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Mailand-Sizilien Vergleich

Hanna Ziegert ist Psychaterin und offensichtlich eine Freundin klarer Worte. Dabei hat sie in der Talk-Sendung „Beckmann“ ohnehin nur ausgesprochen, was eigentlich schon alle wussten: Es gibt eine gewisse „wirtschaftliche Abhängigkeit“ von einigen psychatrischen Sachverständigen von regelmäßigen Gutachtenaufträgen der Gerichte. Auf bayrisch könnte man etwas überspitzt formulieren: „Wes Brot ich ess – des Lied ich sing“.

Nun kommt es wie es kommen musste, wenn man ehrlich seine Meinung vertritt: Die bayrische Staatsanwaltschaft ist eingeschnappt und will der unliebsamen Frau Ziegert keine Aufträge als Sachverständige mehr zukommen lassen. Mehr noch – in drei laufenden Verfahren hat sie die Staatsanwaltschaft München I nun wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt (§ 74 StPO). „Kaltgestellt“ nennt es die Süddeutsche Zeitung.

Spannend ist auch die Begründung der Staatsanwaltschaft: Die von Frau Ziegert geäußerten Zweifel, ob sie sich selbst jemals psychiatrisch begutachten lassen würde, führten den von ihr angenommenen Gutachtensauftrag „ad absurdum“. Die in einer

„bundesweit ausgestrahlten Fernsehsendung lassen die Staatsanwaltschaft ernsthaft daran zweifeln, ob es der Sachverständigen aufgrund ihrer inneren Grundhaltung zur bayerischen bzw. deutschen Justiz sowie zum Maßregelvollzug in Bayern (dem von der Sachverständigen offensichtlich mafiöse Tendenzen bzw. eine rechtsstaatsferne Ausgestaltung unterstellt werden) möglich ist, das Gutachten tatsächlich unparteiisch und nach bestem Wissen und Gewissen zu erstatten“.

Tatsächlich hatte die Psychiaterin bei „Beckmann“ gesagt:

„Ich habe das Gefühl, dass die Bedingungen, der Maßregelvollzug in Bayern vielleicht doch etwas anders ist als in anderen Teilen Deutschlands. Ich habe manchmal das Gefühl, es geht um Mailand und Sizilien, und Bayern wäre dann Sizilien.“

Gemeint waren nach ihrer eigenen Aussage aber keineswegs mafiöse Strukturen (ist das nicht auch ein wenig fernliegend?), sondern lediglich ein „Nord-Süd-Gefälle innerhalb der deutschen Justizvollzugsanstalten“, was zweifellos auch der Staatsanwaltschaft und dem Gericht bekannt sei. Sie werde dies jedoch künftig lieber mit der Parallele Paris-Marseille verdeutlichen.

Nun will sie mit einer Unterlassungsklage gegen diese Unterstellungen der Staatsanwaltschaft München I vorgehen. Diese hatte sie aber ohnehin seit Jahren „regelrecht boykottiert“. Damit vermittelt die Staatsanwaltschaft ein merkwürdiges Verständnis von Meinungsfreiheit und der (Un-) Abhängigkeit „ihrer“ Sachverständiger.