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Polizeibeamte nutzen Dienstwaffe seltener als gedacht

Im „Tatort“ braucht man selten allzu lange warten bis der TV-Ermittler seine Schusswaffe zieht. In der Realität kommt dies glücklicherweise selten vor. In nur 36 Fällen im letzten Jahr mussten Polizeibeamte in Deutschland gezielt auf Menschen schießen – meist aus Notwehr. Dabei sind acht Menschen getötet worden, zwanzig wurden durch die Kugeln der Dienstwaffe verletzt.

In 35 dieser Fälle handelten die Polizeibeamten aus Notwehr mit einem finalen Rettungsschuss, in einem Fall wollten die Beamten einen Verbrecher durch den Schuss an der Flucht hindern. In 54 Fällen feuerten Polizisten lediglich Warnschüsse ab, weitere 14 Schüsse waren gerichtet auf Gegenstände, also etwa auf Türen oder Reifen. Seit 1998 wurden 109 Menschen durch Schüsse aus Dienstwaffen getötet – im gesamten Bundesgebiet wohlgemerkt.

Diese Zahlen ergeben sich aus Statistiken im Auftrag der Innenministerkonferenz (IMK), die am heutigen Mittwoch veröffentlicht wurden.

Der finale Rettungsschuss mit der Dienstwaffe

Als finaler Rettungsschuss wird in Deutschland der gezielte tödliche Einsatz von Schusswaffen im Dienst von Polizisten bezeichnet, um im Sinne der Nothilfe Gefahr von Dritten abzuwenden, wenn keine anderen Mittel zur Abwendung verfügbar sind. Der Rettungsschuss ist den meisten Polizeigesetzen der Bundesländer ausdrücklich geregelt, z.B. § 25 Abs. 2 HmbSOG:

Ein Schuss, der mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit tödlich wirken wird, ist nur zulässig, wenn er das einzige Mittel zur Abwehr einer unmittelbar bevorstehenden Lebensgefahr oder der unmittelbar bevorstehenden Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung der körperlichen Unversehrtheit ist.

Daraus ergibt sich, dass der Schusswaffeneinsatz als Maßnahme des unmittelbaren Zwangs im Polizeirechts unter dem strikten Gebot der Verhältnismäßigkeit steht. Alle anderen und weniger intensiven Mittel müssen zur Erfolgsabwendung ausscheiden. Die Statistiken der letzten Jahre zeigt aber recht deutlich, dass die Polizeibeamten des Landes ihre Dienstwaffe nicht leichtfertig einsetzen.