Strafakte.de

100 Kamele für ein Menschenleben

Als der ehemalige Präsident des Zentralrats der Türken in Deutschland in diesem Frühjahr für ein Versöhnungstreffen die Räume eines libanesischen Vereins in Berlin-Neukölln betrat, hoffte er, mit der libanesischen Großfamilie Frieden zu schließen und sich nach arabischer Tradition die Hände zu reichen und dann Tee zu trinken. Doch daraus wurde nichts.

Häufig hat man etwas über eine „Parallelgesellschaft“ in Deutschland gelesen oder gehört, über die Ausmaße kann man jedoch erschrocken sein. Auslöser für den Streit zwischen den Familien war ein Unfall, der bereits mehr als vier Jahre zurücklag. Im Januar 2009 hatte der Sohn des Türken den 17-jährigen Libanesen Mohammed O. mit seinem Alfa Romeo angefahren und tödlich verletzt, als dieser bei Rot über die Ampel ging. Der Unfallfahrer wurde freigesprochen.

Scharia, Islam, Parallelgesellschaft, Kamele, Wiedergutmachung, Schadensersatz

Ein Verkehrsunfall und seine Folgen: Was ist gerecht? // Foto: Lupo / pixelio.de

Parallelgesellschaften mitten in Deutschland

Doch die Zeit heilt offenbar nicht alle Wunden – eine Versöhnung blieb aus. Als der Mann die Räume des libanesischen Vereins betrat, warteten dort bereits 40 bis 50 Mitglieder der Familie O. und anderer arabischer Clans. Bei dem Treffen vermitteln sollte der Imam einer Berliner Moschee. Er legte fest, dass die Streitigkeit „nach der Scharia gelöst“ wird – der Sohn sei getötet worden und der Verantwortliche dafür noch ungestraft. Nach dem „Recht unserer Heimat“ sei er schuldig – egal, ob er fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt habe.

Der Protest des Vaters des Unfallfahrers, er akzeptiere die Scharia nicht, weil wir in Deutschland leben und sein Sohn von einem ordentlichen Gericht freigesprochen wurde, beeindruckte den Imam nicht. Es seien nun Verhandlungen über eine Wiedergutmachung zu führen – allerdings nicht, ohne eine entsprechende Drohkulisse aufzubauen: „Wir wollen dich nicht bedrohen, aber wenn du auf der Straße bist, dann können wir für dein Leben nicht garantieren“, soll ein Mitglied des libanesischen Clans gesagt haben.

100 Kamele als Wiedergutmachung

Als Entschädigung wurden von der Familie des Getöteten 100 Kamele gefordert – mitten in der Bundeshauptstadt und nicht irgendwo in der Wüste. In Euro umgerechnet ergäbe dies einen Betrag von 55.000 Euro. Nach zähem Schachern blieben am Ende noch 20.000 Euro übrig und die Sorge, dass der Familie Leid drohe, wenn man keine Einigung erziele. Natürlich hatte der Vater des Beschuldigten schon vor dem Treffen Rat und Schutz bei der Berliner Polizei gesucht, doch die konnte oder wollte ihm nicht helfen und postierte lediglich einen Zivilbeamten in der Nähe des Vereinshauses in Neukölln.

Kein Einzelfall

Diese Art der „Wiedergutmachung“ nach Straftaten geht auf eine 3000 Jahre alte orientalische Tradition zurück. Dieses vom Islam rezipierte Modell hat drei Säulen: Schlichtung, um Täter- und Opferfamilie zu versöhnen, Wiedergutmachung durch Zahlung von Geld und Selbstjustiz, um Rache zu üben oder das Strafmonopol des Rechtsstaates durch Drohung und Anwendung von Gewalt zu unterlaufen.

Es handelt sich keineswegs um einen Einzelfall, bilanziert der Präsident des niedersächsischen Landeskriminalamtes Kolmey: „Sie akzeptieren den deutschen Rechtsstaat nicht. Was früher nur in Großstädten war, wird zu einem flächendeckenden Problem“.