Wenn die Staatsanwältin in der Hauptverhandlung fragt: „Kann es sein, dass Sie einen auf Gina-Lisa machen?“, dann muss vorher schon einiges passiert sein.
Edona James, eine Ex-Darstellerin bei „Promi“-Big Brother, Adam sucht Eva und just am letzten Samstag bei DSDS (Thomas Fischer würde ihren Beruf wohl als „Vorzeigen-von-dicken-Silikonbrüsten“ beschreiben) stand in München vor Gericht. Vorwurf: Sie soll einen 38-jährigen Mann falsch der Vergewaltigung verdächtigt haben. Mit ihm soll sie sich in seiner Wohnung zum Sex verabredet haben – für 300 Euro. Was dann folgte, beschrieb er hinterher als einvernehmlich. Sie beschrieb es als Vergewaltigung … bis heute.
Berühmtheit um jeden Preis und die Quittung: Saal-Verhaftung
Heute folgte dann der Showdown in München: Saal-Verhaftung, abgeführt in Handschellen, weil sie am Wochenende Kontakt per WhatsApp zu einer Zeugin aufgenommen haben soll. Haftgrund: Verdunkelungsgefahr. In der Verhandlungspause hatte die Staatsanwältin Gelegenheit, die Nachrichten und Tonaufnahme in Augenschein zu nehmen. Nach Medienberichten kam sie 30 Minuten später tränenüberströmt in den Gerichtssaal zurück und legte reuevoll ein Geständnis ab: Sie habe sich die Vergewaltigung nur ausgedacht.
Die Staatsanwältin hakt nach: „Wie kann man monatelang behaupten, jemand hätte einen vergewaltigt und dann ist es plötzlich nicht mehr so? Wegen 300 Euro behaupten Sie, dass jemand Sie vergewaltigt hat! Weil Sie verärgert waren? Kann es sein, dass Sie hier einen auf Gina-Lisa machen? Wollten Sie Ihren Bekanntheitsgrad steigern?“ Antwort der Angeklagten: „Das kann sein.“ Man wird unterstellen dürfen, dass die Wahl ihres Verteidigers kein Zufall gewesen war: Burkhard Benecken, seines Zeichens auch Rechtsvertreter von Gina-Lisa Lohfink und nicht sehr zurückhaltend, wenn es um mediale Aufmerksamkeit geht, zeigte sich „geschockt“, als heute die Wahrheit ans Licht kam.
Zwei Jahre Freiheitsstrafe wegen falscher Verdächtigung
Noch sichtlich erbost forderte die Staatsanwältin sodann eine Haftstrafe von zwei Jahren „pur“, also ohne Bewährung – insbesondere wegen der Vermarktung der erfundenen Vergewaltigung und der schwerwiegenden Folgen für das wirkliche Opfer ihrer Falschbeschuldigung. Der Mann hatte deshalb u.a. seinen Job verloren, die Freundin trennte sich.
Das Gericht zeigte sich gnädig und verurteilte die völlig aufgelöste Angeklagte zu zwei Jahren mit Bewährung wegen falscher Verdächtigung, vorsätzlicher Körperverletzung, Ausübung der verbotenen Prostitution sowie noch der versuchten Erpressung. Darüber hinaus muss sie 8.000 Euro Schmerzensgeld zahlen sowie weitere 3.000 Euro an einen gemeinnützigen Verein, der sich um Prostitutionsopfer kümmert. Der Haftbefehl wurde schließlich aufgehoben.
Was glauben denn Sie, wie viele Männer zu Unrecht wegen so etwas bereits verurteilt wurden und keine offensichtlich misstrauische Staatsanwältin hatten? das gilt auch für ähnliche Delikte, wo die Wahrheit nie ans Licht kommt, wo vor allem den Anzeigeerstatterinnen blind geglaubt wird. So blind darf die Justiz wirklich nicht sein!
Da sage noch einer, die Münchner Staatsanwälte seien nicht auf Zack, wenn es um das Enttarnen und Festnehmen lügender Zeugen geht. Vor ein paar Monaten der vom „Millionärs-Verlobten“ gekaufte Entlastungszeuge aus der Schweiz, jetzt -ganz ohne ein kreischendes rechtsstaatsfeindliches TeamEdonaJames – erneut….
Nicht zu vergessen, die schwerwiegenden Folgen für den Angeklagten, der bei erfolgreicher Falschbeschuldigung (nicht Falschverdächtigung) vermutlich für 1-2 Jahre in den Knast gewandert wäre.
Insofern ist bei einer solchen Anhäufung von Straftaten eine Bewährungsstrafe genauso unverständlich, wie eine schlappe Geldstrafe von 20.000,-€ für die Lohfink.
Die Staatsanwältin? War es so schrecklich, was sie lesen und hören musste?
@docmw: Niemand mag Klugscheißer!
Sorry, aber eine weinende Staatsanwältin? Das glaube ich nicht. Vermutlich war es die heulende Anzeigeerstatterin, die heulte.
@HansWurst: Und niemand mag Menschen, die sich – sinnentstellend – unpräzise ausdrücken.
@docmw:
Nur Klugscheißer kommen auf die Idee, dass damit nicht die Angeklagte gemeint sein könnte.
@Börni: Dann sind Sie der Auffassung, dass der Fehler im zweiten zitierten Satz ist und mit „sie“ nicht die Staatsanwältin, sondern die „Angeklagte“ gemeint ist. Was aber, wenn der erste Satz falsch ist? Also nicht die Staatsanwältin sich die Nachrichten erst in der Verhandlungspause angesehen hat, sondern Frau James war die Nachrichten vorgehalten bekommen hat und daher in Tränen ausgebrochen ist. Ebenso denkbar, aber der Nachricht nicht zu entnehmen.
Ach, und die von Ihnen so bezeichnete „Angeklagte“ meint vermutlich das mutmaßliche Opfer oder die Nebenklägerin?
@ docmw
„In der Verhandlungspause hatte die Staatsanwältin Gelegenheit, die Nachrichten und Tonaufnahme in Augenschein zu nehmen“
Das ist eindeutig. Die Staatsanwältin konnte sich in der Pause Dinge ansehen oder anhören.
„Nach Medienberichten kam sie 30 Minuten später tränenüberströmt in den Gerichtssaal zurück und legte reuevoll ein Geständnis ab“
Eine Staatsanwältin legt kein Geständnis ab, sondern die Angeklagte. Und zwar nur die Angeklagte, nicht die Nebenklägerin, nicht die Zeugin, nur die Angeklagte namens Frau James.
Und jetzt trollen Sie sich woanders. Keiner mag Klugscheißer…
@Börni:
Wer mich korrekterweise kritisiert, ist mein Lehrer.
Wer mir fälschlich schmeichelt, ist mein Feind.
Diesen Worten von Sun Zu (Verfasser von „Die Kunst des Krieges“)
kann noch hinzugefügt werden:
Und wer berechtigte Kritik als „Klugscheißerei“ abtut, ist ein Dummkopf.
@docmw: So, sehr geehrte/r @docmw! Nun lesen Sie noch einmal Ihren recht kurzen Kommentar. Fällt Ihnen etwas auf? Da ist kaum ein Satz richtig und verständlich …
Wollen Sie mich jetzt ernsthaft noch einmal über „sinnentstellende“ Fehler belehren? Bitte suchen Sie sich nun eine neue Sandkiste zum Spielen. Grüße!