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Strafbefehle wegen „schwarzem Donnerstag“

Der „schwarze Donnerstag“ der Proteste gegen das Bahnprojekt „Stuttgart 21“ liegt fast drei Jahre zurück. Damals hatte die Polizei den harten Wasserstrahl eines Wasserwerfers immer wieder auf Demonstranten gerichtet. Mehrere von ihnen wurden erheblich verletzt, ein Mann wurde sogar so schwer an den Augen verletzt, dass er den Großteil seiner Sehkraft verlor.

Demonstranten und Wasserwerfer am Schwarzen Donnerstag im Schlossgarten am 30.09.2010

Demonstranten und Wasserwerfer im Schlossgarten am 30.09.2010 // Foto: Wikipedia/Mussklprozz (CC BY-SA 3.0)

Jetzt hat das Amtsgericht Stuttgart wegen des Wasserwerfereinsatzes gegen Demonstranten Strafbefehle gegen zwei Kommandanten und einen Staffelführer der Polizei verhängt. Zwei der Beschuldigten wurden wegen fahrlässiger Körperverletzung im Amt mit Freiheitsstrafen von jeweils 7 Monaten belegt, die zur Bewährung ausgesetzt sind. Der Kommandant, durch dessen Fahrzeug weniger Personen verletzt worden waren, soll eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen bezahlen. Die Strafbefehle sind nach Informationen der Stuttgarter Zeitung bereits rechtkräftig.