Strafakte.de

Samstags immer ohne Termin – wie beim Herrenfriseur!

Viele wird es vielleicht erstaunen, aber die Bundesrepublik geht hinter Hamburg noch weiter! Ja, Sie haben richtig gehört … bitte sehen Sie sich zum Beweis doch das unten eingebettete Video der heute-show.

Aber ich schweife vom Thema ab: Sehr weit hinter Hamburg -dort wo auch Schleswig-Holstein schon fast zuende ist- liegt Meldorf. Nun ist die Trekker-Klientel da teilweise spezieller und bindet sich nicht so gerne mit Terminen – das berichtet zumindest ein Rechtsanwalt von dort. Da kam er auf die Idee, sein Büro auch samstags zu öffnen – und zwar dann samstags immer ohne Termin – wie beim Herrenfriseur. Hinkommen, hinsetzen – ein bißchen warten und dann irgendwann später drankommen. Fantastische Idee!

Irgendwann entstand allerdings irgendwie der Irrglaube, dass samstags dann nicht nur ohne Termin, sondern auch ohne Gebühren beraten würde. Eigentlich unverständlich, denn beim Herrenfriseur kostet’s doch auch was.

Schleswig-Holstein (heute-show)


In eigener Sache: Kommentare nur von Google+?

Es gibt hunderte, wenn nicht gar tausende Plattformen zum Diskutieren und Kommentieren. Ich habe mich entschieden, (bisher) lediglich Kommentare von Google bzw. Google+ hier zu verwenden. Ein gutes Blog lebt von einem regen Meinungsaustausch, weshalb ich es hier so einfach und so attraktiv wie möglich machen möchte einen Kommentar zu hinterlassen.

Warum Google+? Die Plattform ist zwar noch relativ jung und bei weitem nicht so verbreitet wie Facebook. Trotzdem erlebe ich die Diskussionen dort immer auf sehr gutem Niveau, was teilweise sicherlich an dem Klarnamenzwang liegt. Aber auch an dem Publikum und den einfachen Kommentierungsmöglichkeiten (+Name zum antworten) dort. Und 90% aller Leute die ich kenne verfügen auch über ein Google-Konto.

Trotzdem interessiert mich Ihre Meinung. Sollten hier weitere Kommentarräume eröffnet werden und wenn ja, welche? Disqus? Facebook? Die herkömmlichen Blogger-Kommentare mit WordPress, LiveJournal, Typepad und OpenID?

Und weil hier ja nur Google-Kommentare funktionieren, können Sie sich auch bei Facebook oder Twitter äußern ;-)


Zugriff im Tunnel: Das tödliche Drama von Bad Kleinen

Am 27. Juni 1993 kommt es auf dem Bahnhof von Bad Kleinen (Mecklenburg-Vorpommern) zu einem folgenschweren Polizeieinsatz. Beim Versuch, die RAF-Terroristen Birgit Hogefeld und Wolfgang Grams festzunehmen, fallen plötzlich zahlreiche Schüsse. Der Zugriff endet in einer Katastrophe: Der junge GSG-9-Beamte Michael Newrzella und der RAF-Mann Wolfgang Grams sterben. Sehr schnell wird der Verdacht laut, Grams könnte von Polizisten der GSG-9-Einheit hingerichtet worden sein.

Zugriff im Tunnel – Das tödliche Drama auf dem Provinzbahnhof Bad Kleinen / Foto: ARD/SWR

Bislang unter Verschluss gehaltene Akten erlauben heute erstmals, die damaligen Ereignisse neu zu rekonstruieren und aufzuarbeiten. Für den Film kehren Protagonisten von damals an den Schauplatz des Geschehens in Bad Kleinen zurück: Rainer Hofmeyer leitete die gesamte Operation als Abteilungspräsident „Terrorismus“ des Bundeskriminalamts, Gerrit Schwarz führte als Leitender Oberstaatsanwalt in Schwerin die späteren Ermittlungen. Sie analysieren und bewerten noch einmal die Fehler, die damals gemacht wurden und wirkten mit an der Erstellung aufwendiger Animationen bei nachgestellten Szenen im Bahnhofstunnel. Dem Autor Egmont R. Koch ist es überdies gelungen, Insider aus dem BKA und der GSG-9 vor die Kamera zu bekommen, die sich bisher noch nie öffentlich über das Desaster von Bad Kleinen geäußert haben. Ihre Aussagen machen die Dokumentation nicht nur zu einem spannenden Zeugnis deutscher Zeitgeschichte; sie erlauben auch, die Hintergründe neu zu beleuchten.

Heute abend (Mo, 24.06.2013) um 23:30 Uhr in der ARD (auch im Livestream)


2013 – Zurück mit neuem Projekt in der Blawgoshäre

2006, als ich mit einem Studienfreund das ElbeBlawg gestartet habe, gab es noch bedeutend weniger JuraBlogs. Mit unserer Idee eines studentischen LawBlogs waren wir fast so etwas wie „Pioniere“. Recht schnell waren wir recht erfolgreich und zurecht unter den ersten Plätzen im Blog Ranking (siehe Foto unten). Dass früher ohnehin alles besser, der Himmel blauer und wie Wiesen grüner waren, brauche ich wahrscheinlich nicht extra zu erwähnen*, oder? Mehrere hundert Einträge später und im Hinblick auf das nahende Examen ließ die spärliche Freizeit neben Familie und Prüfungsstress keine derart intensive Nebenbeschäftigung mehr zu. Leider geriet das Projekt im Fachschaftsrat Jura der Universität Hamburg danach in Vergessenheit, so dass es in der Folgezeit nicht nennenswert weiterbetrieben wurde. Schade!

Die Strafakte ist mein neues Blog-Projekt – wie der Name verrät, soll es in erster Linie um das Strafrecht und natürlich auch das Strafprozessrecht gehen. Nicht ausschließlich – aber im Wesentlichen. Nicht immer ganz ernst – aber manchmal eben auch besonders ernst, wenn es die Themen verlangen.

Warum Strafakte? Ein Grund für die Namenswahl war eines der ersten WebLAWg hierzulande, die Handakte – gegründet 2002, überaus erfolgreich, führte stets das Blog-Ranking auf JuraBlogs an und faszinierte mich sehr während meines Studiums. Leider verstarb der Autor Rainer Langenhan im Jahr 2010 nach langer Krankheit.

Dies soll nun aber der Einführung genug sein. Ich hoffe, dass Sie immer mal meine Beiträge lesen und gerne auch kommentieren. Natürlich würde ich mich sehr freuen, wenn Sie mich in Ihre Linklisten, Blogrolls oder sonstige Vernetzungsmöglichkeiten aufnehmen und so auf dieses noch junge Projekt hinweisen.

In diesem Sinne wünsche ich viel Spaß beim Lesen und freue mich auf Ihre Kommentare …

P.S.: Wer mehr über den Autor erfahren will, besucht die Seite „Über dieses Blog“.

*Hierbei handelt es sich um einen sarkastischen Einschub. Das wollte ich nur kurz klarstellen!

Mecklenburg wird wieder staatlich überwachte Zone

Das nordöstlichste Bundesland Mecklenburg-Vorpommern wird wieder staatlich überwachte Zone: Die rot-schwarze Landesregierung hat ein neues Gesetz zur Bestandsdatenauskunft verabschiedet, mit dem ab dem 1. August 2013 zur Strafverfolgung oder Gefahrenabwehr auf bestimmte Nutzerinformationen und sogar Passwörter zugegriffen werden kann.

Während auch andere Bundesländer aktuell solche Gesetze einführen, geht der Vorstoß aus Schwerin besonders weit und bezieht auch den Landesverfassungsschutz mit ein. Zukünftig kann dort letztlich jeder Dorfpolizist sensible Informationen einschließlich Zugangscodes wie PINs und PuKs sowie gespeicherte Passwörter für E-Mail-Konten und Cloud-Dienste abfragen. Die Rede ist auch von Daten, mit denen der Zugriff auf Endgeräte oder Speichereinrichtungen, die von diesen „räumlich getrennt eingesetzt werden“, möglich wird. Ein Richtervorbehalt ist natürlich nicht vorgesehen, auch keine nachträgliche Benachrichtigung der Betroffenen nach Abschluss der Maßnahme.

Das Innenministerium in Schwerin versteht die Aufregung nicht, die Auskunft über derartige Bestandsdaten sei lediglich mit einem „geringfügigen“ Grundrechtseingriff verbunden.

heise.de: Länder verabschieden neue Regeln zur Bestandsdatenauskunft