Die Szene an der Tür einer Discothek, kennt wohl jeder – spätestens seit dem legendären „Du kommst hier net rein“ von Kaya Yanar.
Nun hat ein abgewiesener Gast vom Amtsgericht Hannover Schadensersatz in Höhe von 1.000 Euro und eine „Einlassgarantie“ für die Zukunft zugesprochen bekommen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Türsteher dem Mann aufgrund seiner Herkunft den Einlass verwehrt hatten. Denn zeitgleich durften andere Gäste (ohne Migrationshintergrund) hinein.
Die Richterin stützte ihr Entscheidung auf § 21 AGG i.V.m. § 1 AGG. Der Mann wird dadurch jetzt zum V.I.P. – wird ihm erneut der Einlass ohne zwingenden Grund verwehrt, kann daraufhin ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro verhängt werden.
AG Hannover, Urt. v. 14.08.2013 – 462 C 10744/12