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Revision

Die Revision ist ein Rechtsmittelverfahren und führt nur zur Nachprüfung des Urteils „in jure“. Im Gegensatz zur Berufung ist in der Revision der im erstinstanzlichen Urteil des Amtsgerichts oder Landgerichts festgestellte Sachverhalt als feststehend anzusehen. Das Revisionsgericht prüft lediglich, ob das Tatgericht das formelle und materielle Recht richtig angewendet hat.

Für den Verurteilten ist die Revision vor dem Bundesgerichtshof fast immer die „letzte Instanz“ und sollte dementsprechend nicht leichtfertig „in die falschen Hände gegeben werden“. Denn nur wenigsten Revisionen sind erfolgreich – die Erfolgsquote von Rechtsanwälten liegt bei 14%. In einem Drittel der eingelegten Revisionen wird pauschal und unspezifisch die Verletzung des Rechts gerügt ohne dies zu begründen. Es ist wenig verwunderlich, dass die Misserfolgsquote dieser Revisionen bei über 90% liegt. Die Anzahl der unsubstantiierten Revisionsbegründungen lässt befürchten, dass viele Rechtsanwälte schlicht überfordert sind, gut begründete Revisionen einzulegen, weil ihnen fundierte Kenntnisse im Strafprozessrecht fehlen.

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Es gilt, den archimedischen Punkt in der Urteilsbegründung des Tatgerichts zu finden, an dem der Hebel angesetzt wird, um das angegriffene Urteil aus den Angeln zu heben – so bringt Strate die hohe Kunst der Revision auf den Punkt.
 

Aktuelle Informationen zum Thema Revision:

Revisionsbegründung: Die allgemeine Verfahrensrüge

Ein Rechtsanwalt hatte im zweiten Teil der Revisionsbegründung ohne nähere Begründung die „allgemeine Verfahrensrüge“ erhoben, der allerdings kein zulässiges, auf eine Verfahrensrüge gerichtetes Revisionsvorbringen zu entnehmen war. Bezeichnung als allgemeine Verfahrensrüge Als Prozesserklärung ist die Revisionsbegründung jedoch auslegungsfähig. Die Ausführungen zur Rechtfertigung der Revision sind in ihrer Gesamtheit zu würdigen, wobei das Revisionsgericht nicht am […]


Die Offensichtlichkeit der Unbegründetheit

Offensichtlich unbegründet („o.u.“) soll eine Revision dann sein, wenn für jeden Sachkundigen ohne längere Prüfung erkennbar ist, dass die Revisionsrügen das Rechtsmittel nicht begründen können.1 Dann jedenfalls wird eine Revisionshauptverhandlung das gefundene Ergebnis weder in rechtlicher noch tatsächlicher Art in Zweifel ziehen können. Was allerdings offensichtlich ist, liegt im weiten Ermessensspielraum des Revisionsgerichts, dessen Grenze […]


Der falsche Film

Angeregt durch den Beitrag „Der junge Richter und das Tonprotokoll“ soll es in diesem Eintrag um das Phänomen gehen, dass als der „falsche Film“ bezeichnet wird1 – im Speziellen um die Bedeutung der Urteilsgründe des Tatgerichts für den Erfolg einer Revision in Strafsachen. Eine authentische Dokumentation der Hauptverhandlung ist in der Strafprozessordnung nicht vorgeschrieben, so dass […]


Ausfall revisionsgerichtlicher Kontrolle

Der emeritierte Professor für Strafrecht, Kriminologie, Jugendstrafrecht und Strafvollzug der Freien Universität Berlin Prof. Dr. Ulrich Eisenberg muss nach der Lektüre des Buchs „Der Fall Peggy“ der beiden Journalisten Ina Jung und Christoph Lemmer sehr verärgert gewesen sein. In der aktuellen Ausgabe der „Juristischen Ausbildung“ (10/2013) kritisiert er im Editorial überaus deutlich den „Ausfall revisionsgerichtlicher […]


Beweiswürdigung ist Sache des Tatgerichts

Eigentlich eine Selbstverständlichkeit, aber dennoch erwähnenswert: Die Beweiswürdigung liegt grundsätzlich in der Hand des Tatgerichts, weshalb sich ihre revisionsgerichtliche Überprüfung darauf beschränkt, ob dem Tatgericht ein Rechtsfehler unterlaufen ist. Dies ist anzunehmen, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist. Ein derartiger Mangel spiegelt sich nicht wieder, wenn das Tatgericht in die gebotene Gesamtwürdigung alle […]