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Seltsames Amtsverständnis eines Staatsanwalts

Mein Leben als Staatsanwalt: „Ja, ich schicke Leute ins Gefängnis“ ist das erste Bekenntnis eines Staatsanwalts, der in dem „Spiegel Karriere“-Artikel offenbar nicht genannt werden will. Fast schon humorig wirkt nach dieser Eröffnung die Einleitung, nach der ein „Vertreter der Anklage berichtet, wie sein Alltag wirklich aussieht“.

Man weiß über den Staatsanwalt nur so viel: Er ist 35 Jahre alt und arbeitet seit vier Jahren in der Behörde, hatte „super Noten“ und verdient etwa 3.000 Euro im Monat, wovon er allerdings noch seine Krankenkassenbeiträge „abführen“ muss.

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Der Haftbefehl ergeht auf Anordnung des Gerichts // Foto: Rike / pixelio.de

Sähe der Alltag eines Staatsanwalts allerdings tatsächlich so aus, wäre das Grund zur Besorgnis. Denn es ist vielmehr so, dass der Staatsanwalt einen Haftbefehl lediglich beantragt, der Richter diesen jedoch erlässt. Das steht sogar im Grundgesetz in Art. 104 Abs. 2 S. 1 GG. Es kann somit keine Rede davon sein, dass er der ist, der die Leute ins Gefängnis schickt.

In § 114 Abs. 1 StPO wird dann noch einmal klargestellt, dass die Untersuchungshaft durch schriftlichen Haftbefehl des Richters angeordnet wird. Vom Staatsanwalt steht da nichts. Auch in § 125 Abs. 1 StPO kommt die Zuständigkeit für den Erlass des Haftbefehls eindeutig zum Ausdruck: Der Richter erlässt den Haftbefehl auf Antrag der Staatsanwaltschaft oder bei Gefahr in Verzug auch mal ohne Staatsanwalt.

Schließlich stellt der Staatsanwalt dann doch noch fest, dass er nicht der ist, der entscheidet:

An ein bis zwei Tagen pro Woche bin ich im Gericht und trage Anklagen vor – auch welche, die ich nicht selbst geschrieben habe. Ich bin dann bei der Hauptverhandlung dabei, stelle Fragen an den Angeklagten oder die Zeugen und beantrage am Ende der Verhandlung eine Strafe. Entscheiden muss dann das Gericht.

Man fragt sich, was der Staatsanwalt mit der Aussage in der Überschrift gemeint haben könnte. Vielleicht so eine Art Minderwertigkeitsgefühl, wie es im Unterton anklingt:

Deswegen denken viele, dass Staatsanwälte weniger wert seien als Richter oder dass man vom Staatsanwalt zum Richter befördert werden müsse. Das stimmt aber nicht. Die Einstellungsvoraussetzungen sind dieselben, und man verdient auch das Gleiche.

Vielleicht handelte es sich bei der Überschrift auch nur um ein redaktionelles Versehen – das wäre zumindest eher verzeihlich als ein derartiges Amtsverständnis eines Staatsanwalts.

Nachtrag: Auf meine Anfrage bei der Autorin – die im Übrigen Volljuristin ist – wie es zu dieser Überschrift kam, habe ich keine Antwort erhalten.


13 Kommentare zu “Seltsames Amtsverständnis eines Staatsanwalts

  1. Es soll sogar Staatsanwälte geben, die nach der Beweisaufnahme nicht immer eine Strafe beantragen sondern auch schon mal einen Freispruch. Hachhhhh…….

  2. Aber die Strafvollstreckungsbehörde ist, abgesehen von den Jugendsachen, schon die Staatsanwaltschaft. Also doch garnicht so falsch ;)

  3. Man sollte hier bedenken, für welche Zielgruppe der Artikel geschrieben ist. Gerade, weil es sich dabei zum Großteil nicht um Juristen handelt, sei diese Bemerkung der Überschrift gestattet, finde ich. Sie trägt zwar nicht gerade zu einem guten Bild eines stets korrekt und verantwortlich handelnden Staatsanwalts bei, aber umgangssprachlich betrachtet stimmt es ja doch. Jedenfalls in dem Sinne, wie es von einem Laien verstanden wird: der Staatsanwalt ist entscheidend daran beteiligt, dass Menschen in Gefängnissen landen.
    Wie hätte er denn sonst antworten sollen? Einen Satz wie „Nein, ich schicke niemanden ins Gefängnis, das macht der Richter ganz allein, damit habe ich nichts zu tun!“ hätte ich ehrlich gesagt noch deutlich schlimmer gefunden.

    Also: ich kann darüber hinwegsehen, dass die Rolle des Staatsanwalts nicht perfekt in Worte gefasst ist.

    Gruß, Julian
    http://www.dasrechtderstrasse.blogspot.de

    • @Julian Jansen: Naja, es geht schon um die Karriere als Jurist. Der Artikel richtet sich wohl an Abiturienten und die zukünftigen Studienanfänger bekommen gleich ein völlig falsches Verständnis vom Strafprozessrecht … ;-)

      • @Strafakte.de: zugegeben, der erste Eindruck der (künftigen) Studierenden mag dann durchaus etwas falsch sein. Gerade in der Überschrift des Artikels wird einiges stark verkürzt, laienhaft, ungenau dargestellt.
        Immerhin sagt der Autor aber später ganz deutlich: Ich bin dann bei der Hauptverhandlung dabei, stelle Fragen an den Angeklagten oder die Zeugen und beantrage am Ende der Verhandlung eine Strafe. Entscheiden muss dann das Gericht.

  4. Das ist wirklich Infotainment – und nicht sehr originell. Allein die Dramatik des Einleitungssatzes: Ja…usf.. Die Hauptarbeit eines StA liegt im Anfertigen vorformulierter Einstellungsbescheide, rein statistisch
    ( ~ 90% ), der weitaus größte Teil der verhängten Strafen sind Geldstrafen oder Bewährungsstrafen, und nur ein kleiner Bruchteil der „Delinquenten“ ( unter 1 % bezogen auf alle Verfahren ) kommt wirklich hinter Gitter. Häufig ist diese Klientel überschaubar, immer die Gleichen, immer wieder.

    Zu diesem weniger spektatukären Zustand gesellt sich der Umstand, dass ~2800,– Euro netto nicht eben hohe Bezüge sind, wenn man 50 oder 60 Stunden pro Woche dafür arbeiten muss. Und immer bloß Geldstrafen beantragen darf. Es fehlt auch die Möglichkeit, ein paar Nebenjobs als Berater auszuüben wie etwa ein Abgeordneter.

    Ergo sollte man lieber fernsehen statt sich um den trüben Alltag zu kümmern.

  5. Man darf wohl annehmen, dass der Artikel, der ja nicht im Interviewstil verfasst ist, journalistisch etwas „angefeatured“ wurde.
    Der Tonfall klingt nicht unbedingt nach einem abgeschlossenen Studium und Berufstätigkeit, sondern mit „super Noten“ „nervt“, eher nach Schülersprache, und schon das mit der „Krankenversicherung“ ist schlichtweg falsch/vekürzt, da Beamte je nach Familienstand unterschiedliche Beihilfesätze bekommen und sich nur für den Rest privat versichern müssen. Dass da auch die Ausführungen zur StPO nicht den Anforderungen eines JuS-Aufsatzes genügen, nun ja.

    Gespannt bin ich auf die SPON-Vorstellung des Anwaltsberufs. Vielleicht schreibt dann ein Anwalt in demselben Stil: „Manches, was mein Mandant mir sagt, finde ich voll doof, aber solange er zahlt, ist mir das weitgehend egal und dann schreibe ich das eben in meine Schriftsätze rein, damit er zufrieden ist.“

    Ansonsten kann ich Arne Rathjen zustimmen.

    • @schneidermeister: Die Autorin des Artikels ist Volljuristin. Dass sie nicht weiß, wer den Haftbefehl beantragt und wer ihn erlässt, dürfte also auszuschließen sein.

      Eine Antwort auf meine Frage, wie es zu der Überschrift kam, blieb allerdings bislang unbeantwortet.

  6. Na ja, keine Strafvollstreckung ohne vorige Anklage und i.d.R auch nicht ohne Antrag auf Verurteilung zu einer vollstreckbaren Freiheitsstrafe durch die StA.

    Insoweit ist die zugegebenermaßen plakative Aussage im Titel, die vom Betroffenen im Text auch noch einmal unmissverständlich klargestellt wird, schon gar nicht so vollkommen daneben, zumal gerade auch bei der Anwendung der §§ 455, 456 StPO primär die Staatsanwaltschaft mit den persönlichen Folgen einer Inhaftierung konfrontiert wird und im Rahmen der Strafvollstreckung die „Leute in den Knast schicken“ muss. Dazu gehört in vielen Fällen auch die persönliche Auseinandersetzung mit den Betroffenen, wenn berechtigt oder auch nur vorgeschoben persönliche Härten aus gesundheitlichen, familiären, beruflichen Gründen geltend gemacht werden. Es ist nämlich häufig nicht so dass die Verurteilten sich in ihr vom Richter vorgegebenes Schicksal ergeben und sich einfach so zum Strafantritt stellen. Das Strafvollstreckung im Rahmen des Arbeitsalltags eines Staatsanwalt trotz der weitgehenden Delegation auf die Rechtspfleger immer noch einen breiten Raum einnimmt wird gerne übersehen, zumal dieses Tätigkeitfeld auch im Referendariat kaum vermittelt wird.

    Deswegen auf ein seltsames Amtsverständis zu schließen halte ich – jedenfalls was die Titelwahl des Blogbeitrags angeht – auch für merkwürdig.

    • @Staatsanwalt:

      Des­we­gen auf ein selt­sa­mes Amts­ver­stän­dis zu schlie­ßen halte ich — je­den­falls was die Ti­tel­wahl des Blog­bei­trags an­geht — auch für merkwürdig.

      Mit der plakativen Titelwahl dieses Blogeintrags haben Sie recht, das ist aber natürlich auch so gewollt.

  7. Das mit de Minderwertigkeitskomplex ist ja auch nicht soweit hergeholt und ganz verständlich.
    Denn als einigermaßen erfolgreicher Strafverteidiger „verdient“ man an einem Verhandlungstag mehr als der Staatsanwalt in der ganzen Woche, wenn nicht gar im Monat am Ende überwiesen wird.

    So zumindest die Denke von vielen Staatsdienern. Das noch Mitarbeiter, Büros etc. bezahlt werden müssen, wird oft übersehen. Sage ich dann immer.

    Aber im Endeffekt ist es dann doch so, dass „wenn man Recht haben will, Richter wird“, „wenn man Arbeit ohne Ende haben will, Staatsanwalt wird “ und „wenn man Geld verdienen will, Anwalt wird!“ ;-)

  8. Sorry, ich schreibe aus dem Zug und die Verbindung war schlecht. So ist meine Korrektur der Schreib- und Satzbaufehler auf der Strecke geblieben.

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