In der Welt von gestern war sinngemäß folgendes zu lesen:
Eine Partnervermittlung muss einem ehemaligen Kunden 5000 Euro zurückzahlen. Die Firma verwies den Mann an eine Filmproduktion, die ebenfalls dem Inhaber der Partneragentur gehörte, um ein Videoprofil von ihm zu erstellen, welches 5.100 Euro kosten sollte. Der Mann bezahlte, lernte aber über Monate trotzdem keine Frau kennen. Daraufhin kündigte er den Vertrag und klagte auf Rückgabe des Geldes.
Das Landgericht Hamburg hat der Klage stattgegeben, die Partnervermittlung muss 5.000 Euro an den Kunden zurückzahlen. Das Gericht sah die Vereinbarungen der beiden Firmen – der Partnervermittlung und der Videoproduktion – als „einheitliches Vertragsgebilde“ an, das auf eine Partnervermittlung gerichtet sei. Nach der Kündigung habe der Inhaber nur eine Vergütung verlangen können, die der bisherigen Leistung entspreche. Den technischen Aufwand für das Videoprofil schätzte das Gericht aber als minimal ein und setzte dafür einen Wert von lediglich 100 Euro an.