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Verkehrskontrolle: Atemalkoholtest dankend ablehnen

Autofahrer sollten sich gut überlegen, ob sie bei einer Verkehrskontrolle einem Atem-Alkoholtest zustimmen. Den Test kann die Polizei nicht erzwingen – und die Chancen, einfach weiterfahren zu dürfen, stehen gar nicht schlecht.

Jeder hat wohl schon einmal bei einem Restaurantbesuch zwei oder drei Gläser Wein oder Bier getrunken und ist danach trotzdem mit dem Auto nach Hause gefahren. Grundsätzlich ist das kein Problem – es gilt die Grenze von 0,5 Promille. Wenn man allerdings in eine Polizeikontrolle gerät, sind Nerven wie Stahlseile gefragt – und dabei immer recht freundlich bleiben.

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Foto: krü / pixelio.de

Atemalkoholtest ist nicht verpflichtend

Die Polizeibeamten werden den Fahrer zu einem Atemalkoholtest auffordern – spätestens dann, wenn sie eine Alkoholfahne wahrnehmen. Diesem zuzustimmen, ist man gesetzlich jedoch nicht verpflichtet – die Polizei darf den Fahrer nicht dazu zwingen. Es gilt die gesetzliche Unschuldsvermutung und ein Atemalkoholtest soll dazu dienen, den Verdacht einer Trunkenheitsfahrt zu erhärten. Es ist daher zu raten, den Test dankend abzulehnen, denn niemand muss sich selbst belasten oder aktiv an seiner Belastung mitwirken. Keinesfalls darf sich der Verdächtigte jedoch körperlich zur Wehr setzen oder Widerstand leisten (beachte: § 113 StGB)!

Freilich gilt das nur, solange die zulässige Promillegrenze nicht offensichtlich überschritten ist, etwa weil der Fahrer deutliche Anzeichen von alkoholbedingten Ausfallerscheinungen aufweist. Polizeibeamte haben aufgrund ihrer Erfahrung ein feines Gespür für einen „glasigen“ Blick oder ein leichtes Lallen in der Stimme.

Jeder zweite Atemalkoholtest ist falsch

Das Ergebnis des Atemalkoholtests ist unerheblich – es kommt lediglich darauf an, ob ein Fahrzeugführer nach dem Wert der Blutalkoholkonzentration (BAK) noch geeignet ist, ein Fahrzeug zu führen. Der Atemalkoholtest ist ohnehin nur in Ordnungswidrigkeitenverfahren verwertbar – nach einer Studie der Deutschen Gesellschaft für Verkehrsmedizin ist allerdings ungefähr jeder zweite Atemalkoholtest fehlerhaft. Als Beweismittel sind diese daher gefährlich.

Für ein Strafverfahren ist dagegen nur eine Blutalkoholuntersuchung als Beweismittel zulässig, doch auch die darf nur unter bestimmten Voraussetzungen (§ 81a StPO) vorgenommen werden.

Große Chance einfach weiterzufahren zu dürfen

Sind die Polizeibeamten allerdings nicht sicher, ob die zulässige Promillegrenze überschritten ist, bestehen in der Praxis gute Chancen, einfach weiterfahren zu dürfen. Weil Blutalkoholuntersuchungen stets mit nicht unerheblichen Kosten verbunden sind, sind alle Beamten angehalten, solche Tests nicht „ins Blaue hinein“ zu verlangen. Das Risiko einer negativen Blutuntersuchung kann der Verdächtigte mit gutem Gewissen der Polizei überlassen, denn ist der Atemalkoholtest erst einmal positiv, nimmt die Polizei den Fahrer sowieso zu einer Blutuntersuchung mit. Dann bleibt dem Beschuldigten als letzte Möglichkeit, auf eine richterliche Anordnung der Blutentnahme zu bestehen und dies ins Protokoll aufnehmen zu lassen. Setzen sich die Beamten dann darüber hinweg, wäre die Blutentnahme rechtswidrig und gerichtlich nicht verwertbar.


14 Kommentare zu “Verkehrskontrolle: Atemalkoholtest dankend ablehnen

  1. Dann doch zwei Anmerkungen:
    1. Ob wirklich die Chancen groß sind, weiter fahren zu dürfen, wage ich zu bezweifeln. Im Zweifel wird man den Kfz-Führer aus „erzieherischen Gründen“ mit zur Blutprobe nehmen.
    2. „Dann bleibt dem Be­schul­dig­ten als letzte Mög­lich­keit, auf eine rich­ter­li­che An­ord­nung der Blut­ent­nahme zu be­ste­hen und dies ins Pro­to­koll auf­neh­men zu las­sen. Set­zen sich die Be­am­ten dann dar­über hin­weg, wäre die Blut­ent­nahme rechts­wid­rig und ge­richt­lich nicht verwertbar.“ Wenn es so einfach wäre, wäre es schön. Zu der Problematik sind schon dicke Aufsätze geschrieben worden und dazu gibt es viele Entscheidungen, aus denen man als Fazit m.E. ziehen muss: Eine Chance auf ein Beweisverwertungsverbot ja, aber: Wie kommt es darauf an. :-)

    • @Detlef Burhoff:

      Eine Chance auf ein Be­weis­ver­wer­tungs­ver­bot ja, aber: Wie kommt es dar­auf an. :-)

      Wie ich geschrieben habe: „als letzte Möglichkeit“ besteht dann noch die Chance auf ein Beweisverwertungsverbot. Lässt man die Prozedur widerspruchslos über sich ergehen, bleibt am Ende jedenfalls gar keine Möglichkeit.

      Ob man „aus erzieherischen Gründen“ mit zur Blutprobe genommen wird, ist eben die Frage. Nochmal deutlich:

      Das Ri­siko ei­ner ne­ga­ti­ven Blut­un­ter­su­chung kann der Ver­däch­tigte mit gu­tem Ge­wis­sen der Po­li­zei über­las­sen, denn ist der Ate­m­al­ko­hol­test erst ein­mal po­si­tiv, nimmt die Po­li­zei den Fah­rer so­wieso zu ei­ner Blut­un­ter­su­chung mit.

      Die bessere Alternative wäre natürlich immer, sich überhaupt nicht mit Alkohol ans Steuer zu setzen.

  2. finde ich ehrlich gesagt nicht gelungen den Artikel… komischer Ratschlag. Lieber gleich pusten als stundenlang am Revier zu hocken und ne Blutprobe abzugeben …

  3. Guten Tag zusammen,

    Ich trinke seit 30 Jahren keinen Alkohol und lehne seit 30 Jahren den Atemalkohol Test ab. Oft Ratlose Gesichter bei den Polizeibeamten, einer Blutentnahme Stimme ich nicht zu, würde mich ihr aber auch nicht Wiedersetzen. Ich werde, da ich oft Nachts in der Großstadt unterwegs bin, so 2-3 mal die Woche angehalten. Noch nie musste, ich nach meiner Verweigerung den Atemalkohltest zu machen, mit zur Wache oder ins Krankenhaus zur Blutentnahme fahren. Es gab oft hitzige Diskusionen, aber letztendlich hat MIR der Gesetgeber das Recht zugestanden diesen zu verweigern, und diese Recht nehme ich war. Gerade ich als Alkoholverweigerer sehe es als Bekleidung an mir so einen Test nahe zu legen. Mein Rat, wenn du nichts getrunken hast, musst du dies auch nicht beweisen. Aremalkohltest NEIN.

    Gott zum Gruß
    Walter

  4. Im Zweifel, d.h. wenn man sich nicht sicher ist, ob man nicht vielleicht doch infolge des Genusses alkoholischer Getränke fahruntüchtig ist, sollte man den Atemalkoholtest verweigern. Die Weigerung erhöht schlicht und ergreifend die Anzahl möglicher Fehler, die dann u.U. zu einem BVV führen. Ist man sich absolut sicher, dass man fahrtüchtig ist, sollte man in der Tat schon aus Zeitgründen den Atemalkoholtest machen.

    Wichtig in diesem Zusammenhang erscheint mir der Hinweis darauf, dass man im Rahmen der Blutentnahme nicht an sonstigen Untersuchungen mitwirken muss. Man muss weder eine gerade Linie entlang laufen, noch den Finger-Nase-Test oder andere, immer wieder vorkommende, Untersuchungsmethoden mitmachen.

  5. Man sollte gar nicht unter alkehol fahren…. nicht mal mit einen bier…. Wenn denn was passiert ist das Geschrei groß…. Ich sehen es jedes Wochenende wie voll Menschen sein können und nicht über ihr Handel nachdenken…. Ich finde solche Artikel das Letzte. Was gibt immer Mensche die das als Anlass nehmen zu trinken und den zu fahren…

  6. @RA Burhoff:
    Immer, wenn man den HerrInnen PolizistInnen nicht „zu willen“ ist muss man m.E. genug Zeit dabei haben. Ich habe schon Verbandkästen öffnen etc. dürfen. Gegen eine Gratis-Fahrt zur Wache ist das natürlich Peanuts (auch zeitlich).

    @Gast
    Ja, dieser Sand im Getriebe ist der Sinn. Der Polizist ist (wenigstens in diesem Augenblick) *nicht* Dein „Freund und Helfer“, sondern Dein Gegner oder sogar Feind (hängt auch von der inneren Einstellung und Tagesform der BeamtInnen ab).
    Im Grunde ist es wie mit Verschlüsselung: Wenn es nur Wenige tun macht man sich verdächtig(er) und die Staatsgewalt kann es „händeln“, sobald es genug Mitmacher (hier: Widerständler) gibt hat die Polizei nicht mehr die Kapazitäten für erzieherische Massnahmen gegen den renitenten Automobilisten. Und muss auf einmal wirklich sachgerechte Urteile fällen, wen man auf die Wache fährt und wen nicht, nicht zuletzt wegen der Kosten.

  7. Ich muss dem Tenor der Beiträge zustimmen: die Verweigerung einer Atemalkoholmessung ist nur dann sinnvoll, wenn man selbst annimmt, zumindest den Bereich der Ordnungswidrigkeit (ab 0,5 Promille) erreicht zu haben, streng genommen nur dann, wenn man befürchtet, sich bereits im strafbaren Bereich (Ausfallerscheinungen oder ab 1,1 Promille) zu bewegen. Die Annahme, dass auf einen „angebotenen“ Alkoholtest verzichtet wird, zudem noch aus Kostengründen, statt dann eine Blutentnahme zu veranlassen, schätze ich gleichfalls – wie u.a. Herr Burhoff – als eher optimistisch ein. Das lohnt sich nur, wenn man ansonsten erhebliche Folgen zu gewärtigen hat; „just for fun“ das „Pusten“ gegen einen Abstecher auf die Wache, in die nächste Notdienstpraxis oder die Klinik und einen „Piekser“ einzutauschen, scheint mir ansonsten nicht tunlich.

    Die Chancen, ein Verwertungsverbot zu erreichen, schätze ich gleichfalls nicht als besonders hoch ein. Von der Frage, ob nicht regelmäßig Gefahr im Verzug gegeben ist – es fehlt ansonsten, was auch in mindestens einer gerichtlichen Entscheidung m.E. übersehen wurde, schon an einer Rechtsgrundlage für die Verbringung auf die Wache; das ist bereits eine Annexkompetenz aus § 81a StPO, die aber nun eben eine entsprechende Anordnung erfordert -, abgesehen, ist zumindest im schönen Baden-Württemberg die Einholung der mündlichen Anordnung des Ermittlungsrichters für diesen Fall der Regelfall.

    • @Thomas Hochstein: Man kann sonst natürlich den Helden spielen, wenn es natürlich noch zusätzlich einen Konflikt gibt weil der Ton unangemessen ist und sie unbedingt einem etwas anhängen wollen (Beleuchtung, Verbandskasten…) kann man sich natürlich mal spielen. Aber das kostet dann Zeit, u.U. kann man dann noch eine querulatorische Ader ausleben. Aber sonst würde ich es wirklich sein lassen, aber freundliche auf jeglichen fehlenden Tatverdacht hinweisen.

  8. Vor drei Tagen wurde ich gegen Mitternacht in Rastatt genötigt, obwohl ich zur Corona-Risikogruppe gehöre, einen Atem-Alkoholtest zu machen. Als ich angehalten wurde, machte ich das Fenster nur einen Spalt auf und gab die Papiere hinaus. Ich wurde aufgefordert, das Fenster weiter aufzumachen, was ich verweigerte. Es wurde daraufhin behauptet, ich sei verdächtig langsam (80 und nicht 100 kmh) und „Schlangenlinien“ gefahren. Tatsächlich hatte ich es nicht eilig und war ich bei Nacht nicht schneller gefahren, aber geradeaus. Weil ich mich weigerte auszusteigen, wurde mit Fäusten gegen die Scheiben geschlagen und an den Türen gerüttelt – und schließlich gedroht, eine Scheibe einzuschlagen. Es wurden zwei weitere Streifenwagen angefordert, die mich umstellten. Ich habe schließlich dem Alkoholtest zugestimmt, mich damit in Ansteckungsgefahr gebracht. Ergebnis: 0,01 Promille.

  9. Liebe Mitbürger, diesem Rat sollten Sie aber nur folgen, wenn Sie ernstlich befürchten müssen, zuviel getrunken zu haben. Anderenfalls würden Sie mit einem solchen Vorgehen nur Sand ins Getriebe der Polizei schütten. Wollen Sie das wirklich, oder können Sie dem Gedanken, dass alkoholisierte Autofahrer zu Ihrem und Ihrer Familie Schutz aus dem Verkehr gezogen werden, nicht doch etwas abgewinnen?

    • @Gast:

      die­sem Rat soll­ten Sie aber nur fol­gen, wenn Sie ernst­lich be­fürch­ten müs­sen, zu­viel ge­trun­ken zu ha­ben

      Andernfalls würde sich der Beitrag erübrigen, oder?

      Die bes­sere Al­ter­na­tive wäre na­tür­lich im­mer, sich über­haupt nicht mit Al­ko­hol ans Steuer zu setzen. Aber wahrscheinlich hat jeder Autofahrer schon einmal gegen diesen Grundsatz verstoßen.

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