
        Im geschilderten Fall entscheidet sich X zum Geständnis, nach vier Stunden ist alles klar: X erhält die angekündigten vier Jahre, zwei weniger als ursprünglich angeboten. Der Verteidiger hat erfolgreich gepokert. Offen bleibt, was der Angeklagte wirklich getan hat.
        X kann das Geständnis auch abgelegt haben, weil er sich gesagt hat, er habe in einem fremden Land keine Chancen, seine Unschuld zu beweisen, deswegen wähle er lieber vier Jahre als zehn Jahre Ge fängnis. Er hätte dann unschuldig eine Gefängnis strafe erhalten. Dies hätte mit Rechtsstaat nichts zu tun.
        Auch verführt diese Struktur in anderen aussichtslosen Fällen dazu, daß völlig unsinnige Beweisanträge gestellt werden, nur um die Strafkam mer zum Deal gefügig zu klopfen. Im Grunde wird bei dieser Art Deal das rechtsstaatlich gebotene Prinzip der Beweislast des Staates als Nötigung auf den Angeklagten überbürdet.
        Der Deal geht von folgender These aus: Ein Unschuldiger geht nicht auf das Angebot einer relativ geringen Strafe ein, er wird immer dabei bleiben, er sei unschuldig. Dieses Ausgangsargument ist bereits mehr als fragwürdig.
        Wer mehrere Monate In Untersuchungshaft mitgemacht hat, kann im Grunde nicht mehr frei entscheiden, er wird jeden Rettungsanker nutzen.
        Der Angeklagte Ist das eigentliche Opfer beim Deal im Strafprozeß. Die Strafkammer kann sagen: Wir haben unseren Pensenschlüssel erreicht. Der Verteidiger kann vorweisen, für die Einfuhr von drei Kilogramm nur vier Jahre erfochten zu haben. Dies garantiert Ihm neue Mandate und damit gesicherten Verdienst.
        Prozeßzeitökonomie und Kommerz sind hier ein Bündnis zuungunsten des Angeklagten eingegangen. Beim Deal im Strafprozeß als System wird auch unter der Hand die rechtsstaatliche Garantie des Strafprozesses aufgeweicht.
        Richter, die für ein gerechtes Urteil kämpfen, und Anwälte, die für die Rechte des Angeklagten kämp fen, gelten heute nahezu als Vertreter eines überkommenen Zeitalters, die die Zeichen der Zeit nicht verstanden haben.
        Wer garantiert nämlich, daß X im geschilderten Fall bei ordnungsgemäßem strafprozessualem Ver handeln nicht freigesprochen worden wäre? Wer garantiert bei dem System des Deals Im Strafprozeß, daß In Zukunft Strafverteidiger, die Beweisan träge für ihre Mandanten stellen und keinen Deal wollen, vor Gericht nicht milde belächelt und gefragt werden, ob man hier nicht doch vernünftig verhandeln wolle?
        Das Problem wird auch nicht dadurch entschärft, daß der Bundesgerichtshof entschieden hat, daß Absprachen über Strafhöhen nicht mehr geheim auf dem Gerichtsflur getroffen werden dürfen, sondern in mündlicher Verhandlung öffentlich erörtert werden müssen.
        Diese Entscheidung erging, um das Gericht zu zwingen, sich an das zu halten, was es vorher versprochen hatte. An den Strukturproblemen des Rechtsdeals wird dadurch nichts geändert. Der Deal im Strafprozeß – wie er bis heute praktiziert wird – könnte durchaus das Ende eines rechtsstaatlichen Strafverfahrens sein.

        • Das lassen sich die Bürger in der BRD bieten !
          WOW !!
          sie begehren nicht auf !!

  6. Kein Richter hat eine Ahnung, die Anwälte, Staatsanwälte, Generalstaatsanwälte und Polizei und Kripo auch nicht, was eine Narzisstische Persönlichkeitsstörung ist. Einige Semester Psychologie oder Psychiatrie wäre empfehlenswert wenn man über SEIN und NICHTSEIN urteilt als Richter.
    Es werden Immobilien erfolgreich betrügerisch weggenommen in vielen vielen Fällen- § 163 Eigene Vorteilnahme /Betrug sehr schwer nachweisbar angeblich in der BRD. – und in Sorgerechtsstreitigkeiten den hochmanipulativen Kranken geglaubt. Frau Dr. Bärbel Wardetzki die NarzissmusPäpstin aus München plant ihr nächste Projekt die Justiz aufzuklären. Die Opfer stehen auf, werden lauter und lauter. Sie sind zu Hauf zu tausenden im Netz in Communties und die Geschichten von der Essenz ähnlich- lassen einen den Wahnsinn kapieren auch als Nichtjurist. Nur von Seiten der Opfer kann Aufklärung geschehen und muss geschehen. Was da abgeht, auch juristisch, wie viel Unwissen und Ungerechtigkeit da abläuft, kann sich kein normales Hirn vorstellen

    —————

    Dr: Kahl & Kollegen Opferanwalt aus Köln auf seiner Webseite:

    Tätertypen
    Psychopath / Soziopath
    Nachdem in den vergangenen Monaten immer mehr Psychopathen / Soziopathen als Täter bei meinen Mandanten auftauchen, möchte ich einen kurzen Abriss über diese so für die Umwelt schwierige Persönlichkeitsstörung geben, einen entsprechenden Fragebogen Ihnen gleichfalls weiter unten vorstellen.
    Das Gebiet aber ist so groß, daß dieser Beitrag nur ein erster Hinweis sein kann. Es gibt mittlerweile genügend Fachliteratur, wobei ein guter Überblick bei dem später erwähntem Buch von Hare vermittelt wird. Soziopathen sind zumeist Wölfe im Schafspelz. Unter einer oft geschliffenen und charmanten Oberfläche verbirgt sich ein schwer gestörter Mensch mit der Fokusierung ausschließlich auf sich, fehlender Empathie (Mitgefühl für Andere), sozialer Verantwortung und Gewissen. Schätzungen zufolge ist jeder 25. der Menschen Soziopath.
    Während Psychopathen auffällig sind, vermögen es Soziopathen, ihre Persönlichkeitsstörungen nach außen hin zu verbergen, und in der Gesellschaft verankert zu sein. Tatsächlich aber sind sie innerlich genauso gestrickt und gestört, damit genauso gefährlich und sind der Inbegriff der dissozialen Persönlichkeitsstörung. Der bekannte amerikanische Psychiater Hare hat die wichtigsten Symptome zusammengetragen, die sehr eindrucksvoll die Problematik im Umgang mit Psychopathen ( dieser Ausdruck wird im Weiteren auch für Soziopathen benutzt )beschreiben. Seine Auflistung (Hare, „Gewissenlos“, Die Psychopathen unter uns, Springer Wien New York 2005, Seite 30) führt die Kategorien“ emotional / zwischenmenschlich“ und“ abweichende Sozialverhalten“ auf. Bei emotional / zwischenmenschlich beschreibt er die Abweichungen mit: – heuchlerisch und oberflächlich – egozentrisch und grandios – Mangel an Reue oder Schuldbewusstsein – Mangel an Einfühlungsvermögen – hinterlistig und manipulativ – flaches Gefühlsleben Bei abweichendem Sozialverhalten führt Hare folgende Eigenschaften auf: – impulsiv – unbeherrscht – sucht Erregung – verantwortungslos – gestörtes Verhalten als Kind – abweichendes Sozialverhalten als Erwachsener Die Problematik ist, Psychopathen zu erkennen. Dadurch, dass sie manipulativ und zumeist eloquent sind, können sie sich in der Gesellschaft verbergen. Opfer von ihnen, die schlimme Erlebnisse, nahezu unvorstellbare Schädigungen bzw. Taten beschreiben, werden sehr oft nicht ernst genommen.
    Auch bei Konfrontationen zwischen Opfern und Psychopathen vermögen letztere zumeist, sich besser ins Licht zu stellen. Es verwundert nicht, dass bei den Sexualdelikten und häuslichen Gewaltdelikten zu einem Großteil Psychopathen die Täter sind. Durch ihr quasi eindimensionales Denken hinsichtlich einer Tat bzw. eines Erfolges (oft werden sie mit einem punktuellen Suchscheinwerfer verglichen) gehen sie auf ihr Ziel los, ohne Rücksicht auf Verluste. Menschen, die sich ihnen in den Weg stellen oder ihnen unbequem sind, werden überrannt und vernichtet. Damit aber sind Psychopathen höchst gefährlich und – was nicht verwundert – auch bei Serienmördern in großer Menge anzutreffen. Die Psychologin Martha Stout übrigens bescheinigt den Soziopathen ein überdurchschnittliches Selbstmitleid (Der Soziopath von Nebenan, Springer Verlag wien, 2006 ), durch das sie auch leichter erkennbar sein sollen. Pointiert formuliert sie: “ Sollte der Teufel existieren, dann würde er sich von uns allen wünschen, daß wir ihn über die Maßen bemitleiden „.
    Neurologisch sind Psychopathen auffällig und nachweisbar, da bestimmte Gehirnregionen nicht dem Standard entsprechen. Der bereits zitierte Hare geht dagegen über eine Prüfliste (s.u. ) an das Auffinden von Psychopathen heran. Die Therapie von Psychopathen ist fast nicht möglich. In Deutschland versucht man im Strafvollzug mittels sozialtherapeutischer Einrichtungen an sie heranzukommen, was praktisch aber nie Erfolg hat. Daher muss man sagen, dass ein Psychopath ein Psychopath bleibt, egal was mit ihm angestellt wird. Hiermit ist die Gefahr für Wiederholungstaten immens gegeben.
    Sollten Sie der Meinung sein, Sie es mit einem Psychopathen zu tun haben, so seien Sie vorsichtig, holen Sie sich rechtzeitig qualifizierte Hilfe, vielleicht nützt Ihnen die Auflistung von Hare ja etwas bei der Diagnose. Notieren Sie sich in jedem Fall die Verhaltensauffälligkeit, auch das Vorgehen bei an Ihnen begangenen Taten, führen Sie quasi ein Psychopathen-Tagebuch. Wenn Sie, was ja oft der Fall ist, mit einem Psychopathen in der häuslichen Gemeinschaft leben, so bedenken Sie, dass er sich, egal was Sie unternehmen, nie ändern wird. Nicht Sie sind an ihm schuld, vielmehr er ist der Täter, der sich dazu berufen fühlt, Sie zu vernichten. Hier hilft nur, die Hilfe der Justiz in Anspruch zu nehmen, also beispielsweise Distanz mittels einstweiligen Anordnungen nach dem Gewaltschutzgesetz zu erwirken, aber auch das Aufsuchen von Frauenhäusern. Auf jeden Fall aber der Mut, sich von ihm nachhaltig zu trennen. Nachstehend die ursprünglich von Hare in 1980 begründete und fortentwickelte Psychopathie-Checkliste “ PCL-R „. Jedes Merkmal ist wie folgt zu bewerten: 0 = trifft überhaupt nicht zu 1 = trifft etwas zu 2 = trifft voll zu Bei mehr als 30 von 40 möglichen Punkten ist die beurteilte Person ein Psychopath / Soziopath
    1. sprachgewandt mit charmantem Auftreten
    2. übersteigertes Selbstwertgefühl
    3. ständiges Gefühl der Langweile, Bedürfnis nach Stimulation
    4. pathologisches Lügen
    5. betrügerisch – manipulatives Verhalten
    6. Mangel an Reue oder Schuldgefühlen
    7. oberflächliche Gefühle
    8. Gefühlskälte, Mangel an Empathie
    9. schlechte Kontrolle des eigenen Verhaltens
    10. impulsives, unüberlegtes Verhalten
    11. Fehlen von langfristigen, realistischen Zielen
    12. parasitärer Lebensstil
    13. Promiskuität
    14. viele kurzzeitige Beziehungen und Affären, Poygamie
    15. verantwortungsloses Verhalten wie Fernbleiben von der Arbeit
    16. mangelnde Bereitschaft, Verantwortung für eigenes Verhalten zu übernehmen
    17. Verhaltensauffälligkeiten in der Jugend wie lügen, von zuhause weglaufen
    18. Jugendkriminalität
    19. Missachtungen von Weisungen und Auflagen der Gerichte
    20. Straftaten aller Art

  7. Ich steige hier aus. Zu perfekt scheint hier JUSTIZIA betrachtet- der Alltag schaut brutal anders aus vor Gericht mit Richter, Anwälte etc.
    Täglich gehen Beschwerden über Richter und Anwälte ein und ich erlebte auch 6 Jahre lang eine Justiz, die Angst macht, weil man keinen Schutz findet. Hier dürfen andere posten, die Justizia in der BRD weiter verherrlichen.

  8. Wenn bei der Justiz & Gutachterei in allen Prozessformen, dreiste Richter und Gutachter am Werk sind, nützen den Opfern beste Beweise nichts, die verschwinden seltsam im Prozess. Gerichtsprotokolle geben nicht den tatsächlichen Verlauf wieder.
    Das gesprochene Wort wird bei Gericht nicht festgehalten um trickreich der Wahrheitssuche auszuweichen können und den Prozess zu sicher einem vorher sympathisierenden Urteil für Gerichts- Freunde vorteilhaft zu gestalten können, notfalls löschen Gerichte Protokollteile was gegen das erwünschte Urteil steht.
    dem RA wird lauthals schreiend verboten Fragen zu stellen oder Stellung zu nehmen.
    Die Beweisanträge werden ständig abgelehnt und die Streitkosten auch für Horror-Gutachten müßen die Opfer / Geschädigten bezahlen bis man sie pleite macht und sie aufgeben müßen oder einen schlechten Vergleich aufgedrungen bekommen.
    Ermittlungspflichten, Sorgfaltspflichten, Rechtsgewährungspflichten, Berufsgebote, Prozessfürsorgepflichten, etc., werden gegen die Opfer von Unfällen, Betrug, Gewalt, Behandlungsfehlern von der Justiz nicht eingehalten.
    Konkrete Einzelfälle werden in Regelfälle oder Bagatellfälle bei der Justiz umgewandelt:
    Das Gericht & DIE Gutachter erstellen Unwahrheiten / Lügen gegen die sicheren Beweise der Opfer.
    Vorerkrankungen werden spekulativ unterstellt auch wenn bestens bewiesen gar Keine waren. Sogar wenn bewiesen ist, dass man körperlich, geistig, physisch, psychisch mehr als Ø- Gesund Top fit war, als ABC- KATS- Zugführer & Ausbilder einer Spezialeinheit, so wird das frech von der Justiz übergangen, unterlassen.
    Selbst wenn die Vers.- Ärzte das Unfallopfer in tagelanger völliger Bewußtlosigkeit horrorhaft, weil ihre Heilversuche mit BG- Opiaten- UNW und unterlassener benötigter MRT schief gingen, im selben Moment als völlig geheilt der KK zu schieben und dort sofort im Koma liegend als krank gemeldet werden und noch teuflischer wird es wenn man im Koma- liegend von den Vers- Ärzten, als voll arbeitsfähig geschrieben wurde.
    Sogar das unmögliche wird bei Gerichten als möglich und wahr verdreht.
    der anfangs beauftragte Hauptgutachter wurde nicht tätig und die Sub- Gutachter zäuhmten die Begutachtung wie ein Pferd von hintenrum auf un besser zu vernebeln statt erst ein biom und neuro-radiol. Gutachten zu machen, Sauerei. Das Radiol. Gutachten war 2003 beauftragt und 2016 angehört.
    Die aufgezwungenen Gutachter waren nicht in der Lage oder nicht willens, spezielle Verletzungen objektiv zu begutachten. Machten unnötige Untersuchungen und nötige Untersuchungen eben nicht.
    Der radiol. Gutachter sagt bei Gericht aus, dass die von den Radiologen- Spezialisten festgestellten seltenen Kopf- HWS Verletzungen, er in der Uniklinik nicht in seinem Alltag kennt, dennoch nichts sieht aber das als Stütze zur Ablehnung ins kriminelle Urteil reicht, ohne die Spezialisten zu würdigen.
    Die juristisch sachlich unrichtigen privaten Versicherungs- Vor- Gutachten werden bei Gericht dreist falsch als Uniklinikum- Gutachten in den Prozess gebracht gestützt/ genützt was parteilich eine Farce ist.
    Ein frischer HNO Assistenzarzt gilt für Gericht in schwierigen Fällen als ausreichend.
    Fiese Gutachter bei Untersuchungen die Opfer verletzen oder stark provozieren, oder für Ihre schändliche Ziele am liebsten gleich in die geschlossene Psychiatrie unterbringen wollen.
    Gutachter die Opfer einbestellen und nach 5 Min sich anpiepsen lassen, sie müßten zu einer OP- obwohl wenn der Gutachter den Auftrag hat, dann OP- frei hätte und erstellt lieber nach Aktenlage der Versicherungen das Gutachten oder tut abschreiben oder wohl von den Versicherungen die Gutachten dem Anschein nach geschrieben werden.
    Wie die Bundesaufsichtsbehörden der BG und BAFIN arbeiten, das glauben sie nicht gleich.
    Wie Vers.- Juristen bei Gericht Vorteile genießen ist dreist und hat mit Fairness gar nichts zu tun.

    Gutachter und selbst Gerichte handeln sogar gegen den eigenen gerichtlichen Beweisbeschluß was gar nicht geht. u.v.w Amts- Justiz- Missstände könnten aufgeführt werden.
    Als Opfer wird man bei Gerichten meist entrechtet, entwürdigt und finanziell ruiniert, kann einen Prozess gegen üble Verursacherversicherungen nicht finanziell durchhalten, so wie z.B. 15 Jahre nach einem erlittenen schweren Unfall um Schadensersatz am LG in der 1. Instanz und dennoch wurden vom Gericht die Beweisermittlungen nicht vollständig erbracht.
    Sämtliche RA Stellungsnahmen – alle Richter- Gutachter- Ablehnungen wurden kostenpflichtig dem Opfer zu Last gelegt statt dem Verursacher.
    Über 100.000 € Prozesskosten und alles wegen sicher des Teufels Richter brachteN keine Opferrechte zurück
    Den Unfall viele Verletzungen und die 100 % Unschuld des Opfer verneinen selbst die dreisten Gutachter & Richter nicht aber Schadensersatz wollen Sie nicht über 18 Monate anerkennwn, danach sind die Verletzungen laut Justiz komischerweise seltsam plötzlich psychische Störungen= Sauerei. Die belegten schweren Kopf- HWS-verletzungen mit inneren Narben, was nach vielen Rehas zur völligen erwerbs-unfähigkeits-Berentung führte, vom besonders schweren plötzlichen 12 G Heckaufprall war bewiesen der 1. Leistungsknick.
    Alle Arbeiten & Aktivitäten hörten ab hier IN Folge auf, alles zerbrach.
    Die anfänglichen Vers.- Ärztefehler sind klar belegt & nachvollziehbar aber das gilt bei Gericht nicht. Die 24 jahrelangen behandelnden Fachärze- Ärzte Und Spezialsten Befunde, Rehabefunde will man bei Gericht willkürlich nicht.
    ein Laie kann an einem Tag lesen was warund sicher urteilen, aber was das Gericht & Versicherung vernebelnd daraus machte ist ein riesiger Lügen- Intrigen- jahrelanger großer Aktenberg.
    Die Beweise zeigen an einem Tag, dass die Justiz hier höchst kriminell sicher handelt.
    Dies bestätigen viele Prozessgutachter, mein RA und Zeugen, die will man aber nicht anhören.
    Eine Auschlußdiagnostik wird auch nicht gemacht.
    Schlimmer geht es sicher kaum und die Justiz ist ein bestaufgestellter Banditenhaufen, wie es der Papst im Bundestag 2011 zur Gerechtigkeit sagte.
    Was nützen also Gesetze, Verfassung und Rechte / primäre Opferrechte, wenn sich Gerichte und Gutachter eh nicht daran halten.
    Zudem Beschwerden über sie – dürfen sie selbst bearbeiten / ablehnen oder Statusschutz genießen, obwohl Ihre Straftaten im AMT sie nicht als normal unantastbar gelten lassen würden, aber hier das Krähenprinzip der Mächtigen sie wohl Schützt. Warum wohl?
    Es wird högschde Zeit für wirksame Kontrolle der Macht, denn die Gewaltenteilung existiert nur auf dem Papier aber nicht in der Realität.
    Unser System wäre sicher nicht schlecht, aber im System gibt es leider Schlechte & gedeckte Schlechte.

    Ex-Präsident des Bundesverfassungsgerichts Professor Hans-Jürgen Papier (75), von 2002 bis 2010. Quelle: Bild 11- 2018
    Höchster Richter A.D. warnt „Der Staat setzt Recht nicht durch!“

    Video-Prozesse und Medien müßen bei Prozessen den Opfern helfen, denn bisher genießen Täter / Beklagte die Vorteile und meist nicht die Opfer.

    Gefährdungspotential kriminelle Richter’innen / Gutachter handeln verfassungs-opferfeindlich.

    Das darf in einem Rechtsstaat gar nicht sein. Also muß die Justiz in ihren eigenen Reihen ausmisten und deren Falschurteile zurücknehmen wie es der Anstand gebietet. Ausreden gelten hier nicht.

    Wir wüßten wie man das alles besser gut und günstiger regeln könnte, aber wer das nicht will ist komischer weise die Justiz und Politik und warum kann man sich denken wer hier Einfluß wohl hat.

  9. Ein neuer Begriff ist geboren
    GERICHTSNARZISSTEN ODER JUSTIZNARZISSTEN- Menschen die durch Instrumentualisierung der Justiz Ihren narzisstischen und psychopathischen und soziopathischen Wahnsinn ausleben – und nur verbrannte Erde hinterlassen und die Justiz schaut zu oder hilft noch mit Existenzen und Persönlichkeiten zu zerstören.
    Im FOCUS schreibt ein Redakteur. „In den höchsten Gerichten in Karlsruhe sind es diese Querolanten, die die Stapeln in den Gerichtssälen ansteigen lassen eigene Angabe: dafür bleibt für andere Gerichtsakten zu wenig Zeit !!

  10. viel im Argen… bei Justitia

    Der Verein Justiz-Opfer e.V. wurde im August 2014 in München gegründet, um gemeinsam gegen eklatante Defizite bei der Justiz, Polizei, Gutachter Behörden und Psychiatrien auf Bundes- und Landesebene anzukämpfen. Diese Missstände sind im Buch „Einspruch“ vom Alt-Bundesminister Norbert Blüm sehr gut beschrieben.

    Die Justiz ist eine von Steuern bezahlte notwendige Einrichtung, um ein friedliches Zusammenleben der Bürger, im Sinne unserer Verfassung bzw. der Grundrechte, in unserem Staat zu gewähren.

    Unser Verein hat sich zum Ziel gesetzt Justizopfern zu helfen. Fehlurteile, wie Freiheitsstrafen etc., aufgrund Rechtsbeugungen, Rechtsverletzungen, Fehlgutachten und mangelhafter Ermittlungen sind nicht vertretbar.

    Täglich werden unschuldige Bürger aufgrund von Betrug, Mobbing, Unfall, etc. geschädigt, und durch unfaire Gutachter, Richter und Rechtsanwälte dann auch noch verurteilt, gegebenenfalls entrechtet und ruiniert. Täter haben sehr oft mehr Schutz als wie die Opfer. Vor allem bei Auseinandersetzungen mit:

    Konzernen
    Banken, Versicherungen
    Behörden, auch Staatsanwaltschaft
    Rechtsanwälte
    Ärzte bei Ärztefehler
    Da Richter und Gutachter auch nur Menschen sind, ist es leicht vorstellbar, dass durch Abhängigkeiten, Verwandtschaft, Korruption oder Lobbyismus Rechtsbeugungen entstehen und gegen unser Grundgesetz verstoßen wird. Besonders bei Klagen mit hohem Streitwert werden die Gesetze gerne falsch interpretiert.

    Laut BGB soll das Opfer nicht auf dem Schaden sitzen bleiben, sondern soll so gestellt werden, als hätte es den Unfall / Betrug etc. nicht gegeben.

    Nur eine starke Solidarität im Verein und auch in der Bevölkerung wird die ursächlichen Probleme in unserem Justizsystem verbessern.

    Die Medien berichten sehr selten über Klagen und Vorfälle aus der Justiz, denn auch sie sind beeinflussbar. Die Aufklärung der Bürger durch neutrale Medien wäre aber eine große Hilfe. Der so entstehende Druck auf die Politik und den Gesetzgeber, die notwendigen Reformen durchzusetzen, würde Fehlurteile und Rechtsbeugungen, rasch beseitigen.
    Da die Medien nicht berichten wollen oder nicht berichten dürfen, werden wir hier immer wieder beispielhafte interessante Fälle veröffentlichen.

    „Es nützt nichts wenn man das Recht auf seiner Seite hat,
    man muss auch mit der Justiz rechnen“.
    Kabarettist Dieter Hildebrandt

    Jedes Fehlurteil wird vom Volk getragen, denn jedes Opfer wird aus Steuern oder aus den Sozialkassen finanziert.
    Fehlurteile entstehen, wenn die Ursache eines Streits nicht vollständig erarbeitet und aufgeklärt ist. Hierzu ist die Beachtung der Grundgesetze oberstes Gebot.

    Stolz präsentiert von WordPress

  11. Dass die Justiz marode ist und wir am Ende der Gerechtigkeit angelangt sind haben mehrere Autoren deren Meinung in Bücher verfasst
    Staranwalt Rolf Bossi, wie Vorstand des Richterbundes, Jens Gniser, sowie Richter Patrick Burow berichten in Ihren Büchern von der maroden deutschen Justiz, die am Abgrund stehe und vom „Ende der Gerechtigkeit“ . Der Politiker Norbert Blüm schreibt in seinem Buch über seine privaten Erfahrungen in Gerichtssälen ebenso als Autor. Rechtsanwalt Stoll behauptet, es wären nur systemkonforme Anwälte gewünscht und Menschlichkeit und Gerechtigkeit wären nicht Zweck eines juristischen Studiums.. Ein Opferanwalt aus Köln hat auf seiner Webseite eine ausführliche Beschreibung über „Soziopathen und Narzissten“ angeführt , da in seiner Kanzlei die Missbrauchs-Opfer stark ansteigen.

    Ich stehe seit sechs Jahren vor Gericht durch einen toxischen Expartner und ich könnte ebenso ein Buch verfassen. Nein es gibt ja angeblich keine Gerechtigkeit- nur ein Urteil. Das ist wirklich eine Farce diese Aussage an uns Bürger/Bürgerinnen

    • Abgesehen davon dass es kein anderes entwickeltes westliches Land gibt in dem mehr Stellen für Richter und Staatsanwälte je 1.000 Einwohner zur Verfügung stehen als in Deutschland und von marode keine Rede sein kann, sollte man dessen Bewohnern vielleicht einfach mal beibringen dass „Gerechtigkeit“ nicht das Ziel der Strafjustiz sein kann und darf und man deswegen Jura im Hörsaal lernt – und nicht am Stammtisch.

      • Warum kann Gerechtigkeit nicht das Ziel der Justiz sein ? Angeblich fehlen eine Menge Staatsanwälte und Richter im System und der Staat will hier mit dem Sparen ansetzen, so las ich es mal irgendwo.
        Jura im Hörsaal dient weder der Menschlichkeit noch der Gerechtigkeit. Wozu dient es Ihrer Meinung nach

        • Es fehlen weder Staatsanwälte oder Richter, sondern es gibt einfach zu viele zu komplizierte Gesetze. Die deutsche Steuer- und Sozialrechtsgesetzgebung ist nicht umsonst international berüchtigt. Zum anderen gibt es massive Fehler im System, so zum Beispiel die Erledigungsquote bei den Staatsanwaltschaften, die dazu führt dass es für den Karriereweg wesentlich lohnenswerter ist Alltags- und Kleinkriminelle zu verfolgen, statt diese mittels Strafbefehl zu erledigen und die wertvollen Ressourcen für aufwendige Verfahren einzusetzen. Für letztere fehlt oftmals auch der Sachverstand, siehe Steuerskandale der letzten Jahre bis heute.

          Zum Thema Gerechtigkeit reicht ein Blick in das StGB. Im Strafverfahren geht es darum täterzentriert zu verhandeln und zu entscheiden und einen angemessenen Ausgleich zwischen Tat und Gesellschaft zu schaffen um den Rechtsfrieden wieder herzustellen. Gerechtigkeit ist gefährlich, denn es gibt leider noch immer genug bildungsferne Schichten die reaktionäre Haltungen vertreten, die erst am Strang enden.

          Der juristische Hörsaal dient im wesentlichen dem Erhalt des Rechtsstaat. Letzterer zeichnet sich übrigens nicht nur dadurch aus dass er seine Organe dazu verpflichtet sich selbst an das Recht zu halten, sondern vor allem auch dadurch dass er mit seinen schlimmsten Feinden nicht schlechter umgeht als mit seinen besten Freunden. Das drückt sich auch durch die universelle Geltung der Grundrechte aus.

        • Weil Gerechtigkeit etwas Subjektives ist. Was der eine als gerecht empfindet, empfindet der andere als völlig ungerecht.

          Nach wessen Gerechtigkeitsempfinden soll sich die Justiz denn richten?

          Nach dem der Eltern des getöteten Kindes, die den Täter am liebsten gefoltert und danach gevierteilt sähen? Dann kommen wir wieder zur Lynchjustiz.

          Oder nach dem Gerechtigkeitsempfinden des Angeklagten, der die Schuld nicht bei sich selbst sieht, sondern bei den Eltern, die ihn schon als Kind misshandelt und missbraucht haben, bei seiner großen Liebe, die ihm nie eine Chance Gegebenheit, beim System, das ihn beruflich nie eine Chance gegeben hat, usw.? Dann bekommen wir noch mehr Freisprüche.

          Maßstab eines jeden Urteils kann daher nur ein objektives niedergeschriebenes Recht sein, kein subjektives Gerechtigkeitsempfinden.

          • Wir haben eine eindeutige gesetzliche Regelung mit Paragraphen – die für Gerechtigkeit in der Gesellschaft zu sorgen hat, daran sollte sich jeder Anwalt, Richter, Staatsanwalt halten möchte man meinen. Subjektives Empfinden für Gerechtigkeit mag es in der Tat geben – doch darüber hinaus sollte objektiv die Gesetzgebung wirkungsvoll eingesetzt werden MÜSSEN

          • Damit habe wir das erste Problem der Justiz, denn die Justiz garantiert Gerechtigkeit! und dazu noch das Recht und DIE Wahrheit!

            Will uns die Justiz verarschen?

            Sind Juristen objektiv in der Beurteilung besser wie das subjektive Gerechtigkeitsempfinden anderer Menschen und warum?

            Oder machen diese genau das gleiche aus ihrem subjektiven Empfinden emotional?

          • Für mich ist das eine ziemlich pauschale Darstellung. Es ist bekannt, dass wir eine tätergeschütze Justiz haben. Die unerfahrene Mehrheit der Bürger glaubt ganz naiv bei Schwierigkeiten „Recht zu bekommen“ von Richtern. Weit gefehlt, sehr weit gefehlt. Sie werden schlimmstenfalls eines Besseren belehrt wenn sie im Gerichtssaal sitzen und erleben wie schräg es dort zugeht. Ein hoch narzisstischer Gegenanwalt mit seinem aus gleichem Holz gearteten Mandanten kann jahrzehntelang durch Gerichtssäle tingeln und viele viele Menschen schädigen und niemandem fällt was auf. Ihr Argument Gerechtigkeit ist subjektiv mag so manches Mal greifen, aber sicherlich nicht in allen Prozessen. Sonst würde es nicht Opferhilfevereine e.V geben die täglich INfos erhalten wie schrecklich ungerecht es zugeht in den Gerichtsälen. Eine tätergeschützte Jusiz ist sicherlich nicht subjekt gerecht. Ich weiß wovon ich rede, ich bin keine Theoretikerin- ich habe es erlebt auf allen Instenzen AG, LG,OLG, bei allen Staatsanwaltschaften, Gereralstaatsanwaltschaften etc……………Ich habe sehr viel erleben dürfen und ich sehr viel veschiedene Streitigkeiten durchstehen müssen, ungewollt und die Mühle der Justiz kennen gelernt und mit hunderttausenden Euros an Schaden müßte ich jetzt zufrieden geben mit dern Antwort- es wäre sujektive Ungerechtigkeit. Nein danke. Es war pure Ungerechtigkeit die die Justiz nicht mal erkannte oder sehen wollte. Das ist weit aus mehr als blinde Ingnorierung – Die Geld flossen dennoch zu den Anwälten und in die Gerichtskasse. Ist doch das Gericht nichts anderes als ein „Betrieb“ bei dem die Kasse auch stimmen muss. Wenn einige hundert „Opfer“ dabei entstehen. Wen juckt es ? Nie ist jemand verantwortlich – nie – den letzten beißen halt die Hunde.

    • Teile dieser Justiz sind nicht nur marode sondern handeln in vielen Fällen als kriminelle Vereinigung. Die rechtliche Definition einer Bande oder Vereinigung kann jeder beim BGH nachlesen.

      Das Ganze ist sogar so schlimm,. dass sich selbst Anwälte in Zivilverfahren und gemäß 78b ZPO durch Gericht beigestellt, das Mandat nicht annehmen oder mitten im Verfahren niederlegen.

      Der Präsident des BVerfG nahm es in der Sendung der ARD (Im Namen des Volkes) mit der Wahrheit nicht ganz so genau, denn er wich vielen Fragen und die auch nur lapidar gestellt wurden, einfach aus. Art. 1 GG, die Würde des Menschen ist unantastbar, diesen ersten Rechtsartikel hat nicht nur das Bundesverfassungsgericht nur einmal gebrochen. Wenn es um Straftaten im Amt, noch dazu vorsätzlich und bandenmäßig geht sowie höchste Politiker daran als Mitwisser gelten, dann ist die Verfassung und nicht nur der Art. 1GG außer Kraft.

      Nur ein Beispiel Der Gesetzgeber sagt, Steuerhinterziehung sowie Strafvereitelung im Amt der Steuerhinterziehung sind strafbar. Der
      § 116 AO verpflichtet jeden Beamten oder jede staatliche Institution bei Verdacht einer solchen Handlung Anzeige zu erstatten. Richter beim OLG, BSG, BVerwG, BFH und BVerfG und die im kausalen Verhandlungszusammenhang damit stehen, sind nachweislich nicht dazu verpflichtet eine solche Verdachtsanzeige auszulösen. Das Bundesverfassungsgericht hat am 26. Oktober 2009 unter den Aktenzeichen 2 BvR 2156/09 sowie 2 BvR 2231/09 Finanzrichter in Hannover durch § 93b mit §93a BVerfGG gedeckt. Die gesetzliche Begründung dazu, Steuerzahlungen sowie Steuergerechtigkeit und die Wahrheit im Gerichtssaal sind nicht von verfassungsrechtlicher Bedeutung. Diese Beschlüsse des BVerfG sind unter dem Az. 17132/10 des EGMR ebenso bestätigt. Der Hintergrund, um eine Bande von Staatsanwälten und Richter über mehrere Bundesländer vor Strafverfolgung sowie enormen Schadensersatz zu schützen, durften zwei andere kriminelle Banden straffrei viele ungesühnte Vergehen und Verbrechen bis heute und mit verheerenden finanziellen Schäden, sogar rund um den Erdball, begehen. Das Dumme daran für Staatsanwälte und Richter, es gibt Richter und die protokollieren die uneidlichen oder eidlichen Falschaussagen sowie Anschuldigungen oder fälschen sogar das Verhandlungsprotokoll für die nächste Gerichtsinstanz, davon wollte der Präsident des BVerfG in der Sendung nichts wissen, denn Richter sind ja gemäß Art. 97 GG völlig unabhängig und nicht gemäß Art. 20 Abs.3 GG mit Art. 3 Abs.1 GG an Recht und Gesetz gebunden.

      Der BGH und das BVerfG deckten Urkundenfälschungen im Rechtsverkehr, dass will der Gesetzgeber wohl so (nachzulesen in der Strafakte der GenStA- Karlsruhe zum Az.2 ARs 283/15 sowie 2 AR 217/15 der Bundesanwaltschaft für den BGH. Wenn die Bundesanwaltschaft gegenüber dem BGH darin schriftlich behauptete, dass der Beschuldigte sein Recht auf Niederschrift der Beschwerde beim AG nicht wahrgenommen hat aber wahrheitsgemäß vor Zeugen die Richterin am AG diese Niederschrift untersagte, dann ist das wohl eine vorsätzliche und bandenmäßige Urkundenfälschung im Rechtsverkehr, zumal zuvor eine GenStA mit gleicher Lüge daran beteiligt war.

      Die Sendung der ARD war lediglich eine Alibisendung zur Verfassungsgründung, denn eine Verfassung muss sich an der Realität des einzelnen Bürgers messen lassen.

      • Hallo, liebe*r Behrend,
        auch wir haben schlechte Erfahrung mit dem BVerfG gemacht. Staatsminister greifen in die Justiz ein und manipolieren über den Präsidenten die komplette Gerichtsbarkeit. Jede Verhandlung war ein Komplott, eine Vergewaltigung. Der 2.Senat des BVerfG nimmt diesen „Politischen Eingriff in die Justiz“ nicht an.
        Hier herrscht keine Demokratie mehr, sondern eine Diktatur der Konzerne.
        Bitte geben Sie mir Ihre E-Mail Adresse, Postadresse, ich würde mit Ihnen gerne eine Verbindung aufbauen und Daten austauschen
        LG

      • Guten Tag kann man mit Ihnen per Email in Kontakt treten Sie scheinen viel Wissen um die Justiz zu haben. Bitte melden Sie sich

        • Bitte nehmen Sie mit mir Kontakt auf „Behrend“
          Danke Es wäre sehr wichtig

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