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Absurder Strafprozess wegen 50 Cent Pfandwert

Gäbe es eine Hitliste der absurdesten Anklagen, würde Aktenzeichen 262 Js 109/15 der Staatsanwaltschaft Hagen einen Spitzenplatz belegen. Gegenstand des Verfahren ist der Diebstahl zweier (leerer!) Coladosen – Pfandwert: 50 Cent. Das wird schnell erledigt sein, sollte man bei der vermeintlichen Überbelastung der Jusitz denken. Mitnichten: Es folgte Anklageerhebung, zwei Strafprozesse, Ordnungsgeld, Vorführbefehl – und nicht zuletzt – jede Menge Kosten für die Staatskasse. Und dann war da ja noch dieses ominöse öffentliche Strafverfolgungsinteresse.

Pfanddiebstahl, Diebstahl

Kein Strafantrag: „Das war mir zu läppisch.“

Der Vorgang ist einfach zu erfassen: Eine junge Frau beobachtet von ihrem Balkon in der vierten Etage, wie zwei Männer die Hagener Remberg­straße entlang gehen. Einer zieht einen Trolley hinter sich her. In Höhe ihres Hauses verschwindet der Mann ohne Trolley kurz im Hausflur, der andere zieht weiter. Die Zeugin auf dem Balkon vermutet Böses und ruft die Polizei. Zu Protokoll gibt die Frau, aus ihrem im Hausflur abgestellten Kinderwagen würden zwei leere Coladosen fehlen – stellt jedoch keinen Strafantrag. Warum nicht, fragte die WAZ später: „Das war mir zu läppisch. Ich wollte das nicht.“

Natürlich werden die vermeintliche Diebe mitsamt ihrem blauen Trolley gestellt, es handelte sich um Pfandsammler, 28 und 35 Jahre alt. Sie bestreiten heftig, die beiden Dosen gestohlen zu haben. Dennoch stellt die Polizei den Trolle samt dem Inhalt sicher, immerhin könnte es sich um Diebesgut handeln und listet im Protokoll auf: „19 leere Flaschen Bier, 10 leere PET-Flaschen, eine leere Coladose.“ Ja, nur eine Dose – die zweite muss sich folglich in Luft aufgelöst haben.

Wo bleibt die Verhältnismäßigkeit?

Die Polizei ermittelt pflichtgemäß weiter, schreibt als Abschlussvermerk, dass die Zeugin weder im Vorfeld, noch im Nachgang Kontakt aufnahm, so dass davon ausgegangen werden müsse, die Geschädigte habe kein Interesse an der Strafverfolgung. Ein Strafantrag liege auch nicht vor.

Die noch pflichtbewusstere Oberamtsanwältin hinderte das jedoch nicht, Anklage zu erheben – wegen gemeinschaftlichen Diebstahls geringwertiger Sachen. Und – man ahnt es bereits – das Amtsgericht Hagen eröffnet tatsächlich das Hauptverfahren.

Kinkerlitzchen und ihre Folgen

Es kommt, wie es kommen musste: Ein Angeklagter (der, der den Hausflur betreten hatte) erschien zum Termin erst gar nicht. Er soll nun festgenommen und zum nächsten Termin polizeilich vorgeführt werden. Auch die vermeintlich Geschädigte blieb als Zeugin unentschuldigt fern. Gegen sie wurden 100 Euro Ordnungsgeld verhängt, ersatzweise zwei Tage Haft.

Der andere Angeklagte wird dank Verteidiger vom Vorwurf des Diebstahls zulasten der Staatskasse freigesprochen, zudem muss der Trolley mit allen Pfandflaschen wieder herausgegeben werden. Kommentar seines Anwalts: „Wenn die Staatsanwaltschaft solche Kinkerlitzchen zur Anklage bringt, dann braucht man sich wirklich nicht zu wundern, dass die Justiz überlastet ist.“

Fun Fact: Im vergangenen Jahr ist die Zahl der angeklagten Straftaten beim Amtsgericht Hagen um satte 3.000 Fälle angestiegen – das ist ein Drittel mehr als noch im Jahr zuvor.


6 Kommentare zu “Absurder Strafprozess wegen 50 Cent Pfandwert

    • @Klaus Schnelle:

      Noch lächerlicher wird es beim Tatbestand der Beleidigung also gänzlich ohne 50 cent nur für Worte.
      Deine Aussage ist eben schon eine Beleidigung mit öffentlichem Interesse.
      Diese Verfolgung incl. selbstverständlicher Verurteilung ist nur noch reiner Zufall!
      Und das ist tatsächlich so!
      Dh. also für diese Aussage kannst Du auch nach jahrelanger Verfolgung tatsächlich verurteilt sein! Das geschieht wirklich!!!

    • (dann heißt es, die Ge­richte sind über­las­tet. Lächerlich!)

      diese Aussage ist nur dazu da, um noch mehr Juristen in diesem Freiwilligem Rechtssystem zu implementieren. GVG §15 sagt eindeutig aus das es sich hier nicht um Staatliche Gerichte handelt.
      http://grundrechteforum.de/243

  1. Was die Rechtspflegerinnen im Zivilrecht, sind die Amtsanwältinnen im Strafrecht: Lästige Schmalspurjuristinnen. Duckundwech !

  2. Die internen Karriere-Pläne in einer solchen Behörde wie der Staatsanwaltschaft erfordern das Steigern der Fall-Zahlen und damit eine Erhöhung der Anklage-Erhebungen. Und weil in der deutschen Justiz die Karriere-Entwicklungen von Staatsanwälten und Richtern verzahnt einhergehen (viele Juristen starten als Staatsanwalt, wechseln dann in ein Richteramt beim Amtsgericht, landen später in gehobenerer Position erneut in der StA, um dann nach einer gewissen Zeit wieder in ein Richteramt beim Landgericht zu wechseln …. und so fort), schlucken unsere Richter gerne die derart „produzierte“ Mehrbelastung. Karrieren auf dem Rücken der Bürger und zu Lasten des Steuerzahlers!!!!

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