In seinem letzten Schriftsatz hatte der Hamburger Strafverteidiger Gerhard Strate wegen des Anlehnungsantrags gegen einen Richter der 7. Strafkammer am Landgericht Regensburg wegen dem Besorgnis der Befangenheit im Wiederaufnahmeverfahren Mollath noch gefragt:
„Auf welch‘ einem Niveau der juristischen Auseinandersetzung sind wir eigentlich angekommen?“
Gestern haben wir vom Landgericht Regensburg die Antwort erhalten.
Während Strate „von dieser Strafkammer eigentlich nichts anderes erwartet“ habe, zeigte sich der Regensburger Strafrechtler Prof. Henning Ernst Müller „fassungslos“ über die Verwerfung der Wiederaufnahmeanträge durch die 7. Strafkammer des Landgerichts Regensburg, die gestern mitteilen ließ, die Kammer könne weder im
„Wiederaufnahmeantrag des Untergebrachten noch im Wiederaufnahmeantrag der Staatsanwaltschaft einen zulässigen Wiederaufnahmegrund erkennen und sieht daher keine Möglichkeit für eine Wiederaufnahme des Verfahrens“.
Manchmal ist Justitia blinder, als einem lieb sein kann. Zwar sieht die Strafkammer mehrere Verfahrensfehler und Sorgfaltsmängel, diese seien aber „nicht ausreichend“, die Rechtskraft des Urteils zu erschüttern.
Das letzte Wort ist in dieser Sache natürlich nicht gesprochen. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung haben sofortige Beschwerde gegen die Entscheidung angekündigt. Darüber wird dann (zeitnah? ) das Oberlandesgericht Nürnberg entscheiden. Parallel prüft die Vollstreckungskammer in Bayreuth noch einmal, ob die Unterbringungsvoraussetzungen zum jetzigen Zeitpunkt immer noch vorliegen, insbesondere ob der Untergebrachte im Falle seiner Freilassung wegen seines Zustands für die Allgemeinheit gefährlich wäre. Und schließlich liegt beim Bundesverfassungsgericht noch eine Verfassungsbeschwerde. Und auch Beate Merk, die bayrische Justizministerin träumt hofft noch, dass sie Gustl Mollath noch rechtzeitig vor der Landtagswahl, also wahrscheinlich Anfang September begnadigen kann.
Das wäre freilich der Höhepunkt dieser bayrischen Tragödie!
Nachtrag 11:40 Uhr: Die Legal Tribune Online hat heute ein lesenswertes Interview mit Prof. Henning Ernst Müller veröffentlicht: „Ich bin nach wie vor ziemlich betroffen“.
Bisher erschienen: Die Strafakte Gustl Mollath, Ermittlungsverfahren gegen Dr. Strate sowie Verteidiger Strate schlägt nun eine andere Tonart an … weitere werden mit Sicherheit folgen!