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6 Jahre anstatt 4 Monate für eine Körperverletzung

Ilona H. wurde im November 2007 wegen einer Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten verurteilt. In einem Supermarkt habe sie mit einem Einkaufswagen eine andere Kundin gerammt, die Situation nach dem Zusammenprall eskalierte. Seitdem ist sie in einem psychatrischen Krankenhaus untergebracht. Laut einem psychatrischen Gutachten leide sie an einer wahnhaften Störung, gelte als Gefahr für die Allgemeinheit. Nach Ansicht ihrer Ärzte scheiterten bislang alle Therapien, an dem Befund des ursprünglichen Gutachtens hätte sich bis heute nichts geändert. Außerdem gebe es dort „unwürdige Behandlungsmethoden“, die mit einer Behandlung nicht viel gemein haben – vorsichtig formuliert.

Das Problem: Es gibt kein Entlassungsdatum. Kein „Haftende“.

„Viele unbekannte Mollaths“, hatte sein Verteidiger Gerhard Strate prognostiziert. Und damit scheint er Recht zu behalten. Es ist sicherlich nur ein Zufall, dass auch diese Patientin in einer bayrischen Klinik untergebracht ist. Oder gehört sowas zur bayrischen „Law & Order“-Politik?

In einem Artikel in der aktuellen Ausgabe der ZEIT bringt Thomas Fischer es auf den Punkt:

„Wer einmal mit einem Fall zu tun hatte, in dem ein wahnkranker, jeder Ansprache unzugänglicher Mensch einen anderen massakrierte, weil er ihn für den Teufel hielt, wird an der Notwendigkeit keinen Zweifel haben. Wer aber die Akte über einen Dieb liest, der seit 15 Jahren ‚geheilt‘ wird, obgleich seine gesunden Mittäter nach zwei Jahren Freiheitsstrafe aus dem Gefängnis entlassen wurden, wird erhebliche Zweifel haben. Dazwischen spannt sich der Bogen der gerechten und ungerechten Entscheidungen, des Elends und der Verantwortung.“

Es besteht offensichtlich dringender Reformbedarf der Unterbringung gem. § 63 StGB. Erste Bestrebung dazu laufen allerdings schon – die Norm soll um den Zusatz erweitert werden:

„erhebliche rechtswidrige Taten, namentlich solche, durch welche die Opfer seelisch oder körperlich erheblich geschädigt oder erheblich gefährdet werden oder schwerer wirtschaftlicher Schaden angerichtet wird“.

Deutliche Worte fand auch die Psychiaterin Hanna Ziegert bei „Beckmann“. Schon seit Jahren würden kritische Beobachter darauf hinweisen, dass die Beziehungen von einigen Gerichten zu „ihren“ Gutachtern die notwendige Distanz und Unabhängigkeit vermissen lassen: Es gäbe auf der einen Seite eine wirtschaftliche Abhängigkeit von regelmäßigen Gutachtenaufträgen – auf der anderen Seite den Wunsch der Gerichte, möglichst schnell und ohne großen Aufwand zu klaren Entscheidungen zu gelangen. Dadurch fehle die gegenseitige kritische Überprüfung; Gutachter und Gericht bestätigen sich häufig nur gegenseitig – so das Fazit von Prof. Henning Ernst Müller. Oder mit den Worten der Psychiaterin Hanna Ziegert:

„Ich weiß nicht, ob ich mich begutachten lassen würde. Jeder Gutachter hat einen Ruf und nach diesem Ruf wird er von der Staatsanwaltschaft und den Richtern gewählt. Je nach dem, welches Ergebnis ich erreichen will, wird der Gutachter danach ausgewählt. So ein Gutachter wird darauf achten, dass er nicht in Ungnade fällt.“


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