Seit gestern muss sich der Regensburger Rechtsanwalt Thomas U. vor dem Amtsgericht Augsburg verantworten. Der Angeklagte erlangte bundesweit Bekanntheit durch zehntausendfach im Namen von The Archive AG versendete Abmahnungen wegen vermeintlichen Verstößen gegen das Urheberrecht durch Streaming von auf Redtube zugänglichen einschlägigen Filmen.
Angeklagt wegen Insolvenzstraftaten
Aber darum geht es in dem aktuellen Strafverfahren gar nicht: U. wird vorgeworfen, als Geschäftsführer der „Xaver Schwarz Wurst- und Fleischwarenmanufaktur GmbH“ die Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens über ein Jahr lang verschwiegen und vorsätzlich weiter Aufträge erteilt und Waren bestellt zu haben. Insgesamt sollen über 150 Lieferanten um fast 400.000 Euro geprellt worden sein, den Sozialkassen entstand laut Anklage darüber hinaus ein Schaden von mehr als 30.000 Euro. Damit stehen zumindest eine Insolvenzverschleppung (§ 15a InsO) sowie Vorenthalten von Arbeitgeber-Beiträgen zur Sozialversicherung (§ 266a Abs. 2 StGB) und Betrug in der Form des Eingehungsbetrugs (§ 263 StGB) im Raum.
Eine Hauptverhandlung war ursprünglich bereits im März 2014 geplant – aber geplatzt, da der Angeklagte gegenüber dem Gericht erklärte, „verhandlungsunfähig erkrankt“ zu sein. Noch zu Beginn dieses Monats soll ein Zivilprozess vor dem Landgericht Regensburg krankheitsbedingt ausgefallen sein, so dass unklar war, ob das Strafverfahren ebenfalls noch einmal verschoben werden muss. Doch Rechtsanwalt U. erschien diesmal und es konnte die Anklageschrift verlesen werden. Weitere Verhandlungstermine wurden für den 16., 18., 21. und 23. Juli sowie den 4. August 2014 bestimmt.
Für den Rechtsanwalt steht viel auf dem Spiel
Es geht um viel: Dem Angeklagten drohen bis zu vier Jahren Haft, ob eine Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden kann, regelt § 56 StGB. Eine Verurteilung würde darüber hinaus wohl sicher zu einem Widerruf der Zulassung als Rechtsanwalt führen. Es wird aber aller Voraussicht nach nicht das letzte Mal sein, dass sich U. vor Gericht verantworten muss – es liegen noch zahlreiche weitere Strafanzeigen gegen ihn vor.
Schon jetzt der Hinweis: Unbewiesene Behauptungen, Beleidigungen, undifferenzierte Pauschalkritik hat in den Kommentaren nichts verloren, bringt eine Diskussion zum Thema nicht weiter und wird deshalb sofort gelöscht bzw. gar nicht erst freigeschaltet. Bitte lesen: http://www.strafakte.de/kommentare-und-netiquette/
Wenn man überlegt, wie viel sein Abmahnkollege Günter Freiherr von Gravenreuth auf dem Kerbholz hatte, bis man überlegte ihm die Zulassung zu entziehen, braucht sich Uri nicht wirklich so viel Sorgen machen.
V. Gravenreuth hat sich mit Urheberrecht befasst und nicht Würstchen verkauft:
„Das Plagiat aus strafrechtlicher Sicht: Software-, Video- und Markenpiraterie, Raubdrucke. Die Straftatbestände des gewerblichen Rechtsschutzes; einschlägiges Prozessrecht [Taschenbuch],“ 1985, bei Amazon nicht mehr erhältlich.
Das ist viel gefährlicher.
Und Urmann nicht? Aus der Selbstbeschreibung von Urmanns Kanzlei
[quote]“U+C Rechtsanwälte ist als hochspezialisierte Kanzlei auf den Gebieten des Urheberrechtes und des gewerblichen Rechtsschutzes tätig. Unsere Strukturen erlauben es uns, auch große Mandate qualifiziert zu bearbeiten und stringent einer Lösung zuzuführen. „[/quote]
Für Medien- und Internetrechtler sollte Urmann bekannter als der Papst sein ;-) insbesondere nach dem redtube- Skandal. Selbst mir lagen schon Schreiben von Ihnen auf dem Tisch.
Und ich bin beeindruckt! Ich habe schon seit einer gefühlten Ewigkeit keine website mehr gesehen, welche mit Adobe „go live“ und Frames erstellt wurde.
Schon richtig. Allerdings steht Urmann derzeit ja nicht wegen seiner anwaltlichen Tätigkeiten in Sachen Urheberrecht vor Gericht, sondern eben wegen seiner Würschtlinsolvenz. Und da kann dann die Anwaltslizenz bei entsprechender Strafausbeute dann doch schneller weg sein, als es bei G.v.G. der Fall war.
Wieso? G.v.G wurde wegen Untreue zu Lasten seiner Mandanten und Betruges verurteilt. Der Richter im letzten Verfahren wollte unter anderem die Allgemeinheit vor G.v.G. schützen. Der Entzug der Anwaltslizenz war beabsichtigt. Urmann muss m.E. nur aufpassen, dass er eine Bewährungsstrafe bekommt, dann greift weder § 14 noch § 7 BRAO. Bewährungsstrafe dürfte im vorliegenden Fall und als Ersttäter nicht unrealistisch sein.
…GoLive….
Meine ( erste ) Web-Seite wird seit 1998 schrittweise ausgebaut, ich war einer der ersten Anwälte, die eine hatten. Und überhaupt: wo sind auf meiner Seite Frames ? Einige Seiten wurden sogar noch mit Netscape Composer erstellt. Das war vor dem Urknall.
Der RedTube-Krimi lässt allerdings eher den Schluss zu, dass v. Gravenreuth sich intensiver mit der Materie Urheberrecht befasst hat als Urmann, womit er sich sicher Feinde gemacht hat.
Insbesondere in Bayern hat die Melange Urheberrecht / Strafrecht einen
gewissen Beigeschmack. Schärfer jedenfalls als Wurst mit RedTube.
sry, mein Fehler, ich meinte nicht Frames, sondern Tabellen.
….nicht Frames, sondern Tabellen….
GoLive eben. Das Programm wurde von Adobe eingestampft.
Sicher braucht man heute als dynamischer Erfolgsanwalt
–eine dynamische interaktive Präsenz ( Joomla oder Drupal oder Typo ),
–eine App dazu ( sonst erreichen einen die jüngeren Leute nicht),
–ein Vlog,
–eine Videokonferenzleitung für Online-Anfragen, einen Skype-Direktbutton,
–externe und interne Suchmaschinenoptimierung,
–und einen Callback-Button.
Für den Pagerank ist es allerdings nicht schlecht, lange mit der gleichen Präsenz tätig zu sein und diese regelmäßig mit Content aufzufüllen….und: der Geist ist willig, die Zeit ist knapp.
„Der Regensburger Abmahnanwalt Thomas Urmann hat vor Gericht ein umfassendes Geständnis abgelegt. In dem Verfahren vor dem Amtsgericht Augsburg geht es um Insolvenzvergehen, die Urmann als früherer Betreiber einer Wurstfabrik begangen haben soll.“
aus LawBlog
Jetzt geht es tatsächlich um die Wurst. Was dann das Anwaltsgericht damit macht ? Diese Spruchkörper sind für ihre Launenhaftigkeit bekannt, so dass es U. den anwaltlichen Kopf kosten kann, vielleicht wird er freigesprochen mit der Begründung, es habe keine Insolvenzstraftat vorgelegen. Die eigentliche Nervenschlacht kommt also erst noch.
Am Ende dann könnte die Rechtsanwaltskammer feststellen, dass, wenn sie U. die Zulassung gleich entzogen hätte ( wegen der Tätigkeit als Wurstverkäufer per se – die Position eines GmbH-Geschäftsführers ist unvereinbar mit dem Rechtsanwaltsberuf ) oder damit gedroht, er das Amt niedergelegt hätte, so dass es nie zur Insolvenzstraftat gekommen wäre, so dass er dann die Zulassung behalten darf, trotz Bewährungsstrafe.
Am liebsten wäre mir, wenn man ihm seine Lizenz als Anwalt sofort wegnehmen würde. So ein Mensch hat es doch nicht verdient „Anwalt“ genannt zu werden. Seine Mandanten muss man aufklären, sich etwas neues für sie einfallen lassen und sie über ihre Risiken aufklären aber nicht nur hohe Rechnungen für sie schreiben und Abmahnungen verschicken, weil sich keiner mit der Abmahnung zu einem Rechtsanwalt traut sonder lieber gleich die verlangte Summe zahlt! Unverschämtheit! Ich hab mich mal informiert auf dem Rechtsblog eines Rechtanwaltes, der ziemlich gute Artikel schreibt: https://www.aid24.de/rechtsblog/rechtsanwalt-thomas-urmann-wegen-versuchten-betruges-verurteilt
2 Jahre auf Bewährung, 80.000€ Geldstrafe und 80 Sozialstunden? Viel zu wenig dafür das er tausende Abmahnungen verschickt hat und tausenden von Menschen Angst eingejagt hat.