Strafakte.de

NRW plant ein bundesweites Unternehmensstrafrecht

Um Wirtschaftskriminalität, in erster Linie Korruption und Steuerdelikte effektiver bekämpfen zu können, wagt die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen den Vorstoß für die Schaffung eines bundesweiten Unternehmensstrafrechts.

Den Gesetzesentwurf hat das rot-grüne Landeskabinett in Düsseldorf bereits beschlossen und es soll am 14. November 2013 bei der Justizministerkonferenz in Berlin vorgestellt werden. Der Justizminister des Landes Thomas Kutschaty will das Gesetz über eine Bundesratsinitiative auf den Weg bringen. In den Medienberichten wird er zitiert, dass das Vorhaben eines „der größten und wichtigsten Gesetzentwürfe im Bereich des Strafrechts“ ist, den ein Bundesland erarbeitet habe. Bei Steuerhinterziehung, Korruption, Bespitzelung und Produktpiraterie müsse der Staat angemessen reagieren können und ehrliche Unternehmer schützen.

Bislang können nur natürliche Personen, also einzelne Manager, Geschäftsführer oder aber die Mitglieder des Aufsichtsrates strafrechtlich verfolgt werden – nicht allerdings die Unternehmen insgesamt. Der Gesetzentwurf sieht Geldstrafen, einen Ausschluss von öffentlichen Aufträgen oder Subventionen vor und – im Einzelfall – auch die Auflösung des gesamten Unternehmens als mögliche Sanktionen vor.


1 Kommentar zu “NRW plant ein bundesweites Unternehmensstrafrecht

Keine Kommentare zugelassen