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Duschen in Quarantäne

Corona stellt auch die Justizvollzugsanstalten vor neue Herausforderungen. Es ist ein schmaler Grat zwischen virologisch begründeten und daher akzeptablen Einschränkungen auf der einen Seite, und Nachteilen auf der anderen Seite, die zwar unter dem Pandemiedeckmantel daherkommen, aber nicht mehr hinnehmbar sind.

14 Tage Quarantäne

In der aktuellen RKI-Richtlinie „Empfehlungen für Gesundheitsämter zu Prävention und Management von COVID-19-Erkrankungen in Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterskünften für Schutzsuchende (im Sinne von §§ 44, 53 AsylG)“ vom 10.07.2020 werden 14 Tage Quarantäne bei Neuaufnahmen gefordert. Das gilt also auch für die Hamburger Gefängnisse. Und da eine 24/7-Präsenz von Ärzten und Pflegepersonal nur in der Untersuchungshaftanstalt gewährleistet ist, verbringen Frauen, Männer und Jugendliche, ganz gleich ob Untersuchungsgefangene oder Strafgefangene, die ersten 14 Tage dort auf einer eigens eingerichteten Quarantänestation. Dies sei auch mit Corona-Tests nicht verkürzbar, ohne ein Infektionsrisiko für den Justizvollzug in Kauf zu nehmen.

All das ist, wie ich meine, hinnehmbar. Nicht hinnehmbar sind hingegen weitere Einschränkungen, die ausschließlich auf Personalmangel oder sonstigen Organisationsmängeln beruhen. Dies umso weniger, als völlig unklar ist, wie lange uns die Pandemie noch begleiten wird.

Kaltwasseranschluss zum Waschen

Ein Beispiel: Leute in der Aufnahmequarantäne der Untersuchungshaftanstalt Hamburg dürfen „aus Kapazitätsgründen“ nur einmal die Woche duschen, Hitzewelle hin oder her. Etwas zynisch kommt dazu der Hinweis des Anstaltsleiters daher, jede Zelle verfüge über einen Kaltwasseranschluss. Irgendwie muss ich da an die Menschenwürde denken. Und daran, dass diese „Kapazitätsgründe“ veränderbar sind, wenn man nur will.

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Immerhin hat das Strafvollzugsamt prompt auf meine Beschwerde reagiert und mitgeteilt, die Anstaltsleitung sei gebeten worden zu prüfen, ob die Duschkapazitäten noch ausgeweitet werden können. Meine Hoffnung ist insoweit nicht besonders groß. Aber Strafverteidigung bedeutet auch, die Leute auf Trab zu halten. Zum Nachdenken zu bringen. Aus ihrer Komfortzone zu holen. Und sich selbst immer wieder zu fragen: Ist das noch ok? Oder muss ich was tun?

Vielleicht riecht mein Mandant beim nächsten Besuch ja besser.

Annika Hirsch ist Strafverteidigerin und Fachanwältin für Strafrecht in Hamburg.


3 Kommentare zu “Duschen in Quarantäne

  1. Ich dachte immer, es gäbe auch im Strafvollzug soetwas wie Fürsorgepflicht gegenüber den Strafgefangenen im Sinne einer Resozialsierung?

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