Die 8. Petersberger Tage fanden am 24. und 25. April 2015 erstmals nicht auf dem Petersberg statt, sondern im Kempinski Hotel Gravenbruch bei Frankfurt am Main.
Das Programm widmete sich den Fehlerquellen im Strafprozess, insbesondere deren Ursachen und Lösungen. In Deutschland gibt es bisher keine verlässliche Untersuchung zu Fehlurteilen, und die Möglichkeiten für Strafverteidiger, Fehlerquellen aufzudecken sind sehr begrenzt. So ist er bei den Ermittlungshandlungen der Polizei und Staatsanwaltschaft schlicht nicht dabei und deren Dokumentation ist oft so mangelhaft, dass sich diese auch nicht rekonstruieren lassen.
Heftige Diskussionen gab es zu der Frage, wie akribisch Verteidiger ihre eigene Dokumentation zu betreiben haben. Dazu sind im Video einige Meinungen enthalten.
Heribert Prantl (SZ) vertrat die These, Strafverteidiger hätten sich mit der Rechtslage und den Fehlern im Strafprozess bereits abgefunden, denn ansonsten müsste es jedes Jahr eine Flut an Wiederaufnahmeanträgen geben. Und eine Justiz, die sich dagegen wehrt, müsste eigentlich überflutet werden. Zu berücksichtigen ist aber, dass solche Anträge viel Zeit und Geld kosten – Geld, was die Verurteilten häufig eben nicht mehr haben.
Nicht vergessen darf man schließlich, dass dort wo ein Fehlurteil gefällt wurde, nicht nur ein Mensch unschuldig verurteilt, sondern auch der wahre Täter indes nicht belangt wurde.
Über den Grundkonflikt im Strafprozess –Tatverdacht und Unschuldsvermutung – wird dann beim Herbstkolloquium am 13. und 14. November 2015 in Dresden zu reden sein.
Videos der früheren Fortbildungsveranstaltungen der AG Strafrecht im DAV sind hier zu finden.
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