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Anklageschrift bleibt in Bremen 14 Jahre unbearbeitet

Seit über 14 Jahren liegt beim Landgericht Bremen eine Anklageschrift wegen Beihilfe zum Mord in den Aktenschränken – unbearbeitet. Das Landgericht musste dieses schwere Versäumnis nun einräumen: Die Anklage wurde von den zuständigen Richtern über die Jahre schlicht nicht bearbeitet, das Hauptverfahren nie eröffnet. Zwar hatte die Staatsanwaltschaft Bremen gelegentlich nachgefragt, wann es endlich zum Prozess komme – aktiv geworden ist sie dennoch nicht.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Bremen sollen die vier Beschuldigten tatbeteiligt am sog. „Bunkermord“ gewesen sein. Bereits im Jahr 2000 wurde von der Staatsanwaltschaft Anklage gegen die Tatbeteiligten erhoben, die beispielsweise das Tatfahrzeug zur Verfügung gestellt und Spuren der Tat beseitigt haben sollen.

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Der Tatort lag nahe des U-Boot-Bunkers Valentin in Bremen-Farge (Foto)

Eine kurdische Liebe in Bremen, die nicht sein darf

Im August 1999 wurde ein kurdisches Liebespaar am U-Boot-Bunker Valentin in Bremen-Farge brutal getötet. Die Rechtsmediziner stellen bei der Obduktion fest, dass der Mann mindestens elf Mal mit einem harten, schweren Gegenstand auf den Kopf geschlagen worden ist. Er hat mehrere Schädelbrüche, Gehirnquetschungen und eine Gehirnblutung erlitten. Außerdem ist er getreten und mindestens zwei Mal mit einem Auto überfahren und mitgeschleift worden. Er hat Abschürfungen am ganzen Körper. Mehrere Zähne sind herausgeschlagen, mehrere Rippen gebrochen, Wangen, Mund und beide Augen unterblutet. Die Polizei entdeckt wenig später im Schlick hinter dem Weserdeich eine Schleifspur. An deren Ende, exakt 73,5 Meter von dem toten Mann entfernt, liegt eine tote Frau. Jemand hat ihr Gesicht so lange in den Schlick gepresst, bis sie erstickt war. Das junge Kurden-Paar wurde ermordet, weil sie angeblich gegen die Regeln der PKK verstoßen haben – den Befehl dazu sollen Funktionäre der kurdischen Arbeiterpartei PKK gegeben haben. Der Fall, in dem die vier Haupttäter zu Haftstrafen zwischen neuneinhalb und 15 Jahren Haft verurteilt wurden, hatte als „Ehrenmord“ bundesweit für Aufsehen gesorgt.

Leicht „zu übersehen“ war die Anklage jedenfalls nicht. Die Akte umfasst an die 100 Stehordner, die irgendwo im Gericht gelagert sein müssen. In der Anklageschrift werden 130 Zeugen sowie 40 Urkunden und 10 Augenscheinsobjekte (Fotos, Video- und Tonbänder) aufgeführt. Bearbeitet wurde die Anklageschrift im Landgericht aber nicht, wie Gerichtssprecher Thorsten Prange nun einräumte musste. Dafür, so Prange, gebe es keine Rechtfertigung. Dieses „bedauerliche Versäumnis“ sei allenfalls mit der hohen Arbeitsbelastung der zuständigen Schwurgerichtskammer zu erklären. Recherchen des Radio Bremen Fernsehregionalmagazins „buten un binnen“ hatten die schwere Justizpanne am Landgericht Bremen aufgedeckt.

Mord verjährt nicht

Nun werde geprüft, wie es in dem Fall weitergeht und ob das Hauptverfahren eröffnet wird. Da die genauen Umstände der Tat nach so langer Zeit kaum noch zu rekonstruieren sind, könnten die vier mutmaßlichen Gehilfen wegen der Untätigkeit der Bremer Justiz komplett straffrei ausgehen. So weit wird es allerdings wohl nicht kommen, denn auch in anderen Verfahren wurde Angeklagten teilweise nach Jahrzehnten nach der Tat noch der Prozess gemacht. Schließlich ist gar nicht abzuschätzen, ob in der Hauptverhandlung tatsächlich Beweisprobleme auftreten werden. Falls das Landgericht das Hauptverfahren trotzdem nicht eröffnet, kann die Staatsanwaltschaft Beschwerde dagegen beim Oberlandesgericht einlegen.


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