Strafakte.de

Fristverlängerung muss schon sein

Strafverteidiger dürfen sich gegenüber anderen Rechtsanwälten glücklich schätzen: Es gibt nur wenige Fristen, die eingehalten werden müssen und nicht zu verlängern sind – allen voran die Revisionsbegründungsfrist. Ein äußerst beliebter Fehler, vor allem von Zivilrechtlern. Auch die Rechtsmittelfristen, etwa Berufung und Revision sind einzuhalten, wobei grundsätzlich eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand möglich ist, denn […]


Burhoff: Strafrechtliche Handbücher

Wer als junger Rechtsanwalt in den Beruf startet und sich auch oder sogar ausschließlich mit dem Strafrecht beschäftigt, stößt meist schnell auf Probleme: Die Ausbildung hat einen – bis auf wenige Ausnahmen – nur völlig unzureichend auf die praktische Tätigkeit vorbereitet. Zwar ist man in der Regel ausgesprochen gut im materiellem Strafrecht beschlagen und kennt […]


Sex im Erlebnisbad

Ein junges Pärchen hatte den Begriff „Erlebnisbad“ wohl überinterpretiert, als sie Weihnachten 2014 in einem Augsburger Schwimmbad in vergnüglicher Zweisamkeit erwischt worden sein sollen. Der Bademeister war darüber ganz und gar nicht amüsiert und erstattete Strafanzeige. Ausgerechnet in der „Erlebnisgrotte“ der Therme im Augsburger Vorort Neusäß soll es zwischen den 18 und 19 Jahre alten […]


Hart an der Grenze der Rechtsstaatlichkeit

Über die Strafverfahren um die Ausschreitungen gegen die geplante Neonazi-Demo anlässlich des Jahrestages der Bombardierung Dresdens in der Südvorstadt am 19. Februar 2011 habe ich hier bereits verschiedentlich berichtet. Berufung gegen ein Urteil des Amtsgerichts Dresden Nun beschäftigte ein Berufsverfahren gegen einen mutmaßlichen „Rädelsführer“ das Landgericht Dresden. Tim H., ein 38 Jahre alter, nicht vorbestrafter […]


Die Offensichtlichkeit der Unbegründetheit

Offensichtlich unbegründet („o.u.“) soll eine Revision dann sein, wenn für jeden Sachkundigen ohne längere Prüfung erkennbar ist, dass die Revisionsrügen das Rechtsmittel nicht begründen können.1 Dann jedenfalls wird eine Revisionshauptverhandlung das gefundene Ergebnis weder in rechtlicher noch tatsächlicher Art in Zweifel ziehen können. Was allerdings offensichtlich ist, liegt im weiten Ermessensspielraum des Revisionsgerichts, dessen Grenze […]