Vorsicht mit der Sprungrevision! – höre ich schon die Warnung aus dem Munde berufener Strafjuristen. Strafverteidiger wissen das und greifen wohl eher zum Rechtsmittel der Berufung.
Und so war auch die Sprungrevision von Gina-Lisa Lohfink nur im Strafmaß, also hinsichtlich der Tagessatzhöhe erfolgreich. Die Verurteilung wegen der falschen Verdächtigung einer Vergewaltigung ist damit rechtskräftig. Damit wird auch Gina-Lisa nicht weiter behaupten dürfen, von zwei Männern vergewaltigt worden zu sein. Und was wird damit aus dem #TeamGinaLisa? Und den Ministern Manuela Schwesig und Heiko Maas, die öffentlich dem #TeamGinaLisa beigetreten waren und schließlich sogar eine Verschärfung des Sexualstrafrechts beschlossen haben („nein heißt nein“ oder wie Insider sagen, die „Lex Lohfink“)?
Vorsitzender Richter Fischer findet klare Worte
Am Kammergericht Berlin findet der Vorsitzende Richter Ralf Fischer heute deutliche Worte. Er habe sich gewundert, dass die Verteidiger die Revision und nicht die Berufung als Rechtsmittel gewählt hätten. Ihn interessierte, warum Gina-Lisa Lohfink überhaupt erschienen sei:
„Weil Ihnen das Anliegen wichtig war? Gerade wegen des Rummels? Oder hat Ihr Anwalt Ihnen nicht gesagt, dass Sie nicht kommen müssen? Damit er Werbung für seine Kanzlei machen kann?“
Lohfink habe ihre Privatsphäre beerdigt oder wurde Haien zum Fraß vorgeworfen
Lohfink habe ihre Privatsphäre vor Gericht „in einem großen Happening beerdigt“ und dürfe sich nun nicht beklagen, dass sie die Geister, die sie rief, nun nicht mehr loswerde: „Oder aber ihr Anwalt hat sie den Haien vorgeworfen. Dann sollten Sie sich nicht beklagen, sondern Ihren Anwalt verklagen.“, sagte er nach einem Bericht der Berliner Zeitung wörtlich und empfahl ihr schließlich, sich über ihren Verteidiger bei der Anwaltskammer zu beschweren.
Die Beweiswürdigung wurde – so war sicher zu erwarten – in der Revisionshauptverhandlung nicht geprüft. Der Generalstaatsanwalt beim Kammergericht hatte beantragt, die Geldstrafe in Höhe von insgesamt 20.000 Euro aufzuheben. Sie beruhe auf vom Amtsgericht Berlin-Tiergarten nicht ausreichend begründeten Schätzungen zum Einkommen. Die Geldstrafe wird nun neu festgesetzt, wobei auch die Gage für die Teilnahme am „Dschungelcamp“ berücksichtigt werden dürfte (nach Medienberichten in Höhe von etwa 150.000 Euro).
Nachtrag: Die Süddeutsche zitiert den Richter so:
„Sollten Ihre Anwälte Sie hinter Ihrem Rücken den Haien zum Fraß vorgeworfen haben, sollten Sie klagen. Ich empfehle Ihnen, sich einen Anwalt zu suchen, dem Ihre Interessen näher stehen als er sich selbst.“
Die FAZ stellt den Hinweis des Vorsitzenden wie folgt dar:
„Wenn Sie unter diesem Verfahren gelitten haben, dann sollten Sie sich einen Verteidiger suchen, der Ihre Interessen wichtiger nimmt als seine. Und wenn er dazu noch etwas von Strafrecht verstünde, wäre das wirklich ein Gewinn.“
Alles für den „Fame“ … immerhin hat sie es so ins Dschungelcamp geschafft!
50 (!) Seiten Revisionsbegründung für die Katz! :D
So viel zur Beobachtungsgabe der Berufszeugen von der Presse, wenn es um die wörtliche Wiedergabe des Gesagten geht…..
Wobei ich das Zitat aus der FAZ deutlich witziger finde. Aber der Verteidiger hat ja auch zu seinem Entsetzen in München in einem ähnlichen Fall feststellen müssen, dass die Mandantin trotz (???) seiner qualifizierten Beratung Unsinn treibt und Zeugen beeinflusst…
Nachtrag vom 16.11.2017: Das Urteil gegen Gina-Lisa Lohfink ist nun rechtskräftig. Die Geldstrafe beträgt – genau wie vor der Zurückverweisung – 80 Tagessätze a 250 Euro = 20.000 Euro. https://www.berlin.de/gerichte/presse/pressemitteilungen-der-ordentlichen-gerichtsbarkeit/2017/pressemitteilung.649023.php