Der Vorwurf des sexuellen Missbrauchs eines Kindes wiegt schwer. Umso erstaunlicher, wenn in einem solchen Verfahren sowohl die Staatsanwältin als auch die Richterin dem Angeklagten mit warmen Worten gut zusprechen, ihn verbal förmlich in die Arme nehmen.
Was war passiert? Der Angeklagte ist Tanzlehrer, das Mädchen seine Schülerin – 13 1/2 Jahre alt. Damals. Denn der Fall, wegen dem vor dem Landgericht Essen verhandelt wurde, liegt heute mehr als 12 Jahre zurück. Inzwischen ist der Angeklagte 38 Jahre alt, seine damalige Schülerin eine 25-jährige Studentin. Sie und die anderen Mädchen haben den Trainer „angehimmelt“. Sie war eine der Besten in seinem Breakdance-Kurs, nach dem Training sei man dann Pommes essen gegangen und danach in die Wohnung des Angeklagten. Dort sei es – einvernehmlich – zum intimen Aufeinandertreffen gekommen. Knapp 14 Tage hielt die „Beziehung“ der beiden, dann habe das Mädchen sich abrupt getrennt. Insgesamt sei es in den zwei Wochen lediglich zweimal zum gegenseitig erwünschten Sex gekommen.
Der Angeklagte sagte aus, er habe sich damals in einer Lebenskrise befunden. Er hatte zwar einen guten Job, sei dann jedoch betriebsbedingt gekündigt worden. Er habe Umschulungen gemacht, doch alle Karrierepläne seien früher oder später geplatzt – lediglich das Tanzen habe immer funktioniert. All die Jahre habe er gewusst, dass es „verkehrt“ war. Und beide wussten, dass man dafür bestraft werden kann.
Beim Wiedersehen vor Gericht entschuldigte sich der Angeklagte für die Tat: Was er getan habe, sei falsch gewesen. Die Studentin sagte im Zeugenstand, dass sie das Geschehen von damals „gut verarbeitet“ habe: „Nein, ich habe nie Probleme damit gehabt – all‘ die Jahre nicht!“ Und doch habe sie ihn angezeigt, nachdem sie mit ihrem heutigen Verlobten über diese Sache von damals geredet hat – er habe ihr schließlich geraten, ihren früheren Tanzlehrer anzuzeigen. Als Beweismittel legte sie dem Gericht ihr Tagebuch vor, dem sie damals ihr „erstes Mal“ anvertraute, es darin als „wunderschön“ beschrieb und in drastisch-deutlichen Details schilderte.
Den Angeklagten hat die Strafanzeige der ehemaligen Schülerin hingegen völlig aus der Bahn geworfen. Er sei „schockiert“ gewesen, als ihn die Anklage erreichte, habe sofort alle Tanz- und Kunstprojekte, die er heute in Schulen als Workshops anbietet und damit seinen Lebensunterhalt finanziert „auf Eis gelegt“. In der Folge habe er mächtig zugenommen – so deutlich, dass sich die Richterin zu dem Hinweis hinreißen ließ, er solle mal wieder richtig Sport machen. Es fällt schwer, in diesem Fall von Opfer oder Täter zu sprechen.
Und doch hat es sich objektiv um sexuellen Missbrauch eines Kindes unter 14 Jahren gehandelt (§ 176 StGB). Die Richterin verurteilte ihn zu einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung – wohlgemerkt nach altem Strafrecht, da die Tat bereits so lange zurückliegt. Nach neuem Strafrecht – dort wurde die Mindeststrafe für sexuellen Missbrauch eines Kindes verdoppelt – wäre man um eine Haftstrafe wohl kaum herumgekommen.
Diese – im Gegensatz zum Film – reale Geschichte soll zeigen, dass es auch außergewöhnliche Fälle gibt und man immer beide Seiten betrachten sollte, bevor man urteilt oder härtere Strafen fordert. Die Welt ist eben nicht nur schwarz und weiß …
da fragt man sich allen ernstes WARUM sie den mann angezeigt hat. ist nicht nachvollziehbar……
Na ja, vielleicht hat der Verlobte gemutmaßt, dass der Mann auch heute noch kleine Mädchen ausnutzt, die zu schützen seien, weil die das vielleicht nicht so gut verarbeiten.
na ja…gemutmaßt—vielleicht—könnte sein— sehr schwache argumente….