Eine erheiternde Frage hatte ich heute früh im Quizduell zu beantworten:
Laut der Verfassung welchen Bundeslandes ist es noch möglich die Todesstrafe zu verhängen, obwohl diese aufgrund des Deutschen Grundgesetzes nicht angewendet wird?
Hätten Sie’s gewusst?
Richtig, es ist Hessen. Es ist ein vielzitiertes juristisches Kuriosum, dass nach Art. 21 Abs. 1 Satz 2 der Hessischen Verfassung (HV) für „besonders schwere Verbrechen“ die Todesstrafe verhängt werden kann. Natürlich ist diese Regelung lange gegenstandslos, da das deutsche Strafgesetzbuch die Todesstrafe nicht vorsieht und aufgrund des Art. 102 GG auch nicht vorsehen darf:
Die Todesstrafe ist abgeschafft.
Fraglich ist, warum die Hessen bislang an diesem Satz in ihrer Landesverfassung festgehalten haben. Zumindest sieht der aktuelle Koalitionsvertrag der schwarz-grünen Landesregierung schon einmal vor, die Verfassung dahingehend zu ändern.
Problem: Verfassungsänderungen sind in Hessen nur mittels einer Volksabstimmung möglich. Also will man neben der Abschaffung der Todesstrafe auch noch die Verankerung des Staatsziels „Ehrenamt“, Erleichterungen bei Voraussetzungen und Rahmenbedingungen von Volksbegehren und Volksentscheiden sowie darüber hinaus die Herabsetzung des passiven Wahlalters zur Abstimmmung stellen. Sämtliche Änderungen sollen im Paket abgestimmt werden, um eine alleinige Abstimmung über die Todesstrafe zu vermeiden.
Das Quizduell müsste dann ein Update bekommen …
wird auch des öfteren gemunkelt man hätte angst in einer volksabstimmung würden vllt 40% (oder sogar die mehrheit) am ende für eine todesstrafe sein …
…was bei den Bild- und RTL-verblödeten Deutschen wohl auch nicht so abwegig wäre…
So krass wollte ich das nicht formulieren, aber … bestreiten will ich die Aussage nun auch nicht :-)
Für ausgeschlossen würde ich das auch nicht halten …
Der Begriff Todesstrafe kam bis 1998 auch noch in der bayerischen Verfassung vor, im Artikel 47, Absatz 4, Satz 2: „Der Vollzug der Todesstrafe bedarf der Bestätigung der Staatsregierung.“.
Ich kann mich noch an eine Sozialkundestunde erinnern (bevor dieser Satz gestrichen wurde), in der wir unsere Lehrerin darauf aufmerksam gemacht haben.