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„Der nächste Schlaganfall möge sein Werk gründlicher verrichten“

Die Zivilkammer 27 des Landgerichts Berlin hat am 15.08.2013 in einem Hauptsacheverfahren die „taz“ auf Klage von Thilo Sarrazin hin verurteilt, die Äußerungen aus einer Kolumne vom 06.11.2012 nicht zu verbreiten oder zu veröffentlichen.

Der Artikel des Journalisten Deniz Yücel enthielt die Formulierung:

„Buchautor Thilo S., den man, und das nur in Klammern, auch dann eine lispelnde, stotternde, zuckende Menschenkarikatur nennen darf, wenn man weiß, dass dieser infolge eines Schlaganfalls derart verunstaltet wurde und dem man nur wünschen kann, der nächste Schlaganfall möge sein Werk gründlicher verrichten“.

Die hiergegen gerichtete Klage wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts war erfolgreich. Ferner hat das Landgericht Berlin Sarrazin eine Entschädigung in Höhe von 20.000,- Euro zugesprochen (LG Berlin, Urt. v. 15.08.2013 – 27 O 183/13).

Die Entscheidungsgründe liegen noch nicht vor.

Pressemitteilung des Landgerichts Berlin

Nachtrag vom 20.08.2013: Wie im „taz“-Blog zu lesen ist, waren die Rechtsanwälte der beiden Parteien (Schertz ./. Eisenberg) sich – freundlich formuliert – keineswegs wohlgesonnen: Von einer Beinahe-Schlägerei und beabsichtigten Strafanzeigen ist dort die Rede …


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