Die vergangene Woche stand gänzlich im Zeichen der Frauen in der deutschen Justiz: „Die neue Rechtsordnung: Wie Frauen den Gerichtssaal übernehmen“ jubilierte Annette Ramelsberger im Magazin der Süddeutschen Zeitung. Das Hamburger Abendblatt titelte „Justiz wird in Hamburg zur Frauensache“. Die bevorzugte Einstellung von Frauen war erfolgreich: Die Hälfte der Richter und Staatsanwälte ist in Hamburg weiblich. Brauchen wir demnächst eine Männerquote?
Böse Zungen behaupten recht hartnäckig: „Krückstock oder Eierstock“ seien die maßgeblichen Einstellungskriterien für eine Karriere im Staatsdienst. So lag in Nordrhein-Westfalen die Quote der eingestellten Richterinnen im Jahr 2011 bei 62 %. Dies bewegte den Richterbund NRW dazu, eine Warnung vor „zu vielen“ Frauen in der Justiz auszusprechen. Und selbst in Bayern werden seit zehn Jahren mehr Frauen eingestellt als Männer, dort lag die Quote im letzten Jahr gar bei 65 % – also wurden dort doppelt soviele Frauen wie Männer eingestellt. Auch der Präsident des Oberlandesgerichts, Landgerichts, Arbeits- und Sozialgerichts ist in Hamburg eine Präsidentin, beim Amtsgericht, Verwaltungs- sowie Finanzgericht jeweils Vizepräsidentin. In Berlin sieht das ganz ähnlich aus. Selbstverständlich ist Gleichberechtigung richtig und wichtig – dies darf und soll hier auch keineswegs in Frage gestellt werden. Aber Gleichberechtigung ist natürlich auch keine Einbahnstraße.
Es gab Zeiten, da kamen Anwälte zu einer Richterin ins Büro und fragten verdutzt: „Wo ist denn der Richter?“. Die Richterin von damals ist heute Präsidentin des Hamburger Landgerichts. Eine ähnliche Geschichte weiß auch die Strafverteidigerin Doris Dierbach zu erzählen: Als sie im Jahr 1989 Anwältin in Hamburg wurde, war die Justiz noch männlich. Als sie sich damals erlaubte, im Gerichtssaal den Kopf zu schütteln, sei der Richter aufgesprungen und verlangte: „Sie schütteln in meinem Gerichtssaal nicht den Kopf“. Ihre Antwort damals: „Ich wüsste keine Norm, wonach Sie mir das verbieten können“. Aber solche Episoden sind glücklicherweise längst vorbei.
Auch alte Vorurteile sind längst Geschichte – so steht keine „Verweichlichung“ der Strafjustiz zu befürchten, wenn Frauen als Staatsanwältin anklagen oder als Richterin urteilen. Es bleibt aber zu bezweifeln, dass Frauen einfühlsamer sind oder besser als ihre männliche Kollegen lügende Zeuginnen identifizieren können. Was allerdings – statistisch betrachtet – gänzlich erwiesen ist: Studentinnen haben die besseren Examensnoten, schon deshalb bedarf es keiner zusätzlichen Förderung mehr. Offensichtlich sind sie ihren männlichen Kollegen in diesem Punkt überlegen. Tatsächlich gibt es auch noch viele Stellen, bei denen Juristinnen unbedingt bei der Einstellung bevorzugt werden sollten, an rechtswissenschaftlichen Fakultäten etwa, um dort habilitieren zu können. Es gibt in Deutschland viel zu wenige Professorinnen.
Weiterlesen: OLG Hamm: Männerquote bei Einstellungen in Justizdienst
Ich glaube, ich lese nicht richtig. Hier werden Anti-Männer-Quoten befürwortet, nur weil man feministische Ziele erreichen will?
Und nur einmal als Tipp: Der Ausdruck „zu wenig“ bzw. „Unterrepräsentation“ ist feministisches Ideologie Placement. Korrekt ist der Ausdruck „weniger“.
Denn nur weil es irgendwo 20% Frauen gibt, heißt es nicht, dass es zu wenige Frauen gibt. In der Tat können bereits diese 20% eine Überrepräsentation darstellen.
Übrigens ist bereits ihr Satz “ Gleichberechtigung richtig“ Ideologie Placement.
Hier eine Liste typischer feministischer Sprachfallen: http://bloganddiscussion.com/argumentevonfemastasen/1690/