Die Diskussion um einen Fachanwalt für Opferrecht nimmt leider kein Ende.1 Nachdem sich der „Opferanwalt“ Frank K. Peter aus Worms in StraFo 2013, 1992 für einen solchen Titel aussprach, greift auch der „Weiße Ring“ als größte Hilfsorganisation für Kriminalitätsopfer in Deutschland nun dieses Thema auf. In einer gestern veröffentlichten Mitteilung heißt es:
Dem Täter steht der Verteidiger bei, allzu oft ein Fachanwalt für Strafrecht. Auf Seiten des Opfers muss ein Fachanwalt für Opferrecht stehen.
Die Bundesvorsitzende des „Weißen Rings“, Roswitha Müller-Piepenkötter hält die Forderung für eine logische Konsequenz und regt eine Einführung für die von Deutschland bis 2015 noch umzusetzende EU-Richtlinie zu Mindeststandards in der Opferhilfe an. Nach dieser verqueren Logik müssten sich Strafrechtler dann künftig entscheiden, ob Sie den Titel als Fachanwalt für Strafrecht oder den für Opferrecht führen wollten – beide gleichzeitig zu führen wäre schlicht unsinnig. Natürlich böte der Fachanwalt für Opferrecht eine Perspektive für Rechtsanwälte die meinen, sie stünden damit immer „auf der richtigen Seite“ des Rechts.3 Trotzdem oder gerade deshalb sollte man nicht minder „hartnäckig“ als der Strafverteidiger sein, um überhaupt eine Waffengleichheit herzustellen zu können.
Die Entscheidung für einen Fachanwaltstitel im Strafrecht dürfte sich zudem als wegweisende Entscheidung für den gesamten beruflichen Karriereweg herausstellen. Im Wesentlichen wird man dann sein Auskommen als Nebenklagevertreter aus dem schmalen Salär der Staatskasse bestreiten müssen.
Brauchen wir wirklich einen Fachanwalt für Opferrecht? // Foto: Weißer Ring
Der „Weiße Ring“ stellt zugleich ein Ausbildungskonzept für einen Fachanwalt für Opferrecht vor. Dieses basiere auf einer langjährigen Erfahrung und wurde durch mit Hochschullehrern, Rechtsanwälten, Richtern, Staatsanwälten und von Verwaltungsjuristen besetzte Fachbeiräte Straf- und Sozialrecht erarbeitet. Ein besonderes Augenmerk sei darauf gelegt worden, dass den Fachanwälten ein breit gefächertes Wissen zur Verfügung stehe – welches entsprechend nachzuweisen wäre:
Sollte ein solcher Titel tatsächlich eingeführt werden, müsste es künftig auch einen Fachanwalt für Arbeitgeberrecht und einen Fachanwalt für Arbeitnehmerrecht; neben dem Fachanwalt für Mietrecht noch den für Vermietrecht geben; außerdem einen Fachanwalt für Medizinrecht und einen für Patientenrecht und schließlich wäre ein Fachanwalt für Mütterrecht und als Pendent der Fachanwalt für Väterrecht nur konsequent. Und weil Fachanwälte so häufig mit Fachärzten verglichen werden, sollte zugleich ein Facharzt für Alternativheilkunde eingeführt werden.
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