Das nordöstlichste Bundesland Mecklenburg-Vorpommern wird wieder staatlich überwachte Zone: Die rot-schwarze Landesregierung hat ein neues Gesetz zur Bestandsdatenauskunft verabschiedet, mit dem ab dem 1. August 2013 zur Strafverfolgung oder Gefahrenabwehr auf bestimmte Nutzerinformationen und sogar Passwörter zugegriffen werden kann.
Während auch andere Bundesländer aktuell solche Gesetze einführen, geht der Vorstoß aus Schwerin besonders weit und bezieht auch den Landesverfassungsschutz mit ein. Zukünftig kann dort letztlich jeder Dorfpolizist sensible Informationen einschließlich Zugangscodes wie PINs und PuKs sowie gespeicherte Passwörter für E-Mail-Konten und Cloud-Dienste abfragen. Die Rede ist auch von Daten, mit denen der Zugriff auf Endgeräte oder Speichereinrichtungen, die von diesen „räumlich getrennt eingesetzt werden“, möglich wird. Ein Richtervorbehalt ist natürlich nicht vorgesehen, auch keine nachträgliche Benachrichtigung der Betroffenen nach Abschluss der Maßnahme.
Das Innenministerium in Schwerin versteht die Aufregung nicht, die Auskunft über derartige Bestandsdaten sei lediglich mit einem „geringfügigen“ Grundrechtseingriff verbunden.
heise.de: Länder verabschieden neue Regeln zur Bestandsdatenauskunft