Die Voraussetzungen, um in Deutschland zum Richter auf Probe ernannt zu werden, sind nicht nur in Bayern ausgesprochen streng. Es bedarf überdurchschnittlicher Examensergebnisse und entsprechender „soft skills“, also persönlicher, sozialer und methodischer Kompetenz. Zu denen gehört nach dem Anforderungsprofil auch die Verfassungstreue, die offenbar bislang nur recht nachlässig überprüft wurde, sollte der Bericht der Abendzeitung zutreffend sein.
Seit einem Jahr als Familienrichter am Amtsgericht Lichtenfels
Danach soll Maik B., der seit etwa einem Jahr als Familienrichter auf Probe am Amtsgericht im oberfränkischen Lichtenfels tätig ist, auf eine äußerst rechte Vergangenheit zurückblicken. Nach Angaben des bayrischen Justizministeriums stehe er im Verdacht, als Sänger der Neonazi-Band „Hassgesang“ im brandenburgischen Teltow der rechtsextremistischen und antizionistischen Ideologie verschrieben zu sein. Seit Jahren würde die Band im brandenburgischen Verfassungsschutzbericht auftauchen und ihr Frontmann den brandenburgischen Sicherheitsbehörden „als aktiver Rechtsextremist bekannt“ seien.
Die Liedtexte von „Hassgesang“ sind deutlich: „Adolf Hitler, du machtest es uns vor! Adolf Hitler, Sieg Heil tönt zu dir empor“, heißt es in einem Lied. In einem anderen: „Heilig sei allen Völkern der Befehl, Atomraketen auf Israel“. Als Urheber dieser Texte gilt Maik B., der die Hassgesänge im Studio meist allein einspiele und sich dann für Live-Auftritte lediglich passende Musiker suche.
Als Neonazi kein unbeschriebenes Blatt
Nach Informationen von „Spiegel Online“ reichte das Engagement von Maik B. allerdings noch viel weiter. So mischte er auch bei „Widerstandsbewegung in Südbrandenburg“ mit, die als „Spreelichter“ firmierte und dem NSU ziemlich nahe stand, bevor sie 2012 schließlich verboten wurde. B. hatte gegen die vereinsrechtliche Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung geklagt, weil er weder Vereinsmitglied sei noch eine anderweitige Rolle für den Verein spiele. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg kam in einem Beschluss dagegen zu dem Ergebnis, dass es sich bei Maik B. „um einen Hintermann des Vereins“ gehandelt habe.
Ein unbeschriebenes Blatt sei B. jedenfalls kaum gewesen: Bereits im Jahr 2004 wurde er vom Amtsgericht Cottbus zu einer Geldstrafe verurteilt. Grund dafür war, dass er vervielfältigungsfähige Musiktitel mit volksverhetzenden und zu Straftaten auffordernden Texten eingespielt hatte. Es ging dabei um die CD „B.Z.L.T.B.“, die als Abkürzung für „Bis zum letzten Tropfen Blut“ stehe.
Auch im Internet finden sich Information, die zwar schon einige Jahre alt sind, wonach „Hassgesang“ aber im Wesentlichen aus einer Person bestehe, die „in Berlin Jura studiert“. Warum sich ihr Frontmann dann ausgerechnet für den Beruf des Richters entschied, bleibt vorerst unklar. Im bayrischen Justizministerium wird nun mit Hochdruck geprüft, ob der Verdacht zutreffend sei. Für „Rechtsextremismus, Antisemitismus und Fremdenfeindlichkeit jedweder Art“ sei in der bayrischen Justiz nämlich kein Platz, erklärte das Ministerium.
Nachtrag: Der betreffende Richter wurde mit sofortiger Wirkung aus dem Dienst entlassen – auf eigenen Wunsch, heißt es. Nun wird über die Einführung einer Regelanfrage diskutiert.
Es ist ja hinreichend bekannt,wie die Verfassungstreue überprüft wird, nämlich faktisch und rechtlich mittlerweile gar nicht, wie sich bei wikipedia zum „Radikalenerlass“ nachlesen lässt. Regelanfragen beim Verfassungsschutz gibt es seit langem nicht mehr. Das Richteramt gehört offenbar auch nicht zu denen, die eine Sicherheitsüberprüfung nach dem (Bundes oder Landes-.)Sicherheitsüberprüfungsgesetz stattfindet. Richten ist wohl nicht so wichtig wie der Zugriff auf VS-Vertraulich-Unterlagen.
Dann braucht man sich auch nicht zu wundern, und zwar weder über das Personal in Asylbewerberunterkünften noch über Nazis als Richter, wenn man einerseits aus Resozialisierungsgründen in das normale polizeiliche Führungszeugnis massive Straftaten(/Vorstrafen (Jugendstrafen zur Bewährung und bei BtM unter Umständen sogar Freiheitsstrafen bis zu 2 Jahren) nicht aufnimmt und andererseits die Regelanfrage für Beamte/Richter beim Verfassungsschutz abschafft.