Strafakte.de

Das Middelhoff-Urteil als „Turning Point“

Noch im Oktober griffen wir die Frage auf, warum es im Wirtschaftsstrafrecht nur zu wenigen Verurteilungen komme. Mehr als ein Dutzend ehemaliger Top-Manager von deutschen Banken mussten sich im Jahr 2014 in Strafprozessen vor Gericht verantworten – verurteilt wurde jedoch kein einziger. Bis zum Urteil gegen Thomas Middelhoff am vergangenen Freitag.

Signalwirkung für künftige Wirtschaftsstrafprozesse

Natürlich war Middelhoff nicht wegen riskanter Finanzgeschäfte, allerdings auch wegen Untreue angeklagt. Anders als den Bankmanagern warf die Staatsanwaltschaft ihm einen persönlichen Vermögensvorteil vor, der dadurch entstand, dass er privat veranlasste Kosten seinem ohnehin angeschlagenen Unternehmen aufbürdete. Das Urteil gegen Middelhoff könnte demnach einen Wendepunkt markieren, wie die Justiz deutschen Top-Managern begegnet.

„Die Festnahme im Gerichtssaal vor Rechtskraft des Urteils ist ein sehr scharfes Vorgehen“, sagt etwa auch Heiner Hugger, Compliance-Experte und Partner bei Clifford Chance in Frankfurt gegenüber dem Handelsblatt, das den Auswirkungen des Urteils heute ausführlich darstellt. „Das Urteil hat Signalwirkung, nicht nur für künftige Strafverfahren gegen Manager, sondern auch für die Compliance-Praxis in Unternehmen.“

Harte Verteidigungslinie von Middelhoff

Es steht zu vermuten, dass die harte Verteidigungslinie Middelhoffs und seiner Verteidiger die Sache zusätzlich eskaliert hat. Er zeigte sich stets uneinsichtig und sah die Vorwürfe gegen ihn insgesamt als nicht berechtigt an, die ihn auch in seiner Würde und seinem Ehrgefühl verletzen würden. Im Schlussplädoyer verkündete er noch: „Ich bin mir keines Fehlverhaltens bewusst.“ Der Vorsitzende Richter Jörg Schmitt befand dagegen, Middelhoff sei nicht ehrlich gewesen, womöglich auch nicht zu sich selbst und griff zur vermutlich schärfsten Waffe: Der Saalverhaftung.

Tendenz zu einer eher defensiven Verteidigungstaktik

Der Grund dafür, dass der Haftbefehl nicht außer Vollzug gesetzt wurde, soll nach Berichten verschiedener Medien ein ungültiger, weil abgelaufener Reisepass sein, den sein Fahrer aus der Wohnung Middelhoffs holte und der demnach nicht geeignet war, die Fluchtgefahr nachhaltig auszuräumen, da er einen neueren, gültigen Pass besitzen würde. Dementsprechend wäre der Richter grundsätzlich bereit gewesen, den Haftbefehl außer Vollzug zu setzen. Middelhoff dürfte gespannt der erneuten Haftprüfung heute Nachmittag entgegen blicken, die ihn aus der U-Haft bringen könnte. Allerdings bleibt die Frage, ob er aufgrund seiner finanziellen Verhältnisse eine Kaution wird stellen können.

Dieser Vorgang allein zeigt, dass weder die Verteidigung und erst recht nicht Middelhoff selbst mit einer Haftstrafe rechnete. Andernfalls hätte er sich sicherlich auch um einen festen Wohnsitz im Inland bemüht. Es ist bislang nicht überliefert, ob sich das Gericht während der Verhandlung tatsächlich nicht „in die Karten gucken“ ließ. Eine solche Verteidigung gilt dann als besonders schwierig, wenn man nicht weiß, ob das Gericht „auf Verurteilungskurs“ ist.

In den letzten Wochen wurde auch die öffentliche Kritik an einer „Freikauf-Justiz“ immer lauter, was ebenfalls Anlass zu einer härteren Gangart im Wirtschaftsstrafrecht gegeben haben könnte. Aber eher wird genau das Gegenteil der Fall sein: Kein Manager wird sich mehr auf eine streitige Verhandlung einlassen, sondern seine Verteidiger beauftragen, mit Staatsanwaltschaft und Gericht sehr rechtzeitig eine Verständigung anzustreben.