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Kurzer Prozess statt Wahrheitsermittlung?

Die Strafprozessordnung soll weiter reformiert werden, um „kurzen Prozess“ zu machen. Besser klingt natürlich zu sagen, Strafverfahren sollen beschleunigt und so die Effektivität des Strafverfahrens erhöht werden. Dadurch solle nicht zuletzt das „Vertrauen des Bürgers“ in den Rechtsstaat gestärkt werden. Klingt gut, ist aber Etikettenschwindel. Tatsächlich geht es darum, den Rechtsstaat aufzuweichen und Verfahrensrechte zulasten der Beschuldigten abzuschaffen.

Darum ging es bereits in der letzten Reform 2017 durch das Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens, nun sollen noch mehr Rechte beschnitten und den Richtern noch mehr unkontrollierte Macht zugesprochen werden.

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Wesentliche Punkte gehen zu Lasten der Angeklagten und ihrer Verteidiger

Die Reformvorschläge zur StPO des von Katarina Barley geführten Bundesjustizministeriums (BMJV), die gewünschte Beschleunigung zu erreichen, schränken ausschließlich die Rechte der Angeklagte und ihrer Verteidigung ein. So sollen Befangenheitsanträge nicht mehr unbedingt zu einer Unterbrechung der Hauptverhandlung führen, was allerdings auch heute schon nicht so ist. Die Verhandlung soll trotz einer möglichen Befangenheit des Richters für ganze zwei Wochen weitergeführt werden, ohne dass zuerst über den Antrag entschieden werden müsste. Wird dem Ablehnungsantrag dann stattgegeben, sollen die Verhandlungstage einfach nachgeholt werden können, d.h. Zeugen müssen ein weiteres Mal aussagen. Klingt erst mal nicht weiter schlimm, aber was ist, wenn Opfer einer Vergewaltigung oder eines sexuellen Missbrauchs dann erneut aussagen müssen?

Auch soll die Ablehnung eines Ablehnungsantrags noch einmal deutlich vereinfacht werden. Anträge, die vermeintlich lediglich zur Prozessverschleppung gestellt werden, können, ohne den Prozess zu unterbrechen, vom Gericht abgelehnt werden.

„Es ist dringend notwendig, die Strafverfahren zu vereinfachen und zu verhindern, dass sie durch Missbrauch bestimmter Verfahrensrechte verschleppt werden“  – Ralph Brinkhaus, Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion

Kurzer Prozess statt Wahrheitsermittlung

Der Versuch, die Strafverfahren zu beschleunigen und die Justiz zu entlasten, geschieht mal wieder, sollte es zu einem etwaigen Gesetzesentwurf kommen, fast ausschließlich zu Lasten der Verteidigerrechte. Letztendlich werden so die prozessualen Rechte des Beschuldigten eingeschränkt, was insbesondere unter dem Aspekt des Rechtsstaatsprinzips höchst bedenklich ist.

Als Grund für den neuerlichen Reformbedarf wird hier zu Unrecht der NSU-Prozess als Negativbeispiel herangezogen, wie Wiebke Ramm auf Twitter schreibt:

Bei 438 HVT in gut 5 Jahren gab es 57 Befangenheitsanträge gegen Richter. Die m.E. irreführend kommunizierte Zahl 202 ist die Summe der betroffenen Einzelpersonen in den 57 Befangenheitsanträgen. Zum Vergleich:

  • NSU-Prozess: 438 Hauptverhandlungstage in gut 5 Jahren, 57 Befangenheitsanträge
  • Stammheimprozess: 192 Hauptverhandlungstage, 85 Befangenheitsanträge
  • Koblenzer Prozess „Aktionsbüro Mittelrhein“: knapp 5 Jahre, mehr als 500 Befangenheitsanträge.

Strafverteidiger unter Generalverdacht

Es scheint, als nutze die Mehrheit und nicht bloß eine kleine Gruppe der Verteidiger Anträge zur bloßen Prozessverschleppung. Dass diese jedoch in aller Regel der Wahrheitsfindung und der Wahrung der Beschuldigtenrechte dienen, wird dabei völlig außer Acht gelassen.

Deutlich wird dies vor allem daran, dass auch der Begründungsaufwand für Beweisanträge noch weiter erhöht werden soll. Der Zusammenhang zwischen Beweismittel und der zu beweisenden Tatsache muss dann stets aufgezeigt werden. In Wahrheit soll dadurch ein weiterer Grund geschaffen werden, Beweisanträge leichter ablehnen zu können.

Schließlich sollen mittels DNA-Analyse bei aufgefundenen Spuren die Augen-, Haar- und Hautfarbe der Person ermittelt werden, um so Straftaten besser aufklären zu können. Bei Einbruchsdiebstählen soll die Telekommunikationsüberwachung zur Verfolgung der Straftat möglich sein.

Teil des Paktes für den Rechtsstaat

Schon lange fordert der Deutsche Richterbund Strafverfahren zu beschleunigen und die Justiz zu entlasten. Mit dieser Strafprozessreform kommt die Bundesregierung diesen Forderungen nach. Die Änderung der Strafprozessordnung ist weiterer Bestanteil des im Koalitionsvertrag vereinbarten Paktes für den Rechtsstaat, welcher Anfang des Jahres beschlossen wurde. Nach Angaben des SPIEGEL soll das CDU-geführte Innenministerium dem Arbeitspapier des BMJV bereits grundsätzlich zugestimmt haben, und somit wird es wohl bald zu dem entsprechenden Gesetzesentwurf kommen. Es ist zu hoffen, dass sich die Koalition mit der Kritik noch auseinandersetzt und vielleicht andere Ansätze zur Entlastung der Justiz verfolgt.


2 Kommentare zu “Kurzer Prozess statt Wahrheitsermittlung?

  1. Eine französische Richterin am Landgericht Lille sagte unserer Gruppe (Übersetzer bei einer Fortbildung) rundheraus und naiv, dass Rechtsanwälte (und in geringerem Maße aus Dolmetscher) ihre Arbeit verlangsamen und somit ein notwendiges Übel seien… Dass man in Deutschland offenbar auch so denkt, war mir bisher nicht bewusst…

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