Strafakte.de

Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs

Die Opfer von sexueller Gewalt werden rechtlich besser unterstützt. Das „Gesetz zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs“ (StORMG) ist am 30.06.2013 in Kraft getreten.

Damit ist der Weg frei für eine längere strafrechtliche Verfolgbarkeit von Sexualstraftaten. Da den Opfern sexualisierter Gewalt Zeit gegeben werden muss, das Geschehene zu verarbeiten und eine Entscheidung darüber zu treffen, ob sie Strafanzeige erstatten wollen, beginnt die Verjährung bei Sexualstraftaten in Zukunft erst mit der Vollendung des 21. Lebensjahres des Opfers. Schwere Sexualdelikte verjähren zudem künftig frühestens mit der Vollendung des 41. Lebensjahres des Opfers. Diese Frist kann sich unter bestimmten Voraussetzungen sogar bis zur Vollendung des 61. Lebensjahres des Opfers verlängern.

Zivilrechtliche Schadensersatzansprüche werden zudem künftig erst nach 30 Jahren statt wie bisher schon nach drei Jahren verjähren. Die Verlängerung gilt für Schadensersatzansprüche wegen vorsätzlicher Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit und der Freiheit sowie wegen des Rechts auf sexuelle Selbstbestimmung. Dies bringt den betroffenen Opfern einen wirklichen Mehrwert in der Praxis. Die Betroffenen können ihren Schadensersatz gegen die Täter wirksamer und länger durchsetzen.

Schließlich werden die Belangen minderjähriger Opfer im Strafverfahren besser geschützt. Eine unnötig starke Belastung der Opfer beispielsweise durch Mehrfachvernehmungen soll weitgehend durch Einsatz von Videoaufzeichnungen richterlicher Vernehmungen vermieden werden. Das Gesetz erweitert zudem die Rechte der Betroffenen sexualisierter Gewalt auf Ausschluss der Öffentlichkeit bei besonders sensiblen Vernehmungen. Auch werden Opfer sexualisierter Gewalt in weiterem Umfang als bisher unabhängig von ihren wirtschaftlichen Verhältnissen einen kostenlosen Opferanwalt bekommen, der ihnen im Strafverfahren zur Seite steht.