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Praxisgerecht

Humoriges zum Freitag: Constantin Baron van Lijnden malt in der Legal Tribune Online ein Schreckensszenario von Horrorprüfern und deren gemeinsten Sprüchen aus Studium und Referendariat. Ob alle Sätze wirklich so gefallen sind, soll dahingestellt bleiben.

Mein Favorit jedenfalls ist der hier:

Dass bei Ihrem Urteilsentwurf die Unterschrift des Richters fehlt, ist praxisgerecht, da kein Richter diesen Entwurf unterzeichnen würde.

Nein, das würde ich unter meiner Arbeit auch nicht lesen wollen …


1 Kommentar zu “Praxisgerecht

  1. Korrekturassi Spruch:

    Ihre Arbeit ist eine deartige Aneinanderreihung von abstrusem Unsinn, dass es für den Korrektor teilweise nur schwer nachvollziehbar ist, was sie eigentlich prüfen wollen. Sie beherrschen in keinster Weise den Gutachtenstil, die wissenschaftliche Leistung ist indiskutabel und die von Ihnen geprüften Delikte sind durchweg fehlerhaft aufgebaut. Sie übersehen sämtliche fallrelevanten Probleme, wobei es schwer fällt, alle Lücken aufzuzählen, da sie ja keines angesprochen haben. Ich rate Ihnen daher dringenst, sich die Grundstrukturen des Strafrechts zu verinnerlichen und beim nächsten mal mit etwas mehr Elan an die Sache zu gehen. Zu Lösung der Aufgabe vergleiche Besprechung. Insgesamt eine Arbeit, die nur eine Berwertung mit ungenügend – 0 Punkte – zulässt.

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