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Eine sinnlose und unnötige Auslöschung von Leben

Die Vereinigten Staaten von Amerika sind das einzige Land des amerikanischen Kontinents, das im vergangenen Jahr (2012) Hinrichtungen durchführte – und darüber hinaus eine der wenigen Industrienationen, die immer noch an der Todesstrafe festhalten. Weltweit hat sich mittlerweile eine klare Mehrheit der Staaten von der Todesstrafe abgewandt.

Ich meine ich das überhaupt nicht „antiamerikanisch“ – es geht schlicht um das Recht! Seit 1977 sind mehr als 1.300 Männer und Frauen exekutiert worden; über 140 Gefangene wurden in dem Zeitraum aus den Todestrakten entlassen1 , nachdem sich ihre Unschuld erwiesen hatte. Somit haben sich schon mehr als 10 % der Verurteilungen als Fehlurteil herausgestellt.

Dabei entscheidet oftmals nicht allein die Schwere der Straftat darüber, ob jemand zum Tode verurteilt wird oder eine andere Strafe erhält. Zum Faktor Hautfarbe tritt die Auswahl der Jury und die Qualität der Verteidigung (die natürlich wesentlich vom Faktor Geld abhängt). So wird faktisch nur als Geschworener ausgewählt, wer die Todesstrafe ausdrücklich befürwortet; man nennt dies eine death-qualified jury.

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Von den insgesamt 50 Bundesstaaten der USA sehen 32 die Todesstrafe in ihren Strafgesetzen vor – überaus häufig wird diese noch in Texas, Arizona und Oklahoma angewendet. Das einzige Verbrechen, bei noch die Todesstrafe als Höchststrafe droht, ist ein Mord unter erschwerenden Tatumständen2. Derzeit wird nur noch die Giftspritze zur Hinrichtung eingesetzt, unter Einsatz des Wirkstoffs Pentobarbital3. Seit inzwischen mehreren Jahren haben die Gefängnisbehörden große Probleme an diese für die tödliche Injektion erforderliche Substanz zu kommen, weil die Hersteller es nicht mehr zum Zweck der Hinrichtung zur Verfügung stellen4.

Im Jahr 2008 erklärte das älteste Mitglied des Obersten Gerichtshofs der USA, der Richter John Paul Stevens, dass seine 33-jährige Praxis am Gerichtshof ihn davon überzeugt habe, dass „die Verhängung der Todesstrafe eine sinnlose und unnötige Auslöschung von Leben“ ist.

 

  1. So wie vor kurzem die gebürtige Berlinerin Debra Milke. Sie stand bereits kurz vor der Hinrichtung, hatte die Henkersmahlzeit gewählt. Dann hob ein Gericht das Urteil auf – ein Urteil, in dessen Vorfeld schwere Fehler gemacht wurden. []
  2. Darunter zu verstehen ist Mord in Tateinheit oder Tatmehrheit mit einem beziehungsweise mehreren anderen Kapitalverbrechen wie etwa Raub oder Vergewaltigung. Einige Bundesstaaten sehen die Todesstrafe auch für Landesverrat, Drogendelikte, Sexualstraftaten und Entführung vor. Allerdings hat der Oberste Gerichtshof 2008 im Verfahren Kennedy v. Louisiana geurteilt, dass die Todesstrafe nur noch verhängt werden darf, wenn dieses Verbrechen zum Tod des Opfers führt – Barack Obama kritisierte das Urteil des Obersten Gerichtshofs. []
  3. Dieser Wirkstoff wird auch zum Einschläfern von Tieren verwendet. []
  4. vgl. Todesstrafe Nachrichten []

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