Einige Behörden und Gerichte neigen zur Kleinlichkeit. Ein aktuelles Beispiel stammt aus dem Landeskriminalamt Düsseldorf. Dort soll ein 52-jähriger Mitarbeiter, der für den Personalrat kandidierte, für elf einfache Kopien eine Rechnung über stattliche 35 Euro erhalten haben. Er habe diese zu Unrecht bei der hauseigenen „Druckerei“ in Auftrag gegeben und solle die nun gefälligst selbst bezahlen. Trotz Mahnungen verweigerte er jedoch hartnäckig die Bezahlung und erstattete sogar Anzeige wegen Nötigung gegen einen Juristen der Rechtsabteilung des LKA, der die Forderung beizutreiben versuchte. Allerdings vergeblich!
Vor dem Amtsgericht traf man sich dann wieder, der Mitarbeiter war wegen dieser elf Kopien wegen Betruges angeklagt worden – und wurde zu einer Geldstrafe von 675 Euro verurteilt. Ob er es in den Personalrat geschafft hat, ist allerdings nicht überliefert. Vielleicht hätte er sich als Personalrat dort für ein privates Kopierkontingent der Mitarbeiter einsetzen können.
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