Gerade bei Existenzgründern taucht eine Frage immer wieder auf: Muss eine Rechnung, die man als Jungunternehmer versendet, auch unterschrieben werden?
Einfache und kurze Antwort: Nein!
Übrigens kann es gefährlich sein, seine Rechnungen zu unterschreiben. Hin und wieder sollen einige „Spitzbuben“ tatsächlich auf die Idee kommen, über so eine Unterschrift einfach einen Stempel „Betrag dankend erhalten“ aufzudrücken. Die Rechnung wird damit zur Quittung und es dürfte außerordentlich schwer sein zu beweisen, dass man das Geld in Wahrheit noch nicht erhalten hat. Die Beweiskraft dieser Urkunde steht dem entgegen.
Eine Ausnahme bilden natürlich die Rechtsanwälte und Steuerberater, die ihre Rechnungen selbstverständlich (auch weiterhin) unterschreiben. Die müssten das aber wissen, oder?
Woraus ergibt sich denn, dass es bei uns Anwälten „natürlich“ und „selbstverständlich“ ist, die Rechnungen zu unterschreiben (außer, dass es im Gesetz steht)?
Eben weil es im Gesetz steht …