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Sexualstrafrecht

Das Sexualstrafrecht umfasst die Delikte für Verhaltensweisen mit Bezug zur Sexualität, die dem Schutz der individuellen sexuellen Selbstbestimmung dienen. Der Vorwurf einer Sexualstraftat wie Vergewaltigung oder sexueller Missbrauch von Kindern geht regelmäßig mit Vorverurteilung und sozialer Ausgrenzung einher, die Unschuldsvermutung ist dann meist nichts mehr wert.

Systematisch zusammenhängend sind die Tatbestände in §§ 174 bis 184f StGB im 13. Abschnitt des Strafgesetzbuchs Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung geregelt:

  • sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen, § 174 StGB
  • sexueller Missbrauch von Kindern, § 176 StGB
  • Sexuelle Nötigung, § 177 Abs. 1, 5 StGB
  • Vergewaltigung, § 177 Abs. 2 StGB
  • sexueller Missbrauch Widerstandsunfähiger, § 179 StGB
  • Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger, § 180 StGB
  • sexueller Missbrauch von Jugendlichen, § 182 StGB
  • Exhibitionismus, § 183 StGB
  • Erregung öffentlichen Ärgernisses, § 183a StGB
  • Verbreitung pornographischer Schriften an Minderjährige, § 184 Abs. 1 Nr. 1 StGB
  • Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften, § 184b StGB
  • Verbreitung pornographischer Darbietungen durch Medien-/Teledienste, § 184c StGB
  • Ausübung verbotener Prostitution, § 184e StGB

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Bei Vorwürfen dieser Art hat ein besonnenes Vorgehen oberste Priorität: Machen Sie sich darauf gefasst, dass Polizei, Staatsanwaltschaft und vermutlich auch die Presse mit aller Härte gegen Sie vorgehen werden. Das kann im schlimmsten Fall zur Trennung von Freunden und Familie, Verlust des Arbeitsplatzes und somit zur Vernichtung der gesamten Existenz führen – und zwar auch, wenn sich später herausstellt, dass Sie unschuldig sind.

Die Gründe für eine solche Falschbeschuldigung sind vielfältig – häufig endet die Trennung oder Scheidung im Sorgerechtsstreit und dann kommen schnell falsche Anschuldigungen „ins Spiel“. Oder ein One-Night-Stand kompensiert so das schlechte Gewissen dem Partner gegenüber.

Bei Straftaten nach den §§ 174, 174a, 176 bis 179 StGB droht darüber hinaus der Erlass eines Haftbefehls und Untersuchungshaft. Es ist daher besonders wichtig, nicht abzuwarten bis eines Tages die Polizei bei Ihnen vor der Tür steht, sondern sich rechtzeitig mit einem Rechtsanwalt in Verbindung zu setzen, der dann das weitere Vorgehen bespricht und eine Verteidigungsstrategie entwirft. Weniger wichtig ist dabei, dass der Anwalt bei Ihnen „aus der Gegend“ kommt, sondern eher, dass er spezialisiert auf die Strafverteidigung bei Sexualdelikten und erfahren im Umgang mit der Presse ist. Wenn der Rechtsanwalt dazu bereit ist, kann er Ihnen auch unter bestimmten Voraussetzungen als Pflichtverteidiger beigeordnet werden.
 

Aktuelle Informationen zum Thema Sexualstrafrecht:

Mit Steckbrief des sexuellen Missbrauchs bezichtigt

Das ist eine fiese Tour: In Buchholz (bei Hamburg) wurden über Nacht mehrere Plakate mit dem Foto, Namen sowie der Anschrift eines Mannes aufgehängt, in dem er öffentlich eines sexuellen Missbrauchs eines zwölfjähriges Mädchen beschuldigt wird. „Vorsicht – dieser Mann ist ein Kinderschänder!“ steht groß über einem Foto, das offenbar aus dem Internet heruntergeladen wurde. Unter […]


Nicht Tatfrequenzen, sondern konkrete Tatbilder

Im Sexualstrafrecht gerät man in der Revision teilweise an Urteile, die eine lediglich recht vage Sachverhaltsermittlung aufweisen. Im Vordergrund dieser Feststellungen stehen vom Opfer geschilderte Tatfrequenzen („mindestens einmal im Monat“ oder „in fünf Jahren mindestens vierzig- bis fünfzigmal“. Derartige generelle Feststellungen sind jedoch zu wenig. Schon in BGH StV 1994, 3611 entschied der 3. Strafsenat zu […]


Kein Täter werden

Im April 2012 nahm ein Präventionsprojekt gegen sexuellen Kindesmissbrauch seine Arbeit an einem Hamburger Standort auf: Als Teil des Netzwerkes „Kein Täter werden“ bietet seitdem das Universitätsklinikum Eppendorf (UKE) in einer Ambulanz in Altona betroffenen Männern mit pädophilen Neigungen kostenlos sexualtherapeutische Hilfe an. Ärztliche Schweigepflicht ist garantiert. Das Ziel des Hilfsangebots: Sexuelle Übergriffe auf Kinder […]