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Anklageschrift vorverurteilend?

Nun wird es ernst für „Dr. No“. Heute begann um 10:00 Uhr im Hamburger Strafjustizgebäude das Strafverfahren gegen sechs frühere Top-Banker der HSH Nordbank. Kurz nach Eröffnung der Hauptverhandlung gab es – wie eigentlich zu erwarten – schon die erste Unterbrechung. Die Verteidigung von zwei der Angeklagten beantragte, die Anklageschrift der Staatsanwälte Karsten Wegerich und Maximilian Fink so wie diese in einigen Punkten formuliert ist, nicht zu verlesen, da diese „zu wertend“ sei. Die Unschuldsvermutung werde dadurch nicht gewahrt.

Das ist zumindest einmal eine kreative Idee, auch wenn diese – ebenfalls erwartungsgemäß – erfolglos blieb. Nach kurzer Beratung der 8. Großen Strafkammer wies der Vorsitzende Richter Marc Tully den Antrag zurück. Der Prozess wurde mit Verlesung der 600 Seiten umfassenden Anklageschrift fortgesetzt. Vorerst sind 40 Verhandlungstage angesetzt.

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