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Bayerns Justizminister will Unterbringung befristen

Als neuer bayerischer Justizminister tritt Winfried Bausback das schwere Erbe von Beate Merk an. Der Fall Mollath und auch die unwürdige Auseinandersetzung mit der Sachverständigen Hanna Ziegert haben das Vertrauen in die Justiz schwer erschüttert. Nun will er das Gesetz zur Unterbringung in der Psychiatrie neu regeln und diese zeitlich begrenzen.

„Ich möchte gerne, dass im Gesetz klar steht: Nach einer gewissen Zeit, zum Beispiel nach fünf Jahren, ist die Unterbringung im Grundsatz nicht mehr verhältnismäßig. Alles, was darüber hinausgeht, sollte nur die Ausnahme sein“, sagte er der Süddeutschen Zeitung (Ausgabe vom Sonnabend). Eine solche Konkretisierung der §§ 62, 67d StGB würde auch Prof. Henning Ernst Müller begrüßen, wie er im beck-blog schreibt.

Außerdem will der Justizminister die Qualität der Gutachten in Unterbringungsverfahren verbessern: „Die Qualität der Gutachten ist in solchen Verfahren von eminent wichtiger Bedeutung. Ich möchte den Einsatz zertifizierter Gutachter in der Praxis fördern.“

Zu einer offenen Gesellschaft gehöre schließlich auch eine „Kultur der Kritik“: „Die Justiz muss das dann auch ertragen. Zur Unabhängigkeit der Justiz gehört auch die Erkenntnis der eigenen Unvollkommenheit dazu. Jeder macht Fehler. Davon sind auch Juristen nicht ausgeschlossen.“

Es scheint, als ob in der bayrischen Justiz zukünftig der Wind drehen soll. Wie man es nicht machen sollte, hat der Justizminister allerdings auch eindrucksvoll demonstriert bekommen. Den Worten müssen nun auch Taten folgen …