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Sexualstrafrecht

Das Sexualstrafrecht umfasst die Delikte für Verhaltensweisen mit Bezug zur Sexualität, die dem Schutz der individuellen sexuellen Selbstbestimmung dienen. Der Vorwurf einer Sexualstraftat wie Vergewaltigung oder sexueller Missbrauch von Kindern geht regelmäßig mit Vorverurteilung und sozialer Ausgrenzung einher, die Unschuldsvermutung ist dann meist nichts mehr wert.

Systematisch zusammenhängend sind die Tatbestände in §§ 174 bis 184f StGB im 13. Abschnitt des Strafgesetzbuchs Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung geregelt:

  • sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen, § 174 StGB
  • sexueller Missbrauch von Kindern, § 176 StGB
  • Sexuelle Nötigung, § 177 Abs. 1, 5 StGB
  • Vergewaltigung, § 177 Abs. 2 StGB
  • sexueller Missbrauch Widerstandsunfähiger, § 179 StGB
  • Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger, § 180 StGB
  • sexueller Missbrauch von Jugendlichen, § 182 StGB
  • Exhibitionismus, § 183 StGB
  • Erregung öffentlichen Ärgernisses, § 183a StGB
  • Verbreitung pornographischer Schriften an Minderjährige, § 184 Abs. 1 Nr. 1 StGB
  • Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften, § 184b StGB
  • Verbreitung pornographischer Darbietungen durch Medien-/Teledienste, § 184c StGB
  • Ausübung verbotener Prostitution, § 184e StGB

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Bei Vorwürfen dieser Art hat ein besonnenes Vorgehen oberste Priorität: Machen Sie sich darauf gefasst, dass Polizei, Staatsanwaltschaft und vermutlich auch die Presse mit aller Härte gegen Sie vorgehen werden. Das kann im schlimmsten Fall zur Trennung von Freunden und Familie, Verlust des Arbeitsplatzes und somit zur Vernichtung der gesamten Existenz führen – und zwar auch, wenn sich später herausstellt, dass Sie unschuldig sind.

Die Gründe für eine solche Falschbeschuldigung sind vielfältig – häufig endet die Trennung oder Scheidung im Sorgerechtsstreit und dann kommen schnell falsche Anschuldigungen „ins Spiel“. Oder ein One-Night-Stand kompensiert so das schlechte Gewissen dem Partner gegenüber.

Bei Straftaten nach den §§ 174, 174a, 176 bis 179 StGB droht darüber hinaus der Erlass eines Haftbefehls und Untersuchungshaft. Es ist daher besonders wichtig, nicht abzuwarten bis eines Tages die Polizei bei Ihnen vor der Tür steht, sondern sich rechtzeitig mit einem Rechtsanwalt in Verbindung zu setzen, der dann das weitere Vorgehen bespricht und eine Verteidigungsstrategie entwirft. Weniger wichtig ist dabei, dass der Anwalt bei Ihnen „aus der Gegend“ kommt, sondern eher, dass er spezialisiert auf die Strafverteidigung bei Sexualdelikten und erfahren im Umgang mit der Presse ist. Wenn der Rechtsanwalt dazu bereit ist, kann er Ihnen auch unter bestimmten Voraussetzungen als Pflichtverteidiger beigeordnet werden.
 

Aktuelle Informationen zum Thema Sexualstrafrecht:

Vergewaltigung: Wer ist Täter und wer ist Opfer?

Der Ärger über den Artikel bezüglich einer Studie zur Strafverfolgung von Vergewaltigungen auf Sueddeutsche (und anderen) ist noch nicht abgeklungen. Zu groß war die Ignoranz und Naivität des Autors Ro­land Preuß1, der in der Ursprungsversion des Artikels folgenden Satz formulierte: „Man kann nicht ernst­haft un­ter­stel­len, dass Frauen eine Ver­ge­wal­ti­gung erfinden.“ Allerdings ist die Falschbeschuldigung einer Vergewaltigung wahrscheinlich […]


Die Schwächen der Strafverfolgung im Sexualstrafrecht

Es war ein Satz in einem Artikel von Roland Preuß auf Sueddeutsche.de, der gestern nicht nur in den sozialen Netzwerken die Gemüter erhitzte: „Man kann nicht ernsthaft unterstellen, dass Frauen eine Vergewaltigung erfinden.“ Mittlerweile ist der Satz dort nicht mehr so zu lesen. Eine derartige Verallgemeinerung ist ausgesprochen naiv, besagt sie doch, dass Frauen nie […]


Entsexualisiertes Sexualstrafrecht

Die Konsequenz aus der Affäre Edathy soll einmal mehr sein, das Strafrecht zu verschärfen. So sollen zukünftig Herstellung, Verbreitung und Besitz unbefugt erstellter Nacktaufnahmen unter Strafe stehen – dass es dafür in Wirklichkeit kein neues Gesetzes braucht, hat Udo Vetter schon hier sehr gut ausgeführt. Aber Bundesjustizminister Heiko Maas will noch einen Schritt weiter gehen und „bloßstellende“ Bilder von […]


Dirty Dancing

Der Vorwurf des sexuellen Missbrauchs eines Kindes wiegt schwer. Umso erstaunlicher, wenn in einem solchen Verfahren sowohl die Staatsanwältin als auch die Richterin dem Angeklagten mit warmen Worten gut zusprechen, ihn verbal förmlich in die Arme nehmen. Was war passiert? Der Angeklagte ist Tanzlehrer, das Mädchen seine Schülerin – 13 1/2 Jahre alt. Damals. Denn der […]


Fehldeutung von Indikatoren auf sexuellen Missbrauch

In der populärwissenschaftlichen oder pseudowissenschaftlichen Literatur, aber auch auf entsprechenden „Beratungsseiten“ im Internet werden häufig Listen auffälliger Verhaltensweisen publiziert (so z.B. auch in der Wikipedia), die als Indikator für einen stattgefundenen sexuellen Missbrauch von Kindern geeignet sein sollen. Fehldeutung von Verhaltensauffälligkeiten als Missbrauchssignale Als solche Missbrauchssignale werden regelmäßig u.a. selbstverletzende Handlungen, Rückzug, Berührungsängste, Distanzlosigkeiten, übermäßig […]