Das Abspielen der Titelmelodie der Fernsehserie „Paulchen Panther“ bei einer Demonstration nach der Verhaftung von Beate Zschäpe war keine Billigung der vom „Nationalsozialistischen Untergrund“ verübten Morde. Das Oberlandesgericht München bestätigte heute den Freispruch des Amtsgerichts München. Der Versammlungsleiter der Kundgebung, bei der das Lied abgespielt worden war, war wegen der zeitlichen Nähe zur Festnahme Zschäpes im November 2011 von der Staatsanwaltschaft angeklagt worden, die darin eine Billigung der NSU-Morde sah.
Mit dieser Titelmelodie hatte der NSU ein Video unterlegt, in dem er seine Opfer verhöhnte. Auch Szenen aus dem Zeichentrickfilm waren in dem Video zu sehen. Genau diese Melodie war bei der fraglichen Demonstration am 21. Januar 2012 abgespielt worden.
Der Senat des Oberlandesgerichts München begründete seine Entscheidung damit, dass diese Melodie nicht isoliert betrachtet werden dürfe und in der notwendigen Gesamtbetrachtung eine Billigung von Straftaten i.S.v. § 140 StGB nicht darstelle. Der Freispruch ist nun rechtskräftig.