Das sind unglaubliche Zahlen: Im vergangenen Jahr 2013 wurden allein in Rheinland-Pfalz insgesamt 53.816 Hafttage als Ersatzfreiheitsstrafe verbüßt – von 1.328 Verurteilten.
Eine Ersatzfreiheitsstrafe wird gem. § 43 StGB verhängt, wenn eine Geldstrafe „uneinbringlich“ ist, also nicht bezahlt wird. Jeder Tagessatz der verhängten Geldstrafe bedeutet dann einen Tag in einer Justizvollzugsanstalt. Durchschnittlich wurden also von jedem Verurteilten ca. 40 Tage abgesessen. Für das Bundesland Rheinland-Pfalz ist diese Ersatzhaft ein teures Unterfangen – jeder Haftplatz verursacht in etwa Kosten von 120 Euro pro Tag und Häftling. Fast 6,5 Mio. Euro hätte das Land dann im letzten Jahr für diese Art der Bestrafung ausgegeben.
Dass es wirklich bessere Möglichkeiten gibt, eine Geldstrafe abzuarbeiten, habe ich vor knapp einem Jahr bei Legal Tribune Online geschrieben.