Ein junges Pärchen hatte den Begriff „Erlebnisbad“ wohl überinterpretiert, als sie Weihnachten 2014 in einem Augsburger Schwimmbad in vergnüglicher Zweisamkeit erwischt worden sein sollen. Der Bademeister war darüber ganz und gar nicht amüsiert und erstattete Strafanzeige. Ausgerechnet in der „Erlebnisgrotte“ der Therme im Augsburger Vorort Neusäß soll es zwischen den 18 und 19 Jahre alten Heranwachsenden zu sexuellen Handlungen gekommen sein. Dabei sollen sie auch noch gut betrunken gewesen sein.
Vom Jugendrichter gabs a deft’ge Strafe
Und weil in Bayern noch Zucht und Ordnung herrscht, verstand auch der Jugendrichter keinen Spaß und verhängte Jugendarrest gemäß § 16 JGG wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses: zwei Wochen Dauerarrest für den 19-jährigen und einen Freizeitarrest, der umgangssprachlich auch Wochenendarrest genannt wird, für seine 18-jährige Freundin. Mit dieser Bestrafung überbot er sogar den Antrag der Staatsanwaltschaft – vermutlich weil sich die beiden vor Gericht nicht gerade einsichtig zeigten.
Erregung öffentlichen Ärgernisses
Ein öffentliches Ärgernis erregt, wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt. Für die Öffentlichkeit der nach dem äußeren Erscheinungsbild sexualbezogenen Handlung ist es tatsächlich ausreichend, wenn die Handlung von mindestens einer Person wahrgenommen wird. Dadurch muss „ein Ärgernis erregt“ werden, das sich mindestens ein Beobachter ungewollt1 und unmittelbar ernstlich verletzt fühlt. Darüber hinaus müsste der Täter zumindest billigend in Kauf nehmen, dass die sexuelle Handlung von einiger Erheblichkeit ist und von ihm öffentlich vorgenommen wird. Ferner müsste der Täter in der Absicht handeln, also es ihm gerade darauf ankommen, durch die Handlung ein Ärgernis zu erregen – oder es wissentlich, also als sicher voraussehen, dass dies geschehen würde.2 Mit anderen Worten: Es muss dem Täter – ähnlich einer exhibitionistischen Handlung – auf die Entdeckung ankommen, um dadurch ein Ärgernis zu erregen.
Dies scheint mir im konkreten Fall doch eher fernliegend. Haben die beiden es nicht eher auf Zweisamkeit angelegt, sondern wollten sie entdeckt werden? Genau weiß man das nicht, nach allgemeiner Lebenserfahrung dürfte es doch eher unwahrscheinlich sein. Wie der Richter zu der Überzeugung gelangte, verbleibt nach dem Pressebericht jedenfalls unklar.
Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Es besteht also noch Hoffnung, dass es durch die nächste Instanz korrigiert wird – zumindest im Strafmaß.
„Wir haben denen gesagt, dass wir Beweise durch Unterwasserkameras haben. Die haben wir, damit wir kontrollieren können, ob Kleinkinder in Gefahr sind.“
Also da finden heimlich Unterwasser-Video-Aufzeichnungen statt? Das soll erlaubt sein? Für die Badeaufsicht ist doch keine Speicherung von Videos vonnöten.
Im Auto sind ja sogar „Dash-Cams“ verboten.
Auf welcher Rechtsgrundlage werden a) hier Unterwasser-Videoaufzeichungen gemacht und b) diese offenbar an die Presse weitergegeben? Siehe:
http://www.vol.at/sex-im-erlebnisbad-paar-bekommt-vom-jugendrichter-arreststrafe/4357560
Da helfen die wenig überzeugenden Ausreden auch nichts mehr:
„Wir weisen darauf hin, dass eine Freigabe des Filmmaterials durch uns nicht stattgefunden hat und wir damit einer Veröffentlichung sämtlichen Bildmaterials aus diesem Film widersprechen.“
http://titania-neusaess.de/news/22/details_2.htm
Geilen sich da etwa Mitarbeiter dran auf und verteilen die Videos dann an Dritte?
@Klaus:
Die Videos sind ja inzwischen nicht mehr nur bei der Bild-Zeitung zu sehen, sondern sogar auf youtube und dort werden die wie wahnsinnig geliked!! Und dort sind die sogar mit dem Attribut „traumhaft“ versehen.
Außerdem: hier gab es keinen Geschlechtsverkehr, sondern dass hier war reines Rumfummeln und nichts weiter.
Was aber so gut wie alle Quellen unterschlagen ist, dass die beiden unerlaubt Alkohol mit ins Bad gebracht haben sollen und dass die beiden sogar etwas ruppig zu den beiden Bademeistern waren, die sie entdeckt haben udn dass eine halbe Stunde vor Schließung. Dazu mal bei der Augsburger Allgemeinen Zeitung die Berichterstattung verfolgen. Hier nachlesen:
http://www.augsburger-allgemeine.de/bayern/Junges-Paerchen-muss-wegen-Sex-in-der-Titania-Therme-in-Arrest-id35165582.html
Von daher ist dieses Urteil wegen dem bischen Rumfummeln in der Tat absolut lächerlich und die Richter hier absolut oberprüde und mittelalterlich. Wir sind doch nicht mehr im Law-and-Order-Staat der 1950ger Jahre sondern im Jahre 2015.
Was aber verurteilungswürdig ist und was ich auch absolut einsehe ist eben dieser mitgebrachte Alkohol und diese etwas ruppige Behandlung der beiden Bademeister durch dieses Pärchen welches sich am Tat-Tag und in der ersten Instanz auch etwas vorlaut gegeben hat.
@Andrea:
Haben Sie das ganze Video gesehen?
Hat jetzt Geschlechtsverkehr stattgefunden oder nicht? Könnte ich auf Youtube nicht erkennen oder habe das falsche Video gesehen.
Dies ist insofern wichtig, dass der Junge Mann die Wahrheit gesagt hat und in der sexuellen Handlung nach seiner Definition keinen Sex sah. Das bedeutet, er war nicht uneinsichtig sondern der Richter und er verstanden unter dem Begriff „sexuelle Handlung“ etwas anderes. Die Uneinsichtigkeit wiederum führte aber zu dem hohen Strafmaß.
@Kabo:
Ja ich habe die Bilder und auch das Video gesehen. Da war gar nichts!! Das war lediglich etwas wilderes Rumfummeln und das im Beschwimpstem Zustand.
Und um ehrlich zu sein: ich habe solches Fummeln mit einem frueheren Ex in einer Therme auch gemacht! Sowas ist lächerlich hoch hundert!!
Das war Pornografie?
Das Paar wusste doch gar nicht, dass es beobachtet, geschweige denn gefilmt wird. Wie kann das dann Pornografie sein? Ach so, weil es Sex ist. Alles klar Herr Richter.
Man sollte eher einmal untersuchen, ob in dem Bad darauf hingewiesen wird, dass und wo man von Kameras aufgenommen wird. Lt. Homepage des Bades (http://www.titania-neusaess.de/oeffnungszeiten__preise/zeiten_35.html) finden dort regelmäßig textilfreie Veranstaltungen statt. Ob den Besuchern klar ist, dass sie dort nackt beobachtet, gefilmt und gespeichert werden?
Vor allem mit Unterwasserkameras!
@Strafakte.de:
Auch Unterwasser-Kameras sind unzulässig! Es gibt eindeutige BGH-Rechtsprechung dazu!!
Auszug aus kanzlei-lachenmann.de:
„Auch Kamera-Attrappen statt Videoüberwachung sind unzulässig, so Urteil des BGH“
„Dies ist jedoch genauso unzulässig, wie eine richtige Kamera. Zwar findet das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) bei Kamera-Attrappen keine Anwendung, da keine Daten erhoben werden. Aber die Ansprüche auf Unterlassung ergeben sich aus dem allgemeinen zivilrechtlichen Abwehranspruch gem. §§ 1004, 823 BGB. Denn allein das Gefühl, überwacht zu werden, löst bestimmte Handlungen eines Dritten aus. Er hat ständig das dumme Gefühl, überwacht zu werden und so seine Handlungen anpassen zu müssen. Dies ist jedoch im öffentlichen Raum einem Bürger unzumutbar. So führt der BGH aus:“
„Ein Unterlassungsanspruch kann auch bestehen, wenn Dritte eine Überwachung durch Überwachungskameras objektiv ernsthaft befürchten müssen („Überwachungsdruck”) […] Die Befürchtung, durch vorhandene Überwachungsgeräte überwacht zu werden, ist dann gerechtfertigt, wenn sie auf Grund konkreter Umstände als nachvollziehbar und verständlich erscheint, etwa im Hinblick auf einen eskalierenden Nachbarstreit (vgl. OLG Köln, NJW 2009, 1827 = NZM 2009, 600) oder auf Grund objektiv Verdacht erregender Umstände. Liegen solche Umstände vor, kann das Persönlichkeitsrecht des (vermeintlich) Überwachten schon auf Grund der Verdachtssituation beeinträchtigt sein.“.“
Von daher: diese Kamera in dieser Therma war unzulässig, weil dieses Pärchen nicht damit rechnen konnte, gefilmt zu werden! Sowas ist eine Sauerei!!
@Strafakte.de:
hier noch der Link zur Kanzleiseite mit dem Artikel:
http://kanzlei-lachenmann.de/auch-kamera-attrappen-statt-videoueberwachung-sind-unzulaessig-urteil-des-bgh/
Von daher: sowas sollte eigentlich verfassungsrechtlich schon verboten sein gemäß Artikel 10 Absatz 1 Grundgesetz!!
In manchen öffentlichen Bädern scheint sogar eine Klage gegen die Videoüberwachung zum Hausverbot gegen den Kläger zu führen.
http://de.reclabox.com/beschwerde/91851-therme-bad-aibling-bad-aibling-hausverbot
@Klaus:
Aber auch die Gegenrichtung ist möglich und schon passiert.
Badische Zeitung: Kamera-Attrappen hängen in Freiburger Umkleidekabinen (Mi, 11. März 2015 17:45 Uhr)
„Nur gefährliche Bereiche dürfen gefilmt werden
Generell hält Heintz eine Videoüberwachung von Umkleidekabinen nicht für möglich. „Das ist ein besonders intimer Bereich“, Kameras seien dort nicht zulässig, erklärt Stollhof. Ausnahmen sind im Haslacher Bad das Kinderbecken sowie der Rutsch-, Eingangs- und Drehkreuzbereich – sie werden mit echten Kameras überwacht, da das Aufsichtspersonal diese Zonen von seinem Kontrollraum aus nicht durch die Scheibe einsehen kann. Allenfalls „in solchen gefahrenträchtigen Bereichen“ hält Stollhof Kameras für zulässig. Ansonsten könne man Becken über oder unter Wasser allenfalls mit speziellen Kameras überwachen, auf denen Personen nur unscharf zu erkennen sind.“
„Für nicht vertretbar hält die Datenschützerin eine Speicherung der Aufnahmen. Die Regio-Bäder-GmbH macht dies bis zu einer Woche lang. „Die reine Beobachtung greift nicht so sehr in die Persönlichkeitsrechte ein wie eine Aufzeichnung“, erklärt Stollhof. Für eine Speicherung brauche man ein berechtigtes Interesse, schließlich bringe dem Aufsichtspersonal das Aufzeichnen nichts. Wenn sich etwa ein Gast verletze, sei dieser in der Beweispflicht.“
Von daher…. Dieses Pärchen hätte gar nicht gefilmt werden duerfen, weil es auf den Bildern identifizierbar war. Die Bilder hätten unscharf gemacht werden muessen.
@Klaus:
Hier noch der Link zum Artikel der Badischen Zeitung:
http://www.badische-zeitung.de/freiburg/kamera-attrappen-haengen-in-freiburger-umkleidekabinen–101706421.html
Und ich gebe offen zu, dass ich solche Unterwasser-Kameras als „Erregung öffentlichen Ärgernisses“ bezeichnen wuerde sowie die eventuelle Speicherung dieser Daten.
Der Sachverhalt im Artikel wird falsch dargestellt. Dem Täter muss es nicht auf Entdeckung ankommen, den die sexuelle Handlung muss bei anderen nicht unbedingt Ärgernis hervorrufen. Viele würde es gar nicht interessieren und davon kann er auch ausgehen dürfen.
Er muss absichtlich – mittels sexueller Handlung – Ärgernis erzeugen wollen und das Gericht muss ihm dies Absicht nachweisen können. Ohne diesen Nachweis darf gar keine Anklage erhoben werden.
Also dieses Urteil ist doch echt lächerlich. Die beiden wollten doch gar kein öffentliches Ärgernis erregen und hatten sich deswegen ja auch in einen eigentlich nicht einsehbaren Bereich zurueckgezogen. Aber die ahnten nicht, dass sie unter Wasser gefilmt wuerden.
Und schon diese Unterwasser-Filmerei ist eigentlich unzulässig. Zu solchen Ueberwachungskameras gibt es längst BGH-Rechtsprechung dass sowas verboten ist!
Außerdem: wieso bitte war das bischen Petting – was kein richtiger Sex war – bitte eine „Erregung öffentlichen Ärgernisses“?? Geht’s noch?? Wie pruede ist dass denn?? Warum soll man nicht ein bischen fummeln duerfen im Spaßbad?? Sind wir jetzt zurueck in den prueden 60gern??
Von daher: dieses Urteil gehört einkassiert, weil es ein schlechter Witz ist und diese Filmerei unter Wasser auch verboten ist!!
Aueßrdem ist diese Frage aus diesem Artikel:
„Dies scheint mir im konkreten Fall doch eher fernliegend. Haben die beiden es nicht eher auf Zweisamkeit angelegt, sondern wollten sie entdeckt werden? Genau weiß man das nicht, nach allgemeiner Lebenserfahrung dürfte es doch eher unwahrscheinlich sein.“
wohl mit einem klaren NEIN zu beantworten. Die beiden hatten sich ja extra in diese Grotte zurueckgezogen weil sie glaubten, unbeobachtet zu sein. Woher sollten die von dieser Kamera unter Wasser wissen??
Ach ja zusätzlich wäre es interessant, ob solche Videos dann am Ende noch auf Vorrat gespeichert werden (= verbotene Vorratsdatenspeicherung)! Siehe vom EUGH dazu!! Und aktuell geht erneut ein Fall in Sachen Vorratsdatenspeicherung beim Bundesverfassungsgericht. Es geht darum, dass sich die werte Bundesregierung gegen einen Antrag von uns wehrt, die Sache dem EUGH vorzulegen… Vielen Dank auch…
Ach ja: im Uebrigen kann ich euch eine Neuauflage von diesem Fall hier bei uns in Unterfranken aus 2019 bieten:
https://www.infranken.de/ueberregional/blaulicht/muenchen-paar-hat-sex-im-schwimmbad-junge-12-taucht-vorbei-und-sieht-alles;art74350,4221708
Was sagt ihr von strafakte.de eigentlich zu dem Fall?? Auch eine ziemlich aus NICHTS aufgeblasene Story oder??
Grueße
Oder schaut euch auch diesen zweiten aktuellen Fall von öffentlichem Schnackseln im Badesee an:
https://www.extratipp.com/omg/paar-treibt-es-schamlos-im-badesee-video-zeigt-was-fuer-heftige-folgen-hat-zr-12865891.html#idAnchComments
Die User lachen sich schlapp ueber die Geschichte und ich gebe zu, dass auch ich hier lachend unterm Tisch liege ueber diese zweite Story… Weil sowas keine Erregung öffentlichen Ärgernisses ist, weil man im Video fast nichts sieht. Oh man… ist die heutige Erwachsenenwelt pruede geworden. Das war doch bis 2015/2016 nicht so. Warum jetzt??
Offensichtlich wurden aber die Geschehnisse im Erlebnisbad auf Video festgehalten, die vom Gericht als „Porno“ eingestuft wurden…
https://de.nachrichten.yahoo.com/nach-sex-schwimmbad-junges-paar-zu-arrest-verurteilt-055123547.html
„Das war Pornografie, was wir da gesehen haben, nichts anderes. Wie man das leugnen kann, ist mir unverständlich“, – soll der Richter gesagt haben…
@Russischdolmetscher: hi Russischdolmetscher:
Der Richter scheint noch jemand aus der Zeit der 60ger jahre zu sein und ziemlich oberpruede. Das war KEIN Porno! Das war etwas wilderes Fummeln das sogar noch auf unzulässige Weise unter Wasser gefilmt wurde!! Ueber den Richter kann man nur ernsthaft den Kopf schuetteln. Und ich gebe offen zu, dass ich diesem Pärchen hier ernsthaft raten wuerde vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen mit Basis auf dieses BGH-Urteil.