Ich bin nicht der Bundespräsident. Zum Glück! Deshalb darf ich dank der grundsätzlich noch bestehenden Meinungsäußerungsfreiheit weiter behaupten: Die von der NPD „spinnen“ jetzt völlig. Joachim Gauck hatte vor Berliner Oberschülern über Demonstrationen gegen Neonazis und die NPD in Berlin-Hellersdorf gesprochen und unter anderem geäußert „auf die Straße zu gehen und den Spinnern ihre Grenzen aufzuzeigen“. Ob er damit tatsächlich die NPD oder die vor einem Asylbewerberheim in Hellersdorf skandierenden Neonazis gemeint hat, wird noch diese Woche zu klären sein, das Bundesverfassungsgericht will noch vor der Bundestagswahl über die Klage entscheiden.
„Darf die NPD dem Bundespräsidenten den Mund verbieten lassen?“ fragt der Verfassungsblog völlig zu Recht und erläutert die Hintergründe und Erfolgschancen dieser Organklage.
Aber ist denn nun alles ein Staatsakt, was unser Bundespräsident sagt? Darf er nun nicht mehr seine (persönliche) Meinung äußern? Muss er die persönliche von der Amtsmeinung abtrennen und besonders kennzeichnen? Dann hätten wir seien profilärmeren Vorgänger behalten sollen und nicht ausgerechnet einen Bürgerrechtler zum Bundespräsidenten machen sollen.
Nachtrag 18:43 Uhr: Das ging schell: Das Bundesverfassungsgericht hat den Eilantrag der NPD gegen den Bundespräsidenten abgelehnt. Es sei nicht damit zu rechnen, dass Gauck bis zum Sonntag zulasten der NPD in den Bundestagswahlkampf eingreife.
Ich finde das, was der Bundespräsident gesagt hat in Ordnung. Ich verstehe aber nicht, wieso hier die Frage gestellt wird, ob Herr Gauck als Privatmensch nicht mal seine Meinung äußern dürfe. Gauck hatte den Termin mit den Schülern sicher nicht als Privatperson. Alle seine öffentlichen Auftritte bestreitet er als Bundespräsident. Deshalb ist es auch recht und billig wenn er wegen einer Aussage in diesem Rahmen grundsätzlich verklagt werden kann. Das Ergebnis ist wie gesagt begrüßenswert.
Hallo „Gast“,
soviel geistigen Dünnpfiff in so wenigen Zeilen habe ich ja selten gelesen. Wer den Bundespräsidenten und sein wirken auch nur annähernd studiert hat wird wissen, dass die von Ihnen genannten nie von ihm in einem solchen Kontext genannt würden. Der Bundespräsident weiß als Bürgerrechtler im Bezug auf die NPD wovon er redet, er hat Unterdrückung und Verfolgung selbst auch erlebt. Sie hingegen schaffen es nicht mal, Aussagen zu differenzieren. Insofern halten Sie es doch lieber mit Dieter Nuhr, der einst einen sehr passenden Spruch für Kommentare wie Ihren prägte. ;)